Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / 1. Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 85 Ungeachtet der weitgehenden Versicherungsfreiheit sind im Falle der geringfügig entlohnten Beschäftigung hingegen in aller Regel Beiträge zur Kranken- und zur Rentenversicherung zu entrichten. Rz. 86 Diese muss ganz überwiegend der Arbeitgeber allein aufbringen, und zwar i.S.v. Pauschbeträgen. Das Gesetz verwendet durchgehend diesen Begriff. Außerhalb des Gesetzestexte...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Krankenversicherung

Rz. 15 In der Krankenversicherung reduziert sich gem. § 249b S. 2 SGB V der vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Beitrag auf 5 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung. Rz. 16 Die Verpflichtung zur Zahlung des Pauschalbeitrages von 5 % setzt voraus, dass der geringfügig Beschäftigte nach dem SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.[9] Dabei ist unerheb...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Muster: Fragebogen für geringfügig Beschäftigte (Langfassung)

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 54 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[40] Rz. 55 Wegen des ruhenden Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256a Ermäßi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grund und Hintergrund der Regelungen über den Erlass und die Ermäßigung von Beiträgen war und ist die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) ab dem 1.4.2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 für Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und über keine anderweitige Absicherung im Krank...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Beschäftigte, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind (> Rz 1), sind versicherungsfrei (> Rz 11); bestimmte Beschäftigte sind auf Anfrage von der Versicherungspflicht befreit (vgl §§ 6ff SGB V). Sie werden sich im Allgemeinen freiwillig bei einer Krankenkasse versichern; zur steuerlichen Behandlung ihrer Beiträge > Rz 37 ff. Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sparer-Pauschbetrag / 4 Verlagern von ­Einkünften auf Kinder

Der Sparer-Pauschbetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu, auch minderjährigen oder studierenden Kindern. Das macht es besonders interessant, Einkünfte in Form von Kapitaleinnahmen auf Kinder zu verlagern: Diese können dann neben dem Grundfreibetrag auch den ihnen zustehenden Sparer-Pauschbetrag nutzen. Führen die gesamten Einkünfte bei dem Kind nicht zum Entstehen einer Steu...mehr

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Sommer, SGB V § 237 Beitrag... / 2.2 Beitragsfreiheit bei Waisenrentern (Satz 2 und 3)

Rz. 4a Seit dem 1.1.2017 sind Waisenrenten nach § 48 SGB VI bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b (Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente) bis zum Erreichen der Altersgrenzen der Familienversicherung nach § 10 Abs. 2 beitragsfrei. Gleiches gilt auch für geleistete Waisenrenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Langwirte, da diese ansonsten als...mehr

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Sommer, SGB V § 227 Beitrag... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für den neu in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommenen Personenkreis hinsichtlich der Beitragsbemessung auf die Regelungen für freiwillig Versicherte nach § 240 . Nach § 240 Abs. 1 Satz 2 ist dabei sicherzustellen, dass bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 228 Rente a... / 2.2 Rentennachzahlungen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Beitragspflicht unterliegen neben den laufenden Rentenzahlungen auch Nachzahlungen einer Rente i. S. d. Abs. 1. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachzahlungen für einen Zeitraum geleistet werden, in dem der Rentner Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V hat. Ob es sich hierbei um eine Pflichtmitgliedschaft i. S. d. § 5 oder ...mehr

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Klose, SGB I § 36 Handlungs... / 2.1.1 Anträge auf Sozialleistungen

