Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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AGS 07/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit den Vergütungsmöglichkeiten des Anwalts im Insolvenzverfahren (S. 289). Schneider befasst sich mit dem "Unsinn", nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen (S. 293). Immer noch gibt es Kollegen, die nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einklagen, weil sie meinen, dies sei günstiger. An diesen Kollegen i...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / III. Auflage und Beschränkung in der StVZO a.F.

Im StVG aber auch der FeV wird von Beschränkungen und Auflagen gesprochen. Die FeV ist seit 1.1.1999 die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Zuvor war dies in den §§ 1 – 15 Abs. 1 StVZO a.F. geregelt. Im Gegensatz zu § 23 Abs. 2 FeV war in § 12 StVZO a.F. zu lesen: Zitat (1) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begrü...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / Leitsatz

Die Einrede der Verjährung kann auch gegen einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung des beigeordneten Prozessbevollmächtigten erhoben werden. Der den Antrag auf Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung stellende Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass sein Antrag bis zum Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingegangen ist. Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Verjährung

Rz. 437 Die Verjährungsfristen für die Ordnungswidrigkeitentatbestände richten sich nach § 31 OWiG. Hiernach gelten für die neuen Bußgeldtatbestände folgende Fristen:mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Gleichstellungsgrundsatz

Rz. 451 Nach § 8 Abs. 1 AÜG ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren – Gleichstellungsgrundsatz. Nach § 8 Abs. 2 S. 1 AÜG kann ein Tarifvertrag bei...mehr

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AGS 07/2022, Bestellung ein... / III. Begründetheit des Rechtsmittels

Das Rechtsmittel hatte jedoch in der Sache keinen Erfolg. 1. Voraussetzungen des § 144 StPO Nach ihrem Wortlaut habe die Vorschrift des § 144 Abs. 1 StPO zur zentralen Voraussetzung, dass die Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers erfordert. Eine solche Bestellung sei somit nicht schon dann geboten, wenn sie eine...mehr

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Gewährung einer Steuerbegünstigung für selbst genutzten Wohnraum

Leitsatz Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Sachverhalt Der Kläger ist Alleinerbe seines Ende 2013 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte die Doppelhaushälfte G1, die vom Vater bewohnt wurde. Der Kläger bewohnt die direkt angrenzende ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ablaufhemmung durch Abgabe einer Steuererklärung und Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung

Leitsatz Eine Nachfrage zu einer eingereichten Steuererklärung kann als Untätigkeitseinspruch ausgelegt werden und damit den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen. Sachverhalt Der Kläger gab für mehrere Jahre Einkommensteuererklärungen ab, die durch das Finanzamt nicht bearbeitet wurden. Verschiedene Male erinnerte der Kläger an die vorliegenden Steuererklärungen. Im Jahr 2020 ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / C. Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 5 Die Dauertestamentsvollstreckung nach § 2209 S. 1 Hs. 2 BGB stellt eine vom Erblasser anzuordnende Erweiterung des gesetzlich vorgesehenen Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers dar. Die Testamentsvollstreckung endet also nicht mit Erledigung der in §§ 2203, 2204 BGB zugewiesenen Aufgaben, sondern dauert als verwaltende Tätigkeit fort. In der Praxis findet sich di...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 5. Instanzenzug im Nachlassverfahren

Rz. 11 Die sachliche Zuständigkeit folgt aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG. Die zweite Tatsacheninstanz ist das Oberlandesgericht,[4] § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG Das Verfahren richtet sich nach den §§ 58 ff. FamFG. Die Beschwerde ist befristet, wobei zu unterscheiden ist zwischen:mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / F. Waffen im Nachlass

Rz. 38 In Deutschland gibt es circa 5,4 bis 5,7 Millionen legale Waffen.[20] Da der Umgang mit Waffen oder Munition der Erlaubnis bedarf, geht die Nutzungsberechtigung des Erblassers nicht einfach auf den Erben über (§ 2 Abs. 2 WaffG). Erlaubnisfreie Schusswaffen sind allein solche, deren Geschossenergie über 0,5 Joule, aber unter 7,5 Joule liegt, SRS-Waffen mit PTB-Zeichen[...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 4. Beteiligte im Nachlassverfahren

