Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.2 Mittelbare Zuwendung an den Gesellschafter (§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG)

Rz. 208 Die Frage, ob eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters eine Schenkung an den anderen Gesellschafter sein könne, hatte der BFH bisher verneint.[1] Zwar erhöhe die verdeckte Einlage auch den Wert der Beteiligungen der anderen Gesellschafter. Eine Schenkung erfordere aber eine Vermögensminderung aufseiten des Schenkers und eine Vermögensmehrung aufseiten des Beschen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.2 Dauerverlustgeschäfte bei Betrieben gewerblicher Art (Abs. 7 S. 1 Nr. 1)

Rz. 585 Nach Nr. 1 führt ein Dauerverlustgeschäft nicht zu den Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn es von einem Betrieb gewerblicher Art betrieben wird.[1] Ein Betrieb gewerblicher Art braucht nicht mit Gewinnerzielungsabsicht zu handeln[2]; die Absicht, Einnahmen zu erzielen, genügt. Daher liegt auch bei bloßer Einnahmeerzielungsabsicht ein steuerpflichti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.4 Einkommen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Rz. 141 Für das Zweite Deutsche Fernsehen wurde die KSt bis Vz 2000 nicht nach dem zu versteuernden Einkommen, sondern nach den Entgelten[1] aus Werbesendungen bemessen. Die KSt betrug zuletzt 4 % der Entgelte. Ab 2001 wurde das Besteuerungskonzept geändert. § 8 Abs. 1 S. 3 KStG, eingeführt als seinerzeitiger S. 2 durch Gesetz v. 20.12.2001[2] mit Wirkung ab Vz 2001, enthält...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.3 Dauerverlustgeschäfte bei Eigengesellschaften (Abs. 7 S. 1 Nr. 2)

Rz. 589 Nach Nr. 2 treten auch bei Kapitalgesellschaften, die von der öffentlichen Hand stimmrechtsmäßig beherrscht werden, die Folgen der verdeckten Gewinnausschüttung nicht ein, wenn sie ein Dauerverlustgeschäft betreiben. Die inhaltliche Beschränkung auf sog. Eigengesellschaften soll eine wertungsmäßige Vergleichbarkeit zu Nr. 1 erzeugen. Rz. 590 Die Regelung betrifft nur ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 130 Zu den vom Erblasser herrührenden Schulden gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet wurden. Ein durch eine Vormerkung gesichertes Angebot auf eine schenkweise Übertragung eines Grundstücks stellt keinen den Erwerb mindernden Umstand i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar.[1] Rz. 131 Schul...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3 Betriebsvermögen im Ausland

Rz. 92 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.5.1 Überblick

Rz. 532 Im Rahmen des Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetzes 2013 [1] wurde der Begriff des Verwaltungsvermögens u. a. um Finanzmittel (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG) erweitert. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf das weit verbreitete Gestaltungsmodell der Cash-GmbH reagiert. Rz. 533 Nach der damaligen Neuregelung gehörte zum Verwaltungsvermögen auch "der gemeine Wert de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.4 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 516 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Geleistete Anzahlungen sind kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen, DStR 2021, 1089; Juja/Thomée, Eine Abgrenzung zwischen sonstigem Verwaltungsvermögen, Finanzmitteln und Produktivvermögen, ErbStB 2022, 111, Teil I und ErbStB 2022, 171, Teil II; Mewes/Bockhoff, Was sind Kredit- bzw. Finanzdienst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.2 Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 480 Zum Verwaltungsvermögen gehören ferner "Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 % oder weniger beträgt."[1] Die Regelung gilt seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert.[2] Rz. 481 Diese Regelung war bereits in den ursprünglichen Gesetzentwürfen vorgesehen (§ 28a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.3 Kunstgegenstände und Oldtimer (§ 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 500 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, 1. Aufl., 2021; Boll, Die Kunst als Instrument schenkungsteuerrechtlicher Gestaltung, DStR 2016, 1137; Boving/Reiners, Kunst im Nachlass, ZErb 2019, 60; Crezelius, Kunst im Nachlass – Ertrag- und erbschaftsteuerrechtliche Probleme, ZEV 2014, 637; Elmenhorst/Wargalla, Die Kunst d...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2 Hinzurechnungen: Welche Aufwendungen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 GewStG hinzugerechnet werden müssen

2.2.1 Berechnungsmodus für bestimmte Hinzurechnungen Die Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG werden nach folgenden Grundsätzen ermittelt: Sämtliche Hinzurechnungen erfolgen auch dann, wenn diese beim Empfänger der Entgelte der Gewerbesteuer unterliegen. Miet- und Pachtzinsen werden je nach Pachtgegenstand mit unterschiedlichen Prozentsätzen hinzugerechnet. Die Hinzurechnung e...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.3 Kürzungen nach § 9 GewStG: Welche Beträge vom Gewinn aus Gewerbebetrieb abgezogen werden dürfen

