Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem einmal grundlegend geändert – und zwar durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 § 3 hatte bis zum 31.12.2017 folgenden Text: "Die Rehabilitationsträger wirken...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des GRG vom 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V eingefügt und seitdem mehrfach und umfangreich geändert, zuletzt in Abs. 5 durch Art. 6 Nr. 1 des Medizinforschungsgesetzes v. 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 324) mit Wirkung zum 1.1.2025. Rz. 2 Die Regelung in § 35 gehörte ursprünglich zu den umstrittensten der Ref...mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingeführt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 3 Nr. 38a des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm regelt abschließend ("auss...mehr

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Sommer, SGB XI § 128 Verfah... / 2.3 Prüf- und Auszahlungsverfahren

Rz. 10 Nach elektronischer Übermittlung des Antragsdatensatzes gemäß Abs. 1 Satz 4 fällt es in die Zuständigkeit der bei der Deutsche Rentenversicherung Bund angesiedelten zentralen Stelle, das weitere für die Gewährung der beantragten Pflegevorsorgezulage gesetzlich vorgesehene Prüf- und Auszahlungsverfahren nach Maßgabe der hierzu in Abs. 2 und 3 getroffenen Regelungen abz...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 37c wurde durch das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2220) mit Wirkung zum 29.10.2020 durch Art. 1 Nr. 2 neu eingefügt. Dadurch wurde ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische ...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 31b des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Norm bündelt und erweitert die Aufgaben der gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.4 Richtwert und Mindestbeträge für die Ausgaben (Abs. 6)

Rz. 16 Abs. 6 Satz 1 gibt den Krankenkassen im Gegensatz zum früheren Recht keine Obergrenze, sondern einen Richtwert für die Ausgaben zur Primärprävention und Gesundheitsförderung nach Maßgabe von § 20a bis c ab dem Jahr 2016 i. H. v. 7,00 EUR je Versicherten und Jahr (Satz 1; 2014: 3,09 EUR; 2015: 3,17 EUR) vor. Die Krankenkassen haben diesen Grenzwert anzustreben, dürfen...mehr

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Sommer, SGB V § 39e Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 durch Art. 1 Nr. 13a neu eingefügt. Die Norm beruht auf den Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 19/30550). Zuletzt geändert...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018. Rz. 2 Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen, die behindert (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2), von Behi...mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.10 Verordnung durch Ärzte und Pflegefachpersonal (Abs. 5a) und ärztliche Empfehlung (Abs. 5c)

Rz. 26 Das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung schließt den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht aus (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.9.1999, B 3 KR 1/99 R; Urteil v. 28.6.2001, B 3 KR 3/00 R; Urteil v. 10.3.2010, B 3 KR 1/09 R). Durch den mit Wirkung zum 30.10.2012 durch das PNG (vgl. Rz. 6) eingefügten Abs. 5a hat der Gesetzgeber nunmehr klargeste...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.11.2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 56 Der Anspruch setzt zunächst voraus, dass für eine Versicherte/einen Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwar...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 eingeführt und zuletzt geändert durch Art. 3 Nr. 33 des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 371) zum 1.1.2026. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Beruf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.9 Anspruchsdauer

Rz. 30 Solange die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, ist außerklinische Intensivpflege grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zu erbringen. Der auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Gesetz gewordene Abs. 3 Satz 2 trifft zudem eine Übergangsregelung für die Zeit nach einer Besserung des Gesundheitszustan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021

Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdruck vorgetragen wurde, fand schließlich in der Politik Gehör. Der Koalition...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1 Arzneimittelgruppen (Abs. 1, 1a und 1b)

Rz. 6 Mit der Entscheidung der grundlegenden Frage, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge überhaupt festgesetzt werden können, ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt. Das Hauptproblem seiner Tätigkeit besteht darin, bei der Gruppenbildung zu gewährleisten, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Alleinstellungsfunktion der Regelung in Abs. 1 (§ 154 Abs. 3 Satz 1 a. F.)

