Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 5 Muster / I. Muster: Bandübernahmevertrag

Rz. 9 Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Muster 5.9: Bandübernahmevertrag Bandübernahmevertrag Zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend Inhaber – und _________________________ – nachfolgend Plattenfirma – wird unter Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen und Versprechen folgender Vertrag geschlossen: § 1 Masterbänder (Vertragsgegenstand) Der Vertrag bezieht sich au...mehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Leistungsschutzrecht des Veranstalters

Rz. 396 Veranstalter (die Neufassung der Vorschrift aufgrund der Harmonisierungsrichtlinie 2001/29/EG spricht vom "Unternehmen", ohne inhaltliche Änderungen vornehmen zu wollen)[547] ist derjenige, der für eine Aufführung bzw. eine öffentliche Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich zeichnet (siehe oben zu den Leistungsschutzrechten § 2 Rdn 2...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Angebote und Drei-Stufen-Test

Rz. 165 Nach § 27 MStV (§ 11a Abs. 1 S. 1 RStV) umschließt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkprogramm (Fernseh- und Hörfunkprogramme, §§ 28 und 29 MStV, §§ 11b und 11c RStV) und Telemedien. Programmauftrag ist die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (§ 26 M...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Tarifstruktur, Tarifstreit und Schiedsstellenverfahren

Rz. 418 Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Tarife werden zunächst als angemessen angesehen,[571] können aber solange bestritten werden, wie der Veranstalter sie noch nicht akzeptiert hat. Rz. 419 Die Tarifreform der GEMA hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Veranstalter sich durch – aus deren Sicht – massive Gebührenerhöhungen in ihrer E...mehr

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§ 5 Muster / F. Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Rz. 6 Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Verlagsvertrag über ein Fachbuch Zwischen Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt – und dem _________________________ Verlag – im Folgenden Verlag genannt – wird nachfolgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten (1) D...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 5 Muster / L. Muster: Online-Lizenzvertrag

Rz. 12 Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Muster 5.12: Online-Lizenzvertrag Online-Lizenzvertrag zwischen _________________________ – im Folgenden "Produzent" genannt – und _________________________ – im Folgenden "Datenbankbetreiber" genannt – über das Recht zur Nutzung des Werkes _________________________– im Folgenden "Werk" genannt – im Rahmen der Datenfernübertragung (Download) § ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Software-bezogene Erfindungen

Rz. 222 Die Unterscheidung zwischen den durch das Urheberrecht geschützten Computerprogrammen und den software-bezogenen Erfindungen hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zunächst bestimmen das Deutsche Patentgesetz und das Europäische Patentübereinkommen, dass es für Computerprogramme als solche keinen Patentschutz gibt (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG, Art. 52 ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Recht zur anderweitigen Verwertung

Rz. 144 § 40a Abs. 1 UrhG gibt dem Urheber für den Fall der Einräumung der exklusiven Nutzung gegen pauschale Vergütung das Recht, das Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig zu verwerten. Für die verbleibende Dauer der Einräumung besteht das Nutzungsrecht des ersten Inhabers als einfaches Nutzungsrecht fort. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit der Einräumung des Nutzungs...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. Pflichten des Verlegers

Rz. 272 Der Verleger hat die Pflicht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes (§ 1 S. 2 VerlG). Vervielfältigung im verlagsrechtlichen Sinne ist zu verstehen als körperliche Wiedergabe im Druckverfahren oder einem ähnlichen Reproduktionsverfahren.[382] Zur Vervielfältigung zählen daher nicht die Wiederaufzeichnung, die Verfilmung, die Einspeicherung in elektronischen ...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Beschlusskammerverfahren und Schlichtung

Rz. 114 §§ 211 ff. TKG regeln ein spezielles Beschlusskammerverfahren vor der BNetzA, das gerichtsähnlich ausgestaltet ist. Die Verhandlungen sind öffentlich (§ 215 Abs. 3 TKG). Die Verfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet (§ 213 Abs. 1 TKG). Zudem gibt es umfassende Anhörungs- und Stellungnahmerechte (§ 215 TKG). Allerdings ist auf Antrag eines Beteiligte...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Verwandte Schutzrechte – Leistungsschutzberechtigte

Rz. 266 Das Urheberrechtsgesetz selbst regelt in den §§ 70 ff. UrhG Leistungsschutzrechte als dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Nachfolgend werden diese Leistungsschutzrechte im Überblick dargestellt. Bemerkenswert ist, dass im Gegensatz zum Urheberrecht selbst (Schöpferprinzip gem. § 7 sowie Übertragung nur im Erbfall gem. § 29 Abs. 1 UrhG) die verwandten Schutzrecht...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Enthaltungspflicht, Ausübungspflicht und gewandelte Überzeugung

Rz. 140 Eine weitere Hauptpflicht ist die Enthaltungspflicht, die beinhaltet, dass der Urheber alles zu unterlassen hat, was den Vertragszweck gefährdet. Er hat sich während der Dauer des Vertrags jeglicher Verwertungshandlungen zu enthalten, die geeignet sind, seinem Vertragspartner ernsthafte Konkurrenz zu machen. Rz. 141 Auf der anderen Seite trifft den Nutzer die Ausübung...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Binnenstruktur