Rz. 7 Die Fähigkeit zur Beantragung von Sozialleistungen ist ganz allgemein vorgesehen, so dass es sich sowohl um solche Anträge handeln kann, die erst mit dem Antrag entstehen (vgl. Komm. zu § 38), als auch um solche, bei denen der Antrag lediglich verfahrensauslösende Wirkung hat (vgl. Komm. zu § 19 SGB IV) oder lediglich einen Anlass für ein Tätigwerden des Leistungsträge...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1.2 Ausscheiden aus der Familienversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Die Regelung des Satzes 2 eröffnet bisher in der Pflegeversicherung Familienversicherten die Möglichkeit, sich (unabhängig vom Krankenversicherungsschutz) isoliert in der sozialen Pflegeversicherung freiwillig weiter zu versichern, wenn die Familienversicherung endet oder nach § 25 Abs. 3 nicht besteht. Diese Weiterversicherungsberechtigung entspricht den Regelungen i...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1 Weiterversicherungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 11 Das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nach Abs. 1 Satz 1 haben Personen, die aus der Versicherungspflicht nach den §§ 20 oder 21 ausgeschieden sind. Die Gründe dafür sind grundsätzlich ohne Bedeutung; auch die Frage, ob das Ende der Versicherungspflicht vom Mitglied zu vertreten ist (z. B. Aufgabe einer Beschäftigung), ist ohne Einfluss auf das Weiterversicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Möglichkeit der Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung war bereits im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 17 dort als § 22) enthalten. Sie war dort allgemein damit begründet worden, dass so die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung eröffnet werde, ohne aber den Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" zu durchbrechen (B...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.2.3 Auswirkungen auf Familienversicherte (Abs. 2 Satz 3 und 4)

Rz. 46 Abs. 2 Satz 3 trifft die ausdrückliche Bestimmung, dass sich die Weiterversicherung nach Abs. 2 auch auf die nach § 25 versicherten Familienangehörigen oder Lebenspartner erstreckt, die gemeinsam mit dem Mitglied (als Stammversicherten) ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Gemeint ist damit, dass diese Personen weiterhin (beitragsfrei) ...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 50 Folge der freiwilligen Pflegeversicherung ist zunächst einmal die ab Beginn der Mitgliedschaft bestehende Beitragszahlungs- und Tragungspflicht. Diese Beiträge richten sich bei den Pflegekassen nach § 57 Abs. 4 i. V. m. § 240 SGB V i. V. m. den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für die Beitragseinstufung freiwilliger Mitglieder (vgl. Komm. zu § 2...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.3 Antrag und Antragsfristen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Mit Satz 3 wird bestimmt, dass die (isolierte) Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung von einem Antrag abhängig ist und dieser Antrag innerhalb der Antragsfrist von 3 Monaten nach dem Ende der Pflegeversicherungspflicht, dem Ende der Familienversicherung oder der Geburt des Kindes zu stellen ist. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.2 Vorversicherungszeit

Rz. 28 Das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung ist von der Erfüllung von Vorversicherungszeiten in der sozialen Pflegeversicherung abhängig. Die Rahmenfristen und die Vorversicherungszeiten für einen Anspruch auf Weiterversicherung entsprechen den in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Zeiten. Sie setzen in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindest...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1 Zugang zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 7 In der sozialen Pflegeversicherung war die Begründung einer von Versicherungspflichttatbeständen und Voraussetzungen unabhängigen freiwilligen Mitgliedschaft ursprünglich nur als Weiterversicherung (als Versicherungsberechtigung i. S. v. § 2 Abs. 1 SGB IV) geregelt, setzte also eine vorherige Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung v...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.2.1 Verlassen des Geltungsbereichs des SGB

Rz. 40 Abs. 2 räumt Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, die Möglichkeit der Weiterversicherung auf Antrag ein. Erforderlich ist, dass sowohl der Wohnsitz als auch der ständige Aufenthalt ins Ausland verlegt werden, denn auf den ständigen Aufenthalt kommt es nur an, wenn kein W...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.3 Versicherung und Zugang in den einzelnen Versicherungszweigen

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Klose, SGB I § 4 Sozialvers... / 2.1.1 Begriff der Sozialversicherung

Rz. 5 Der in Abs. 1 verwandte Begriff der Sozialversicherung ist nicht näher definiert. (Zum Entstehen der Sozialversicherung zur Abwendung "gemeingefährlicher Bestrebungen" und weniger als Schutzgesetz mit dem Ziel der sozialen Vorsorge vgl. Knospe, NZS 2017 S. 670.) Auch Art. 74 Nr. 12 GG enthält keine inhaltlich Bestimmung, sondern setzt diese voraus. Das BVerfG (z. B. Be...mehr

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Klose, SGB I § 1 Aufgaben d... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

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Sommer, SGB V § 224 Beitrag... / 2.2 Leistungsbezogene Beitragsfreiheit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 18 Die mitgliedschaftsbezogene Beitragsfreiheit wird durch Satz 2 dahingehend eingeschränkt, dass sich die Beitragsfreiheit lediglich auf die genannten Leistungen bezieht. Dies entspricht inhaltlich § 383 Satz 2 RVO, wonach die Beitragsfreiheit sich nicht auf Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge oder daneben erzieltes Arbeitseinko...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen derDüsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 derDüsseldorfer Tabel...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / X. Muster: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 487 Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Alters- stufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 201 5, 2188) in der Fassung der Erst...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Klose, SGB I § 6 Minderung ... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.11 Berücksichtigung von Absetzungsbeträgen für Kinder (Abs. 5 ab 1.1.2009)

Rz. 57 Sofern bei der Beitragsbemessung Einnahmen eines privat versicherten Ehegatten zu berücksichtigen sind, können auch Kinderfreibeträge berücksichtigt werden. Die Regelung des Abs. 5 stellt sicher, dass für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind ein Freibetrag abzusetzen ist und schließt an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an. Mit Urteil v. 17.5.2001 hat...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Katalog der Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (TOP 3) der Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge v. 17.11.2017. Besprechungsergebnis der GKV-Spitzenverbände, Fachkonferenz Beiträge v.13.6.2017 unter TOP 2. Rz. 60 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die ein...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.8 Freiwillig versicherte Rentner (Abs. 4 Satz 8)

Rz. 50 Seit dem 1.1.1993 konnte die maßgebliche Vorversicherungszeit für die beitragsbegünstigte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner nur mit Zeiten einer Pflichtversicherung oder einer daraus abgeleiteten Familienversicherung erfüllt werden. Langjährige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die z. B. als Überschreiter der Jahresarbeitsentgel...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5 Mindesteinnahmen (Abs. 4), insbesondere hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (Sätze 2 bis 6)

Rz. 41 Satz 1 legt als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens den 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße fest. Der Gesetzgeber hat eine solche Mindestgrenze mit Art. 1 § 1 Nr. 5 des KVKG v. 27.6.1977 (BGBl. I S. 1069) zu (damals) § 180 RVO (Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder) eingeführt, um zu vermeiden, dass sich freiwillig Versicherte zu unangemess...mehr

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Klose, SGB I § 33a Altersab... / 2.1 Maßgeblichkeit des erstgenannten Geburtsdatums (Abs. 1)

Rz. 4 Eine Vielzahl von Ansprüchen und gesetzlichen Regelungen stellen auf das Alter oder auf Altersgrenzen ab, die durch den tatsächlichen Tag der Geburt als objektives Ereignis bestimmt werden. Dies liegt bei Altersrenten auf der Hand, gilt aber z. B. für die Familienversicherung von Kindern in der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 2 SGB V, § 25 Abs. 2 SGB XI), di...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.1 Formalmitgliedschaft als Rentenantragsteller (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Die Versicherungspflicht der Rentner setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 dem Grunde nach voraus, dass neben der Erfüllung der Vorversicherungszeit und anderer Voraussetzungen der dortigen Versicherungspflichten auch die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sein müssen und der Rentenantrag gestellt ist. Der Mitgliedschaftsbeginn für diese Pflichtversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

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Sommer, SGB XI § 33a Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift sollen Bestrebungen zurückgedrängt werden, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, um Leistungen nach dem SGB XI zu erhalten. Sie sieht bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts einen Leistungsausschluss vor. Eine zu § 33a parallele Rechtsvorschrift findet sich für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in § 52a SGB V. Rz. 3 Das Erfordern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Beiträge und Zuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Rz. 20 Die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst die soziale und die private Pflegeversicherung. Zu dieser gesetzlichen (also in der sozialen wie in der privaten) Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gem. SGB XI die nachstehend genannten Beitragsteile oder Zuschüsse zu tragen. Rz. 21 Die nach dem Arbeitsentgelt (Bemessungsgrundlage) zu bemessenden Beitr...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Verbundantrag

Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr