Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.1 Beginn und Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Absatz 1 Satz 1 beginnt die Mitgliedschaft bei einer Pflegekasse mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen der §§ 20, 21 oder 21a SGB XI erfüllt sind, also an dem Tag, an dem die Voraussetzungen der Versicherungspflicht erstmals vorliegen. Rz. 5 Nach Absatz 1 Satz 2 endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds oder mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzung...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen v...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.7 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Rz. 83 Mit Wirkung zum 1.8.2012 ist die Richtlinie nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) auch auf die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 44a Satz 1 ausgedehnt worden, mit welchem zum selben Zeitpunkt die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften von Spendern der Organe und Gewebe auf eine gesetzliche Grundlage gestellt...mehr

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Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.2 Konkurrenzen innerhalb von § 21

Rz. 25 Die Vorschrift trifft keine Aussage zum Rang- und Konkurrenzverhältnis der Versicherungspflichten des § 21 unter- und zueinander. In der Praxis wird (auf der Grundlage des Rundschreibens: GR v. 20.10.1994: Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) A. II. Nr. 3.8. Abs. 2, Die Beiträge 1994 S. 652) ein Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Regelungen angenommen (vgl. z. B...mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.4 Bezieher von Leistungen nach dem SGB VIII (Nr. 4)

Rz. 16 Mit Nr. 4 werden Personen in die Pflegeversicherungspflicht einbezogen, die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen. § 39 SGB VIII enthält einen Katalog laufender Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen, wenn Hilfe zur Erziehung nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VII...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.1 Bestimmung der Belastungsgrenze

Rz. 3 Die Belastungsgrenze orientiert sich nach Abs. 2 an den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen. Dabei sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legen (B...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Beginn und Ende der Zahlung von Elterngeld sind der Krankenkassen zu melden. Betroffen sind alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsstatus (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung). Alle Zahlstellen von Elterngeld sind zur Meldung verpflichtet. Das papierbasierte Verfahren wird zum 1.1.2022 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.mehr

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Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

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Die Sozialversicherung bei ... / 5.1 Geringfügige Selbstständigkeit/geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung oder eine geringfügige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt oder das Arbeitseinkommen hieraus regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Ab 01.10.2022 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 520 Euro; das entspricht einem Jahreswert von 6.240 Euro. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ist vom Arbe...mehr

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Jansen, SGG § 168 Klageände... / 3 Beiladungen

Rz. 7 Nach Abschluss des Berufungsverfahrens ist eine Beiladung grundsätzlich nicht mehr zulässig. Nach Maßgabe des Satzes 2 hat das BSG aber die Möglichkeit, eine Beiladung nach § 75 Abs. 1 Satz 2 und mit Zustimmung des Beizuladenden nach § 75 Abs. 2 nachzuholen. Mit dieser Vorschrift wird aus Gründen der Verfahrenskonzentration bezweckt, die Aufhebung und Zurückverweisung ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.7 Mitnahme des Kindes in die Rehabilitationseinrichtung (Abs. 2 1. Alternative)

Rz. 38 Eine Mitnahme eines oder mehrerer Kinder an den Ort der Rehabilitations-/Teilhabeleistung kommt nach § 74 Abs. 2 auf Antrag des Rehabilitanden in Betracht, wenn eine Mitnahme des Kindes bzw. der Kinder in die Rehabilitationseinrichtung möglich ist, medizinische oder sonstige Gründe dem nicht entgegenstehen und ansonsten die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Haushalt...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1)

Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, da es insoweit nur darauf ankommt, ob die Vorausse...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachweispflicht bei Familienversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Die Vorschrift stellt sicher, dass familienversicherte Angehörige (§ 10) nicht erst bei der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.3 Nachweispflicht (Satz 3)

Rz. 6 Der Fortbestand der Voraussetzungen der Familienversicherung ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen. Die Vorschrift sieht vor dem Hintergrund der diffizilen und sich häufig ändernden Voraussetzungen der Familienversicherung kontinuierliche Prüfungen durch die Krankenkassen vor (Roß, a. a. O., Rz. 3). Rz. 6a Die Krankenkasse kann sich der Beweismittel bedienen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Axer, Der Risikostrukturausgleich auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts, SGb 2003 S. 485. Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spoerr/Winkelmann, Rechtliche Koordinaten des Finanzausgleichs unter Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm flankiert die Verpflichtung der Krankenkassen, ein Versichertenverzeichnis zu führen (vgl. Komm. zu § 288). Die Regelung soll sicherstellen, dass Familienversicherte nicht erst im Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufgenommen werden. Die Erfassung der Familienversicherten im Versichertenverzeichnis ist von besonderer B...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.2 Auskunftspflicht (Satz 2)

Rz. 4 § 10 macht die Familienversicherung von zahlreichen Voraussetzungen abhängig. Zur Klärung dieser Voraussetzungen können Krankenversicherungsträger die erforderlichen Daten vom Angehörigen oder – mit dessen Zustimmung – vom Mitglied erheben. Die Zustimmung kann vorher als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt oder nachträglich als Genehmigung (§ 184 BGB) erklärt werden. Eine...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Feststellung der Familienversicherung (Satz 1) Rz. 3 Die Versicherung der Angehörigen (§ 10) ist bei ihrem Beginn festzustellen. Die angeordnete Feststellung des Beginns der Familienversicherung hat ausschließlich Bedeutung für die Eintragung in das Versichertenverzeichnis. Demgegenüber ist sie für die Begründung des Versicherungsverhältnisses von Angehörigen irrelevant, ...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Die Vorschrift stellt sicher, dass familienversicherte Angehörige (§ 10) nicht erst bei der Inanspruchnahme von Leistungen in das Versichertenverzeichnis aufg...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Krankenkasse ist verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen (Satz 1). Es hat alle Angaben zu enthalten, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge, soweit nach der Art der Versicherung notwendig sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 (Familienvers...mehr

