Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte GewSt-Kürzung bei Vermietung von Wohnungen einer Seniorenresidenz?

Eine GmbH kann die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie Wohnungen vermietet, deren Mieter im Rahmen eines einheitlichen Konzepts (Seniorenresidenz) Dienstleistungsverträge mit einer Schwestergesellschaft abschließen. Das FA lehnte die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung ab, da die Wohnungsmietverträge an die Abschlüsse der Dienstleistungs...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Inventarpensionsgeschäft: Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages

Wird ein Mietvertrag über ein Hotel in der Weise geändert, dass die bisherige Mitvermietung des Hotelinventars einschließlich Betriebsvorrichtungen beendet und durch eine auf die Dauer des Mietverhältnisses begrenzte Überlassung des Eigentums am Inventar auf den Mieter (Inventarpensionsgeschäft) ersetzt wird, kann auch das Ersatzgeschäft zur Versagung der erweiterten Kürzung...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / I. Einleitung

Auf den letzten Metern der abgelaufenen Legislaturperiode wurde im Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführt (vgl. BT-Drucks. 19/29843). Dadurch wird es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, durch bloßen Antrag vom bisherigen Transparenzprinzip zum Trennungsprinzip zu optieren, so dass die Gewinne der Pers...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Messbetrag bis zu 10 EUR (§ 34 Abs. 1 GewStG)

Rz. 8 Liegen die Voraussetzungen der Zerlegung zwar vor, beträgt der GewSt-Messbetrag aber 10 EUR oder weniger, scheidet eine Zerlegung nach § 34 Abs. 1 S. 1 GewStG aus. Vielmehr ist der gesamte GewSt-Messbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung des Gewerbebetriebs befindet, sofern diese Gemeinde im Inland liegt. Der Ort der Geschäftsleitung bestimmt ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einnehmer einer staatlichen Lotterie (Halbs. 2)

Rz. 74 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit auch die Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, "wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind". Der Lotterieeinnehmer unterhält dann einen Gewerbebetrieb, wenn er zum Absatz der Lose einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt oder wenn er die Los...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsverpachtung

Rz. 246 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 wurde ein verpachtetes gewerbliches Unternehmen bewertungsrechtlich als gewerblicher Betrieb des Verpächters angesehen. Voraussetzung war, dass die Verpachtung die wesentlichen Betriebsgegenstände umfasste.[2] Ohne Belang für diese Beurteilung war, ob die Verpachtungstätigkeit mit wesentlichen Verwaltungsarbeiten des Verpächters verbu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Alphabetisch geordnete Auswahl weiterer wichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

Rz. 502 [Autor/Stand] Anteile an Kapitalgesellschaften: Anteile des Inhabers eines (gewerblichen oder freiberuflichen) Einzelunternehmens können je nach den Umständen entweder dem notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sein. Die Beteiligung eines selbstständigen Malermeisters an einer Wohnungsbau-GmbH kann zum notwendigen Betriebsver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizierung in § 13b ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Bundesrat und JStG 2020

Wunsch zur Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen ...: In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) schlug der Deutsche Bundesrat vor, die Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), steuerfrei zu stellen.[1] Die Steuerbefreiung sollte Anlagen betreffen, die nach dem 31.12.2019 ...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.4 Effekte der Steuerbilanzpolitik

Rz. 12 Die Zielfunktion der Steuerbilanzpolitik bildet die relative Minimierung der Steuerbelastung.[1] Letztere resultiert aus der Multiplikation der jeweiligen Bemessungsgrundlage mit dem dazugehörigen (durchschnittlichen) Steuersatz. Da die Festlegung der Höhe des (Ertrag-)Steuersatzes im Regelfall außerhalb der Einflusssphäre eines einzelnen Unternehmens liegt,[2] beschr...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Gewerbesteuer

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 145 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf den Übertragungsgewinn entfallenden Ertrag-St (KSt und GewSt) sind in der stlichen Übertragungs-Bil zu passivieren (zur stlichen Behandlung der nach § 274 HGB idF des BilMoG handelsbilanziell zu erfassenden latenten St s Mitschke, FR 2010, 214, 219). Zur GewSt s § 18 UmwStG Tz 7. Werden für die übertragende Kö, zB aufgrund einer stlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Sanierungsplan

