Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

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Abgrenzung einer selbststän... / 2.3.3 Nicht gewerbesteuerpflichtig

Der "Scheinselbstständige" ist als Arbeitnehmer nicht gewerbesteuerpflichtig. Schon im Hinblick auf den Freibetrag bei der Gewerbesteuer dürfte dieser Vorteil allerdings nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Darüber hinaus mildert sich in Fällen, in denen eine Gewerbesteuer festgesetzt wird, die Belastung dadurch, dass die Einkommensteuer gemäß § 35 EStG bis zum 3,8-Fachen de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.5 Finanzmittel

a) Allgemeines Zum Verwaltungsvermögen gehört nach 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG auch der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel), soweit er 15 % des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft übersteigt.[1] Einzel...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Der Verschonungsabschlag von 85 % gilt aber nur bis zu einem Wert des Erwerbs von 26.000.000 EUR.[1] Es wird also eine Prüfschwelle von 26.000.000 EUR für die Verschonung des insgesamt erworbenen begünstigten Vermögens i. S. d. § 13b ErbStG eingeführt. Diese Grenze stellt eine Freigrenze dar, denn bei ihrem Überschreiten findet keine Verschonung nach § 13a Abs. 1 ErbStG statt...mehr

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Werbungskosten / 2.1 Tatsächliche Aufwendungen

Werbungskosten führen nur insoweit zu einer Minderung der Lohn- bzw. Einkommensteuer, als sie den Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigen.[1] Um einen zu hohen Lohnsteuerabzug zu vermeiden, können sie als Freibetrag eingetragen werden, wenn die geltend gemachten Werbungskosten zusammen mit den weiteren abziehbaren Beträgen insgesamt 600 EUR übersteigen. Übt der Arbeitnehmer n...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.1 Die neue Regelung im Einzelnen

In § 13a Abs. 9 ist nun ein Vorwegabschlag für Familienunternehmen vorgesehen. Dieser beträgt höchstens 30 %. Der Vorwegabschlag darf diese Grenze nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme des Vorwegabschlags muss kein Antrag gestellt werden. Aber es besteht für den Erwerber die Verpflichtung, die Voraussetzungen für den Vorwegabschlag nachzuweisen.[1] Praxis-Tipp Pauschaler ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.2 Grenze von 26.000.000 EUR

Auch hier ist die Grenze von 26.000.000 EUR zu beachten.[1] Praxis-Beispiel Auswirkungen beim Überschreiten der Prüfschwelle (nur neues Recht) Schenker S überträgt lebzeitig seiner Tochter T einen Mitunternehmeranteil (im Dezember 2017). Für diesen wurde ein Steuerwert von 12.500.000 EUR festgestellt. Die Voraussetzungen des Vorababschlags gem. § 13 Abs. 9 ErbStG sollen nicht ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden und Lasten, welche mit nach § 13a ErbStG und § 13c ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögen zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG und § 13c ErbStG entspricht.[1] Von einem wirtschaftlichen Zus...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.4 Gleitender Abzugsbetrag

Auch der gleitende Abzugsbetrag gem. § 13a Abs. 2 ErbStG bleibt n.ach der Erbschaftsteuerreform unverändert bestehen. Hierbei entspricht die Vorschrift inhaltlich dem bisherigen § 13a Abs. 2 ErbStG. Der Abzugsbetrag findet nur Berücksichtigung bei der Inanspruchnahme der 85 %igen Steuerbefreiung. Er beträgt 150.000 EUR. Aber er verringert sich gem. § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Mehrere Erwerber

In vielen Fällen wird das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber übergehen. Dies kann z. B. sein, wenn aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder gewillkürter Erbfolge mehrere Miterben vorhanden sind. Oder es sind auch Vermächtnisnehmer vorhanden. Gleiches gilt auch bei Schenkungen, wenn mehrere Mitbeschenkte vorhanden sind. Haben mehrere Erwerber nun die Verschonungsmaßnahmen in...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 17 Steuerermäßigung bei Belastung mit Einkommensteuer nach § 35b EStG

§ 35b EStG enthält eine Steuerermäßigung für den Fall, dass bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Dabei wird die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche Einkommensteuer, die auf diese...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.7 Wegfall des Vorwegabschlags

In § 13a Abs. 9 Satz 5 ErbStG ist ein Wegfall der Steuerbefreiung vorgesehen. Demnach entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit, wenn die Voraussetzungen nicht über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Entstehung der Steuer eingehalten werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn[1] a) der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung in der Weise geändert werden, da...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.8 Verstoß gegen die Lohnsummenregelung

