Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 3 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Bei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 7.2 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Beis...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3 Dokumentation der Entscheidung zur Einnahmen-Überschussrechnung

An die Dokumentation der Wahl zugunsten der Einnahmen-Überschussrechnung sind keine hohen Anforderungen zu stellen.[1] Schon das Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege reicht aus. Insbesondere bei vollständiger und zeitlich fortlaufender Ablage erfüllt eine solche Dokumentation die Funktion von Grundaufzeichnungen, die für die Einnahmen-Überschussrechnung au...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Pauschale Betriebsausgaben

Grundsätzlich können nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In Einzelfällen lässt die Finanzverwaltung für bestimmte Berufsgruppen einen pauschalen Betriebsausgabenabzug zu, wobei der Nachweis höherer Betriebsausgaben unbenommen bleibt. Selbstständig tätige Hebammen: 25 % der Betriebseinnahmen, max. 1.535 ...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.6 Wechsel durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Wird der Gewinn eines Steuerpflichtigen, der bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wurde, durch Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG festgestellt, ist die Gewinnberichtigung grundsätzlich in dem Jahr der Schätzung vorzunehmen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Allgemeines

§ 4 Abs. 4 EStG definiert die Betriebsausgaben als "Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind". Alle nicht betrieblichen, insbesondere privaten Aufwendungen dürfen den Gewinn nicht mindern. Für Betriebsausgaben gilt, dass diese grundsätzlich im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[1] Daneben gibt es insbesondere Sonderregelungen für die Anschaffung...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 1.2 Steuerliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 140 AO hat derjenige, der nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die Verpflichtungen auch für die Besteuerung zu erfüllen. Damit sind Unternehmer, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, von der Einnahmen-Überschussrechnung ausgeschlossen. Das gilt auch für Unternehmen, die nach ausländischen Vorschriften ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.9 Betriebseröffnung

Die gewerbliche Tätigkeit beginnt schon mit den Vorbereitungshandlungen, daher sind auch im Zeitraum bis zur Aufnahme der Tätigkeit anfallende Ausgaben als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Für Zwecke der Gewerbesteuer ist die tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit maßgebend. Verluste, die in der Gründungsphase entstehen, mindern zwar den Gewinn für Zwecke der ESt, bleiben bei d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.22 Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag [1] kann auch von Einnahmen-Überschussrechnern in Anspruch genommen werden. Allerdings darf der Gewinn im Jahr der Inanspruchnahme nicht mehr als 200.000 EUR (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags) betragen.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen. Am Ende jeden Geschäftsjahrs muss eine Einna...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.15 Investitionsabzugsbetrag

Wurde in den Vorjahren ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen, hat der Unternehmer ein Wahlrecht, den Gewinn in einem späteren Jahr um 50 % seiner Investitionen (bis zur Höhe des Investitionsabzugsbetrags) zu erhöhen und den Investitionsabzugsbetrag insoweit aufzulösen. Der nach den folgenden drei Wirtschaftsjahren noch bestehende Restbetrag ist zwa...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.2 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils, in Einbringungsfällen und bei der ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.16 Geldstrafen

Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben.[1] Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2019[2] wurde das Abzugsverbots auf von anderen EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen ausgeweitet. So können Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die in anderen Mitgliedstaaten der EU nach dem 31.12.2018[3] festgesetzt werden,...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.4 Wechsel anlässlich einer Einbringung in eine Personengesellschaft

Erfolgt der Übergang zum Bestandsvergleich im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, ist der hierbei entstandene Übergangsgewinn nicht anders zu behandeln als die Zurechnungen, die sich anlässlich der Aufgabe oder der Veräußerung eines Betriebs mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Dieser ist dem laufenden Gewinn des einbri...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.1 Keine Privatnutzung durch den freien Mitarbeiter

