Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / b) Leistungsverweigerungsrechte des Unternehmers

Rz. 116 Abgesehen vom Fall des § 650f BGB kommt ein Leistungsverweigerungsrecht auch in Betracht, wenn der Besteller fällige Zahlungsansprüche des Unternehmers auf Werklohn nicht erfüllt. Dem Unternehmer steht dann ein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 320 BGB zu.[116] Dabei ist zu beachten, dass das Vorliegen von Mängeln die Fälligkeit eines Zahlungsanspruchs des Unternehme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Inhalt des Kartellverbotes

Rz. 86 Das Kartellverbot verbietet alle wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen (Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB [76]). Bei einem Joint Venture, das zugleich der Zusammenschlusskontrolle unterliegt, kommt es insb. darauf an, ob die Gründung des Joint Ventures zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Joint Venture-Partner führt (sog. Gruppeneffek...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsrecht des Grundstückseigentümers

Rz. 33 Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Antrags kann der Eigentümer eines betroffenen Grundstücks gegen die Bescheinigung Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde einlegen. Nur ein rechtzeitig eingelegter Widerspruch ist für das Verfahren beachtlich (vgl. § 7 Abs. 5 S. 4 SachenR-DV). Natürlich kann der Eigentümer durch seinen Widers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Nutzer im Sinne dieser Verordnung ist, wer ein Grundstück im Umfang der Grundfläche eines darauf stehenden Gebäudes einschließlich seiner Funktionsflächen, bei einem Nutzungsrecht einschließlich der von dem Nutzungsrecht erfaßten Flächen unmittelbar oder mittelbar besitzt, weil er das Eigentum an dem Gebäude erworben, das Gebäude errichtet oder gekauft hat. (2) Bestehen ...mehr

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Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Antrag und Bewilligung

Rz. 24 Verfahrensrechtlich ist ein Antrag notwendig; antragsberechtigt ist (nur) der Eigentümer. Ersetzt der Antrag, wie zumeist, die Erklärung gem. § 890 Abs. 1 BGB, dann bedarf er nach § 30 GBO der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO.[50] Im Antrag auf Vollzug eines Veränderungsnachweises kann der Antrag auf Eintragung der Vereinigung enthalten sein, auch hier jedoch nur, wenn si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 GBBerG war der für das Erlöschen maßgebliche Zeitpunkt der 31.12.1995. Im Hinblick auf die übrigen Regelungen zum Grundstücksrecht war fraglich, ob hier nicht ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vorlag und es nicht 31.12.1996 hätte heißen sollen.[18] Das BMJ hat hier aber von seiner Ermächtigung aus Art. 18 Abs. 4 Nr. 3 RegVBG, § 8 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Auflassung

Rz. 2 Die "Auflassung" eines Grundstücks ist die zur rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 Abs. 1 BGB erforderliche materiell-rechtliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar oder einer sonstigen zuständigen Stelle erklärt werden muss (§ 925 Abs. 1 BGB). Den Gegensatz ...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 5. Besonderheiten beim Pfandrecht

Rz. 80 Die Vorschrift des § 366 Abs. 1 HGB findet auch auf den gutgläubigen Erwerb eines rechtsgeschäftlichen Pfandrechts vom Nichtberechtigten (§§ 1207, 932, 935 BGB) Anwendung. Gem. § 366 Abs. 3 HGB gilt dies auch für die gesetzlichen Pfandrechte des HGB. Kommissionär, Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter erwerben zur Sicherung ihrer Forderungen ein gesetzliches (Besitz...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 328 Muster 3.54: Ausschlussfrist Muster 3.54: Ausschlussfrist (1) Vorbehaltlich der in Absatz 2 dieses Paragrafen vorgesehenen Ausnahmen müssen sämtliche Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sowie sämtliche Ansprüche, die mit diesem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der jeweils anderen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Vormerkungsfähigkeit des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 28 BauGB

Rz. 239 Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist nicht im Grundbuch eintragungsfähig, aber nach dem Eintritt des Vorkaufsfalles unter bestimmten Voraussetzungen vormerkungsfähig.[858] Wird das Vorkaufsrecht zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Preis ausgeübt, entsteht zwischen der Kommune und dem Eigentümer ein neuer Kaufvertrag, der durch Erklärung der Auflas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Keine Verwirrungsgefahr

