Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtenbuchmethode

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Widerlegbare Typisierung

Rn. 1096 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Schon immer war in der Besteuerungspraxis das Thema der privaten Nutzung eines im BV befindlichen Kfz ein "heißes Eisen". Mit Wirkung ab 1996 hat der Gesetzgeber für diese Form der Nutzungsentnahme eine Spezialregelung folgenden Inhalts getroffen: typisierende Festlegung des privaten Nutzungsanteils ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Pkw-Überlassung an freie Mi... / 2.2.1 Der Auftraggeber trägt sämtliche Fahrzeugkosten

Trägt der Auftraggeber sämtliche Fahrzeugkosten und darf der freie Mitarbeiter das Fahrzeug auch privat nutzen, muss Letzterer den privaten Anteil versteuern. Genauer gesagt: Der freie Mitarbeiter hat eine Betriebseinnahme in Form einer Sachleistung, die er für private Zwecke nutzt (Entnahme). Praxis-Beispiel Grundfall Nutzungsüberlassung A gestattet seinem Handelsvertreter H,...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Fahrtenbuchmethode: Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR / ab 2024: von mehr als 70.000 EUR / ab 1.7.2025: von mehr als 100.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Fahrtenbuchmethode: Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Fahrtenbuchmethode: Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung für die Berechnung der privaten Nutzung anhand der Aufwendungen, die auf die Privatfahren entfallen, ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ei...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.5 Elektrofahrzeuge: Neuregelung für die Berechnung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

[1] Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschrei...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6 Firmenwagen Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Entfernungspauschale ist vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 EUR von 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht worden. Eine weitere Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer um ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.7 So werden die Buchungssätze erfasst

Zunächst werden alle Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht. Bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug, kann die in den Kfz-Kosten enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden. Die Differenz zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Kosten, die auf Fahrten zur ersten Betriebsstätte entfallen, wirkt sich auf den Gewinn aus. Wenn der Unte...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.7.1 Elektrofahrzeug: Ermittlung der privaten Nutzung bei Anschaffungen bis zum 31.12.2018 (alte Regelung)

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom reduzierten Bruttolistenpreis auszugehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Hybridelektrofahrzeugs für Fahrten zur ersten Betriebsstätte Ein Unternehmer hat im Jahr 2018 ein Hybridelektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh erworben. Er nutzt das Fahrzeug für private Fahrten und für Fahrten zu...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.2 Elektrofahrzeuge: Neuregelungen für die Ermittlung der privaten Nutzung für Anschaffungen nach dem 30.6.2025

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann entweder mithilfe der pauschalen 1-%-Regelung oder eines Fahrtenbuchs ermittelt werden. Bei der Ermittlung der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, die anteilmäßig auf die Privatfahrten entfallen. Allerdings werden die Abschreibu...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.3 Kürzung für E-Fahrzeuge bei Fahrtenbuchmethode

Entsprechend der Systematik bei der 1-%-Regelung erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode durch die Kürzung der Anschaffungskosten eine Minderung der Abschreibung. Diese geht in die Berechnung des individuellen Kilometersatzes ein. Bei Leasingfahrzeugen treten an die Stelle der AfA-Beträge die monatlichen Leasingraten, die ebenfalls nur zu 50 % bzw. 25 % bei der Berechnung des für ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.2 Fahrtenbuchmethode: abweichende Anrechnung

Die Anrechnung von Zuzahlungen zum Kaufpreis im Jahr der Zahlung und ggf. in den Folgejahren auf den geldwerten Vorteil ist in der beschriebenen Weise uneingeschränkt nur für die 1-%-Regelung anzuwenden. Im Fall der Fahrtenbuchmethode sind Arbeitnehmerzuschüsse zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens in Form ungekürzter AfA-Beträge zu berücksichtigen, wenn diese in der be...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.4 Berechnungsverfahren "Fahrtenbuchmethode"

Das Berechnungsverfahren des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung nach der Methode des Einzelnachweises verdeutlicht das folgende Beispiel. Praxis-Beispiel Individuelle Nutzungswertermittlung Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzun...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3 Fahrtenbuchmethode (individuelle Nutzungswertermittlung)

3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.5 Kfz-Gesamtkosten

Die Gesamtkosten für den Ansatz des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode berechnen sich bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug wie folgt: Die Zurechnung von Mehrwertsteuer entfällt, wenn die Firma keinen Vorsteuerabzug hat, bzw. bei Umsätzen, die unter das Vorsteuerabzug...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.1 Nachteilsausgleich für hohe Anschaffungskosten

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind nachteilig für das Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für Brennstoffzellenfahrzeuge, bei denen Energie aus Wasserstoff oder Methanol erzeugt wird. Die Wettbewerbsnachteile von Elektrofahrzeugen liegen neben der begrenzten Reichweite vor allem im Kaufpreis, der deutlich höher ausfällt als für mit Verbr...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.1 Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Dienstwagen insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.[1] Das Prinzip des Nachweisverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

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Garagengeld / 3 Garagenmiete als eigenständiger geldwerter Vorteil

Die tatsächliche Nutzung der (eigenen oder selbst angemieteten) Dienstwagengarage durch den Arbeitnehmer stellt keine Rücküberlassung dar, die zu einem zusätzlichen Sachlohn führen würde. Die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage gilt, sofern sie nicht aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers erfolgt, als eigenständiger Vorteil, der nicht nach der 1-%-Re...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

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Garagengeld / 5 Garagenkosten als anrechenbares Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers

Zu den anrechenbaren Nutzungsentgelten, die sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer mindern, zählen ausschließlich arbeitsrechtlich oder dienstrechtlich vereinbarte Zahlungen für die außerdienstliche Nutzung des zur Verfügung stehenden Dienstwagens. Neben einer vereinbarten festen Monatspauschale, einer Kilometerpa...mehr

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Garagengeld / 1 Garagengeld als Mieteinnahme

Zahlungen des Arbeitgebers für eine Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Dienstwagen in einer eigenen oder selbst angemieteten Garage unterstellt. Eine Zahlung, die sich ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Nutzungsentgelt darstellt, ist bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.2 Aufzeichnungserleichterungen

Anforderung: Keine Beeinträchtigung der Aussagekraft Auf einzelne der o. a. Angaben kann verzichtet werden, "soweit wegen der besonderen Umstände im Einzelfall die erforderliche Aussagekraft und Überprüfungsmöglichkeit" nicht beeinträchtigt wird. Bei Kundendienstmonteuren und Handelsvertretern mit täglich wechselnder Auswärtstätigkeit reicht es z. B. aus, wenn sie angeben, we...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.1 Abschreibung

Zu den abschreibungsfähigen Anschaffungskosten zählen auch die Aufwendungen für eine etwaige Sonderausstattung des Fahrzeugs, insbesondere für ein Navigationssystem oder eine Diebstahlsicherung. Nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist der Kaufpreisanteil, der auf das Autotelefon entfällt. Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

3.2.1 Erforderliche Angaben Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

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Garagengeld / 4 Garagenunterbringung im eigenbetrieblichen Interesse

Eine andere Beurteilung gilt dann, wenn die Garagenunterbringung des Arbeitnehmers nicht als freiwillige Leistung erfolgt, sondern aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Beispielhaft anzuführen ist die betrieblich auferlegte Garagennutzung wegen der Mitführung von Werkzeugen oder Waren von erheblic...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3 Ermittlung Gesamtkosten und Kilometersatz

Für die Ermittlung der Gesamtkosten sind nur die vom Arbeitgeber getragenen Kosten anzusetzen. Soweit der Arbeitnehmer laufende Aufwendungen übernimmt, bleiben diese bei der Ermittlung der Gesamtkosten außer Ansatz. Aus der ermittelten Fahrleistung des Fahrzeugs und den Gesamtkosten ist der Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu berechnen. Dieser Kilometersatz ist Grundl...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs – z. B. für Benzin, Öl oder Reifen anfallen. In Betracht kommen Aufwendungen für z. B.: Benzin Öl Reifen Wagenwäsche/-pflege Parkgebühren Garagenmiete[1] Reparaturarbeiten Putzmittel TÜV/AU Kfz-Steuer Kfz-Ver...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.4 Einbeziehung der Umsatzsteuer

Die in die Ermittlung der Gesamtkosten einzubeziehenden Aufwendungen sind auch dann einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen, wenn der Betrieb den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 UStG hat. Dies gilt sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für die Abschreibung. Allerdings erhöhen nur solche Umsatzsteuerbeträge die Gesamtkosten für den Dienstwagen, die der Betrieb zu z...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.4 Kleinere Mängel

Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch dürfen neben den dargestellten formellen Anforderungen keine inhaltlichen Unregelmäßigkeiten aufweisen. Ansonsten ist die Richtigkeit der Kilometerangaben infrage zu stellen. Kleinere Mängel führen jedoch nicht bereits zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs und als Folge davon zur Anwendung der 1-%-Methode, wenn die Fahrtenbuchaufzeichnung...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / Zusammenfassung

Überblick Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen zu Privatfahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ihm ein geldwerter Vorteil zuzurechnen. Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung kann pauschal ermittelt werden (1-%-Regelung) oder nach der Fahrtenbuchmethode. Diese beiden Bewertungsmethoden stellen die Grundlage f...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.2 Bewertungsmethoden

Es gibt 2 Berechnungsverfahren, nach denen der geldwerte Vorteil für die private Dienstwagenbenutzung ermittelt werden kann: die 1-%-Regelung oder den Einzelnachweis von Fahrleistung und Kosten (Fahrtenbuchmethode). Welche Bewertungsmethode zu dem günstigeren Ergebnis führt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kann der Arbeitgeber die Kosten fahrzeugbezogen ermitteln und...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.1 Erforderliche Angaben

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bzw. unter Umständen Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. F...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.1 Listen-Neupreis als Bemessungsgrundlage

Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt.[1] Betriebliche Besonderheiten auf der Käufer...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.5 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner manuell ergänzen.[1] Es reicht nicht aus, dass die Fahrten mit den per GPS ermittelten Geo-Daten zeitnah aufgezeichnet worden sind. Keine ...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.3 Einbeziehung von Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens auf einer Privatfahrt, sind als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirtschaftlich trägt. Wie bei der 1-%-Regelung gilt eine Vereinfachungsregelung, wenn die Unfallkosten abzüglich evtl. Versicherungsleistungen weniger als 1.000 EUR be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Stellplatzkosten und geldwe... / Entscheidung

Der BFH hat klargestellt, dass die von Arbeitnehmern selbst getragenen Stellplatz- oder Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nicht mindern. Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil dar, der als Arbeitslohn versteuert werden muss. Dieser Vorteil wird entweder pauschal (1 %-Regelung) oder ...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr

Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 10.3 Was seit 2019 bei "Kfz-E-Bikes" gilt

Die Steuerfreiheit für E-Bikes greift nicht bei der privaten Nutzung eines überlassenen betrieblichen Fahrrads, das ein Kraftfahrzeug ist. Das bedeutet, dass bei der privaten Nutzung eines "Kfz-E-Bikes" der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln ist. Das bedeutet, dass für die Versteuerung der Privatnut...mehr