Wird das Fahrzeug durch den freien Mitarbeiter nicht privat genutzt, stellt sich die Sachlage zunächst recht einfach dar. Eine Behandlung als Betriebseinnahme auf Ebene des freien Mitarbeiters scheidet aus. So hat der BFH festgestellt, dass sich die Gestellung eines Kraftfahrzeugs gewinnmäßig nicht auswirkt, wenn ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug ausschließlich für betriebli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.21 Teilnahme von Apotheken an vertraglich vereinbarten Versorgungsformen (Abs. 5b)

Rz. 68 Der Abs. 5b sichert den öffentlichen Apotheken, wenn sie und die Vertragspartner der vertraglich vereinbarten ambulanten ärztlichen Versorgungsformen dies wollen, die Teilnahme an den neuen Versorgungsformen. Abs. 5b gehört zwar zu den Beziehungen zu Apotheken, die im Siebten Abschnitt Viertes Kapitel SGB V geregelt sind, hat aber mit dem Rahmenvertrag nach § 129 inha...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 4.1 Aufzeichnung von Betriebseinnahmen

Einnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen,[1] das gilt auch für Bareinnahmen. Ausnahmen gibt es bei einer Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert, z. B. für Einzelhändler, die Waren an unbekannte Kunden gegen Barzahlung verkaufen. Einzelheiten sind auch dem BMF-Schreiben v. 19.6.2018 zu entnehmen.[2] Auch wenn eine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbu...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.3 Gewinnermittlung durch Schätzung

Die Schätzung des Gewinns muss immer nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 13a Abs. 3 bis 5 EStG erfolgen. Die Schätzung entspricht einem Wechsel der Gewinnermittlungsart.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

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Genossenschaften / 2 Beteiligung der Mitglieder

Hinsichtlich der Beteiligung der Mitglieder einer Genossenschaftist zu unterscheiden zwischen: Geschäftsanteil:[1] Dies ist der Betrag, bis zu dem sich ein Mitglied mit Einlagen beteiligen kann. Einlage: Dies ist der Betrag, der an Eigenkapital zu leisten ist. Geschäftsguthaben: Dies ist der Betrag, der aus der Einlage und gutgeschriebenen Gewinnen entsteht. Grundsätzlich haften...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / aa) Transfer betrieblicher Sachgesamtheiten

Die Kurzfrist-Strategie könnte zunächst mittels Vorschriften des Umwandlungssteuergesetzes für betriebliche Sachgesamtheiten realisiert werden, da Umwandlungen nach Auffassung der Finanzverwaltung einen Veräußerungsvorgang darstellen.[11] Mögliche Umsetzung: Für die jeweils infragestehende Umwandlungsmaßnahme würde sodann kein Antrag auf Buchwertfortführung gestellt, um den d...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / Zusammenfassung

Überblick Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen hängt immer mehr von Faktoren ab, die beim klassischen Jahresabschluss nicht berücksichtigt werden. Dort sind im Kern lediglich Anlage- und Umlaufvermögen, Kapital sowie Umsätze, Kosten und Gewinne erfasst. Damit Unternehmen erfolgreich sein und Gewinn erzielen können, ist es zunehmend auf immaterielle, weiche Vermögenswer...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / a) Gestaltungsmöglichkeiten, wenn wesentliches Sonder-BV nicht mitveräußert werden soll

In der Steuerberatungspraxis kommt es häufig vor, dass der Steuerpflichtige wesentliches Sonder-BV nicht mitveräußern möchte. Entnahme ins PV: Einerseits kann er das wesentliche Sonder-BV zurückbehalten und damit in sein PV entnehmen. Hierdurch stellt der gesamte Veräußerungs- bzw. Entnahmesachverhalt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG dar. Bei der Ermittlung des...mehr

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Verlustnutzungsstrategien n... / IV. Fazit

Die Nutzung von Verlusten natürlicher Personen ist zunächst an die Person des Verlustverursachers gebunden und wird so durch eine strenge Auslegung des Prinzips der Individualbesteuerung limitiert. Eine weitere Limitierung ergibt sich sowohl betraglicher als auch zeitlicher Natur für die Möglichkeiten eines Verlustrücktrags, so dass sich steuerplanerisch insbesondere eine pe...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.1 Schritt 1: Geschäftsmodell beschreiben