Welche Folgen eintreten, wenn gegen die Lohnsummenregelung verstoßen wird, ist in § 13a Abs. 3 Satz 5 geregelt. Bei einem Verstoß gegen die Lohnsummenregelung erfolgt keine Inanspruchnahme des Schenkers für die Schenkungsteuer nach § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Anders sieht es indes aus, wenn der Schenker die Steuer auch in diesem Fall übernommen hat. Unterschreitet die Summe de...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.4 Mehrere Erwerber

Geht das begünstigte Vermögen auf mehrere Erwerber über, so greift die Grenze für jeden einzelnen Erwerber. Dies kann damit zur Steuergestaltung genutzt werden, indem ein Erwerb in mehrere Erwerbe aufgesplittet wird. Praxis-Beispiel Begünstigtes Vermögen über 26.000.000 EUR geht auf mehrere Erwerber über Der Schenker X hat eine Personengesellschaftsbeteiligung mit einem Wert d...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.2 Abschmelzender Verschonungsabschlag

a) Überblick § 13c ErbStG sieht einen Verschonungsabschlag bei Großerwerben vor. Hierzu muss der Erwerber einen Antrag stellen. Für die Antragstellung gilt, dass keine bestimmte Form für ihn vorgesehen ist. Anzuraten sei es aber, die Schriftform zu wählen.[1] Den Antrag darf ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter nicht stellen.[2] Überschreitet der Erwerb von beg...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.1 Allgemeines

Die Optionsverschonung ist nun in § 13a Abs. 10 ErbStG geregelt. Bei der Optionsverschonung wird das begünstigte Vermögen in voller Höhe steuerbefreit. Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Um in den Genuss der Optionsverschonung zu kommen, muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht me...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.3 Maximale Höhe des Abschlags

Liegt der zivilrechtliche Abfindungswert bei maximal 70 % des Verkehrswerts kommt der volle Abschlag von 30 % zur Anwendung. Dagegen verringert sich der Vorwegabschlag, wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Abfindungswert vorsieht. Praxis-Beispiel Vorwegabschlag bei einem Abfindungswert von 20 % des gemeinen Werts Der Vater V hinterlässt seiner Tochter T einen Mitunterneh...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.1 Allgemeines

Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens nach § 13b Abs. 2 ErbStG steuerfrei. Es zählt hier also nicht das begünstigungsfähige Vermögen gem. § 13b Abs. 1 ErbStG, sondern erst das daraus errechnete begünstigte Vermögen gem. § 13b Abs. 2 ErbStG. Damit unterliegen 15 % immer der Besteuerung. Praxis-Beispiel Regelverschonung Der Vater V verstirbt und hinter...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E verstirbt. E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6 Reinvestitionsklausel

Von einer Nachversteuerung ist abzusehen, wenn bei der Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder der Veräußerung von wesentlichen Wirtschaftsgütern der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögensart verbleibt. Dies sind im Einzelnen:[1] a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen b) Betriebsvermögen c) Anteile a...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.2.3 Mehrere Erwerbe

Bei der Prüfung, ob die Schwelle überschritten ist, sind von derselben Person anfallende Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren einzubeziehen.[1] Hinweis Umgehung der Prüfschwelle soll verhindert werden Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber verhindern, dass Gestaltungen durch gestaffelte Übertragungen vorgenommen werden, um so die Prüfschwelle zu umgehen. D...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Das Jahressteuergesetz 2020 sieht – um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten zu vermeiden – folgende Änderungen für den Schuldenabzug vor. Es werden Schulden und Lasten anteilig gekürzt, die nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen. Dies sind z. B. Pflichtteilsverbindlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.3 Ausnahmen

Die Lohnsummenregelung findet in den folgenden Fällen keine Anwendung: Der Betrieb hat eine Ausgangslohnsumme von 0 EUR oder Der Betrieb hat nicht mehr als 5 Beschäftigte.[1] Hierbei sind die in § 13a Abs. 3 Sätze 11 bis 13 ErbStG genannten Beteiligungen und Gesellschaften einzubeziehen. Dabei wird berücksichtigt, dass bei bis zu fünf Beschäftigten das Bedürfnis einer Freistel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werbungskosten / Sozialversicherung

