Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 4 Analog zu § 331 HGB handelt es sich bei § 332 HGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg ist daher für die Vollendung des Delikts nicht erforderlich. Für die Strafbarkeit genügt das bloße Handeln des Täters.[1] Rz. 5 § 332 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt. Der Kreis der möglichen Täter wird durch das Gesetz selbst auf A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.5 Sonstige Personen

Rz. 15 Andere als die im Gesetz ausdrücklich genannten Personen können nicht Täter sein. Für leitende, nicht zum Vorstand gehörende bzw. nicht zu Geschäftsführern bestellte Angestellte, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte gilt dies entsprechend. Ebenso können Personen, denen die Bilanzerstellung rechtsgeschäftlich übertragen wurde, nicht Täter sein. Die Möglichkeit ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vorräte (Abs. 2 B. I.)

Rz. 64 Vorräte dienen dem eigentlichen Geschäftszweck des Unt, also unmittelbar der Produktion oder dem Handel. Die Vorräte sind gem. § 266 Abs. 2 B. I. HGB in der Reihenfolge des betrieblichen Produktionsprozesses in folgende Unterposten aufzugliedern: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Vermutung der Darstellung des tatsächlichen Bilds bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 87 In § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB wird für den nach den Vorschriften für KleinstKapG aufgestellten Jahresabschluss die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermutet. Letztlich wird damit eine Beweislasterleichterung[1] ins Gesetz eingeführt, die für KleinstKapG zunächst immer für eine Erfüllung der Gen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.2 Herabsetzung des Ordnungsgelds

Rz. 42 Mit der Neuregelung des Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des HGB wurde die Verpflichtung zur Absenkung des Ordnungsgeldes nach verspäteter Offenlegung in bestimmten Fällen eingeführt.[1] Bei einer Offenlegung nach der Sechs-Wochenfrist hat das BfJ das Ordnungsgeld nach § 335 Abs. 4 Satz 2 HGB wie folgt herabzusetzen: bei Hinterlegung nach § 326 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.6 Betrieb einer inländischen Zweigniederlassung eines Unternehmens aus einem Drittstaat

Rz. 217 Die Möglichkeit, über eine inländische Zweigniederlassung mit Hauptniederlassung in einem Drittstatt die inländische Offenlegung vollständig zu vermeiden, entfällt mit der Änderung des § 325a HGB durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 316 HGB bestimmt die Pflicht zur Prüfung von KapG und KapCoGes und die wesentlichen Prüfungsgegenstände. Nähere Einzelheiten zu den Prüfungsgegenständen finden sich in § 317 HGB.[1] Wer zur Prüfung beauftragen kann, regelt § 318 HGB. Nicht prüfungspflichtig i. S. d. § 316 HGB sind etwa: kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, nicht konzernrechnungslegungspflich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Ausweis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 45 Nach § 311 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht die Verpflichtung, die Beteiligung an einem assoziierten Unt in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein "Davon-Vermerk" wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.[1] Im Gliederungsschema nach § 266 HGB, das für die Konzernbilanz um diesen Sonderposten zu erweitern ist, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Aktiviertes Disagio (Abs. 6)

Rz. 39 Abs. 6 fordert einen gesonderten Ausweis des Disagios in der Bilanz unter den aktiven RAP oder im Anhang, falls von dem Aktivierungswahlrecht für ein Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB) Gebrauch gemacht wird. Für eG (§ 336 Abs. 2 HGB) und dem PublG unterliegende Personengesellschaften (§ 5 Abs. 1 PublG) sowie Kreditinstitute (§ 340e Abs. 2 HGB) und Versicherungen (§ 341c HGB) ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 56 Die Antragsberechtigten sind im Gesetz abschließend genannt: die gesetzlichen Vertreter, der Aufsichtsrat, die Gesellschafter. Das Antragsrecht steht dem jeweiligen Organ insgesamt zu. Daher ist ein entsprechender Beschluss des Organs erforderlich.[1] Das Verfahren konnte bei der GmbH und der GmbH & Co. KG von jedem Gesellschafter eingeleitet werden. Bei Aktionären mus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.4 Anforderungen an den Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 115 Der für die befreiende Wirkung notwendige Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen jeweils nach dem für das MU geltenden und in Übereinstimmung mit der RL 2013/34/EU stehenden Recht aufgestellt worden sein. Dies wird mit dem erfolgten Zusatz "die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2021/2101 (ABl. L 429 vom 1.12.2021, S. 1 geändert worden ist", der sich auf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.11 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Abs. 5)

