Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnverlagerung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften in d... / 4.1.2 Stufen der steuerrechtlichen Erfolgsermittlung

Rz. 41 Zunächst muss auf der ersten Stufe untersucht werden, ob der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG aus der handelsrechtlichen Gesamthandsbilanz abgeleitete Erfolg mit den Bilanzierungs- und Bewertungsnormen des Steuerrechts übereinstimmt. Differenzen sind in aller Regel auf die in §§ 4–7i EStG verankerten bilanzsteuerrechtlichen Spezialvorschriften zurückzuführen, die ein Abwei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel

Leitsatz Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Exkurs: Leasingtypische Anlaufverluste

Rn. 80 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung bei Leasinggesellschaften ist durch die sog. leasingtypischen Anlaufverluste beeinflusst. Sie entstehen, weil sich typischerweise (in Teilen unvermeidbar) ein linearer Erlösverlauf einem degressiven Aufwandsverlauf während der Grundmietzeit gegenübersteht. "Der degressive Kostenverlauf beruht im Wesentlichen auf den vor oder ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.2 Laufende Ertragsteuer der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 65 Aufgrund der (angenommenen) Steuersubjektqualifikation wird im Folgenden ausschließlich die laufende (Erfolgs-)Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Tochterkapitalgesellschaft) betrachtet;[1] die Besteuerung der Gründung und der Beendigung des Auslandsengagements sowie die Steuerwirkungen erfolgsunabhängiger Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.4 Vermutete Gewinnverlagerung (Nr. 4)

Rz. 9 Liegen Gründe für die Vermutung vor, dass zwischen verbundenen Unternehmen durch künstliche Gewinnverlagerungen eine Steuerersparnis eintritt, ist der andere Mitgliedstaat spontan über die Gründe zu informieren. Die Informationen kann die Finanzbehörde z. B. im Rahmen der Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i. V. m. der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-V...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / c) Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Gemäß § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Deutet sich in einem Unternehmen ein Sachverhalt an, der u.U. mitteilungspflichtig ist, muss eine entsprechende Prüfung erfolgen. Diese gliedert sich in eine sachliche Prüfung (d.h.: Liegt eine Steuergestaltung vor?) und persönliche Prüfung (d.h.: Muss der Steuerpflichtige als...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.4 Gewinnverlagerung

Rz. 152 Die Gewinnverlagerung zwischen Schwestergesellschaften für dasselbe Besteuerungsjahr ist nicht sachlich unbillig.[1] Für die Frage der sachlichen Unbilligkeit ist allein auf die Verhältnisse des jeweiligen Zinsschuldners abzustellen; auf die Verhältnisse des anderen Rechtssubjekts kommt es insoweit nicht an. Sachlich unbillig ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 14 Prüfungsgrundsätze

Rz. 130 Der Außenprüfer hat bei der Durchführung der Prüfung bestimmte Prüfungsgrundsätze zu beachten (§ 199 BpO). Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringmöglichsten Eingriffs zu beachten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BpO). Rz. 131 Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsp...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.5 OECD

Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten[806]: Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage 3 – Zusammenfassung des BEPS-Maßnahmenpakets

Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besondere Konzernverbindungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zulässig ist sowohl der Abschluss eines mehrstufigen GAV zwischen MU, TU und EU als auch der Abschluss eines Vertrags mit mehreren MU (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 72, Rn. 10). Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit von GAV zugunsten Dritter. Diese besondere Ausgestaltung kann in einem mehrstufigen K...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO / 2. Entwicklungen auf internationaler und auf OECD-Ebene

Rz. 2 [Autor/Stand] Anzeigepflichten in anderen Rechtsräumen. Anzeigepflichten für Steuergestaltungen bestehen in anderen Jurisdiktionen bereits seit geraumer Zeit. So kennen die USA schon seit 1984 entsprechende Regelungen, die zum Vorbild zur Einführung solcher Pflichten in Kanada und Großbritannien genommen wurden.[2] Diese können auch als Orientierungspunkt für die OECD ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 138d–k AO / bb) Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzlich kein Bezug zu § 42 AO. Ziel der Mitteilungspflicht ist es nach der Gesetzesbegründung, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern. Diese würden immer ausgefeilter und machten sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Solche Gestaltungen widers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewinn die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen, zu einem Viertel wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurden. Ausgenommen von der Hinzurechnung sind zum einen Aufwendungen für Vertriebslizenzen, die ausschließlich da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzüberschreitenden L...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 6.1 Verfassungsrecht