Rz. 23 Soweit bis 31.12.2025 noch auf die Altregelung in § 154 Abs. 3 Satz 1 zu verweisen war, der eine eigenständige Regelung zum Mindestsicherungsniveau enthielt, ist diese Regelung durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) ersatzlos gestrichen worden. Der bisherige ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.6 Geltungszeitraum – 1.7.2019 bis zum Ablauf des 1.7.2031

Rz. 32 Die Haltelinie nach § 255e gilt (nunmehr) bis Ablauf des 1.7.2031. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154a durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) bis zu diesem Zeitpunkt verlängert worden, nachdem ursprünglich die Haltelinie nur bis 2025 gesichert war. Rz. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.5 Ausnahmsweise Verordnung/Apothekenwahl (Abs. 1 Satz 4 bis 7)

Rz. 38 Nach § 31 Abs. 1 Satz 4 kann ein Vertragsarzt Arzneimittel, die aufgrund der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 von der Versorgung ausgeschlossen sind, ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen. Die Versicherten können für die Versorgung nach Satz 1 gemäß Satz 5 unter den Apotheken, für die der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.7 Übersichten über Festbeträge (Abs. 8)

Rz. 26 Mit der Änderung von Abs. 8 durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) mit Wirkung zum 1.1.2011 entfielen die bisherigen Übergangsregelungen. Die nunmehr eingefügte Regelung war zuvor in § 35a Abs. 5 enthalten. Die bis dahin dort enthaltene Ermächtigung des Bundesminister...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1)

Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2031 (zur Verlängerung der Geltungsdauer bis 1.7.2031 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, BGBl. I Nr. 362, vgl. Rz. 8a) zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz...mehr

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Sommer, SGB V § 125b Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführt worden und wesentlich durch gesetzgeberisch notwendige Reaktionen auf die Covid-19-Pandemie neu gefasst worden. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 3

Rz. 41 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154a Abs. 3 Satz 1 (zur Ablösung des § 154 Abs. 3a Satz 5 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, B...mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 3 Fristen und Ausnahmen

Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen die betroffenen Unternehmen die Anforderungen des BFSG umsetzen. Dienstleister können bis zum 27. Juni 2030 weiterhin Produkte verwenden, die sie bereits vor dem 28. Juni 2025 legal genutzt haben, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurd...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.3 Bestätigungen durch die oberste Verwaltungsbehörde (Nr. 1 und 2)

Rz. 47 Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund die Entscheidung über die Befreiung zu treffen hat, hat sie die nach Nr. 1 und 2 erforderlichen Bestätigungen bezüglich der Befreiungsvoraussetzungen zu beachten (diese Regelungen wurden durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021, BGBl. I S. 154, mit Wirkung zum 18.2.2021 nur redaktionell angepasst, vgl. BT-Drs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.7 Beauftragung Dritter (Abs. 5)

Rz. 38 Teilaufgaben der gematik können auf Gesellschafter oder Dritte übertragen werden (Satz 1). Ausgeschlossen ist die Auftragsvergabe an die BRD. Gleichwohl muss die gematik auch bei einer Aufgabenübertragung die Interoperabilität, Kompatibilität sowie das erforderliche Sicherheitsniveau gewährleisten (Satz 2; Abs. 4 Satz 2). Das Gesetz bringt hiermit zum Ausdruck, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Gastronomieumsätze ab 1.1.2026

Rz. 48 Zum 1.1.2026 hat der Gesetzgeber die Steuerermäßigung für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – diesmal jedoch ohne zeitliche Befristung – durch das StÄndG 2025 wieder eingeführt, indem § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG neu gefasst wurde[1] (Rz. 18 – 27). Damit ist auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie ab dem 1.1.2026 wieder...mehr

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Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.3 Befristung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Modellvorhaben sind längstens auf 4 Jahre zu befristen (Satz 1). Um möglichst schnell zu tragfähigen Ergebnissen für die Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit zu kommen, wird die Dauer der Modellvorhaben abweichend von den bisher üblichen 8 Jahren (§ 63 Abs. 5 Satz 1) auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt (BT-Drs. 19/30560 S. 29). Rz. 15 Die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.8 Höchstbetragsarzneimittel (Abs. 2a – aufgehoben)

Rz. 42 Mit der Einführung von Abs. 2a durch das GKV-WSG war ein weiteres Korrektiv durch eine Höchstbetrags-Festsetzung für nicht von einer Festbetragsregelung erfasste Arzneimittel in das Gesetz aufgenommen worden. Mit der Regelung in Abs. 2a wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die zulässige Kostenbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung in einem angemessenen Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2 Grundrentenzeiten (Abs. 2)