Rz. 48 Der durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs neu eingefügte Abs. 5 regelt die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Ordnungsgeldverfahren. Hiernach ist demjenigen, der ohne Verschulden gehindert war, die Sechswochenfrist nach Abs. 4 einzuhalten, auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. 6.11.1 Verschulden Rz. 49 Abweichend vom Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Täterkreis

Rz. 3 Täter i. S. d. § 333a HGB können nur Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses sein. Personen, die diesem Täterkreis nicht angehören, können nur als Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfen (§ 27 StGB) an der Tat teilnehmen. Insoweit ist § 333a HGB in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt, da nur die im Gesetz ausdrückl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Deliktsnatur

Rz. 2 Es handelt sich bei § 333 HGB um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Ein konkreter Erfolg ist daher nicht erforderlich. Für die Strafbarkeit genügt das bloße Handeln des Täters.[1] Rz. 3 § 333 HGB ist in allen Tatbestandsalternativen ein echtes Sonderdelikt, da nur die im Gesetz ausdrücklich genannten Personen als Täter in Betracht kommen.mehr

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Das Berufsausbildungsverhäl... / 6.2 Unabdingbarkeit

Eine Vereinbarung, die zuungunsten Auszubildender von den Vorschriften dieses Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig.[1] Mit "Teil des Gesetzes" ist Teil 2 des BBiG gemeint, also die Vorschriften der §§ 4–70 BBiG. Damit geht der Schutz vor Benachteiligung weit über den Berufsausbildungsvertrag [2] und auch das Berufsausbildungsverhältnis [3] hinaus. Zum Schutz der Auszubildend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Festwertverfahren (Abs. 3)

Rz. 52 Das Festwertverfahren erlaubt statt dem Ansatz einzelner VG den zusammengefassten Ansatz zu einem gleich bleibenden Festwert. Rz. 53 Das Festwertverfahren ist nur bei kumulativer Einhaltung folgender Anwendungsvoraussetzungen zulässig: Es handelt sich um VG des Sachanlagevermögens oder um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB). Der gesamte Festwert muss für das Unt einen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 Die Verpflichtung besteht für inländische Zweigniederlassungen (bzw. deren gesetzliche Vertreter). § 325a HGB definiert – wie schon die Zweigniederlassungsrichtlinie – den Begriff der Zweigniederlassung nicht. Folglich ist auf die allgemeine Definition zurückzugreifen. Für die Auslegung ist das deutsche Begriffsverständnis entscheidend, auch wenn dieses vom ausländisch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zulässige Grundgeschäfte

Rz. 11 Als absicherungsfähige Grundgeschäfte kommen nach § 254 Satz 1 HGB VG, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in Betracht, sofern diese Posten oder Transaktionen risikobehaftet sind. Das abgesicherte Grundgeschäft kann während des Bestehens einer Hedge-Beziehung wechseln. So verhält es sich bei hoch wahrscheinlichen Warenbes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 287 Das Gesetz enthält keine Definition des beizulegenden Werts. Indem er auf den betriebsindividuellen Wert des VG für das bilanzierende Unt abzielt, unterscheidet sich der Wertmaßstab konzeptionell vom beizulegenden Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 HGB (§ 255 Rz 207). Letzterer berücksichtigt lediglich die allgemeine Wertschätzung eines Guts durch den Markt. Im UV werden sic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 29 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ordnungsbewehrte Pflichtverletzungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2)

