Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.4.2 Hausgeld wird nach Erbfall fällig

Überblick Wenn die Vor- und/oder Nachschüsse erst nach dem Erbfall fällig werden und damit keine Schulden des nicht mehr existenten Erblassers sein können, ist nach h. M. nicht das Eigentum maßgeblich, sondern die Frage, ob dem Erben das Halten der Wohnung (= Behalten des Wohnungseigentums) als ein "Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses" zugerechnet werden kann.[1] Dies i...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.2.1 Beschluss

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist ein Druck- und Sicherungsmittel und geht über die dem Verwalter eingeräumten Befugnisse zur Anforderung laufender und rückständiger Zahlungen hinaus. Sie bedarf daher grundsätzlich – außer in Notfällen – eines Beschlusses.[1] Für diesen Beschluss besteht eine Beschlusskompetenz.[2] W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.2.2 Lastschriftverfahren

Überblick Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass sie am SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahren teilnehmen müssen.[1] Streitig ist, ob die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren nur für nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG angeordnete Vorschüsse bestimmt werden kann.[2] Ein schutzwürdiges Interesse des Wohnungseigentümers daran, dass sein Konto nur wegen gleichbleibender, regelmä...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / c) Zeitpunkt des Verschuldens

Vor Steuerfestsetzung: Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen und Beweismittel kann eine niedrigere Steuer nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO festgesetzt werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder die Beweismittel erst nachträglich bekannt werden (so auch AEAO zu § 173 AO Abschn. 2.1. unter Bezugnahme auf BFH v. 18.3....mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Frist

Rz. 289 Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt nach § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG einen Monat (zur Begründungsfrist Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1139 ff.; Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 2705 ff. für die Revision). Die Frist beginnt i.d.R. mit der wirksamen Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen. Für den bei ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Frist

Rz. 260 Nach § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 Abs. 1 StPO muss die Rechtsbeschwerde bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (vgl. eingehend Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Junker/Veh, VRR 2006, 9; dies., VRR 2006, 50; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1129 ff.; allgemein zur Rechts...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Antrag an das Rechtsbeschwerdegericht (§ 346 StPO)

Rz. 262 Wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde versäumt, verwirft das AG, dessen Urteil angefochten wird, die Rechtsbeschwerde gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig. Dagegen kann der Beschwerdeführer binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses gem. § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts beantragen. Dieser Ant...mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Zweck der Richtlinie

Rz. 68 Inhalt der Richtlinie ist die Überprüfung der in Straßenbelag installierten Drucksensoren und den an der Messstelle vorhandenen Vorverstärkern. Rz. 69 Die Anforderungen unterscheiden sich für folgende Fälle:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?

Rz. 1158 Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 MessEV, Ordnungsnummer 12.1 beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Tag der Eichung ein Jahr. Die Eichfrist endet gem. § 34 Abs. 2 MessEV mit dem Ende des Jahres, in dem die Frist rechnerisch endet. Rz. 1159 Weiterhin erlischt die Eichung nach § 37 Abs. 2 MessEG vorzeitig, wenn "die in einer Rechtsverordnung nach § 30 Nr. 4 oder § 41 N...mehr

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§ 1 Messverfahren / c) War das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?

Rz. 1064 Gemäß § 34 (1), Nr. 1 MessEV, Ordnungsnummer 12.1 beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Tag der Eichung ein Jahr. Die Eichfrist endet gem. § 34 Abs. 2 MessEV mit dem Ende des Jahres, in dem die Frist rechnerisch endet. Rz. 1065 Weiterhin erlischt die Eichung nach § 37 Abs. 2 MessEG vorzeitig, wenn "die in einer Rechtsverordnung nach § 30 Nr. 4 oder § 41 Nr....mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Zulassungsantrag

Rz. 286 Mit dem Zulassungsantrag nach § 80 Abs. 3 OWiG muss beantragt werden, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zuzulassen. Damit ist automatisch vorsorglich Rechtsbeschwerde eingelegt, ohne dass dies im Antrag ausdrücklich gesagt werden muss. Rz. 287 Für den Zulassungsantrag gelten nach § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel (§§ 297 bis 303 ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Wesentliche Gerätevarianten

Rz. 1197 In der ursprünglichen Ausführung der Messanlage erfolgt(e) die fotografische Dokumentation registrierter Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einer herkömmlichen Kamera unter Verwendung eines Negativfilms, Typ ROBOT-Motor-Recorder mit (Daten-)Einspiegelungssystem, Film-Negativformat 24 × 36 mm. Mit dem 5. Nachtrag zur 1. Neufassung der Anlage zur innerstaatlichen Bau...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / e) Einhaltung des Messverfahrens

Rz. 161 Der BGH hat in seinem Beschl. v. 3.4.2001 (BGHSt 46, 358 = NJW 2001, 1952 = NZV 2001, 267 = DAR 2001, 275) für die Verwertbarkeit auf die Erforderlichkeit der Einhaltung des vorgegebenen Messverfahrens hingewiesen (dazu § 2 Rdn 116 f.) Erforderlich für eine Verwendung des Messergebnisses ist, dass zwischen Trinkende und Messbeginn eine Wartezeit von mindestens 20 Min...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / III. Berlin

Rz. 3 Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen [1] I. Allgemeines 1. – Anwendungsbereich der GA (1) Diese GA regelt die polizeiliche Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch örtlich flexiblen Einsatz von Verkehrsradar- und Lasermessgeräten, Nachfahren im fließenden Verkehr, amtliche Schätzungen von Fahrgeschwindigke...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VII. Hessen

