Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. Beginn mit Aufnahme der "werbenden Tätigkeit"

Streitgegenstand ist in diesen Fällen allerdings hauptsächlich die Rechtsprechung des BFH, vorweggenommenen Betriebsausgaben den Abzug bei der GewSt zu versagen – also hauptsächlich sind es die Fälle, in denen eine GmbH Mitunternehmerin an einer Personengesellschaft ist (z.B. GmbH & Co. KG). Begründung mit dem Objektsteuerprinzip: Diese Entscheidungen, Betriebsausgaben, die v...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 1 Allgemeines

Die Frage, ob eine unbeschränkte, eine beschränkte oder gar keine Steuerpflicht gegeben ist, steht regelmäßig am Beginn der Prüfung eines jeden steuerlichen Sachverhalts. Je nachdem, welche Art der Steuerpflicht besteht, finden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen Anwendung. Dies gilt für nahezu alle Steuerarten. Nachfolgend sollen die Voraussetzungen für die unbeschrän...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1. Einführung und Problemstellung

Die Literatur geht einheitlich davon aus, dass das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 S. 1 KStG für Aufwendungen durch Stiftungsgeschäft[2] oder Satzung bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht anwendbar ist, weil der Zweck von Kapitalgesellschaften regelmäßig auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet sei und daher Aufwendungen i.S.d. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG regelmäßig nicht vork...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ( Vordruck GewSt 1 D ) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.15 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 92-99)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.10 Rückwirkung von Einbringungsvorgängen (Zeilen 120 und 121)

§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG schließt auch für die Gewerbesteuer aus, dass bei Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen und Einbringungen der übernehmende Rechtsträger einen erweiterten Verlustabzug erreicht. In Zeile 120 sind daher Eintragungen betreffend die steuerliche Rückwirkung von Einbringungsvorgängen zum steuerlichen Übertragungsstichtag beim übernehmenden Recht...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt neben der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2023 zu beachten sind. Ab Erhebungszeitraum 2023 zu beachtende gesetzlich...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.7 Kürzungsbetrag bei Beteiligung an Zwischengesellschaften nach § 11 Abs. 5 AStG (Zeilen 99a – 99c)

Haben Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Abs. 2 AStG der Gewerbesteuer unterlegen, mindert der abzuziehende Kürzungsbetrag i. S.d. § 10 Abs. 2 AStG auch den Gewerbeertrag, soweit dieser durch die Bezüge im Sinne der unter § 10 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften oder die in § 10 Abs. 4 AStG bezeichneten Gewinne nach Anwendung von § 8 Nr. 5 und § 9 Nr. 7 oder 8 GewStG erhöht i...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.7 Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer (Zeilen 35-39/91-95)

Die Angaben in Zeilen 35-39 werden benötigt, um die dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln. Der auf die jeweiligen Mitunternehmer entfallende anteilige Gewerbesteuermessbetrag ist grundsätzlich nach Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels zu ermitteln. Unberücksichtigt bleiben Vorabgewinnanteile, gewinnunabhängige So...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 65 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. Über das UmwStG hinausgehende Regelungen mit steuerneutralem Charakter (z. B. die Anwachsung, Realteilung oder...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines grenzüberschreitenden Rohrfernleitungsnetzes Teile eines Rohrleitungsnetzes, das durch verschiedene Staaten verläuft, stellen in den jeweiligen Ländern unselbständige Betriebsstätten dar. FG Düsseldorf v. 12.5.2023 – 3 K 1940/17 F, EFG 2023, 1474, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 37/23 Aufteilung nach hypothetischem Gewinn: Nach A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 3 Nr. 13 GewStG bei einer Einmann-GmbH

Der Gewinn aus Unterrichtserteilung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH kann nach § 3 Nr. 13 GewStG steuerfrei sein. Das FG gewährte die Steuerbefreiung in einem Fall, in dem ein nebenberuflich als Dozent tätiger Hochschullehrer seinen Lehrauftrag unter dem Mantel einer GmbH erbracht hatte. FG Düsseldorf v. 10.8.2023 – 9 K 1130/22 G, EFG 2023, 1789, Re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zur Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG

Der Gewinn aus der Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 13 GewStG ist nicht gewerbesteuerfrei – auch, wenn die laufenden Einkünfte aus der Lehrtätigkeit bis zur Veräußerung stets gewerbesteuerfrei waren. FG Düsseldorf v. 10.8.2023 – 9 K 349/22 G, EFG 2023, 1629, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 25/23mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines grenzüberschreitenden Rohrfernleitungsnetzes

Teile eines Rohrleitungsnetzes, das durch verschiedene Staaten verläuft, stellen in den jeweiligen Ländern unselbständige Betriebsstätten dar. FG Düsseldorf v. 12.5.2023 – 3 K 1940/17 F, EFG 2023, 1474, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 37/23 Aufteilung nach hypothetischem Gewinn: Nach Art. 5 Abs. 2 DBA-NL und Art. 7 DBA-Belgien hängt die Aufteilung des Gewinns eines grenzübers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Steuerpflicht

Rz. 5 Die Vorschrift gilt für nicht rechtsfähige Gebilde, die als solche steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist daher stets, dass der Vollstreckungsschuldner überhaupt als solches steuerpflichtig und somit Steuerschuldner sein kann. Insoweit ist zwischen der Steuerpflicht und der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden. Unabhängig von der lange zweifelhaften Rechtsfähigkeit einer ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA

Leitsatz 1. Für die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes – EStG –) ist bei Mitunternehmerschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG oder bei KGaA im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG der Betrag des Gewerbesteuermessbetrages, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.3 Gewerbesteuerfalle?

Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld[1] werden die Folgen einer gewerblichen "Infizierung" gemindert bzw. neutralisiert. Das "Mehr" an Gewerbesteuer wird u. U. durch ein gleich hohes "Weniger" an Einkommensteuer kompensiert. Praxis-Beispiel Infizierung mit Gewerbesteuer Die Betriebsprüfung beurteilt die Tätigkeit der ABC-Ärztegemeinschaft insges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.1 Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmern sind nur die freiberuflichen Bereiche (z. B. Zahnarzttätigkeit) von der Gewerbesteuer befreit. Daneben können weitere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden (z. B. Verkauf von Mundhygieneartikeln). Die freiberuflichen Einkünfte bleiben gewerbesteuerfrei! Geprüft wird dann die sachgerechte Zuordnung der Betriebsausgaben zum freiberuflichen bzw. gewerbl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.2 Gemischte Tätigkeiten

Wird neben der freiberuflichen Tätigkeit auch eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt (z. B. Verkauf von Mundhygieneartikeln durch eine Zahnarztpraxis oder Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln durch eine Augenarztpraxis), werden die Einkünfte insgesamt als solche aus Gewerbebetrieb erfasst und es unterliegt die gesamte Praxis der Gewerbesteuer. Die gewerbliche Tätigkeit i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / Zusammenfassung

Überblick Im Steuerrecht sind Einnahmen aus heilberuflicher Tätigkeit begünstigt: Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer und sind i. d. R. von der Umsatzsteuer befreit. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Betriebsprüfung bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Hebammen und ähnlichen Berufen. Abgedeckt werden hierbei die Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 2.2.4 Rechtsform

Schließen sich mehrere "Heilberufler" zusammen, stehen ihnen verschiedene Rechtformen zur Auswahl: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um die einfachste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Handelt es sich hierbei um Berufsträger mit heilberuflicher Tätigkeit, erzielt die Gesellschaft Einkünfte aus freibe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Heilberufe / 1.1 Einkommensteuer

In die Gruppe der Heilberufe fallen sog. Katalogberufe und diesen ähnliche Berufe. Grundsätzlich werden mit diesen Berufen einkommensteuerlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt.[1] Wird ein sog. Katalogberuf (Arzt, Zahnarzt usw.) ausgeübt, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe eindeutig. Der Berufsträger muss aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Weiterführende Literatur

