Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuer

Rz. 471 Für Zwecke der Gewerbesteuer können bei einer KGaA sowohl die Komplementäre (nur im Fall der GmbH oder GmbH & Co. KG, nicht als natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter) als auch die KGaA kraft ihrer Rechtsform nebeneinander gewerbesteuerpflichtig sein.[835] Die KGaA unterliegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 GewStG als Gewerbebetrieb kraft Recht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Gewerbesteuer

aa) Steuerschuldner Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (5) Gewerbesteuer

Rz. 450 Veräußerungsgewinne aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die auf der Ebene einer gewerblichen Personengesellschaft oder eines Einzelunternehmens erzielt werden, sind gem. § 7 Satz 4 GewStG i.V.m. § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG auch zu 40 % gewerbesteuerbefreit, da das Gewerbesteuergesetz in diesen Fällen keine Hinzurechnung vorsieht. Veräußerungsgewinne einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewerbesteuer

Rn. 19 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die GewSt giltmehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 316 Der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG ist Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzu kommen ertragsunabhängige Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG, z.B. für Schuldzinsen und Miet- und Pachtentgelte. Ferner sind bestimmte Kürzungen in § 9 GewStG vorgesehen.[550] Seit dem VZ 2008 stellen die Gewerbesteuer und die darauf en...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerschuldner

Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden nicht mit de...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Steuerwirkung der Gewerbesteueranrechnung

Rz. 290 Die pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb annähernd gleich belastet werden wie nicht gewerbliche Unternehmer. Zum anderen soll ein typisierender Beitrag zur Rechtsformneutralität geleistet werden. Durch die Absenkung des Körperschaftsteuer...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Körperschaftsteuer

Rz. 258 Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie ebenfalls der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren. Im Vergleich zur Einkommensteuer ist die Darstellung der Belastungswirkung deutlich einfacher. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Körperschaftsteuersatz erhöht sich um 5,5 % Solidaritätszu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Verfahrensrecht

Rz. 378 Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG sind der Gewerbesteuer-Messbetrag, der anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer gesondert und einheitlich festzustellen. Zuständig ist gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG das für die gesonderte und einheitlich Gewinnfeststellung zuständige Betriebsfinanzamt, welches auch die gewerblichen Einkünfte i.S.d. §...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland

Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betätigungen fällt unabhängig von der Rechtsf...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Regelungsbedarf bei Veräußerungssachverhalten

Rz. 424 Im Zusammenhang mit Veräußerungsvorgängen kann es zu verschiedenen Sonderkonstellationen kommen: Ein unterjährig ausscheidender Gesellschafter partizipiert nicht mehr am Gewerbesteuermessbetrag für den Erhebungszeitraums (Rdn 376). Dies bedeutet für den ausscheidenden Gesellschafter eine erhebliche Mehrbelastung, da er zwar die laufenden Gewinne mit Einkommensteuer ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anknüpfungspunkt einbehaltener Gewinn

Rz. 283 § 34a EStG soll mit einer Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ein Beitrag zur Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften im Vergleich zu der Besteuerung von Kapitalgesellschaften leisten.[510] Ausgangspunkt für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns ist der Gewinn laut Steuerbilanz (§§ 4, 5 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / 3 Rechtsfolgen

Die unter § 2a GewStG fallenden Arbeitsgemeinschaften sind keine selbstständigen Gewerbebetriebe. Die von ihnen erzielten Gewerbeerträge sind – entsprechend ihren Beteiligungen – unmittelbar bei den beteiligten Unternehmen anzusetzen.[1] Gleiches gilt auch für Leistungserträge, die durch die Überlassung von Anlagevermögen durch einzelne Partner an ihre Arbeitsgemeinschaft en...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besonderheiten bei Nur-Besitzgesellschaftern