Rz. 13 Durch § 335 HGB wird der pflichtwidrige Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht nach §§ 325, 325a HGB sanktioniert. Für Kleinst-, kleine und mittelgroße KapG i. S. d. §§ 267, 267a HGB gelten nach §§ 326, 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung. Daneben können GmbH von der Regelung des § 325 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch machen. Die notwendigen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.3 Vorsichtige Bewertung

Rz. 57 Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen kann in mehrfacher Hinsicht Schätzungen erfordern. Für die Vornahme von Schätzungen gilt das Prinzip der Bewertungsvorsicht als Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips. Danach sind Rückstellungen im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig zu bemessen. Die bewusste Überbewertung ungewisser Verbindlichkeiten ist d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 79 Das vom Jahresabschluss zu vermittelnde, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage muss unter Beachtung der GoB erfolgen. Bereits § 243 Abs. 1 HGB fordert, dass der Jahresabschluss nach den GoB aufzustellen ist (§ 243 Rz 3 ff.); § 238 Abs. 1 HGB verlangt, dass diese für die Buchführung zu beachten sind (§ 238 Rz 34). Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Aufgaben und Grundsätze der Kapitalflussrechnung

Rz. 16 Mithilfe der Kapitalflussrechnung werden reine Zahlungsströme in einem Gj dargestellt. Da die Ein- und Auszahlungen im Gj die Grundlage für die Erstellung der Kapitalflussrechnung sind, kommt es nicht oder i. d. R. nur in unwesentlichem Umfang zu Bewertungseinflüssen (Bewertungsunabhängigkeit). Dadurch wird ein objektives Bild der Finanzlage vermittelt. Die Kapitalflu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Sukzessiver Anteilserwerb

Rz. 88 Erfolgt der Erwerb eines TU in einem Schritt, sollten sich der Zeitpunkt des Anteilserwerbs und der für die Kapitalaufrechnung maßgebliche Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist, regelmäßig entsprechen. Anders im Fall des sukzessiven Anteilserwerbs: Das Gesetz stellt dabei auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteilstranche ab, mit der das MU die Beherrschungsmöglichk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.4 Kostenträgerrechnung

Rz. 166 Empfehlungen oder Verbote hinsichtlich möglicher Verfahren zur Kostenträgerstückrechnung sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dennoch ist auch die Kostenträgerrechnung auf einen möglichen Anpassungsbedarf an das Handelsrecht zu überprüfen. So stellt sich insb. die Frage, welches Verfahren zur Berechnung der Stückkosten dem geltenden Vollkostenprinzip am besten entspri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Nachträgliche Herstellungskosten

Rz. 24 Nicht explizit im Gesetz geregelt ist der Problemkreis der Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten bei selbst geschaffenen immateriellen VG des AV.[1] Die Abgrenzungsproblematik zwischen nachträglichen Herstellungskosten und sofort aufwandswirksamen Erhaltungsaufwendungen ist auch in diesen Fällen nach den allgemeinen Grundsätzen zu lösen (§ 255 Rz 91). Allerdin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Bestandszuverlässigkeit der Lagerbuchführung