Rz. 362 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist als rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung (§ 22 BGB; ebenso wie VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition; dagegen die übrigen Verwertungsgesellschaften als Gesellschaften mit beschränkter Haftung) organisiert. Gem. § 6 der GEMA-Satzung[505] wird unterschieden zwis...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Aufbau des Urheberrechtsgesetzes

Rz. 12 Nachfolgend geht es um eine knappe, systematische Darstellung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ( Urheberrechtsgesetz – UrhG), [18] ohne einzelne Aspekte zu vertiefen. Das Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen, wobei diese noch durch Abschnitte untergliedert sind. Der 1. Teil ist dem Urheberrecht selbst gewidmet, der 2. Teil befasst sich mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 23 § 26 Abs. 1 UStG enthält eine "generalklauselartige Ermächtigung"[1], nach der die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der in dem UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäß...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit in der Logistik / 12 Prüfung von Regalen

Per Definition gelten Regale als Arbeitsmittel. Demzufolge müssen Regale, wie andere Arbeitsmittel auch, in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Gemäß § 14 BetrSichV müssen Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Die Prüfun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesonderte Steuernummer

Rz. 5 Der Fiskalvertreter erhält für seine Vertretungstätigkeit eine gesonderte Steuernummer nach § 22d Abs. 1 UStG. Unter dieser Steuernummer übermittelt er die Voranmeldungen und Jahreserklärungen für alle Umsätze für alle von ihm vertretenen ausländischen Unternehmer. Die Steuernummer für die Zwecke der Fiskalvertretung erhält er zusätzlich zu der Steuernummer, unter der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Anrufung der übergeordneten Dienststelle (§ 82 Abs. 1BPersVG)

Nach Zugang der Entscheidung der Dienststelle hat der Personalrat 3 Arbeitstage Zeit, sich mit der Entscheidung zu befassen und zu entscheiden, ob er die Angelegenheit der übergeordneten Dienststelle vorlegen möchte. Die Vorlage setzt einen Beschluss des Personalrats als Gesamtorgan voraus.[1] Betrifft die Angelegenheit nur eine Gruppe, so wird der Beschluss nur von den Grup...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Überblick über das Mitwirkungsverfahren

Die bisher in § 72 BPersVG a. F. zusammengefassten Regelungen zum Mitwirkungsverfahren sind nun in § 81 BPersVG und § 82 BPersVG geregelt. Die vorläufigen Maßnahme aus dem Verweis in § 72 Abs. 6 BPersVG a. F. auf § 69 Abs. 5 BPersVG a. F. finden sich nun in § 83 BPersVG. Nach Abs. 1 greift es bei allen von der Dienststelle beabsichtigten Maßnahmen, hinsichtlich der nach §§ 84...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1 Baden-Württemberg

§§ 80, 82 LPVG BW – Verfahren der Mitwirkung. Das Stufenverfahren ist in § 83 LPVG BW geregelt. Die Regelungen entsprechen weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insofern wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 80 Abs. 1 LPVG BW Die beabsichtigte Maßnahme ist rechtzeitig bekannt zu geben und (nur) auf Verlangen mit ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Beschluss des Personalrats

Nach Unterrichtung seitens des Dienststellenleiters und evtl. nach Durchführung der Erörterung hat der Personalrat eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und inwieweit er Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erhebt. Dieser Beschluss ist der Dienststelle innerhalb der Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen mitzuteilen. Die Einwendungen sind zu begründen. Beim Mitwirkun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 84 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG BE – Mitwirkung Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelungen in § 81 BPersVG. Insofern wird auf die Darlegungen hierzu verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 84 Abs. 2 PersVG BE Die Äußerungsfrist beträgt 2 Wochen. Abweichend vom Bundesrecht gilt die Maßnahme nach Ablauf der Äußerungsfrist dann nicht als gebilligt, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 HPVG Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 ff BPersVG. Insoweit wird auf die Darlegungen hierzu verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 72 Abs. 2 HPVG Die Äußerungsfrist beträgt 2 Wochen. Abweichend von der bundesrechtlichen Regelung in § 81 Abs. 2 S. 3 BPersVG besteht keine Regelung, wonach der Beschäftigte ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 67 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 LPVG-BB – Mitwirkungsverfahren Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insoweit wird hierauf verwiesen. § 67 Abs. 3 LPVG-BB verlängert die Frist zur Vorlage an die übergeordnete Dienststelle auf 5 Arbeitstage. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abschluss der Anhörung mi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.2 Erörterung mit dem Personalrat

Nach § 81 Abs. 1 BPersVG ist die beabsichtigte Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Die Erörterung ist entbehrlich, wenn der Personalrat auch ohne Erörterung der Maßnahme zustimmt oder aber auch, wenn er nicht binnen der Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Unterrichtung eine Erörterung verlangt. In diesem Fall greift nach Ablauf ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.4 Mitteilung der Entscheidung der Dienststelle an den Personalrat (§ 81 Abs. 3 BPersVG)