Rz. 34 Der Begriff der Grundrentenzeit ist ein neuer rentenrechtlicher Begriff, der erst durch § 76g eingeführt wurde. Das Gesetz definiert den Begriff der Grundrentenzeit zwar nicht ausdrücklich; gibt aber einen Positivkatalog und einen Negativkatalog vor. Grundrentenzeiten sind dabei die Zeiten, die zur Erfüllung von wenigstens 33 Jahre rentenrechtlicher Zeiten für einen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.7 Exkurs: Geltungsdauer der Haltelinie des Beitragssatzes; § 287

Rz. 34 Die Haltelinie des Beitragssatzes – also die Beitragssatzgarantie – ist hingegen nur noch bis 2025 gesichert (§ 287). § 287 ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) unverändert geblieben.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech...mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.3 Hinderung an der gleichberechtigten Teilhabe wegen der Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren

Rz. 11 Behinderung entsteht erst durch das Zusammentreffen der gesundheitlichen Beeinträchtigung mit umwelt- bzw. gesellschaftlichen Hindernissen. Nach dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Wechselwirkungsansatz manifestiert sich die Behinderung erst durch eine gestörte oder nicht entwickelte Fähigkeit/Interaktion des betreffenden Menschen in Bezug auf seine materielle und s...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.2 Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Ermittlung der Grundbewertungszeit

Rz. 53 Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 (z. B. für eine Berufsausbildung oder einen versicherungspflichtigen Kranken- oder Übergangsgeldbezug in bestimmten Zeiträumen; § 247 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 2) sind ebenfalls für die Kalendermonate zu berücksichtigen, auf die sie entfallen. Außerdem zu berücksichtigen sind – neben den jewei...mehr

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Sommer, SGB V § 39a Station... / 2.1.5 Besondere Belange der Versorgung in Kinderhospizen und in Erwachsenenhospizen (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 16 Der mit dem GKV-WSG v. 26.3.2007 eingeführte Abs. 1 Satz 5 forderte zunächst nur die besondere Berücksichtigung der Belange schwerstkranker und sterbender Kinder bei der Versorgung. Die Neuregelung sollte den Ausbau der Kinderhospizarbeit unterstützen und insbesondere die Abhängigkeit von Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit für stationäre Kinderhospize verringern. Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) erhalten und ist danach mehrfach ergänzt worden, zuletzt durch Art. 1 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 20.7.2021 in Abs. 1 und Abs. 2. Rz. 2 Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 38 Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 39 Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime vo...mehr

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Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.4 Einvernehmen, Authentisierungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 33 Soweit Fragen der Datensicherheit berührt sind, sind diese durch die gematik im Benehmen mit dem BSI zu regeln (Satz 1). Die Vorgaben nach dem BSI-Gesetz zur Einhaltung von Mindeststandards in der IT-Sicherheit und zur Meldung von IT-Störungen an das BSI sind dabei nicht zu beachten. Die Regelungen in § 311 sind für die IT-Sicherheit ausreichend. Doppelregulierungen w...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.5 Selbstständige Leistungen nichtärztlicher Berufe (Abs. 3b in der bis zum 29.12.2025 geltenden Fassung)

Rz. 30 Modellvorhaben können unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vorsehen, dass Angehörige der im Pflegeberufegesetz (ab 1.1.2020), Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen (Satz 1). Dazu gehören Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 befristeten Steuerermäßigung in den Jahren 2024 und 2025 dem allgemeinen Steuersatz u...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.2 Vergleichbare selbstständige Tätigkeiten (Nr. 2)

Rz. 41 Sofern eine der geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellte selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, ordnet Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ebenfalls die Versicherungsfreiheit an. Dabei verweist Abs. 2 Satz Nr. 2 generell auf § 8 Abs. 1 SGB IV – also auf alle Formen der vergleichbaren geringfügigen Beschäftigungen – bzw. auf § 8a SGB IV – die Tätigkeiten i...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2 Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit (Abs. 2a)

Rz. 25 Mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vgl. die Gesetzesmaterialien: BR-Drs. 764/25 S. 21, 90 = BT-Drs. 21/3541 S. 27, 84) soll auch § 263 Abs. 2a SGB VI künftig neu gefasst werden (vgl. weitergehend die Komm. unter Abschn. 2.8. – Gesetzesvorschau). 2.2.1 Höchstens 80 % mit Übergangsregelung (Sat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020

Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Stärkung der Binnennachfrage wurde zusätzlich – befristet auf ...mehr