Rz. 8 Nur dem Beteiligten an einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommen bestimmte Verfahrensrechte zu, z.B. das Recht auf Einsichtnahme in Akten und Gutachten, Erteilung von Abschriften (insbesondere letztwilligen Verfügungen), Teilnahme an Terminen etc. Vorrangig finden die speziellen Vorschriften Anwendung, alsomehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / II. Zeitliche Beschränkungen

Rz. 24 Zeitliche Beschränkungen können dadurch erfolgen, dass die 30-Jahres-Frist des § 2210 BGB verkürzt oder die Testamentsvollstreckung an eine auflösende Bedingung geknüpft wird. Zur Festlegung des Endtermins kann dabei auch der Testamentsvollstrecker ermächtigt werden, zumindest wenn der Erblasser die Entscheidungskriterien hierfür hinreichend bestimmt hat.mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / II. Zeitpunkt der Erklärung

Rz. 17 Aus § 2202 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB folgt, dass die Erklärung auf Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden kann. Folglich sind Rechtsgeschäfte, die der Testamentsvollstrecker vor Amtsbeginn vornimmt, unwirksam. Sie werden auch nicht durch die spätere Amtsannahme ohne weiteres wirksam. Der Testamentsvollstrecker kan...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers

Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollstrecker trifft dann die persönliche Haftung für die ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Zeitpunkt der Annahme

Rz. 12 Aus § 2202 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB folgt, dass die Erklärung auf Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden kann. Folglich sind Rechtsgeschäfte, die der Testamentsvollstrecker vor Amtsbeginn vornimmt, unwirksam. Sie werden auch nicht durch die spätere Amtsannahme ohne weiteres wirksam. Der Testamentsvollstrecker kan...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.3.2 Höhe der Hinzurechnung

Rz. 92 Kreditinstitute refinanzieren ihre Ausleihungen regelmäßig mit Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund besteht aus wirtschafts-, kredit- und währungspolitischen Gründen ein Interesse daran, dass sich Kreditinstitute zur Sicherung ihrer Liquidität langfristig refinanzieren. Um dies zu fördern, begrenzt § 19 Abs. 1 GewStDV die Höhe der zu berücksichtigenden Schulden. Dies ...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 2. Entlassungsverfahren

Rz. 13 Sachlich und örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, das den Testamentsvollstrecker ernannt hat, § 23a GVG, §§ 342 Abs. 1 Nr. 7, 343 FamFG. Der Testamentsvollstrecker ist im Entlassungsverfahren gemäß § 2227 Abs. 2 BGB anzuhören, die übrigen Beteiligten nach Art. 103 Abs. 1 GG. Die Anhörung kann auch mündlich erfolgen. Sie ist nicht formgebunden.[23] Rz. 14 Die förml...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Rechtsfolgen der Testamentseröffnung

Rz. 20 An die Testamentseröffnung sind verschiedene Rechtsfolgen geknüpft. Mit Zugang des Testamentseröffnungsprotokolls beginnt für den Erben grundsätzlich die sechswöchige Frist zur Ausschlagung der Erbschaft, § 1944 Abs. 2 BGB. Gemäß § 7 ErbStDV ist das Erbschaftsteuerfinanzamt durch das Nachlassgericht über die Eröffnung des Testamentes zu unterrichten. Die Eröffnung ein...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / A. Regelfälle der Amtsbeendigung

Rz. 1 Das Amt des Testamentsvollstreckers endet regelmäßig mit der Erledigung aller ihm zugewiesener Aufgaben.[1] Bei der Abwicklungsvollstreckung ist das nach der vollständigen Aufteilung des Nachlasses der Fall. Neben der Erledigung aller Aufgaben des Testamentsvollstreckers können weitere Gründe für die Beendigung der Testamentsvollstreckung in der letztwilligen Verfügung...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 3.2 Verkaufsstätten nach Verkaufsstättenverordnung