1,2 % der Summe der Einheitswerte für betrieblichen Grundbesitz[1] Vom Einheitswert des Betriebsgrundstücks können 1,2 % bei der Gewerbesteuerberechnung gekürzt werden. Wird ein Teil des Grundstücks zu privaten Wohnzwecken genutzt, kann die Kürzung nur für den betrieblich genutzten Anteil des Einheitswerts erfolgen.[2] Der Einheitswert wird entweder auf die Wertverhältnisse zu...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.4 Weitere Hinzurechnungen

Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA[1] Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unterliegen der Hinzurechnung. Hinzugerechnet werden Tantiemen und Vergütungen für die Geschäftsführung. Steuerfreie Dividendenerträge[2] In der Einkommensteuer bleiben Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften zu 40 % ste...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.2 Voraussetzung für den Verlustabzug

Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug ist, dass sog. "Unternehmensidentität" und "Unternehmeridentität" vorliegen. Im Einzelnen heißt das: Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat, identisch ist. Maßgebend sind hierbei die Art der Betäti...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 1 Gewerbesteuer: So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Gewerbesteuer wird berechnet aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, den Hinzurechnungen, den Kürzungen, der Verrechnung von Verlusten aus den Vorjahren, einem evtl. Freibetrag, der Gewerbesteuermesszahl und dem Hebesatz.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.1 Berechnungsmodus für bestimmte Hinzurechnungen

Die Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG werden nach folgenden Grundsätzen ermittelt: Sämtliche Hinzurechnungen erfolgen auch dann, wenn diese beim Empfänger der Entgelte der Gewerbesteuer unterliegen. Miet- und Pachtzinsen werden je nach Pachtgegenstand mit unterschiedlichen Prozentsätzen hinzugerechnet. Die Hinzurechnung erfolgt unabhängig von den Pachtumständen (Betriebsve...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.3 200.000 EUR-Freibetrag für Finanzierungsaufwendungen

Die o. g. Finanzierungsaufwendungen werden zusammengerechnet. Von der Summe wird ein Freibetrag bis zu 200.000 EUR[1] abgezogen. Vom verbleibenden Restbetrag werden 25 % hinzugerechnet.[2] Praxis-Beispiel Ermittlung des Finanzierungsaufwands und des Hinzurechnungsbetragsmehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 3.1 Besonderheiten des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs

Für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug gibt es folgende Besonderheiten: Im Gegensatz zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist kein Verlustrücktrag in das Vorjahr möglich; die Gewerbesteuer kennt nur einen Verlustvortrag. Da in den Gewerbeverlust auch Hinzurechnungen und Kürzungen einfließen, stimmt der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i. d. R. nie mit dem Verlustvortrag i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.2.2 Finanzierungsaufwendungen

Entgelte für Schulden[1] Entgelte für Schulden sind vollständig und in voller Höhe für die Hinzurechnung zu erfassen. Auf die Laufzeit der Schulden kommt es nicht an. Insbesondere sind auch Entgelte für Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs einzubeziehen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Aufwendungen hinzuzurechnen: Zinsen für langfristige Darlehen Kontokorre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

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Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 6 Berechnungsschema Gewerbesteuer und Rückstellung

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / IV. BFH-Urteile zur Aufnahme des Gewerbebetriebs

Unter Berufung auf dieses Prinzip und die "Ständigkeit" seiner Rechtsprechung hat der BFH bereits entschieden, dass die Eröffnung eines Hotels – jedoch nicht die Errichtung des Gebäudes – für die GewSt-Pflicht maßgeblich ist.[12] Ebenso entschied der BFH, dass es bei einem Herstellungsunternehmen auf den Beginn der Produktion ankomme – jedoch nicht auf den Beginn der Errichtu...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / I. Einleitung

Die GewSt ist eine Realsteuer, deren Besteuerungsobjekt der Gewerbebetrieb selbst ist (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Steuerschuldner ist der Unternehmer, der dieses Gewerbe betreibt (§ 5 GewStG). Objektsteuerprinzip ...: Der objektivierte Gewerbebetrieb[1] mit seiner Ertragskraft – also unabhängig von den Rechtsbeziehungen des Unternehmers und auch der Art der Finanzierung des Bet...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / VI. Vergleich der Entscheidungen