Rz. 147 Beteiligen sich Nur-Besitzgesellschafter an einer Besitzgesellschaft in einer typischen Betriebsaufspaltung, treten für sie zahlreiche nachteilige Steuerfolgen, insb. die Belastung der Pachteinkünfte mit Gewerbesteuer und der steuerlichen Verstrickung der verpachteten Wirtschaftsgüter, auf. Diese Belastung wird im Vergleich zur Belastungssituation bei der Erzielung g...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Veräußerungsgewinne

Rz. 417 Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs einer natürlichen Person oder Personengesellschaft unterliegt grds. nicht der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für die Veräußerung der ganzen Beteiligungen an einer Personengesellschaft, d.h. des ganzen Mitunternehmeranteils. Eine Ausnahme hiervon stellt die Veräußerung einer Sachgesamtheit "an sich selbst" i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Anbindung an den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und Erhebungszeitraum

Rz. 297 Das Anrechnungsvolumen bestimmt die beim Steuerpflichtigen max. zu berücksichtigende und anzurechnende Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraumes. Es beträgt das 4-fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages. Bei Mitunternehmerschaften ermittelt sich der dem Mitunternehmer anteilig zustehende Gewerbesteuermessbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

Rz. 320 Die Regelungen zur Mindestbesteuerung werden gem. § 10a GewStG auch bei der Gewerbesteuer angewandt. Dies bedeutet, dass seit dem VZ 2004 bei Bestehen von Verlustvorträgen ein Sockelbetrag von max. 1.000.000,00 EUR ohne Begrenzung vom Gewerbeertrag des laufenden Erhebungszeitraums abgezogen werden kann. Von einem danach noch vorhandenen Verlustvortrag kann ein weiter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Grundstruktur des Entlastungsmechanismus

Rz. 295 Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG steht nur natürlichen Personen offen, die Einkünfte aus § 15 EStG beziehen. Sie gilt für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige. § 35 EStG ist seit dem VZ 2001 anzuwenden. Aktuelles Anwendungsschreiben ist das BMF-Schreiben vom 3.11.2016,[530] welches durch das BMF-Schreiben vom 17.4.2019 [531] teilweise angepasst wurde. Zur E...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Definition der "enthaltenen gewerblichen Einkünfte"

Rz. 300 Das Merkmal der "positiven gewerblichen Einkünfte" erfasst die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung gem. § 35 EStG ausgenommen sind (§ 35 Abs. 1 Satz 3 EStG). Da die Gewerbesteuer an die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG anknüpft (§ 7 Satz 1 GewStG), handelt es sich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Geltungsgrund der Betriebsaufspaltung

Rz. 13 Die Betriebsaufspaltung wurde von der Rspr. des Reichsfinanzhofs in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt, um die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage abzusichern.[17] Es sollte verhindert werden, dass im Betriebsunternehmen durch Pachtzinsen Betriebsausgaben generiert werden konnten, die im Besitzunternehmen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Auslegung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG

Rz. 374 Bei dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel handelt es sich um die handelsrechtliche Gewinnverteilungsabrede. Im Regelfall sind die Bestimmungen demnach dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Die handelsrechtliche Gewinnverteilung ist, soweit sie aus steuerlicher Sicht anzuerkennen ist, auch für Zwecke des § 35 EStG maßgeblich. Sondervergütungen, Ergebnisse aus de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Freibetrag und Staffeltarif

Rz. 318 Natürlichen Personen steht gem. § 11 GewStG ein Freibetrag i.H.v. 24.500,00 EUR zu. Die Steuermesszahl wurde durch das UntStRefG 2008 auf 3,5 % abgesenkt (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der frühere Staffeltarif für kleine Gesellschaften wurde abgeschafft.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Strukturelle Elemente der Steuerermäßigung

Rz. 293 Im Rahmen des § 35 EStG kommt es wegen der in Deutschland regelmäßig anzutreffenden Hebesätze vielfach zu "Überhängen" nicht anrechenbarer Steuerermäßigungsbeträge.[527] § 35 EStG gewährt nur eine Steuerbetragsermäßigung und keine Anrechnung der Gewerbesteuer i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, obwohl die Vorschrift immer als "pauschalierte Gewerbesteueranrechnung" bezeic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Besteuerung der Darlehenszinsen im Besitzunternehmen

Rz. 224 Vereinnahmte Darlehenszinsen sind auf der Ebene des Besitzunternehmens als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nicht aus Kapitalvermögen, s. § 20 Abs. 8 EStG) zu besteuern und unterliegen somit der Einkommen-/Körperschaftsteuer (im Fall der Besitzkapital-)oder beim Besitz(mit)unternehmer (im Fall der Besitzmitunternehmerschaft) und der Gewerbesteuer bei der Besitzgesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustvorträge nach § 10a GewStG

(1) Voraussetzungen des § 10a GewStG Rz. 319 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um Verlustvorträge aus früheren Erhebungszeiträumen gekürzt, die nach den Regeln der §§ 7–10 GewStG ermittelt worden sind. Zu unterscheiden sind damit das Verlustentstehungsjahr, in dem ein negativer Gewerbeertrag vorliegen muss und das Verlustabzugsjahr, in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / 4 Unechte ARGE

Sog. unechte ARGEn, bei denen sich die Beteiligten nicht zum Zweck des Betriebs eines gewerblichen Unternehmens zusammengeschlossen haben, bleiben als solche ebenfalls gewerbesteuerfrei. Die Regelung des § 2a GewStG gilt für sie allerdings nicht. Zu denken ist hier in erster Linie an die losen Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden oder Handwerkern zu sog. Innengesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / 1 Definition

Die Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 2a GewStG ist eine Personengesellschaft. Zivilrechtlich handelt es sich regelmäßig um Gesellschaften i. S. d. § 705 BGB. Steuerrechtlich bleiben die beteiligten Unternehmen aber als selbstständige Unternehmen bestehen. Dabei ist es gleichgültig, ob eine Außen- oder eine Innengesellschaft vorliegt; d. h. § 2a GewStG ist auch anwendbar, wenn d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Vorrang des Sonderbetriebsvermögens bei nichtgewerblichen Betriebspersonengesellschaften

Rz. 96 Zunächst umstritten waren die Rechtsfolgen bei der Nutzungsüberlassung durch Schwesterpersonengesellschaften an eine freiberufliche oder LuF-Betriebspersonengesellschaft. Der BFH hat in einem grundlegenden Urteil die Bildung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung in diesen Fällen abgelehnt und geurteilt, dass das überlassene Wirtschaftsgut im Sonderbetriebsverm...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung nur auf Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 237 Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG sind Zinsaufwendungen i.S.d. Zinsschranke Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. "Maßgeblicher Gewinn" ist gem. § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG der steuerpflichtige Gewinn nach den Grundsätzen des EStG, bei Kapitalgesellschaften das Einkommen (§ 8a Abs. 1 Satz 1 KStG). Rechtsfolge der Regelung ist ein ausschlie...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / l) Sonderposten mit Rücklageanteil

Rz. 186 Gewinnrücklagen, die aufgrund einer Gewinnverwendung gebildet worden sind, haben auf Ebene der Kapitalgesellschaft bereits der Ertragsbesteuerung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) unterlegen. Ausnahmsweise erlaubt das Steuerrecht namentlich bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, durch die stille Reserven aufgedeckt werden, die Bildung einer steuerfreien Rücklage ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO

Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung, kann es auch wegen Körperscha...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 272 Aufgrund des Trennungsprinzips werden Besitz- und Betriebsunternehmen verfahrensrechtlich separat veranlagt. Für Zwecke der USt und Gewerbesteuer erhalten beide eigenständige Veranlagungen.[534] Bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer der Betriebs-GmbH werden auf Ebene des Besitzunternehmens bei Mitunternehmerschaften Gewinnfeststellungen nach §§ 179 ff. AO d...mehr