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Sommer, SGB V § 305b Veröff... / 2.3 Inhalt (Satz 3, 4)

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt der Veröffentlichung gehören Angaben zur Entwicklung der Zahl der Mitglieder und Versicherten (§ 10, Familienversicherung), zur Höhe und Struktur der Einnahmen, zur Höhe und Struktur der Ausgaben sowie zur Vermögenssituation. Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungsausgaben sind gesondert auszuweisen. Weitere Daten und Erläut...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 602 Der nacheheliche Anspruch ergibt sich nicht mehr aus § 1361 BGB, sondern aus § 1570 BGB. Da § 1613 BGB nun auch für den nachehelichen Unterhalt insgesamt gilt, kann Unterhalt schon ab dem Monatsanfang vor Zugang der Mahnung oder Zustellung des Antrags verlangt werden. Aber: Nur das Auskunfts- oder Zahlungsverlangen, das nach Eintritt der Fälligkeit (Rechtskraft der S...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 756 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 332 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [268] Rz. 333 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehegatte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Grundsätze

Rz. 890 Beim nachehelichen Unterhalt gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit zum Lebensbedarf nach § 1578 Abs. 2 BGB.[1017] Diese Kosten entstehen in der Regel mit Rechtskraft der Scheidung, weil sodann die Familienversicherung erlischt, § 10 Abs. 1 SGB V. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht aufgrund eigener Erwerbstätigkeit krankenv...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Vorteile und Nachteile des Realsplitting

Rz. 1005 Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldn...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 387 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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Anhang 2 / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- u...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 6 Das Kind leitet seine ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / 2 Anmerkung

Der Beschluss behandelt einige "Klassiker des Zugewinns", welche bei einem güterechtlichen Verbundverfahren immer wieder auftauchen. 1. Ständiger Rechtsprechung entspricht es, dass eine Teilentscheidung über einzelne Positionen des Anspruches auf Zugewinn in der Regel nicht ergehen kann.[1] Der Zugewinnausgleich stellt sich bezogen auf den Stichtag als eine Gesamtsaldierung d...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / III. Krankenversicherung der Kinder

Rz. 239 Wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sind Kinder i.R.d. Familienversicherung nach § 10 SGB V kostenfrei mitversichert. Dies giltmehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / III. Krankenversicherung der Kinder

Rz. 395 An der Mitversicherung der Kinder i.R.d. gesetzlichen Familienversicherung ändert sich durch die Scheidung ihrer Eltern grds. nichts.mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.1 Eintreten von Pflegeversicherungspflicht nach § 20 Abs. 3

Rz. 11 Der Personenkreis der Befreiungsberechtigten ist auf die Personen beschränkt, die nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Dies sind nur die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Personen. Die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung ist sowohl notwendige Voraussetzu...mehr

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Sommer, SGB XI § 22 Befreiu... / 2.1.2.2 Personenbezogener Umfang

Rz. 22 Der abgeschlossene private Pflegeversicherungsvertrag setzt zudem voraus, dass der Pflegeversicherungsschutz auch die Personen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) umfasst, die sonst nach § 25 familienversichert wären. Dies folgt weitgehend aus den sich aus § 110 ergebenden inhaltlichen Vorgaben für einen (stubstitutiven) privaten Pflegeversicherungsvertrag, wie er i...mehr

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Sommer, SGB V § 24f Entbindung / 2.1.3 Versorgung des Säuglings

Rz. 14 Bestandteil der stationären Entbindung ist auch die Unterkunft, Pflege und Verpflegung des Säuglings solange, wie sich die Mutter in der stationären Einrichtung befindet (BSG, Urteil v. 18.6.2014, B 3 KR 10/13 R). Dadurch soll eine Trennung zwischen Mutter und Kind gerade in den ersten Lebenstagen des Kindes vermieden werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 12.11.1985, 3 RK ...mehr

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Sommer, SGB V § 264 Übernah... / 2.3.3 Unterlassen der Wahl (Satz 3)

Rz. 34 Wenn der Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand sein Wahlrecht nicht innerhalb von 2 Wochen ausübt und dem Leistungsträger eine Mitgliedsbescheinigung vorlegt, dann hat dieser den Leistungsempfänger und ggf. die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft bei der Krankenkasse anzumelden, bei der für den Leistungsempfänger oder Haushaltsvorstand zuletzt eine Versicherung be...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.4 Voraussetzung für die Leistungsverpflichtung einer Krankenkasse (Versicherung und Kassenwechsel)

Rz. 23 Beginnt eine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis während der Schwangerschaft, können ab diesem Tag Leistungsansprüche entstehen (vgl. § 40 Abs. 1 SGB I). Im Übrigen besteht ein Leistungsanspruch nur, wenn an dem Tag, an dem die Leistung erbracht wird, ein Versicherungsverhältnis (Mitgliedschaft, Familienversicherung) oder ein nachgehender Leistungsanspruch n...mehr