Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Mit dem Entstehen einer Dienstbarkeit kraft Gesetzes scheint die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm verbunden, da damit eine Belastung und Enteignung des Grundstückseigentümers verbunden ist. Der BGH bejahte aber zu Recht die Verfassungsmäßigkeit der Norm.[8] Denn der Eigentümer hat die Möglichkeit, im Bescheinigungsverfahren zu widersprechen. Es wird dann keine D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Handelsgeschäft / 4. Formfreiheit, Schriftformklausel

Rz. 10 Handelsgeschäfte sind wie andere bürgerliche Rechtsgeschäfte grds. formfrei. Die besonderen Formvorschriften des BGB (wie z.B. nach § 311b Abs. 1 BGB) und anderer Gesetze (wie z.B. nach §§ 2 Abs. 1, 15 GmbHG) gelten auch für sie. Bedeutende Ausnahmen finden sich in § 350 HGB, wonach die Bürgschaftserklärung eines Kaufmanns oder das Schuldversprechen bzw. das Schuldane...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Verfahren

Rz. 49 Soweit es sich um einen Fall der notwendigen Teilung handelt, wird sie von Amts wegen vollzogen (siehe oben Rdn 3). Im Übrigen bedarf es einer auf Teilung gerichteten Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt und der Eintragung in das Grundbuch. Eine Zustimmung der dinglich Berechtigten ist nicht erforderlich. Der Eintragungsantrag kann gem. § 13 Abs. 1 S. 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchvollzug der Auflassung

Rz. 120 Für die Eigentumsumschreibung auf den B sind dem GBA – wie auch sonst – gem. § 20 GBO die rechtswirksame Auflassung und gem. § 19 GBO die Bewilligung(en) der Betroffenen (vgl. Rdn 16) nachzuweisen. Außerdem ist dem GBA, wenn ihm die Verpfändung bekannt ist – insbesondere, aber nicht nur durch einen Verpfändungsvermerk bei der Eigentumsvormerkung – gem. § 19 GBO auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / aa) Vorbemerkung

Rz. 19 § 906 BGB bezweckt den notwendigen Interessenausgleich von Grundstücksnachbarn im Hinblick auf bestimmte Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen, und stellt eine Begrenzung des Eigentums dar. § 906 BGB ist rechtstechnisch eine Einwendung. Die Norm regelt in unmittelbarer Anwendung die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Duldungspflicht bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Das Nachweisgesetz gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer, also für alle abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.[9] Ob sich das NachwG allein auf den Arbeitnehmer im Sinne des nationalen Rechts bezieht oder ob der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff anzuwenden ist, welcher dem des nationalen Rechts nicht uneingeschränkt entsprich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Kapitalgesellschaften

Rz. 72 Handelsgesellschaften aufgrund besonderer gesetzlicher Anordnung sind Sie entstehen durch Eintragung in das Handelsregister. Vorgesellschaften (Vor-GmbH, Vor-AG) sind mangels Eintrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 1 Arbeitsentgeltbegriff

Nach dem Wortlaut des Gesetzes stellen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt dar. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Unter dem Begriff Arbei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines zum Auflassungserfordernis

Rz. 17 Das GBA hat vor Eintragung zu prüfen, ob der Übergang des Eigentums oder Erbbaurechtsmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 221 Muster 3.32: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge Muster 3.32: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge (1) Für Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber oder aufgrund seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / e) Treuhandfälle

Rz. 259 Bislang besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Frage, ob Angaben über Treuhandstrukturen dem Transparenzregister mitzuteilen sind. Einigkeit besteht darüber, dass der Treuhänder als Anteilseigner unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 GwG selbst wirtschaftlich Berechtigter ist, soweit es sich bei dem Treuhänder um eine natürliche Person handelt. Nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verpfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 39 Voraussetzungen: Der Auflassungsempfänger B kann nur ein verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht in Auflassungsform (§ 925 Abs. 1 BGB) ohne Grundbucheintragung (siehe Rdn 29) und ohne Zustimmung des A an X verpfänden. Die Verpfändung kann (anders als die Abtretung) bedingt oder befristet vereinbart werden. Eine Anzeige an A ist (im Gegensatz zu § 1280 BGB) nach h.M. zur Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Einleitung

Rz. 62 Mit dem am 1.1.2009 in Kraft Bauforderungssicherungsgesetz "FoSiG" wurde § 648a BGB a.F. in den Abs. 1, 5 und 6 neu gefasst. Diese Neufassung ist nach der Übergangsregelung des Art. 229 § 19 EGBGB auf solche Verträge anwendbar, die nach dem 1.1.2009 geschlossen worden sind. Für ältere Verträge, die noch vor dem 1.1.2009 abgeschlossen wurden, bleibt es bei der bisherig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Kündigungsvoraussetzungen (§ 643 BGB)

Rz. 105 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber, der durch Unterlassen einer notwendigen Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug geraten ist, eine angemessene Frist (Nachfrist) zur Vornahme der Mitwirkungshandlung setzen mit der Erklärung, den Vertrag zu kündigen, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist vorgenommen wird. Rz. 106 Das Kündigungsrecht wird bei VO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nichtigkeit

Rz. 6 Der Hypothekenbrief ist nichtig, wenn die zwingenden Erfordernisse des § 56 GBO verletzt sind; ein solcher Brief ist kein Brief im Sinne des Gesetzes. Die Hypothek ist zwar als Briefhypothek entstanden, jedoch kann über sie nicht verfügt werden (§ 1154 Abs. 1 BGB). Rz. 7 Zum notwendigen Inhalt vgl. § 57 GBO (siehe § 57 GBO Rdn 3–6).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Entscheidung des Großen Senats

Rz. 9 Der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Rechtsfrage. Aufgrund ihrer Entscheidung, die bindend ist, befindet der zuständige Senat anschließend über die Rechtsbeschwerde (§ 138 Abs. 1 GVG). Will der Große Senat von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs des Bundes oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe abwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ablehnungsgründe

Rz. 12 § 42 ZPO nennt die Gründe, aus denen ein Richter abgelehnt werden kann. Eine Ablehnung kommt in Betracht, wenn ein Fall des Ausschlusses kraft Gesetzes gegeben ist oder wenn Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Wegen Besorgnis der Befangenheit findet nach § 42 Abs. 2 ZPO die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Verschmelzung zur Neugründung

Rz. 206 Bei der Verschmelzung zur Neugründung muss die Satzung der neuen AG in dem Verschmelzungsvertrag festgestellt und somit beurkundet werden. Der Inhalt der Satzung orientiert sich an einer Sachgründung.[476] Gründer sind die übertragenden Rechtsträger, die Aktien werden aber kraft Gesetzes von den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger entsprechend den Regelung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt die grundbuchtechnischen Folgen des Übergangs der Zuständigkeit für die Führung eines Grundbuchblattes auf ein anderes Grundbuchamt. Ein solcher Übergang kann sich vollziehen kraft Gesetzes (infolge Änderung der Gerichtsbezirke), kraft gerichtlicher Bestimmungen (bei Vereinigung – § 5 GBO – oder Zusammenschreibung mehrerer Grundstücke – § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift betrifft das Flurneuordnungsverfahren nach den §§ 53 ff. LAnpG, das insbes. einen sog. freiwilligen Landtausch oder ein Bodenneuordnungsverfahren regelt und an das Flurbereinigungsverfahren angelehnt ist.[1] Mit dem Grundbuchverfahren oder der Grundbuchbereinigung hat die Vorschrift unmittelbar nichts zu tun. § 13 S. 2 GBBerG wurde im Übrigen eingefügt d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Grundbuchämter). Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Die abweichenden Vorschriften des § 150 für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet bleiben unberührt. (2) Liegt ein Grundstück in dem Bezirk mehrerer Grundbuchäm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Über mehrere Grundstücke desselben Eigentümers, deren Grundbücher von demselben Grundbuchamt geführt werden, kann ein gemeinschaftliches Grundbuchblatt geführt werden, solange hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. (2) Dasselbe gilt, wenn die Grundstücke zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung gehören oder in ähnlicher Weise bundes- oder landesrechtlich miteinander verb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Pfändung des Anwartschaftsrechts

Rz. 43 Voraussetzungen: Die Pfändung setzt ein wirksames, pfändbares Anwartschaftsrecht des B, einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss und die Zustellung dieses Beschlusses an den Auflassungsempfänger B voraus (dazu vgl. § 20 GBO Rdn 132). Einer Zustellung an den Grundstückseigentümer A bedarf es nach h.M. nicht, auch muss kein Sequester bestellt werden, da die Auflassung ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Prüfung

Rz. 2145 Art. 37 Abs. 6 SE-VO schreibt vor, dass vor der Hauptversammlung, die über die Umwandlung der Ausgangsgesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) beschließen soll, geprüft wird, ob die Gesellschaft über Nettovermögenswerte mindestens in Höhe ihres Kapitals zzgl. der kraft Gesetzes oder Statuts nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen verfügt. Dies ist von einem o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Maßgeblichkeit der Sondervoraussetzungen für die Bemessungsgrundlagen