Der erste Arbeitsschritt befasst sich mit der Beschreibung des Geschäftsmodells, also mit der Beschreibung dessen, womit und wie ein Unternehmen heute sein Geld verdient und womit es das künftig (auf Sicht von ca. 3-5 Jahre) tun möchte. Hier müssen nach dem Modell des AK-WB mindestens folgende Punkte behandelt werden: Bilanzierungsbereich (der Wissensbilanz): Welche Teile des...mehr

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Aktuelle ertragsteuerliche ... / d) Gewerbesteuerliche Aspekte

Gewinne aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind gewerbesteuerlich nach § 7 S. 2 GewStG nur steuerpflichtig, soweit diese nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligten Mitunternehmer entfallen. Daher führt z.B. der Verkauf des Mitunternehmeranteils durch eine GmbH zu einer Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der Personengesellschaft, an der diese rege...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.4 Schritt 4: Intellektuelles Kapital messen

In diesem Schritt geht es darum, für die Einflussfaktoren Kriterien oder Indikatoren zu definieren. Ein Indikator im System der Wissensbilanz ist eine absolute oder relative Mess- oder Kennzahl, mit der es möglich ist, einen Sachverhalt zu beschreiben und seine Ausprägung in konkreten Zahlen zu erfassen. Gleichzeitig soll die Kennzahl im Zeitverlauf Veränderungen aufzeigen, ...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.2 Schritt 2: Intellektuelles Kapital definieren

In diesem Schritt wird festgelegt, was überhaupt unter immateriellen Ressourcen bzw. dem intellektuellen Kapitel für den jeweiligen Betrieb zu verstehen ist. Im Kern sind das die drei "Kapitalarten": Human-, Struktur- und Beziehungskapital (vgl. Punkt 1). Wer in der Wissensbilanz z. B. Nachhaltigkeitsaspekte ebenfalls berücksichtigen möchte, muss sich überlegen, welche Faktor...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschlussstichtag ents...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen

Der Aufzeichnungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG wird in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur genügt, wenn sämtliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und dessen Ausstattung einzeln und zeitnah in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen, zumindest aber gebündelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.6 Stetigkeit

Rz. 19 Ein Vergleich der Posten ist nur sinnvoll, wenn sie vergleichbar sind. Dieser Maßstab gilt für die Postenbezeichnung, den Inhalt der Posten, die Ordnung der Posten in Bilanz und GuV und die Bewertung. Um dem Bilanzleser den Vergleich der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, dass sie ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Consulting

Rz. 23 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Begünstigt ist die Beratung (Abschn I Nr 3 ATE) ausländischer Auftraggeber oder Organisationen im Hinblick auf Vorhaben des Anlagenbaus (> Rz 16 ff) oder das Aufsuchen oder Gewinnen von Bodenschätzen (> Rz 22). Mit "Beratung im Hinblick auf" wird ausgedrückt, dass eine Auslandstätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung von Vorstudien berate...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.2 Vorsichtsprinzip

Rz. 46 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die Entwicklung des Unternehmens täuschen. Sobald an laufenden Geschäften nicht mehr verdient wird, werden stille Reserven aufge...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.2 Ertragsteuerrecht

Rz. 2 Der Geschäftserfolg ist Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern. Da er ausgehend von der handelsrechtlichen Buchführung ermittelt wird, ist diese Grundlage für die Ermittlung des für die Besteuerung maßgebenden Gewinns. Daher ist auch in der Steuerbilanz grundsätzlich das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.7 So werden die Buchungssätze erfasst

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus. Wenn der Unte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Elektrofahrzeuge: Neuregelungen für die Ermittlung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschreibu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Psychologie der Arbeitssich... / 3.7 Beeinflussung von Verhalten

Eine Verhaltensbeeinflussung bzw. -veränderung kann bewirkt werden, indem die Vor- und Nachteile von arbeitssicherem und sicherheitswidrigem Verhalten herausgestellt und erlebbar gemacht werden oder – anders gesagt – indem erwünschtes Verhalten gezielt "belohnt" und unerwünschtes Verhalten gezielt "behindert" wird. 2 Strategien machen arbeitssicheres Verhalten wahrscheinlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 10. Grenzen des Instruments: 999 Zeichen, Komplexität und Ausweichstrategie

Die soeben gegebene Empfehlung führt zu der Frage nach den Limitationen bei der Verwendung des qualifizierten Freitextfelds. Es erscheint fraglich, ob es für den Steuerpflichtigen möglich ist, hinsichtlich der von der Verwaltungsmeinung abweichenden Rechtsauffassung alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer ma...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.5 Elektrofahrzeuge: Neuregelung für die Berechnung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

[1] Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschrei...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / III. Regelung zur Nachabfindung

Rz. 57 Wenn der Übernehmer des landwirtschaftlichen Betriebes den Betrieb oder einzelne Teile davon nach der Übernahme veräußern oder auf andere Weise zu Geld machen sollte (z.B. durch den Bau von Windrädern oder Biogasanlagen, Gewinnung von Bodenschätzen, Verpachtung von Flächen als Golfplatz etc.), stellt sich die Frage, ob die weichenden Erben an dem damit ggf. verbundene...mehr

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§ 16 Steuerrecht / a) Rücklage gem. § 6b EStG

Rz. 29 Gem. § 6 Abs. 3 EStG ist der Übernehmer verpflichtet, die Buchwerte des Übergebers fortzuführen. Er hat kein eigenes Wahlrecht, von diesen Werten abzuweichen. Hat der Übergeber eine steuerliche Rücklage gem. §§ 6b, 6c EStG gebildet, muss der Betriebsübernehmer daher auch diese fortführen.[35] Eine Rücklage gem. §§ 6b, 6c EStG ist kein Wirtschaftsgut, sondern nur ein B...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 2. Besteuerung – 2. Stufe

Rz. 43 Landwirtschaftliches Vermögen gilt als begünstigtes Vermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Es handelt sich um eine umfassende sachliche Befreiung. Diese sachliche Befreiung umfasst die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Wirtschaftsgebäude sowie das gesamte Inventar. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Selbst...mehr

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Personalcontrolling: Person... / 1.3 Personalengpassrisiken

Trotz hoher Arbeitslosigkeit sind qualifizierte Mitarbeiter oft schwer zu bekommen. Die demographische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die steigende Nachfrage nach Fach- und Führungskräften sowie Experten erschweren zusätzlich das Gewinnen von qualifizierten Mitarbeitern. Marktentwicklungen können darüber hinaus zu Engpässen führen, wie der Boom in der IT Branche vor vi...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 8. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 41 Von der Vereinbarung eines freien Rückforderungsrechts, das den Übergeber berechtigt, das Übergabeobjekt nach seinem freien Belieben jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, ist selbst bei der Übertragung von Privatvermögen regelmäßig abzuraten.[94] Ein derartiges Rückforderungsrecht ist zwar zivilrechtlich zulässig[95] und kann auch durch Eintragung e...mehr

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§ 1 Einführung / IV. Die Zuweisung landwirtschaftlicher Betriebe nach dem GrdStVG

Rz. 21 Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, kann nach § 13 GrdStVG durch Beschluss des Landwirtschaftsgerichts auf Antrag einem Miterben zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die Zuweisung ist nach § 14 Abs. 1 GrdStVG nur zulässig, wenn der Betrieb mit einer zur Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle verseh...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / 1. Vereinbarungen zur höferechtlichen Nachabfindung

Rz. 60 Neben Vereinbarungen über einen Verzicht auf Nachabfindungsansprüche (vgl. dazu Abschn. B. III.) kommen auch vertragliche Regelungen in Betracht, welche die gesetzliche Nachabfindung der HöfeO modifizieren. Diese können z.B. zum Gegenstand haben:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr