Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–118 Die Zeilen 105–118 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die den Zweck haben, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen, den Betriebsausgabenabzug in bestimmten Fällen zu beschrän...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 14 In Zeile 14 wird abgefragt, ob der Berufsverband selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Steuerpflicht besteht, wenn das Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nach § 24 KStG bzw. § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG überschreitet. Ist das der Fall, sind Einnahmen und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gesondert zusammenzustellen. Wird ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 51–52 In Zeilen 51–52 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 351ff. Einzutragen ist ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die mit einem Betrieb oder Teilbetrieb der Personengesellschaft veräußert worden ist. Dieser Veräußerungsgewinn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst.[2] Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Formular unterteilt dabei i...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 15 Fälle des § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 120–121 Diese Zeilen nehmen Änderungen des Gewerbeertrags auf, die auf § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG beruhen. Diese Vorschrift soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann, und gilt ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4 Außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 37a In diese Zeile ist erstmalig ab dem Vz 2025 der Betrag einzutragen, der nach dem StAbwG als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe anzusehen ist (§ 13 Abs. 1b StAbwG). Erfasst werden von dem Abzugsverbot alle Betriebsausgaben, die auf einer Geschäftsbeziehung, einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung (§ 1 Abs. 4 AStG) oder einem Gesellschaftsverhältnis beruhen (§...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 3.6 Zusätzliche Feststellungen bei Veräußerung

Zeilen 43-49 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 50 Sofern eine Veräußerung eines Anteils am Spezial-Investmentsfonds erfolgt ist, ist in diese Zeile das Datum der Veräußerung einzutragen. Ebenfalls als Veräußerung gilt dabei die Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft sowie eine beendete Abwicklung oder Liquidation des Spezial-Investmentfo...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 9.1 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag ohne weitere Leistungen

Zeile 52 In dieser Zeile ist in der Vorspalte der Betrag einzutragen, zu dem der für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Kaufpreis über dem Nennkapital liegt, das mit dem Kauf der eigenen Anteile erworben wurde. Zeile 53 Um den Betrag, um den der Kaufpreis für die eigenen Anteile das erworbene Nennkapital übersteigt, ist das steuerliche Einlagekonto zu mindern, sofern diese...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) enthält die Gewerbesteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts und des verbleibenden Zuwendungsvortrags. Gewerbesteuerpflichtig sind nach § 2 GewStG alle im Inland betriebenen stehenden Gewerbebetriebe und nach § 35a GewStG die im Inland betriebenen Reisegewerbebetriebe. N...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.12 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

Zeile 26 In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a Abs. 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 5 Minder-/Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG

Vor Zeilen 21–30 Die Zeilen 21–30 berücksichtigen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG, die die organschaftliche Zeit betreffen. Diese Zeilen sind nur auszufüllen, wenn die Körperschaft, für die der Vordruck auszufüllen ist, eine Organgesellschaft ist, dann aber auch, wenn sie gleichzeitig Organträger nachgeordneter Organgesellschaften ist. Für d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 21-23, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung - Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 6 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege

Zeile 30 In dieser Zeile haben steuerbegünstigte Einrichtungen der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO zu bestätigen, dass mindestens 2/3 der Leistungen der Einrichtung nach § 53 Nr. 1 bis 3 AO hilfsbedürftigen Personen zugutekommen, dass die Körperschaft dies überprüft hat und durch vorliegende Aufzeichnungen nachweisen kann. Hinsichtlich der Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit wir...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 9.3 Bei unterjähriger Abspaltung

Zeile 55 Diese Zeile nimmt eine zwischenzeitliche Korrektur auf, die im Fall einer Abspaltung erforderlich wird. In Zeile 55 wurde das steuerliche Eigenkapitalkonto um alle Auskehrungen verringert, die nicht aus dem ausschüttbaren Gewinn finanziert werden konnten. Damit sind alle Auskehrungen berücksichtigt worden, die im Lauf des Wirtschaftsjahres erfolgt sind. Wurde während...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 5 Angaben zur Steuerbefreiung

Zeile 10 Zeilen 10 und 11 betreffen nur Körperschaften, die ganz oder teilweise nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Auch diese Körperschaften haben ihre Steuererklärung auf dem Vordruck KSt 1 abzugeben In Zeile 10 ist die Nummer des § 5 Abs. 1 KStG anzugeben, nach der die Steuerbefreiung eingreift.[1] Außerdem haben diese Körperschaften, je nach Lage des Fal...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GR / 6 Berechnung der genossenschaftlichen Rückvergütung

Zeile 16 In Zeile 16 ist der aufzuteilende Überschuss einzutragen (Einkommen abzüglich Gewinn aus Nebengeschäften). Die Ermittlung hat auf einem gesonderten Blatt zu erfolgen und ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Zeile 17 Hier sind die abziehbaren Rückvergütungen zu ermitteln. Der Betrag der abziehbaren Rückvergütungen ergibt sich aus dem Verhältnis der Werte in Ze...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 5 Wirtschaftliche Betätigung

Vor Zeilen 14–21e Der Zweck des Berufsverbands darf nicht auf das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet sein. Das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist für die Steuerbefreiung des Berufsverbandes nur dann unschädlich, wenn er als Nebentätigkeit unterhalten wird, ohne Verbandszweck zu sein.[1] Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrie...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 10.1 Aktienfonds

Vor Zeilen 219–236 In den Zeilen 219–236 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 219 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2025 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2024; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 16 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Absatz 5 UmwStG

Zeile 122 In dieser Zeile sind negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 5 UmwStG einzutragen. § 2 Abs. 5 UmwStG soll verhindern, dass der übernehmende Rechtsträger stille Lasten, die in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft ruhen, auf sich im Wege der Umwandlung übertragen und mit eigenen Gewinnen verrechnen kann. Deshalb bestimmt die ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage AESt / 5.2 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften

Zeile 6 In diese Zeile sind die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften einzutragen, die steuerfrei sind gem. § 8b Abs. 2 KStG. Aufgrund der Steuerfreiheit dieser Einkünfte kann auch keine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer erfolgen. Zeile 7 In diese Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, die auf Einnahmen entfallen,...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 5.4 Ermittlung des Anleger-Teilfreistellungsgewinns nach § 49 Abs. 2 InvStG für natürliche Personen, die die Spezialinvestmentanteile im Betriebsvermögen halten und nicht die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 Satz 4 und 5 InvStG erfüllen

Zeile 89 Diese und die nachfolgenden Zeilen sind nur von Organgesellschaften auszufüllen. Nur in diesen Fällen sind hier die Gewinne für natürliche Personen zu ermitteln. In diese Zeile ist der Fonds-Teilfreistellungsgewinn einzutragen. Dies ist das Ergebnis des Fonds-Teilfreistellungsgewinns aus Zeile 57, multipliziert mit der Anzahl der Anteile aus Zeile 52. Das Ergebnis is...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.4 Verlustausgleichsbeschränkung bei Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG

Zeile 51 Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Verluste nicht ausgleichsfähig, die durch Termingeschäfte entstanden sind, wenn die Abrechnung durch Differenzausgleich oder einen ähnlichen Mechanismus erfolgt. Erfasst werden Devisen- und Warentermingeschäfte. Ausgleichsfähig sind nur Verluste aus Termingeschäften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunte...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.5 Verlustausgleichsbeschränkung als atypisch stiller Gesellschafter nach § 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG

Zeilen 53-56 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 57 Nach § 15 Abs. 4 Satz 6 EStG sind Verluste aus atypisch stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen und sonstigen Innengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die auf eine Kapitalgesellschaft entfallen, nicht ausgleichsfähig.[1] Daher hat eine entsprechende Hinzurechnung in Zeile 57 zu erfolgen, soweit der Verlust den Ausgangswer...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.4 Negative Einkünfte aus der Veräußerung oder Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft nach § 2 Abs. 5 UmwStG

Zeile 35a In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 35b In dieser Zeile sind negative Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers nach § 2 Abs. 5 UmwStG einzutragen. § 2 Abs. 5 UmwStG soll verhindern, dass der übernehmende Rechtsträger stille Lasten, die in Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft ruhen, auf sich im Wege der Umwandlung übertragen und mi...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 sowie zum Steuerbescheid von Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Anlage ist von Wirtschaftsförderungsgesellschaften aller zivilrechtlichen Rechtsformen abzugeben. Laut Finanzverwaltung[1] sollen jedoch nur Kapitalgesellschaften erklärungspflichtig sein.[2] Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind nach § 5 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.3 Besteuerungsinkongruenzen

Rz. 17 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Sachverhalte durch verschiedene Staaten kann, je nach Sachverhaltsgestaltung, sowohl zu negativen als auch zu positiven Qualifikationskonflikten führen und damit einhergehend, Besteuerungsinkongruenzen in Form einer Nicht- oder Minderbesteuerung und in Form einer Doppelbesteuerung zur Folge haben.[1] Die vorhande...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 und zum Steuerbescheid konzipiert. Enden in einem VZ 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vor...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zum Vordruck KSt1 dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Außerdem dient die Anlage als Anlage zum Steuerbescheid. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11-18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 4 Überführung kameraler Haushaltspositionen in die Doppik als beispielhafte Sonderprobleme bei der Erstellung der "Ersten Eröffnungsbilanz"

Manche kameralen Haushaltspositionen und Erscheinungsformen, z. B. Altfehlbeträge und die allgemeinen Rücklagen, werden in der doppischen Eröffnungsbilanz ganz anders behandelt und eingeordnet. D. h., einige kamerale Haushaltspositionen können in der doppischen (Eröffnungs-)Bilanz nicht mehr in der ursprünglichen Form dargestellt werden, sondern müssen anders interpretiert u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden, anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG, von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus fo...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 3 Im Wirtschaftsjahr erfolgte Gewinnausschüttungen/Leistungen

Vor Zeilen 7–16 In den Zeilen 7–16 sind Angaben zu Gewinnausschüttungen und sonstigen Leistungen der steuerpflichtigen Körperschaft zu machen. Steuerlich maßgebend ist das Datum des Abflusses bei der Körperschaft, nicht das Datum des Gewinnverwendungsbeschlusses. Dieser Teil der Anlage KSt 1 F kommt nur für Körperschaften in Betracht, die Gewinnausschüttungen vornehmen können...mehr