Nach Abschluss der Erörterung und Eingang der Äußerung des Personalrats entscheidet die Dienststelle. Entspricht sie hierbei den Einwendungen des Personalrats nicht oder nicht in vollem Umfang, so teilt sie dem Personalrat ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich mit. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob eine übergeordnete Dienststelle angerufen werd...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Unterrichtung des zuständigen Personalrats

Nach Abs. 1 ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel einer Verständigung mit dem Personalrat rechtzeitig und eingehend zu erörtern. Die Verpflichtung zur Unterrichtung ist hier nicht ausdrücklich angeführt, ergibt sich jedoch aus § 66 Abs. 1 BPersVG, wonach die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 72 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 BayPVG Art. 72 BayPVG regelt wie bisher § 72 BPersVG a. F. das Verfahren einschließlich des Stufenverfahrens. Insoweit wird auf die Kommentierung zu §§ 81 und 82 BPersVG verwiesen. Es bestehende folgende Abweichungen: Art. 72 Abs. 1 BayPVG Über die bundesrechtliche Regelung hinausgehend greift das Mitwirkungsverfahren auch bei Maßnahmen, die nur al...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / IV. 2-Wochen-Frist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

Rz. 75 Ein Folgeantrag kann nur in den Verbund aufgenommen werden, wenn er spätestens zwei Wochen vor der anstehenden mündlichen Verhandlung anhängig gemacht worden ist. Hierbei reicht es auch aus, wenn ein entsprechender VKH Antrag vor Fristablauf eingereicht wird.[36] OLG Stuttgart, Beschl v. 29.7.2020 – 15 UF 72/20 [37] Zitat Eine Folgesache kann auch dann noch rechtzeitig in...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / IV.4. Jahres-Frist – § 120a I 4 ZPO

Rz. 13 Nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO ist eine Änderung zum Nachteil eines Beteiligten ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind. Scheidet eine Änderung der Prozesskostenhilfe zum Nachteil der Prozesskostenhilfepartei nach § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO aus, weil die vier Jahre vergangen sind, kommt auc...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / F. Ehelichkeitsanfechtungsverfahren (Vaterschaftsanfechtung)

Rz. 211 Die §§ 1592–1598 BGB normieren die Einzelheiten zum Bestehen von Vaterschaft aufgrund ehelicher bzw. nachehelicher Geburt oder Anerkennung der Vaterschaft. § 1599 BGB behandelt dagegen die nachträgliche Beseitigung solchermaßen bestehender Vaterschaft, wenn sie mit der genetischen Herkunft nicht übereinstimmt. Dazu ist regelmäßig gerichtliche Anfechtung erforderlich ...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / 2. Maßnahmen zur Fristwahrung

Rz. 35 Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Allerdings muss er sich auf einen krankheitsbedingten Ausfall nur durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er einen solchen...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / II. Verfahrensrechtliche Regelung des § 155a FamFG

Rz. 38 Mit der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung in § 155a FamFG [49] will der Gesetzgeber den Weg ins gemeinsame Sorgerecht durch ein vereinfachtes Verfahren mit eingeschränkter richterlicher Ermittlungspflicht erleichtern. Über einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts kann nicht im vereinfachten Verfahren nach § 155a FamFG entschieden werde...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 11 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Der Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB ist ein verhaltener Anspruch, entsteht also erst mit einem Verlangen und wird zu diesem Zeitpunkt auch fällig.[24] Rz. 12 Praktische Bedeutung hat zudem die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Antragsmuster

Rz. 155 Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages. Rz. 156 Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG In der Familienstreitsache _________________________ Aktenzeichen _________________________ wird beantragt...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 3. Einstweilige Anordnung (eA)

Rz. 359 Der Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gemäß § 1361a BGB kann auch im Wege einer isolierten einstweiligen Anordnung nach den §§ 49 ff. FamFG geltend gemacht werden. Die gleichzeitige Einleitung eines Hauptsacheverfahrens ist mit Geltung des FamFG daher nicht mehr notwendig. Rz. 360 In Ehewohnungssachen hat das Gericht gemäß § 52 Abs. 2 FamFG mit Erlass der ein...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / III. Einlegung des Rechtsmittels beim falschen Gericht

Rz. 45 Wird die Beschwerde nicht beim Ausgangsgericht eingelegt, wird dadurch die Frist nicht gewahrt. Maßgeblich ist dann, wann die Beschwerde, die vom unzuständigen Gericht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird, dort eintrifft.[51] Nach der Rechtsprechung des BGH darf eine Partei zwar darauf vertrauen, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noc...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / d) Abänderung eines befristeten Titels durch die Unterhaltsberechtigte

Rz. 264 Will die Unterhaltsberechtigte so ist fraglich, ob darin ein Abänderungsantrag oder ein (neuer) Leistungsantrag zu sehen ist. Rz. 265 Diese Frage kann nicht entschieden werden, ohne den Ersttitel s...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Befristeter Zahlungsantrag im Erstverfahren

Rz. 269 Ist im Erstverfahren ein befristeter Antrag gestellt worden, ist zu unterscheiden:mehr