"Stehender Gewerbebetrieb" = "werbender" Gewerbebetrieb? Der BFH beruft sich in ständiger Rechtsprechung auf die Formulierung "stehender Gewerbebetrieb" und versteht hierunter – entgegen Gesetzeswortlaut, Gesetzesentwicklung, und Gesetzeszweck – dies als "werbenden" Gewerbebetrieb. Der X. Senat des BFH begründet diese Rechtsprechung mit dem Objektsteuercharakter und (als Teil d...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / II. Objektsteuercharakter

Der GewSt unterliegt der stehende Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG); Steuerschuldner ist der Unternehmer, auf dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 GewStG); der Gewerbeertrag ist der nach dem EStG oder dem KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen ...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 1. BFH v. 1.9.2022 – IV R 13/20

In diesem Fall entschied der IV. Senat des BFH [16], dass die sachliche GewSt-Pflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie beginnt, denn erst hierdurch werde er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. Anknüpfung an bisherige BFH-Rechtsprechung: Der BFH hat in diesem Urteil...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 1. Abstellen auf Rechtsform

Unterscheidung nach Rechtsform ...: Hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen den einzelnen Rechtsformen: Während die GmbH kraft Rechtsform einen Gewerbebetrieb unterhält[6] und die sachliche GewSt-Pflicht grundsätzlich mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Handelsregister beginnt[7], beginnt die sachliche GewSt-Pflicht der gewerblich geprägten GmbH...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. Beginn mit Aufnahme der "werbenden Tätigkeit"

Streitgegenstand ist in diesen Fällen allerdings hauptsächlich die Rechtsprechung des BFH, vorweggenommenen Betriebsausgaben den Abzug bei der GewSt zu versagen – also hauptsächlich sind es die Fälle, in denen eine GmbH Mitunternehmerin an einer Personengesellschaft ist (z.B. GmbH & Co. KG). Begründung mit dem Objektsteuerprinzip: Diese Entscheidungen, Betriebsausgaben, die v...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 3. BFH v. 15.6.2023 – IV R 30/19

Der IV. Senat des BFH entschied in diesem Fall[22], dass eine Mitunternehmerschaft auch für lediglich eine juristische Sekunde bestehen könne und auch in einem derartigen Fall sachlich gewerbesteuerpflichtig sein könne. So beginne der Gewerbebetrieb – also die werbende Tätigkeit – einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit Aufnahme deren vermögensverwaltender Tätigke...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / [Ohne Titel]

Lars Junkers, LL.M., StB[*] Der BFH hat in jüngsten Entscheidungen (BFH v. 1.9.2022 – IV R 13/20; BFH v. 30.8.2022 – X R 17/21; BFH v. 15.6.2023 – IV R 30/19) nochmals Stellung bezogen zur Abzugsfähigkeit von vorab entstandenen Betriebsausgaben i.R.d. Gewerbesteuer (GewSt). Diese erfordern für ihre Abzugsfähigkeit in der GewSt nach ständiger BFH-Rechtsprechung eine "werbende ...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / 2. BFH v. 30.8.2022 – X R 17/21

Im Fall des X. Senats des BFH vom 30.8.2022[20], bei dem ein Unternehmer einen Imbissbetrieb eines anderen Gewerbetreibenden im Ganzen nach § 2 Abs. 5 GewStG übernahm, dieses Ladenlokal sanierte und im Anschluss eröffnete, versagte der BFH den Abzug der Sanierungskosten als Aufwand bei der Ermittlung des Gewerbeertrags, da diese vor Eröffnung des Lokals entstanden sind. Dies ist ...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Zurechnung von Einkünften

Rz. 16 § 39 AO gilt nicht unmittelbar für die Zurechnung von Einkünften.[1] Diese sind vielmehr demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[2] Je nach Art des Einkunftstatbestands kann dies allerdings die rechtliche bzw. wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zur Erzielung der Einkünfte eingesetzte Wirtschaftsgut voraussetzen. Einkünfte a...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1.1 127

Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätigkeit Gew...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 185a

§ 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abgezogen wer...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.6.1 183

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3.3 166

Für den Kommanditisten wird die Mitunternehmereigenschaft dann in Frage gestellt, wenn ihm nicht wenigstens annäherungsweise diejenigen Rechte zustehen, die einem Kommanditisten nach den teilweise dispositiven Vorschriften des HGB über die KG zukommen; entsprechendes gilt, wenn die Stellung des Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrag und der tatsächlichen Handhabung wes...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 4.1 169

Für eine (steuerliche) Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG genügt es nicht nur, dass die Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft, d. h. eines Gewerbebetriebes, setzt darüber hinaus eine Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) unternommen w...mehr