Rz. 13 Eine Bestandteilszuschreibung darf, obzwar materiell-rechtlich wirksam, im Grundbuch nicht vollzogen werden, wenn dadurch Verwirrung zu besorgen ist, Abs. 1 S. 1. (Zum Begriff der Verwirrung siehe § 5 GBO Rdn 13 ff.) Die Verwirrung kann durch die Erstreckungswirkung des § 1131 BGB bei Grundpfandrechten vermieden werden. Letztlich ist dies der einzige Grund, eine Besta...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Umstellung eingetragener Geldbeträge von Deutsche Mark auf EUR nach Einführung des EUR als Währungseinheit ab 1.1.1999.[1] Die Einführung des EUR als Bargeldwährung zum 1.1.2002 ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. Ebenso ist es nicht mehr von Bedeutung, dass bis 31.12.2001 die Deutsche Mark als Unterwährungseinheit des EUR weiterhi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Beschränkte dingliche Rechte am Grundstück oder sonstige Eigentumsbeschränkungen werden bei der Anlegung des Grundbuchblatts nur eingetragen, wenn sie bei dem Grundbuchamt angemeldet und entweder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, deren erklärter Inhalt vom Eigentümer stammt, nachgewiesen oder von dem Eigentümer anerkannt sind. (2) Der Eigentümer ist...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Bei rechtshängiger Scheidung

Rz. 2 Vor rechtskräftiger Scheidung ist das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte und im Todeszeitpunkt die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen. In diesem Fall kann der Ehegatte auch keinen Pflichtteil mehr verlangen, da er nicht durch Verfügung von Todes wegen von der E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Entgeltlichkeit kaufmännischen Handelns (§§ 352 ff. HGB)

Rz. 86 Nach § 354 Abs. 1 HGB hat ein Kaufmann, der in Ausübung seines Handelsgewerbes einem anderen Geschäfte besorgt oder Dienste leistet, stets Anspruch auf Vergütung (wie z.B. Provision, Lagergeld o.Ä.), auch wenn dies nicht vereinbart worden ist. Zu den von § 354 Abs. 1 HGB erfassten Geschäftsbesorgungen oder Dienstleistungen zählt jede selbstständige Tätigkeit wirtschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Höfe im Sinne der Höfeordnung (HöfeO)

Rz. 193 Höfe im Sinne der HöfeO sind aus dem "Hofvermerk" (siehe § 6 Einl. Rdn 96) erkennbar und unterliegen im Geltungsbereich dieses Gesetzes Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen wie nach GrdstVG.mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fremdwährungen (S. 2 Hs. 2)

Rz. 21 Dingliche Rechte (auch Grundpfandrechte) in ausländischer Währung sind mit dem BGB vereinbar.[74] Die früheren Vorschriften über Hypotheken in ausländischer Währung sind durch Art. IV des Gesetzes v. 8.5.1963 (BGBl I 1963, 293) aufgehoben worden und bleiben nur noch auf die vor seinem Inkrafttreten in ausländischer Währung eingetragenen Rechte anwendbar.[75] Die in S....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Übergang aufgrund von Umwandlungsakten

Rz. 94 Ist der Gesellschafter eine juristische Person, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder sonstigen Umwandlungsmaßnahmen dem für sie maßgeblichen Gesellschaftsstatut. Dieses entscheidet insb. darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Aktiva und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Betroffenes Grundpfandrecht oder Reallast

Rz. 2 § 10 GBBerG gilt nur im Beitrittsgebiet. Das betroffene Grundpfandrecht muss vor dem 1.7.1990 in das Grundbuch eingetragen worden sein. Die Vorschrift betrifft damit auch sog. Aufbauhypotheken oder Aufbaugrundschulden nach § 456 ZGB.[3] Der Kapitalbetrag des Rechtes darf umgerechnet 6.000 EUR nicht übersteigen.[4] Die Wertgrenze lehnt sich an § 18 Abs. 1 GBMaßnG an, ver...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein nicht im Grundbuch eingetragenes Mitbenutzungsrecht der in Artikel 233 § 5 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichneten Art oder ein sonstiges nicht im Grundbuch eingetragenes beschränktes dingliches Recht mit Ausnahme der in Artikel 233 § 4 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Nutzungsrechte, das zur Erha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Grundbuchvollzug der Sicherungshypothek