Pyszka, Gestaltungsüberlegungen zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Betriebsstättenverlusten bei DBA mit Aktivitätsklausel, IStR 2002 S. 342; Kessler/Schmitt/Janson, Berücksichtigung abkommensrechtlich befreiter Betriebstsättenverluste?, IStR 2001, 729-737 und IStR 2003 S. 307; Balmes/Grammel/Sedemund, Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethod...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer

a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Containermiete / 6 Gewerbesteuerliche Besonderheiten

Die Miet- und Pachtzinsen von Bürocontainern sind nach § 8 Nr. 1 GewStG bei der Gewerbesteuer wieder hinzuzurechnen. Sofern es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt mit 1/5 und sofern es sich um unbewegliche Wirtschaftsgüter handelt mit 1/2 insoweit der Gesamtbetrag der hinzuzurechnenden Entgelte 200.000 EUR übersteigt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GewSt-Befreiung der Veräußerung von Lehrinstituten

Die A-GmbH betrieb sechs Lehrinstitute. Streitig ist, ob der Gewinn aus der Veräußerung dieser Lehrinstitute gewerbesteuerfrei ist. Das FG entschied: Der Gewinn aus der Veräußerung von privaten Lehrinstituten ist nicht nach § 3 Nr. 13 GewStG i.d.F. des JStG 2019 von der GewSt befreit, da deren Veräußerung nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient. Die Veräußerung ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Streitig ist, ob die klagende K-GmbH (noch) vermögensverwaltend tätig ist oder gewerblich. Die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb von einem Vorratsgesellschaftengründer, die jeweilige Suche nach einem Investitionsobjekt (Mietgrundstück), der Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts und von Finanzierungsverträgen vor Übertragung der Anteile an die Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / III. Was umfasst die Mitteilungspflicht?

Die nationale Mitteilungspflicht ist an die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen angelehnt und übernimmt die wesentlichen Begriffe. Mitteilungspflichtig ist in erster Linie der sog. Intermediär, der eine innerstaatliche Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitgestellt oder ihre Umsetzung durch Dritte ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.6.11.2 Direkter Regionaler Cash Flow

Die regionalen Beschaffungen sind ein Element des regionalen Cash Flows, d. h. den Zahlungen, die durch das Unternehmen in die Region fließen. Neben den regionalen Lieferanten und Dienstleistern werden auch Zahlungen an Beschäftigte aus der Region (Netto-Löhne zzgl. regional wirksamer Sozialabgaben), an die regionalen Anteilseigner (Dividenden) und die Kommunen als Empfänger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsgemeinschaft / Gewerbesteuer

1 Definition Die Arbeitsgemeinschaft i. S. d. § 2a GewStG ist eine Personengesellschaft. Zivilrechtlich handelt es sich regelmäßig um Gesellschaften i. S. d. § 705 BGB. Steuerrechtlich bleiben die beteiligten Unternehmen aber als selbstständige Unternehmen bestehen. Dabei ist es gleichgültig, ob eine Außen- oder eine Innengesellschaft vorliegt; d. h. § 2a GewStG ist auch anwen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Gewerbesteuer

Rz. 489 § 18 Abs. 2 UmwStG befreit das Übernahmeergebnis des Gesellschafters von der Gewerbesteuer. Rz. 490 Die Bezüge gem. § 7 UmwStG unterliegen wegen der Einlagefiktion als betriebliche Erträge (§ 20 Abs. 8 EStG) grds. bei der formgewechstelten/übernehmenden Personengesellschaft der Gewerbesteuer. Sofern die Beteiligungsgrenze von 15 % erreicht wird, kommt es indes zur Kür...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Gewerbesteuer bei der Betriebsverpachtung

Rz. 79 Die wichtige Besonderheit liegt in der Gewerbesteuerfreiheit der Pachtzinsen beim Verpachtungsbetrieb: Obwohl der Verpächter eines Gewerbebetriebs einkommensteuerlich weiterhin Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielt, unterliegen diese nach Abschn. 2.2 GewStR 2009 anders als bei der Betriebsaufspaltung nicht der Gewerbesteuer, da keine werbende Tätigkeit i.S.d. Gewerbesteu...mehr