Rz. 7 Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden Erl. d. Ministerium des Innern und für Sport v. 5. 2. 2015 (StAnz. S. 182) 1. Ziele der Verkehrsüberwachung: Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die durch Polizeibehörden und allgemeine Ordnungsbehörden w...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messung

Rz. 36 Zur Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Einschaltung Privater bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird verwiesen u.a. auf Steegmann, NJW 1997, 2157; Hornemann, DAR 1999, 158; Beck/Berr/Schäpe, Rn 497 ff.; eingehend Burhoff/Niehaus, OWI, Rn 622 ff.; Insoweit gilt: Die mit der Verkehrsüberwachung im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Kompetenzen können Privatper...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IV. Brandenburg

Rz. 4 Verkehrsüberwachung durch die Polizei vom 17.3.2020 zuletzt geändert durch Erlass vom 5.8.2021 1. Begriff, Ziele, Inhalte Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle, nachfolgend als "Polizei" bezeichnet. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete pol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, Anla... / 9 Vorsteuerberichtigung für Anlagevermögen: Berichtigungszeitraum

Der Berichtigungszeitraum für Wirtschaftsgüter, die dauerhaft zur Erzielung von Umsätzen verwendet werden, beträgt 10 Jahre bei Grundstücken und Gebäuden, 5 Jahre bei anderen Wirtschaftsgütern und weniger als 5 Jahre, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer unter 5 Jahren liegt. Der Berichtigungszeitraum endet früher, wenn ein Wirtschaftsgut nicht mehr zur Erzielung von Umsätzen ver...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2022 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.10.2023. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.7.2024. Einzelheiten zur Steuer­erklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 731 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 962 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 812 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Verbindlichkeiten, kurzfris... / 3 Kurzfristig sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Da Sie kurzfristige Verbindlichkeiten bald begleichen müssen, belasten diese die Liquidität Ihres Unternehmens in besonderem Maße. Damit Sie stets einen Überblick über Ihre vorhandenen Barmittel haben, sollten Sie diese kurzfristigen Verbindlichkeiten stets gesondert buchen. Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Verbindlichkeiten mit einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 6. Frist

Rz. 109 § 63 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung binnen einer Frist von einem Monat zu erheben ist.mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / IV. Anfechtungsfrist

Rz. 31 Die Anfechtung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen, § 1954 Abs. 1 BGB . Sie beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes zu laufen. Im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hielt sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausla...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Bestellung Nachlasspfleger

Rz. 22 Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der betei...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / III. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Der Nachlasspfleger muss bestimmte Rechtsgeschäfte vom Nachlassgericht genehmigen lassen, §§ 1850–1854 BGB. Das Nachlassgericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird die Genehmigung wirksam, § 40 Abs. 2 FamFG. Der Beschluss muss auch demjenigen mitgeteilt werden, für den das Rechtsgeschäft genehmigt ist, § 41 Abs. 3 FamFG. Das i...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 1. Muster: Vergütungsfestsetzung

Rz. 27 Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der beteiligt sind:...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / IV. Muster: Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 8 Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Geschäftsnummer: _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 15 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Feststellung des Fiskuserbrechts

Rz. 34 Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgenden Beschluss Es wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als der (bayerische) F...mehr

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§ 13 Bestimmung einer Inventarfrist

Rz. 1 Nach § 1994 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars zu bestimmen. Der Antragsteller hat dabei seine Forderung glaubhaft zu machen, § 1994 Abs. 2 BGB. Nach § 31 FamFG kann vom Gericht dazu auch eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden.[1] Rz. 2 Muster 13.1: Antrag des Nachlassgläub...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / I. Bei der Testamentsanfechtung

Rz. 25 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2082 Abs. 1 BGB . Die Frist beginnt erst zu laufen mit Kenntnis Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechende Anwendung.mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB

Rz. 72 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlun...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 55 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im nachlassgerichtlichen Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[41] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteili...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / C. Ausschlagungsfrist

Rz. 15 Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB . Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB . Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist d...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren

Rz. 34 Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ In der Nachlasssache _________________________ hier: Antrag von Frau _________________________ auf Erteilung ...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Kosten

Rz. 104 Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die einzelnen Gebührentatbestände sind: Rz. 105 Beispielmehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VIII. Muster: Ernennungsverfügung

Rz. 15 Muster 9.8: Ernennungsverfügung Muster 9.8: Ernennungsverfügung Auf Grund privatschriftlichen Testaments vom _________________________ wird der Rechtsanwalt _________________________ (Anschrift _________________________) zum Testamentsvollstrecker des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wo...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / C. Entscheidung

Rz. 6 Ist der Antrag unzulässig, erfolgt die Zurückweisung durch Beschluss, § 38 FamFG. Die Verfahrenseinleitung geschieht in der Regel durch Anberaumung eines Termins und Ladung nach § 365 FamFG. Rz. 7 Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Geschäftsnumme...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / F. Versäumnisverfahren

Rz. 11 Einem nicht erschienenen Beteiligten, der nicht zugestimmt hat, ist die beurkundete Vereinbarung bekannt zu geben, § 366 Abs. 3 FamFG. Zugleich wird dem nicht erschienenen Beteiligten eine Frist gesetzt, innerhalb der er sich zu der beurkundeten Vereinbarung oder den Vorschlägen äußern kann. Eine fehlende Äußerung wird als Zustimmung gewertet.[12] Das Verfahren wird d...mehr