Rn. 69 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vier der in § 6a Abs 1 Nr 1–3 EStG genannten Sondervoraussetzungen – Rechtsanspruch (s Rn 71ff), unschädlicher Vorbehalt (s Rn 87ff), Eindeutigkeit (s Rn 95ff) und Schriftform (s Rn 99ff) – beziehen sich nur auf die Pensionszusage selbst, nicht aber auf die Bemessungsgrundlage, von der die Höhe der Pension abhängen kann. So sind zB die Bemes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / b) Güterstandsschaukel

Rz. 94 Eine weitere Variante, um die Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann darin bestehen, dass die Ehegatten per Ehevertrag in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch wird kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst (§§ 1372, 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). Diese Konstruktion nennt man "Güterstandsschaukel". Die Vermögenswerte, die durch den Wechsel übertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 98 [Öffentliche Zustellung]

Gesetzestext Die öffentliche Zustellung ist unzulässig. Rz. 1 Mit Rücksicht auf die tiefgreifenden Wirkungen des Rangbereinigungsverfahrens ist die öffentliche Zustellung (§§ 185–188 ZPO), bei welcher eine sichere Gewähr für das Erreichen des Beteiligten nicht besteht, für alle Zustellungen ausgeschlossen. Die Zustellungsfiktion bietet keine Gewähr dafür, dass die Zustellung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Übergang dinglicher Rechte

Rz. 65 Rechte an Grundstücken können auch ohne Eintragung auf einen anderen übergehen. Zu nennen sind bspw. die Erbfolge und andere Gesamtrechtsnachfolgen (z.B. nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UmwG – anders bei formwechselnden Umwandlungen, siehe dazu Rdn 16; § 10 Abs. 1 Nr. 1 SpTrUG), die Erbteilsübertragung und das Ausscheiden von Miterben im Wege der Abschi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Ein Grundstück soll nur dann mit einem anderen Grundstück vereinigt werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist. Eine Vereinigung soll insbesondere dann unterbleiben, wenn die Grundstücke im Zeitpunkt der Vereinigung wie folgt belastet sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Erlöschen

Rz. 45 Zur Aufhebung der Grundschuld nach § 875 BGB bedarf es wie bei der Hypothek der Zustimmung des Eigentümers nach § 1183 BGB. Rz. 46 Der Gläubiger kann auf die Grundschuld verzichten (§ 1168 BGB). Der Verzicht bedarf der Grundbucheintragung, es entsteht kraft Gesetzes eine Eigentümergrundschuld (§ 1168 Abs. 1 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Verschwiegenheitspflicht (§ 90 HGB)

Rz. 45 Nach § 90 HGB darf der HV Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch seine Tätigkeit für den Unternehmer bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen, soweit dies nach den gesamten Umständen der Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns widersprechen würde. Bei den Geschäfts- un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 230 Der Begriff "güterrechtliche Wirkungen der Ehe" bezieht sich auf diejenigen materiellen Rechtssätze, die mit der Schaffung, Änderung, Aufhebung und Abwicklung von Sonderordnungen des Vermögens beider Ehegatten zu tun haben.[731] Insbesondere, was die Abgrenzung zu den allgemeinen Ehewirkungen angeht, ist dabei davon auszugehen, dass es fast immer einen Hinweis auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBBerG § 1 Umstellung wertbeständiger Rechte

Gesetzestext (1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bestimmten Gebiet kann aus einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, die vor dem 1. Januar 1976 in der Weise bestellt wurde, daß die Höhe der aus dem Grundstück zu zahlenden Geldsumme durch den amtlich festgestellten oder festgesetzten Preis einer bestimmten Menge von Feingold, den amtlich festgestellten oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastungen des zu teilenden Grundstücks

Rz. 4 Ist das zu teilende Grundstück mit dinglichen Rechten belastet, bestimmt sich deren Schicksal bzw. die Frage der weiteren Belastung der Teilflächen nach materiellem Recht. Bei einer Dienstbarkeit ist insbesondere § 1026 BGB zu beachten, der aber die hinreichende Bestimmung des Ausübungsbereichs der Dienstbarkeit voraussetzt. Grundpfandrechte werden kraft Gesetzes zu Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 26 Der Eigentümer muss sein Grundstück nicht unentgeltlich oder entschädigungslos zur Nutzung zur Verfügung stellen. Die Zahlung einer Entschädigung ist notwendiges Korrektiv zur kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeit zur angemessenen Wahrung der Interessen des Eigentümers.[26] Dies regelt für die Leitungsrechte der Energieversorger § 9 Abs. 3 GBBerG. Berechtigter der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Feststellung der Dienstbarkeit

Rz. 29 Da die Dienstbarkeiten kraft Gesetzes entstanden sind, wurden die betreffenden Grundbücher unrichtig. Man entschloss sich daher, ein behördliches Feststellungsverfahren zu gestalten, nach dem durch eine Verwaltungsbehörde gem. § 9 Abs. 4 GBBerG festgestellt werde, ob eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG entstanden ist, welche Grundstücke in welchem Umfang von ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Informations- und Berichtspflicht (§ 86 Abs. 2 HGB)

Rz. 41 Nach § 86 Abs. 2 HGB ist der HV verpflichtet, dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich ihm von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Mitteilung zu machen. Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus beziehen sich die Informationspflichten des HV auch auf Umstände, die für den Unternehmer von Bedeutung sind, damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Internationaler Handels... / II. Historie

Rz. 8 Ansätze zu einer Vereinheitlichung des Rechts des internationalen Warenkaufs gab es bereits seit der Zeit des Völkerbundes im Zusammenhang mit den Arbeitsplänen für das im Jahr 1926 gegründete internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT). Diese Vorhaben können im Wesentlichen auf Ernst Rabel zurückgeführt werden. Bereits vor dem zweiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 2. Niederlassungsprokura

Rz. 32 Betreibt ein Geschäftsinhaber mehrere Niederlassungen unter verschiedenen Firmen, kann er die Prokura gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 HGB auf eine seiner Niederlassungen beschränken, sog. Niederlassungsprokura oder Filialprokura. Ausreichend ist insoweit gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 HGB auch, dass der Firmenbezeichnung der Niederlassung ein Zusatz beigefügt wird, der sie als Zweig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Sonstige Beurkundungen

Rz. 7 Für die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge gilt anstelle der §§ 8 ff. BeurkG das vereinfachte Verfahren der §§ 36 ff. BeurkG. In diesem Fall wird von dem Notar eine Niederschrift aufgenommen, in welcher der Notar die von ihm wahrgenommenen Abläufe und Beschlussfassungen festhält. Ein Verlesen der Urkunde sowie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / 4. Zeitpunkt des Sicherungsverlangens

Rz. 75 Nach Abschluss des Bauvertrages kann der Unternehmer das Sicherungsverlangen zu jedem Zeitpunkt stellen. Auch nach Abnahme ist der Unternehmer weiterhin berechtigt, eine Sicherheit nach § 650f BGB zu fordern. Dies ist nunmehr in § 650f Abs. 1 S. 3 BGB ausdrücklich geregelt. Auch nach einer Kündigung des Bauvertrages kann das Sicherungsverlangen noch gestellt werden,[8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 AGB-Kontrolle / a) Begriff der Rechtsvorschrift

Rz. 91 Zu den Rechtsvorschriften i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB gehören zunächst nicht nur förmliche Gesetze, sondern auch ungeschriebene Rechtsgrundsätze und das Richterrecht.[190] Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch Tarifverträge sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB den Rechtsvorschriften i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB gleichstehen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBBerG § 3 Umstellung anderer wertbeständiger Rechte

Gesetzestext (1) Bei sonstigen wertbeständigen Rechten einschließlich den in § 2 Abs. 2 Satz 2 genannten, bei denen sich die aus dem Grundstück zu zahlende Geldsumme nach dem Gegenwert einer bestimmten Menge Waren oder Leistungen bestimmt, kann nur Zahlung eines Betrages verlangt werden, der dem für die Umrechnung am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes an den deutschen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Erscheinungsformen der Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 1265 Zielgruppe des PartGG sind die Freien Berufe. Der Begriff des Freien Berufs ist in § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG definiert. Die bewusst weit gefasste Formulierung bestimmt, dass ein Freiberufler auf Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Dienstleistungen höherer Art im Interess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Rechtslage mit umsatzsteuerlicher Organschaft

Rz. 145 Kommt es aufgrund einer wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Eingliederung einer Betriebs-GmbH in das Besitzunternehmen kraft Gesetzes zur Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, stellen die Umsätze zwischen Betriebs- und Besitzunternehmen nicht steuerbare Innenumsätze dar.[294] Dies steht der Optionsausübung jedoch ni...mehr