Rz. 122 Die Eintragung der kraft Gesetzes außerhalb des Grundbuchs entstehenden Sicherungshypothek (§ 1287 BGB) erfolgt im Wege der Grundbuchberichtigung (vgl. § 5 Einl. Rdn 38); Eintragungsgrundlage ist deshalb entweder ein Unrichtigkeitsnachweis oder eine Berichtigungsbewilligung. Sie setzt voraus,mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Auflassung und Grundbuchvollzug

Rz. 126 Aufgrund der Pfändung und der nach § 848 Abs. 1 ZPO erlassenen Anordnung[308] hat die Auflassung von A an B gem. § 925 BGB (wie bei der Verpfändung nach Pfandreife, siehe Rdn 115 ff.) in der Weise zu erfolgen, dass der auf Antrag des X bestellte Sequester die Auflassung für B entgegennimmt. Weigert sich A, muss X ihn auf Auflassung an B, vertreten durch den Sequester...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Materiell-rechtliche Aufhebung

Rz. 4 Bei Gebäudeeigentum, dem ein Nutzungsrecht zugrunde liegt, gilt Art. 233 § 4 Abs. 6, 7 EGBGB. Das eingetragene Nutzungsrecht erlischt durch Aufgehoben wird, ungeachtet Art. 231 § 5 Abs. 2 EGBGB, das Nutzungsrecht; das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Umfunktionierte Gebäudeblätter (Abs. 2 S. 2)

Rz. 11 Bei der Aufhebung von Gebäudeeigentum an ehedem volkseigenen Grundstücken im Zusammenhang mit sog. "Modrow-Kaufverträgen" (G. v. 7.3.1990) existierte häufig für das Grundstück ein Grundbuchblatt, sondern nur die Bestandskarte nach Nr. 160 der Colido-Grundbuchanweisung. Die Liegenschaftsdienste (Grundbuchämter) haben dann häufig anstelle der Schließung des Gebäudeblatt...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. DBA Österreich/Deutschland (E) a.F.

Nachdem der österr. Verfassungsgerichtshof, wie dargestellt, die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte und absehbar war, dass der Gesetzgeber keine betreffenden verfassungsgemäßen Gesetze schafft, sah sich die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, das DBA Österreich/Deutschland (E) zum 31.12.2007 zu kündigen. Mittels eines zusätzlichen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gutgläubig lastenfreier Erwerb

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 S. 2 GBBerG war der öffentliche Glaube des Grundbuchs hinsichtlich der Nichteintragung der kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeiten suspendiert.[11] Er galt lediglich hinsichtlich des Ranges der einzutragenden Dienstbarkeit. Seit 1.1.2011 ist auch hinsichtlich der Eintragung der Dienstbarkeiten der öffentliche Glaube des Grundbuchs wiederhergestellt. ...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / (6) Datenschutzrecht

Rz. 152 Durch diese Garantie soll gewährleistet werden, dass die Zielgesellschaft in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Datenschutzrechts, insb. Der DSGVO, geführt wird. Vor dem Hintergrund der erheblichen Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen das Datenschutzrecht haben datenschu...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Geltungserlangung

Rz. 8 Allen gesetzlich vorgesehenen sowie den in der VOB/B beschriebenen Sicherungsmöglichkeiten ist jedoch gemein, dass sie zwischen den Bauvertragsparteien ausdrücklich vereinbart bzw. im Falle der §§ 650e, 650f BGB ausdrücklich verlangt werden müssen, um Geltung zu erlangen. Sie entstehen also nicht bereits automatisch kraft Gesetzes oder mit der Vereinbarung der VOB/B. An...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 96 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2005 durch ein obiter dictum des BGH[406] als parteifähig anerkannt. Der Gesetzgeber folgte dem im Rahmen der WEG-Reform 2007 mit Neuregelung des § 10 WEG, der weitgehend die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr zuließ. Durch das WEMoG 2020 wurde die WEG-Gemeinschaft gegenüber den Miteigentümern durch § 9a WEG wei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Geltung der Eintragungsvorschriften

Rz. 4 Für die Löschung als Eintragung im Sinne des Gesetzes gelten alle Vorschriften, die allgemein für Eintragungen getroffen sind, also die §§ 13, 19, 22, 23, 24, 27, 38, 39, 40, 41 und 42 GBO.[8] Das belastete Grundstück (§ 28 GBO) und das zu löschende Recht müssen in der Eintragungsgrundlage bestimmt genug bezeichnet sein, erforderliche Zustimmungen Dritter (§ 27 GBO) mü...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verpfändung des schuldrechtlichen Anspruchs