Achtung Länderspezifische Abweichungen In diesem Fachbeitrag wird die Musterverkaufsstättenverordnung der Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU[1] zugrunde gelegt. Die Verkaufsstättenverordnungen der Länder weichen nur wenig oder gar nicht davon ab. Trotzdem ist es unerlässlich, die Verkaufsstättenverordnung bei Überlegungen zu einem bestimmten Objekt immer in der Fassung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 2. Überblick Betriebsvermögensbegünstigungen und ergänzende Hinweise

Rz. 103 Bevor das erwerbszeitpunktbezogene und das erwerbsfolgezeitraumbezogene Regelungsgefüge näher dargestellt werden, soll zunächst ein kursorischer Überblick über die Begünstigungsmöglichkeiten des begünstigungsfähigen und des hieraus zu sezierenden begünstigten Vermögens nach den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a ErbStG, den entscheidenden Parametern gegeben sowie auf einige Be...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / III. Gefahren vorschneller Annahmeerklärung

Rz. 18 Zu warnen ist vor einer vorschnellen Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker.[10] Zwar kann das Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht nach § 2226 BGB niedergelegt werden. Erfolgt die Niederlegung jedoch zur Unzeit, kann sich der Testamentsvollstrecker nach § 671 Abs. 2, Abs. 3 BGB schadenersatzpflichtig machen. Es ist...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Verständnis von Asset Allocation

Rz. 33 Der Grundgedanke der Vermögensaufteilung auf unterschiedliche Anlageklassen (Asset Allocation) liegt in der Bildung von effizienten Portfolios. Diese ergeben sich, wenn es bei gleicher Rendite kein Portfolio mit einem geringeren Risiko gibt, oder zu einem Risiko ein Portfolio mit einer höheren Rendite gibt. Ein Anleger rechnet bei jedem Investment mit einer erwarteten...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XI. Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker")

Rz. 48 Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ( Quasi-Testamentsvollstrecker ) Muster 24.31: Abwicklungsvereinbarung mit den Erben ("Quasi-Testamentsvollstrecker") Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 4. Erwerbsfolgezeitraumbezogene Lohnsummenregelung

Rz. 125 Um den 85 %-igen oder den 100 %-igen Verschonungsabschlag in voller Höhe behalten zu können, wird in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren bzw. sieben Jahren geprüft, ob – taggenau gerechnet vom Zeitpunkt des Erwerbs[213] – die in den Folgeperioden addierten Lohnsummen 400 % bzw. 700 % (oder in Abhängigkeit von den Mitarbeiterzahlen die anderen Prozentsätze) der Ausg...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Herbeiführung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Erben

Rz. 13 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG hat feste Vorstellungen davon, nach welchen Qualitätskriterien eine von ihr geführte Testamentsvollstreckung durchzuführen ist. Im Testament des Grafen Koks finden sich hierzu jedoch – anders als in den Testamenten, an deren Gestaltung sie mit ihren Ideen mitgewirkt hat – keinerlei Anhaltspunkte. Auch die Vergütungsfrage, die sie...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 4.6 Prüfungen

Die Prüfung sicherheitsrelevanter gebäudetechnischer Anlagen unterliegt unterschiedlichen Rechtsnormen, deren Gültigkeitsbereiche sich z. T. überschneiden. Nach Betriebssicherheitsverordnung sind solche Anlagen in jedem Fall als Arbeitsmittel anzusehen, für die der Betreiber Prüffristen festzulegen und entsprechend Prüfungen dokumentiert durchzuführen hat (BetrSichV § 10 und ...mehr

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DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zur DBA-rechtlichen Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer geäußert. Zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten Mitarbeiter aus dem Ausland unterliegen in Deutschland oftmals der sog. beschränkten Steuerpflicht, weil sie inländische Einkünfte erzielen. Ob das Besteuerungsrecht aber letztendlich in Deutschland verbleibt, häng...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Münze ist nicht gleich Münze

Rz. 21 Die Wertigkeit von Münzen kann in zwei Bereiche eingeordnet werden: den Materialwert, wie zum Beispiel bei Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin und Palladium, sowie bei kursgültigen oder noch umtauschfähigen Münzen das aufgeprägte Nominal (Nominalwert). Praxishinweis Der Umtausch von DM-Münzen ist zum amtlichen Umtauschkurs bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XII. Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 49 Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau/Herrn ___...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Bauordnungsrecht