Rz. 10 Anwendungsvoraussetzung für die Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB ist die dauerhafte Bestandszuverlässigkeit. Für die vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur muss Bestandszuverlässigkeit lediglich für den Fortschreibungszeitraum gegeben sein. Dazu muss das Bestandsführungssystem permanent die Bestände so erfassen, fortschreiben und korrigieren, dass die B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Da sich die Vorschrift des § 271 HGB im 2. Abschnitt des Dritten Buches des HGB eingliedert, ist der Anwenderkreis zunächst auf KapG und haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a HGB beschränkt. Allerdings enthält auch das Publizitätsgesetz (PublG) in § 5 Abs. 1 HGB einen Verweis auf den Begriff der Beteiligung und des verbundenen Unt nach § 271 HGB. Insoweit ist eine ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1.1 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 101 § 270 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen sind.[1] Damit trifft die geschäftsführenden Organe die Zuständigkeit zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Dies setzt aber zumindest voraus, dass auch einer der in § 272 Abs. 2 HGB geregelten Zuweisungsgründe vorliegt. Die in § 272 Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben bez. übernahmerechtlicher Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 Der Konzernlagebericht ist um weiterführende Angaben zu der Eigentumsstruktur zu erweitern, sofern eigene, stimmrechtsberechtigte Aktien an einem organisierten Markt ausgegeben werden.[1] Als ein organisierter Markt ist ein Markt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG zu verstehen. Rz. 3 Vom Wortlaut ist § 315a HGB weitgehend identisch mit § 289a HGB. Konkretisiert wird der § 315a H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei analog zu § 326 HGB auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Rechnungslegung, die weiteren Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und WPG sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vBP und BPG zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung von UnternehmerGes. in das GmbHG aufgenommen worden. Da es sich bei d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Pflicht zur Angabe und Begründung bei abweichender Bewertung im Konzernanhang (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 34 Grds. geht das Gesetz davon aus, dass die im Einzelabschluss des MU zulässigen bzw. angewendeten Bewertungen auch im Konzernabschluss als Maßstab gelten. Durch die Neuausübung von Bewertungswahlrechten ggü. der im MU tatsächlich angewendeten Bewertung entsprechend den Möglichkeiten des § 308 Abs. 1 Satz 2 HGB wird deshalb gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB eine Angabe- und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 308a HGB ergänzt den im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungsgehalt des § 256a HGB zur Währungsumrechnung einzelner auf fremder Währung lautender Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten um Vorschriften zur Umrechnung ganzer auf fremder Währung lautender Abschlüsse. Die anzuwendenden Umrechnungsregeln werden im Schrifttum unter dem Begriff modifizie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Systematisierungsansätze zur Einteilung

Rz. 8 Die GoB werden im Schrifttum nicht einheitlich systematisiert. Mehrere Systematisierungen verwenden die Einteilung in Grundsätze der Informationsvermittlung und materielle Grundsätze. Letztere lassen sich wiederum in übergeordnete Systemgrundsätze und in Periodisierungsgrundsätze unterteilen.[1] Rz. 9 Zu den Grundsätzen der Informationsvermittlung gehören: Bilanzklarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen

Rz. 103 § 274 Abs. 2 HGB führt zur Bewertung aus, dass die Steuerlatenzen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt der voraussichtlichen Auflösung der Differenzen anzusetzen sind. Da es sich um eine Vorschrift zum Einzelabschluss handelt, erscheint das Wort "unternehmensindividuell" überflüssig oder fragwürdig.[1] Die Bedeutung erschließt sich durch den Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundsatz der Vollständigkeit und Unabhängigkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 27 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des MU. Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die VG, Schulden, RAP und Sonderposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unt unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Einzelabschluss dieser Unt vollständig in den Konzernabschluss aufzunehme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.3 Satzungsmäßige Rücklage

Rz. 178 Zu den satzungsmäßigen Rücklagen i. S. d. § 266 Abs. 3 A. III. 3. HGB gehören nach h. M. nur die Rücklagen, die auf einer satzungsmäßigen Dotierungsverpflichtung – sog. Pflichtrücklagen – beruhen. Demgegenüber führen Satzungsbestimmungen, die nur zur Bildung von Gewinnrücklagen ermächtigen – sog. Ermessensrücklagen –, allein zur Dotierung der anderen Gewinnrücklagen....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gewissenhaftigkeit

Rz. 26 Gewissenhaftigkeit i. S. v. § 323 HGB stellt eine Konkretisierung der allgemeinen vertragsrechtlichen Sorgfaltspflicht des § 276 Abs. 2 BGB für die Abschlussprüfung dar. Gewissenhaftigkeit beinhaltet demnach zwei Merkmale, nämlich den Aspekt der Sorgfalt und das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Die gesetzliche Anforderung nach Gewissenhaftigkeit erfordert somi...mehr