Rz. 104 Bedenken bestehen gegenüber der Verfassungsmäßigkeit von § 4j EStG. Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs nach § 4j EStG stellt eine Verletzung des objektiven Nettoprinzips als Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips dar und kann daher potenziell einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG begründen.[1] Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; Schoor, Einnahme-Überschussrechnung bei Freiberuflern, BuW 1993, 683; Pickert, Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung oder durch BV-Vergleich, DB 1994, 158; Mösbauer, Besonderheiten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 126, 164 und 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Hinweis Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Fn. BT-Drs. 21/629) wird die degressive Abschreibung erneut eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Der dabei anzuwendende Prozents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648; Benecke, Internationalisierung des Ertragsteuerrechts durch das SEStEG – ein Überblick, StuB 2007, 3; Benecke/Schnitger, Letzte Änderungen der Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2007, 22; Förster, SEStEG: Rechtsänderungen im EStG, DB 2007, 72; Kessler/Winterhalter/Huck, Überführun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 5. Richtlinie über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6)

Rz. 83 Unter dem Eindruck der anhaltenden Diskussion um internationale Gewinnverlagerung und aggressive Steuergestaltungen hat die EU eine Richtlinie zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Die Richtlinie EU 2018/822 vom 25.5.2018 nimmt Berater wie Steuerpflichtige gleichermaßen in die Pflicht, bestimmte Gestaltungen an di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. BEPS-Projekt der OECD/G20-Staaten

Rz. 1 [Autor/Stand] Grenzüberschreitende Nutzungsüberlassung von Rechten. Die Implementierung des § 4j EStG greift den Umstand auf, dass sich Rechte wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Marken besonders leicht auf andere Rechtsträger bzw. über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dieser Umstand hat angesichts der stark zunehmenden Globalisierung in jüngerer Vergangenh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Erste Ausnahme vom (Teil-)Abzugsverbot – "Nexus Escape" i.S.d. § 4j Abs. 1 Satz 4 EStG

"Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verfassungsrecht

Rz. 28 [Autor/Stand] Maßstab der Art. 3, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 GG . In verfassungsrechtlicher Sicht ist § 4j EStG an dem in Art. 3 GG verankerten Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit bzw. der Folgerichtigkeit sowie dem, aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.d. Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG abgele...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Hintergrund. Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Zahlung in verschiedenen Staaten eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Minderung der Gesamtsteuerlast zur Folge hat. Das hybride Element kann seinen Grund entweder in der Zahlung selbst haben, wenn die Zahlung unterschiedlich (z.B. al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Marken

Rz. 146 [Autor/Stand] Zwingende Einbeziehung in den Anwendungsbereich des § 4j EStG. Die Überlassung von Marken unterfällt stets dem Anwendungsbereich des § 4j EStG. Mithin ist es unmaßgeblich, ob der ausländische Ansässigkeitsstaat des (Lizenz-)Gläubigers den Nexus-Ansatz der OECD umgesetzt hat bzw. umgesetzt haben wird.[2] Rz. 147 [Autor/Stand] Diesbezügliche Hintergründe. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Notwendiger Inhalt der Berichtigungserklärung

Rz. 159 [Autor/Stand] Grundsätzlich wird von dem Täter erwartet, dass er seine Berichtigungserklärung so abgibt, wie dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Erklärungs- und Auskunftspflichten schon früher hätte geschehen müssen[2]. Es dürfen aber auch keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als im Steuerermittlungsverfahren, bei dem es genügt, dass der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die in § 4j EStG im Rahmen der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG normierte Lizenzschranke ist durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 in das EStG eingeführt worden. § 4j EStG bezweckt, den Steuerwettbewerb durch Etablierung von Präferenzregimen für Einkünfte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Hintergrund

Rz. 137 [Autor/Stand] Telos des Aktionspunkts 5 des BEPS-Projekts. Gesetzgeberisches Ziel des § 4j EStG ist die Umsetzung des Aktionspunkts 5 des BEPS-Projekts, missbrauchsanfällige Steueranreize für substanzlose IP-Ansiedlungen und damit Steuersubstratverlagerungen zu vermeiden. Entsprechend soll eine Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und die Bekämpfung nicht nexus-konfo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr