Fachbeiträge & Kommentare zu Fachkräfte

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.1 Beratungsanspruch nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 betrifft die Fallgestaltung, dass jemand aus den in Abs. 1 genannten Personengruppen in einem Einzelfall die Beratung durch eine im Kinder- und Jugendschutz erfahrene Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung benötigt. Damit trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass die unter die Norm fallenden Berufsgruppen i. d. R. nicht vom Fach sind u...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.5 Zeitpunkt der Mitteilungspflicht – Unverzüglichkeit

Rz. 20 Satz 1 bestimmt auch den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht und ordnet an, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Unverzüglichkeit ist hier – wie auch anderswo im sozialrechtlichen Kontext – i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu verstehen. Daher muss die Strafverfolgungsbehörde und auch das erkennende Gericht die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern machen. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.5 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach Abs. 4 Satz 1 sollen für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Abs. 3 geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Satz 2 bestimmt, dass das Nähere das Landesrecht regelt. Erklärtes gesetzgeberisches Ziel ist es, nachhaltig und dauerhaft die Qualität d...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.3 Verhältnis zu § 8a

Rz. 45 § 8a SGB VIII beinhaltet ganz allgemein den jugendhilferechtlichen Grundsatz des Schutzauftrags des Jugendamtes bei einer Kindeswohlgefährdung und macht es nach § 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII zur Aufgabe des Jugendamtes bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. § 8a ...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.2 Kinderhorte

Rz. 13 Kinderhorte sind Tageseinrichtungen für schulpflichtige Kinder im Altersbereich von 6 bis 14 Jahren. Sie werden meist von öffentlichen Trägern betrieben. Hier liegt die Gruppengröße bei durchschnittlich 20 Kindern. Meist sind die Gruppen altersgemischt. Die Betreuung erfolgt häufig in separaten Räumlichkeiten in der Schule oder angegliedert an einen Kindergarten. Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.6 Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 18a Vereinbarungen über die Erbringung von Auslandsmaßnahmen dürfen nur mit solchen Trägern abgeschlossen werden, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Regelung wurde ursprünglich durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 in einem neuen Abs. 2 Satz 2 angefügt (vgl. BR-Drs. 444/05 S. 12). D...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.1 Kindergärten

Rz. 11 Als Hauptform der Kinderbetreuung für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben sich als sozialpädagogische Einrichtungen die Kindergärten herausgebildet. Sie befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Ein breites Spektrum nehmen hierbei die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ein. Daneben stehen die übrigen Träger der Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.3 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten des Mitarbeiters

Rz. 19 Nach der Aufgabenübertragung ist die Fachkraft gemäß Abs. 4 Satz 2 gesetzlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen. Damit wird ihr eine eigene Vollzugskompetenz zugewiesen. In der Aufgabenwahrnehmung ist der Beamte oder Angestellte nur eingeschränkt weisungsgebunden (Hoffmann, in: Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl., § 55 Rz. 62 mit Hinweis auf DIuF 2020 S. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.5.2 Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Rz. 8 Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung enthält die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote, und zwar nicht nur im Sinne einer Beschreibung des bestehenden Zustandes, sondern auch mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Leistungsangebote. Die Sicherung der Qualität im Bereich des Sozialen und vor allem der Jugendhilfe ist ein ständiger...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.1 Vorschlagsrecht und Vorschlagspflicht des Jugendamtes

Rz. 3 Abs. 1 wird an § 1774 BGB angepasst, wonach neben dem Jugendamt nur noch natürliche Personen zum Vormund bestellt werden können. Das Familiengericht wählt gemäß § 1778 Abs. 1 BGB den Vormund aus, der am besten geeignet ist, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, wenn die Vormundschaft nicht einem nach § 1782 BGB von den Eltern Benannten zu übertragen is...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.5 Angebotssteuerung

Rz. 16 Die Neuregelung soll im Zusammenhang mit den Änderungen in § 27 und § 36 eine stärkere Angebotssteuerung ermöglichen. Bislang wurden für die Durchführung intensivpädagogischer Projekte im Ausland Träger herangezogen, die sich jeder Kontrolle im Inland entziehen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Die qualitätssichernden Regelungen des SGB VIII sind mangels rechtliche...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 3 Literatur

Rz. 24 Benda, Die "anonyme Geburt", JZ 2003 S. 533; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.12.2022, SN_2022_1814 Ho – Wahrnehmen der Vorschlagspflicht nach § 53 SGB VIII und Trennungsgebot des § 55 Abs. 5 SGB VIII bezogen auf die Vorschlagspflicht, JAmt 2023 S. 25; DIJuF-Rechtsgutachten...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 36 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.5.2014, J 3.210 An – Pflichten des eine Beistandschaft geführt habenden Jugendamts bei einem Zuständigkeitswechsel, JAmt 2014 S. 251; DIJuF-Rechtsgutachten v. 27.2.2014, V 2.400/J 4.190 Lh – Ergänzungspflegschaft bei einer Auslandsmaßnahme – örtliche Zuständigkeit, Kontaktpflicht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, JAmt 2014 S. 522; DIJuF-Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.3 Mitteilung der Aufgabenübertragung an Bedienstete

Rz. 8 Gemäß Abs. 2 Satz 1 hat das Jugendamt vor seiner Bestellung zum Vormund mitzuteilen, welcher Fachkraft die Aufgaben als Vormund übertragen werden. Nur bei der Bestellung als vorläufiger Vormund soll die Mitteilung gemäß Abs. 2 Satz 2 nach der Bestellung binnen 2 Wochen erfolgen. Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 ist praxisfern. Sie berücksichtigt nicht, dass die Bestellung...mehr

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Jung, SGB VIII § 54 Anerken... / 2.4 Landesrecht

Rz. 12 Ebenso wie § 14 Abs. 3 BtOG enthält Abs. 4 eine Ermächtigung zum Erlass landesgesetzlicher Regelungen. Abs. 4 Satz 1 überlässt es dem Landesrecht, "das Nähere" zu regeln. Damit sind ergänzende und ausfüllende Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung gemeint. Abs. 4 Satz 2 erlaubt es, durch landesrechtliche Regelungen weitere Voraussetzungen für d...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.9 Organisatorische Aufgabentrennung

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 sind die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen. Dies wird als allgemeiner Standard festgeschrieben. Die amtsinterne Trennung der Aufgaben der Amtsvormundschaft von den Aufgaben der sonstigen Jugendhilfe wird in der Praxis bereits vielfach befolgt. Der Amtsvo...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 5 ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt; damit soll ein möglichst umfassender und lückenloser Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt gewährleistet werden (BR-Drs. 5/21 S. 124 = BT-Drs. 19/26107 S. 122). Der Gesetzgeber hat dies insbesondere damit begründet, dass bereits a...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.4 Rechtswirkung

Rz. 8 Sowohl aus dem Gesamtzusammenhang und dem Sinn der Neuregelung der §§ 78a f. wie aus verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben ergeben sich Hinweise zu ihrer Rechtswirkung. Schon nach dem Wortlaut des § 78f i. V. m. § 78b geben die Rahmenverträge nur den Rahmen für die Vereinbarungen auf örtlicher Ebene ab. Wenn die Vertragspartner auf örtlicher Ebene übereinstimmend...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016,S. 54; Cirullies, Neue ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

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Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein sonstiges Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis und auch kein Berufsausbildungsverhältnis i. S. d. BBiG ist. Das sonstige Ausbildungsverhältnis i. S. d. § 26 BBiG ist daher von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen abzugrenzen. Ausbildungsverhältnisse, die nicht unter § 26 BBiG fallen Vor diesem Hintergrund ist zunächst fes...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.3 Fachkräfte nach § 72 Abs. 1 nach Buchst. c

Rz. 37 Nr. 2 Buchst. c entspricht der Regelung des § 78b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 in der bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 93; auf die Komm. zu § 78b a. F. kann daher zurückgegriffen werden).mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.9 Personelle Ausstattung

Rz. 23 Um die Ziele der Hilfe zu erreichen, müssen gewisse fachliche Standards in der Tagesgruppe vorausgesetzt werden. Die eingesetzten Fachkräfte werden daher regelmäßig über eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung verfügen. Auch Erzieher oder Psychologen kommen in Betracht. Die Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte hat der Gesetzgeber auch in § ...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 41 DIJuF-Rechtsgutachten v 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen Sozialen Diensts durch die Jugendhilfe im Strafverfahren, JAmt 2022 S. 204; DIJuF-Rechtsgutachten v. 31.1.2022, SN_2021_0393 Bd – Datenübermittlung an das Rechnungsprüfungsamt, JAmt 2022 S. 271; DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2020, SN_2020_1000 Eh, Übermittlung von Daten aus dem T...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.7 Personelle Ausstattung

Rz. 18 Als geeignete Fachkräfte werden meist Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter eingesetzt. Die Fachkraft ist jedoch nicht nur im Kernbereich ihrer Ausbildung gefordert, sondern es sind umfassende Kenntnisse auch angrenzender Disziplinen, wie medizinische, juristische, psychiatrische Kenntnisse usw. vonnöten, ferner Einfallsreichtum und Flexibilität. Auch eine hohe Frustrat...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.3 Gebot zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung nach Abs. 2a

Rz. 13 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 2a eingefügt. Danach sind die Sozialdaten vor einer Übermittlung an eine Fachkraft, die der verantwortlichen Stelle nicht angehört, zu anonymisieren und zu pseudonymisieren, soweit die Aufgabenerfüllung dies zulässt. Damit soll nach der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass das Gebot zur Anonymisierung und Pseudonymisierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1.1 Beginn und Ende der Auslandserbringung nach Nr. 1

Rz. 56 Nach Nr. 1 sind der Beginn und das geplante Ende der Leistungserbringung im Ausland ebenso wie die persönlichen Daten des Leistungserbringers, der Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen und der Namen der mit der Erbringung der Hilfe betrauten Fachkräfte mitzuteilen.mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.3 Organisation

Rz. 15 Erziehungsberatungsstellen sollen organisatorisch in eigenen Beratungsstellen untergebracht sein. Besonderes Anliegen ist es, breite gesellschaftliche Kreise zu erreichen. Kritisch wurde eingewandt, Erziehungsberatung spreche soziale Randgruppen, Ausländer und Klienten aus unteren Einkommensschichten zu wenig an, obwohl sich dort ein überproportional hoher Hilfebedarf...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2 Anforderungen an den Leistungserbringer nach Nr. 2

Rz. 30 Der Jugendhilfeträger ist nach Nr. 2 weiter verpflichtet, diverse Anforderungen an den Leistungserbringer sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschluss 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.6 Ziele

Rz. 18 Bereits der Gesetzgeber hat mit diesem Leistungsinhalt eine zentrale Funktion dieser besonderen Hilfeart erkannt und formuliert. An der Schnittstelle zwischen ambulanten und stationären Hilfen angesiedelt, überwindet diese Hilfeform die starren Grenzen zwischen den einzelnen Hilfeformen. Unter Nutzung der personellen und fachlichen Ressourcen einer Einrichtung wird da...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 19 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Berg/Naudiet/Scheuerer-Englisch, Erziehungsberatung als Trennungs- und Scheidungsberatung, ZKJ 2022 S. 343; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.8.2011, Voraussetzungen einer wirksamen...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.2 Leistungsanspruch nach Buchst. a

Rz. 19 Nach Abs. 3 Nr. 2a können auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person Sozialdaten nur erhoben werden, wenn dies für die Zuerkennung eines Leistungsanspruchs nach dem SGB VIII notwendig ist. Das ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm heraus zu beantworten. Rz. 20 So sind die Fachkräfte des Allgemeinen sozialen Diensts zur Feststellung der Voraussetzungen für eine Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 12 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion. Die Geeignetheit ist daher nicht nur allgemein, sondern im Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 23 Für eine Jugendhilfemaßnahme (Hilfe zur Erziehung) nach § 27 i. V. m. § 35 und §§ 39, 40 (intensive pädagogische Einzelbetreuung) besteht kein Versicherungstatbestand im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII (Bay. LSG, Urteil v. 22.9.2020, L 3 U 57/18 Rz. 53). Rz. 24 Die besonderen haftungsrechtlichen Risiken für die Fachkräfte be...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1 Meldepflichten des Jugendhilfeträgers nach Satz 1

Rz. 53 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diverse Mitteilungspflichten nach Abs. 5 Satz 1. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschlusses 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://jfmk.de/wp-content/uploa...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.3.2 Weitere Prüfpflichten nach Satz 2

Rz. 47 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe trifft neben und unabhängig von seiner Pflicht zur Überprüfung und Fortschreibung des Hilfeplans auch eine besondere Prüfpflicht eines abschließenden Katalogs von Voraussetzungen nach den Erfordernissen im Einzelfall an Ort und Stelle. Rz. 48 Erfasst von dieser besonderen Prüfpflicht sind folgende Kataloggegenstände des Abs. 2 (v...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.2.3 Adoptionsvorrang – Annahme als Kind als dauerhafte Lebensperspektive nach Satz 3

Rz. 23 Abs. 3 regelt den Grundsatz des Adoptionsvorrangs, der ursprünglich in § 36 Abs. 1 Satz 2 geregelt war (vgl. BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 91). Rz. 24 Die Prüfung der Annahme als Kind – also der Adoptionsvorrang – ist bei der Erarbeitung der dauerhaften Lebensperspektive allerdings nur ein Regelbeispiel, wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 19 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.2 Dauer der Hilfe nach Satz 2

Rz. 19 In Satz 2 der Vorschrift ist vorgesehen, dass die Hilfe auf längere Zeit angelegt ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich meist bereits aus der Schwere der Gefährdung des Jugendlichen und der meist anfänglich nur gering ausgeprägten Neigung, Hilfe anzunehmen sowie aus der besonderen Zielsetzung, eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.1 Unmöglichkeit der Datenerhebung

Rz. 17 Unmöglich kann die Datenerhebung bei dem Betroffenen in subjektiver oder objektiver Hinsicht sein. Beispielsweise ist die Erhebung unmöglich, wenn der Betroffene nicht erreichbar ist, er unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder Angaben gänzlich verweigert. Beispiel für die zweite Variante des Abs. 3 Nr. 2, die auf die Art der Aufgabe abstellt, ist die Auskunf...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 13 Besonderheit der Erziehung in einer Tagesgruppe ist der teilstationäre Charakter zwischen ambulanter und stationärer Hilfe. Kinder und Jugendliche, die in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Konzeptionell ist diese Hilfeart daher zwischen Sozialer G...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.2 Hilfeempfänger

Rz. 5 Hilfeempfänger sind nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich Jugendliche, nicht jedoch Kinder. Die Hilfe richtet sich also nur an mindestens 14-Jährige (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2). Rz. 6 Soweit die Hilfeart analog auch für Hilfeempfänger angewendet wird, die jünger als 14 Jahre alt – also nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 Nr. Kinder – sind, so ist dies aufgrund des ei...mehr