Rz. 75 Während die Bestimmungen des BauGB und der BauNVO die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Vorhaben generell regeln, bestimmen die Landesbauordnungen, in welchen Verfahren die Zulässigkeit zu prüfen und ggf. eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Die Verfahrensregeln sind in den Bundesländern in der Regel gleich. Danach ist eine Baugenehmigung zu erteilen, wenn dem Vo...mehr

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Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers als Arbeitslohn

Leitsatz 1. Ein Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. 2. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als Arbeitslohn zu beurteilen, schei...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 1.2 Erklärungsfrist

Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2021 bis zum 31.7.2022 abzugeben. Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese gilt allgemein als bis zum 28.2.2023 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird. Praxis-Tipp Erweiterte allgemeine Fristverlängerung Bedingt durc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.1 Rechtsbehelfsverzicht (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 14 Nach Abschluss der Verhandlungen mit dem anderen Vertragsstaat teilt das BZSt dem Antragsteller den Inhalt der Vorabverständigungsvereinbarung nach Abs. 3 Satz 2 mit und setzt dem Antragsteller eine Frist, binnen der dieser die Bedingungen nach Abs. 3 Satz 1 zu erfüllen hat – mithin auch den Ausspruch des Rechtsmittelverzichts. Mangels Regelung stellt die Mitteilung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8.1 Erhebung der Gebühr (Abs. 7 Sätze 1 bis 4)

Rz. 29 Die Gebühr wird vor Bearbeitung des Antrags nach Abs. 1 Satz 1 bzw. vor der Bearbeitung des Verlängerungsantrags durch anfechtbaren Verwaltungsakt festgesetzt und dem Antragsteller gegenüber bekannt gegeben. Die Gebühr entsteht mit Eingang des Antrages beim BZSt.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt vor der Einleitung des Verfahrens durch Übersendung des ersten Schrifts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7.2 Rückbezug der Geltungsdauer (Abs. 6 Sätze 2 und 3)

Rz. 26 Aus formellen Gründen kann die Laufzeit der Vorabverständigung erst mit dem Abschluss der Vereinbarung beginnen, sodass zurückliegende Veranlagungszeiträume grundsätzlich nicht einbezogen sind. In Umsetzung des Verfahrensbeschleunigungsgedankens des Aktionspunktes 14 des OECD/G20 BEPS- Projekts sieht Satz 2 eine rückwirkende Einbeziehung von Vorjahren in die Vorabvers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 49... / 2.2 Beschluss über die Todeserklärung

Rz. 3 Nach § 2 VerschG kann ein Verschollener unter den Voraussetzungen der §§ 3 bis 7 VerschG im Aufgebotsverfahren für tot erklärt werden. Das Aufgebotsverfahren, das als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit[1] in die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte fällt[2], wird nur auf Antrag eingeleitet.[3] Antragsberechtigt sind neben der Staatsanwaltschaft der gese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 49... / 3 Rechtsfolgen für die Besteuerung

Rz. 6 Nach ganz überwiegender Ansicht wird der Verschollene, solange er nicht durch rechtskräftigen Beschluss für tot erklärt worden ist, als lebend behandelt[1], und zwar auch dann, wenn die Todesfeststellung nur mangels eines Antrags unterbleibt.[2] Das Fehlen der Todesfeststellung begründet danach eine unbegrenzte Lebensvermutung für den Verschollenen.[3] Nach anderer Ansi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form der Feststellung, Zuständigkeit und Frist

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss. Formvorschriften dafür können durch das Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung vorgesehen sein. Bei einem Einzelkaufmann kommt die Feststellung durch die Unterschrift auf dem JA zustande oder auch durch konkludentes Handeln, wie z. B. Beifügung des JA zur Steuererklärung (vgl. auch HdR-E, HGB § 245)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Art und Frist der Offenlegung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Offenlegung erfolgt weitgehend nach den Offenlegungsgrundsätzen für große KapG, nämlich durch elektronische Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register. Die dafür bestehende Frist beträgt grds. ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (vgl. § 325 Abs. 1a Satz 1; für kap.-marktorientierte UN gemäß § 235...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 153 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. Baumbach/Hopt (2022), § 335 HGB,...mehr