Rn 14 Die Insolvenzordnung verfolgt auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens soll durch wirtschaftliche Gesundung ein konkurrenzfähiger Betrieb entstehen. Dieses Ziel ist durch das ESUG noch weiter in den Vordergrund getreten.[24] Hierzu sind häufig einschneidende Veränderungen in der Organisation erforderlich. Daher spricht man anste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 3. Gewerbesteuer

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.8 Erleichterungen bei der Gewerbesteuer

Die tarifliche Einkommensteuer wird durch die Anrechnung der Gewerbsteuer für gewerbliche Einkünfte ermäßigt. Bereits ab 2020 ist der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG von 3,8 auf 4,0 angehoben worden.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von ...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / 1. Folgen für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bis zum 31.12.2018

Die für den Zeitraum bis zum 31.12.2018 angefallenen Zinsen bleiben bestehen. Beraterhinweis Soweit also dagegen außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe eingelegt wurden, haben diese keine Aussicht auf Erfolg und sollten zurückgenommen werden. Soweit für Zinszahlungszeiträume bis einschließlich 2018 für die Zahlung von Zinsen Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / I. Besteuerung der optierenden Gesellschaft

"Reguläre" Besteuerung der Personengesellschaft = Transparenzprinzip: Eine Personengesellschaft unterliegt bei einer "regulären" Besteuerung als Mitunternehmerschaft weder der Einkommensteuer (ESt) noch der Körperschaftsteuer (KSt). Das von der Personengesellschaft erzielte Einkommen (Gewinnanteile) und die Vergütungen für bestimmte Leistungen (Tätigkeit, Miete, Darlehen) we...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 13 Anrechnung auf die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird einzig durch die Anrechnung der Gewerbesteuer ermäßigt. Die Ermäßigung können Personen in Anspruch nehmen, die entweder als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft Einkünfte erzielen, die der Gewerbesteuer unterliegen. Bei den Kapitalgesellschaften wurde zum Ausgleich die tarifliche Körperschaftsteuer nochmals gesenkt. Als ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.3 Verlustanteil an Personengesellschaften

Maßgebend für die Hinzurechnung ist der aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugerechnete Verlustanteil. Der Grund für die Hinzurechnung liegt in der selbstständigen Besteuerung der Personengesellschaften für die Gewerbesteuer (Objektcharakter der Gewerbesteuer). Ein Verzicht auf die Hinzurechnung würde zu einer doppelten Erfassung der Verluste für die Gewerbesteuer führen.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die 2. Steuer, die bei Gewerbebetrieben vom Ertrag erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an, die ausschlaggebend für die tatsächliche Gew...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 5 Erhebungszeitraum und Wirtschaftsjahr

Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr. Weicht bei Unternehmen, die nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig sind, das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der Gewerbeertrag in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Für die Gewerbesteuer gilt somit die gleiche Regelung wie bei d...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.3 Gewinnanteile an gewerblichen Personengesellschaften

Der im Gewinn des Gewerbebetriebs enthaltene Anteil am Gewinn einer oder mehrerer Personengesellschaften ist für die Ermittlung des Gewerbeertrags wieder zu kürzen. Der Grund liegt wie bei der Hinzurechnung der Verlustanteile in der objektbezogenen Ermittlung der Gewerbesteuer (keine Doppelerfassung zur Gewerbesteuer). Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Gewinnanteile ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer

Zusammenfassung Überblick Die Gewerbesteuer ist neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die 2. Steuer, die bei Gewerbebetrieben vom Ertrag erhoben wird. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an, die ausschlaggebend für die t...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Der maßgebende Gewerbeertrag wird um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Dieser Abzug gilt uneingeschränkt nur bis zu einem Betrag vo...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.8 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften aus DBA-Staaten

Bei Gewinnausschüttungen von Anteilen an einer ausländischen Gesellschaft, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Gewerbesteuer befreit sind, kann ein unter 15 % Mindestbeteiligung liegender Prozentsatz zur Anwendung kommen. Die Aktivitätsklausel ist dann für die Kürzung auch nicht erforderlich.[1]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.4 Gewinnausschüttungen von inländischen Kapitalgesellschaften

Die Regelung soll dem Grunde nach die Doppelbesteuerung bei der Gewerbesteuer sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters vermeiden. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird (nur dann ist der Betei...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3 Die wichtigsten Kürzungen