Werbungskosten sind ein steuerrechtlicher Begriff. Es handelt sich um vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers, welche dazu dienen, Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten. Keine Auswirkung auf den Sozialversicherungsbeitrag Bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung aus dem Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer bleibe...mehr

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Definition und Berechnungsg... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Hat der Arbeitgeber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen[1], ist der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer zu berechnen. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage eine fiktive ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 72) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 72der Anlage EÜR, für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 2.1 Lohnsteuer

Ein Sachgeschenk ist steuerfrei, wenn es sich um eine Aufmerksamkeit aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers handelt.[1] Hierzu gehören Geschenke, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden[2], z. B. Blumen, Pralinen oder Bücher aus Anlass des Geburtstags eines Arbeitnehmers, der Konfirmation sowie Kommunion seiner Kind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.1.2 Sozialversicherung

Da Belegschaftsrabatte bis 1.080 EUR steuerfrei sind, bleiben sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.[1] Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung liegt also nur insoweit vor, als der geldwerte Vorteil den Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR im Jahr übersteigt.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saisonarbeitskraft / 2 Lohnsteuerabzug

Für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber gelten die allgemeinen Vorschriften. Er muss die Lohnsteuer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum nach der entsprechenden Tabelle (Tages-, Wochen- oder Monatstabelle) einbehalten. Auch für Saisonarbeitskräfte können die ELStAM in vielen Fällen elektronisch abgerufen werden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber allerdings die Identif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 2.3 Sonstige Bezüge

Bei sonstigen Bezügen (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen) ist zum 1.1.2021 eine Sonderregelung zur Berücksichtigung der Freigrenze bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuerabzugsverfahren aufgenommen worden. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Freigrenze sollte dadurch sichergestellt werden, dass von Arbeitnehmern mit geringem oder durchschnittliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 3.2 Solidaritätszuschlag-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, ist ebenso für den Solidaritätszuschlag ein Jahresausgleich vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag sind die im Jahresausgleich festgestellte Jahreslohnsteuer und die gesonderte Jahreslohnsteuer für die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen laufenden und sonstigen Bezüge. Beim Jahresausgleich si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone

Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Definition und Berechnungsg... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.2 Einbringungsgewinn

Rz. 113 Setzt die übernehmende Kapitalgesellschaft das übertragene Vermögen zu einem höheren Wert als den Buchwert an, ergibt sich daraus auf Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 4.10 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (zvE). Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.4 Bilanzierung und Auswirkungen beim Einbringenden

Rz. 143 § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwG sieht vor, dass der Einbringende als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen den Wert ansetzt, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz (einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter)[1] ansetzt. Durch die Gewährung eines Mitunternehmeranteils wird der Einbr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 1.4 Zu versteuerndes Einkommen

Was als Einkommen der Körperschaft gilt und wie dies zu ermitteln ist, bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes. So ist auch bei der Körperschaftsteuer die Grundlage der Besteuerung das zu versteuernde Einkommen. Deshalb wird die Körperschaftsteuer auch als "Einkommensteuer der Körperschaften" bezeichnet. Allerdings gibt es von diesem Grunds...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 5.1 Vorsorgepauschale in allen Steuerklassen

Für Vorsorgeaufwendungen (u. a. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) kann kein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.[1] Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnberechnungsprogramme und Tabellen eingearbeitet ist. Eine Vorsorgepauschale wird in allen S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / Zusammenfassung

Begriff Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Sie ist in der maschinellen Lohnsteuerberechnung ebenso wie in den Lohnsteuertabellen hinterlegt. Die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen können nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden. Für Vorsorgeaufwendungen kann deshalb kein Freibetrag als Lohnsteuers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.2 Tabelle ist abhängig vom Abrechnungszeitraum

Welcher Lohnsteuertarif bzw. welche Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, richtet sich bei laufendem Arbeitslohn nach dem jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum. Für den Lohnsteuerabzug ist die maßgebende Monats-, Jahres-, Wochen- und Tageslohn-Steuertabelle anzuwenden. Bei der Lohnsteuerermittlung für sonstige Bezüge ist stets die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Für die Lohns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 5.4 Besonderheiten bei privat Versicherten

Bei privat Versicherten wird in den Steuerklassen I bis V eine Vorsorgepauschale in Höhe der Beiträge für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung einschließlich des hälftigen Zusatzbeitrags berücksichtigt. Privat versicherte Arbeitnehmer müssen dazu dem Arbeitgeber ihre Beiträge für eine Basiskrankenversicherung durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachweisen. B...mehr