Rz. 36 Voraussetzungen: B kann durch Vertrag mit X seinen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung ohne Grundbucheintragung und ohne Zustimmung des A an X verpfänden, sofern dieser Anspruch verpfändbar ist (siehe Rdn 21), muss die Verpfändung aber dem A anzeigen (§§ 1273 Abs. 2, 1205, 1280 BGB). Die Verpfändung ist formlos wirksam (siehe hierzu § 20 GBO Rdn 115)....mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

Rz. 26 Ebenso wie der Beginn der Kaufmannseigenschaft wird die Beendigung des Handelsgewerbes nicht durch die Eintragung im Handelsregister (Löschung) ausgelöst. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Betriebsaufgabe oder Umstellung auf eine Tätigkeit, die kein Gewerbe ist.[68] Mit der endgültigen Einstellung des Gewerbebetriebes erlischt die Firma kraft Gesetzes. Die Lö...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Anwachsung

Rz. 539 Die gesetzliche Grundlage für die Anwachsung fand sich bislang in § 738 Abs. 1 BGB a.F. und seit dem 1.1.2024 in § 712a Abs. 1 BGB n.F. Danach wächst im Fall des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters aus einer GbR das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den letzten verbleibenden Gesellschafter über. Im Gegenzug erhält der ausscheidende G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Inhaltliche Ausgestaltung nach SachenR-DV

Rz. 16 Der Inhalt der kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach der Art der Anlage und ihrer Nutzung. § 9 Abs. 1 GBBerG nennt keine inhaltlichen Bestimmungen. Selbstverständlich muss sich der Inhalt aber im Rahmen des nach § 1018 BGB für Dienstbarkeiten Zulässigen bewegen. Danach kann der Berechtigte zur Benutzung des Grundstücks in bestimmter Beziehung be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausschließungsgründe

Rz. 11 Die Gründe, aus denen ein Richter kraft Gesetzes von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen ist, sind in § 41 ZPO enthalten. Es handelt sich vor allem um die eigene Beteiligung bzw. die Beteiligung seines (auch früheren) Ehegatten/Lebenspartner am Verfahren, um verwandtschaftliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten und um Fälle der Vorbefassung mit der a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Für die Eintragungsbewilligung und die sonstigen Erklärungen, die zu der Eintragung erforderlich sind und in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, können sich die Beteiligten auch durch Personen vertreten lassen, die nicht nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 1.2 Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber

Vorübergehend waren zudem Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt worden.[1] Befreit waren Zuschüsse entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung bis 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt.[2] Die Steuerfreiheit galt für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 29.2.2020 begonnen und vor dem 1.7.2022 geendet ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / B. Regelungsziele beim Geschiedenentestament

Rz. 19 Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen und auf der Erde geschieden. Haben geschiedene Ehegatten gemeinsame Abkömmlinge, dann besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte über die gemeinsamen Kinder am Nachlass des geschiedenen Ehegatten partizipiert. So kann der frühere Ehegatte die gemeinsamen Kinder von Gesetzes wegen beerben, wenn die Kinder selbst keine Abkömmling...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XX. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 103 Grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge waren bislang vom Anwendungsbereich der Art. 118 ff. EU-GesR-LR ausgenommen. Erst im Zuge des Company Law Package[179] hat der Europäische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Spaltung sekundärrechtlich kodifiziert (Art. 160a ff. EU-GesR-RL).[180] Dabei beschränkte er sich auf die Bereitstellung eines harmonisierten legislativen...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise besonders belastet waren, gab es diverse (Abzugs-)Möglichkeiten, Vergünstigungen und Sonderregelungen. Um dabei einen Überblick zu behalten, werden in diesem Beitrag alle lohnsteuerrechtlichen Sonderregelungen aufgeführt, von denen die Entgeltabrechnung betroffen war. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Eine vor dem 1. Juli 1990 an einem Grundstück in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestellte Hypothek oder Grundschuld mit einem umgerechneten Nennbetrag von nicht mehr als 6.000 Euro erlischt, wenn der Eigentümer des Grundstücks eine dem in Euro umgerechneten und um ein Drittel erhöhten Nennbetrag entsprechende Geldsumme zugunsten des jeweiligen ...mehr