3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass f...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8 Zerlegung

8.1 Anwendungsfälle und Verfahren Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegu...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.4 Gewinnanteile und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären

§ 8 Nr. 4 GewStG sieht eine Hinzurechnung von Gewinnanteilen und Geschäftsführervergütungen von KGaA-Komplementären zum Gewinn der KGaA vor, da sich diese Beträge mindernd bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens ausgewirkt haben und bei den Komplementären nur mit Einkommensteuer belastet sind. Die Hinzurechnung trägt dem Objektcharakter der Gewerbesteuer R...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 12 Entstehung der Steuer und Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen[1] handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Der Steuerschuldner hat am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten. Die Höhe beträgt 1/4 der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Gewerbetreibende, deren Wirtschaftsjahr vom Kalen...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1 Hinzurechnung von Zinsen und den Zinsen vergleichbaren Beträgen

Die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG umfasst den gesamten Bereich der Finanzierungskosten, soweit diese Kosten in den Aufwendungen enthalten sind. Keine Rolle spielt auch gegenüber früheren gesetzlichen Regelungen die Frage, inwieweit die Aufwendungen zu Erträgen führen, die selbst wieder der Gewerbesteuer unterliegen. Zu den grundsätzlichen Fragen hat die Finanzverwaltung durc...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.2 Entgelte für Renten und dauernde Lasten

Die Zurechnung von Renten und dauernden Lasten umfasst grundsätzlich alle Renten und dauernden Lasten.[1] Es bestehen Sonderregelungen für Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen an Arbeitnehmer, da ansonsten ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung mit Gewerbesteuer belastet würde.[2]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.1 Entgelte für Schulden

Die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden erfolgt unabhängig davon, ob begrifflich Dauerschuldzinsen vorliegen oder ob es sich um kurzfristige Zinsen handelt. Erfasst werden nicht nur die klassischen Zinsaufwendungen. Unter die Zurechnung fallen auch Abschläge aus der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen, insbesondere die Abschläge aus der Forfaitierung von...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.1 Kürzung für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist eine Kürzung i. H. v. 1,2 % des maßgebenden Einheitswerts vorzunehmen, wenn der Grundbesitz zum Betriebsvermögen zählt. Der Zweck der Vorschrift ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Kürzung erfordert, dass für den Grundbesitz tatsächlich Grundsteuer erhoben wird. S...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Nutzung von Grundbesitz entfällt. Die Regelung kann von allen Unternehmen unabhängig von ihrer Rech...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.7 Gewinnausschüttungen von ausländischen Kapitalgesellschaften in Staaten ohne DBA

Die Regelung des § 9 Nr. 7 GewStG entspricht dem Grundsatz, dass bei der Gewerbesteuer nur das inländische Ergebnis erfasst werden soll. Hauptanwendungsfall sind Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter. Dabei wurde bis 2019 zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschieden, wobei es bei allen Varianten erforderlich war, dass die Betei...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 11 Steuererklärungspflicht

Auch im Bereich der Gewerbesteuer müssen ab EZ 2011 die Steuererklärungen nicht mehr auf den amtlich vorgeschriebenen Erklärungsvordrucken, sondern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erkl...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.3 Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

Die Hinzurechnung bei den Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters unterscheidet sich von der bisherigen Regelung nur dadurch, dass auf die Einschränkung "beim Empfänger nicht zur Steuer nach dem Gewerbeertrag heranzuziehen" verzichtet wird.[1]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.5 Spenden bei Körperschaften

Im Gegensatz zu Einzelfirmen und Personengesellschaften bildet bei Körperschaften das zu versteuernde Einkommen den Ausgangswert für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Um eine vergleichbare Ausgangsbasis zu schaffen, ist es im ersten Schritt erforderlich, alle bei der Ermittlung des Einkommens der Körperschaft abgezogenen Spenden dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen.mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 7 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Der ermittelte Gewerbeertrag – ggf. nach Abzug eines Gewerbeverlusts aus Vorjahren – ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Für Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 EUR zu berücksichtigen. Bei den übrigen Gewerbebetrieben, insbesondere bei Kapitalgesellschaften, kommt der Freibetrag nicht zur Anwendung. Die Steuermesszahl beträg...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.1 Anwendungsfälle und Verfahren

Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegungsbescheid vom Finanzamt zu erla...mehr