Fachbeiträge & Kommentare zu Export

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Exportfunktion, qeS

Rz. 6 Da die Speicherung der Daten im UVZ bei der Urkundenarchivbehörde erfolgt und die NSW insoweit nur ein Hilfsmittel bei der Vorbereitung der erforderlichen Exportdaten darstellt, liegt es nahe, dass diese Exportfunktion auch von der Urkundenarchivbehörde im Programm XNP bereitgestellt wird. Diese Funktion steht für Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2025 für das Urkundenverze...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Beschreibung durch strukturierten Datensatz (Abs. 1)

Rz. 9 Da elektronische Nebenakten nicht verkörpert sind, sind sie einer chronologischen oder sonstigen physischen Ordnung nicht in gleicher Weise zugänglich wie Papierakten (§ 42 NotAktVV Rdn 4 ff.), so dass zwischen elektronischen Aktenbestandteilen auf andere Weise ein logischer Zusammenhang hergestellt werden muss, der eine innere Struktur und Ordnung der Akte erkennen lä...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Zugriff auf exportierte und signierte Dateien; Transfer in die Papierform

Rz. 10 Da der Export wie in der Norm angeordnet nicht bloß reiner Selbstzweck ist, hat der Notar selbstverständlich Zugriff auf die von ihm exportierten Dateien, etwa um Unstimmigkeiten abzuklären, oder um gegenüber den Aufsichtsbehörden Rechenschaft zu den offenen Vorgängen am Jahresende zu geben. Dazu kann er die Dateien jederzeit vom Speicherort herunterladen und – soweit...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Jahrgangsweise Führung (Abs. 1)

Rz. 3 Wie bei der Führung der Urkundenrolle (siehe bislang § 8 Abs. 2, 3 DONot in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung) haben Eintragungen auch im Urkundenverzeichnis getrennt nach Kalenderjahren mit jeweils fortlaufenden Nummern zu erfolgen, Abs. 1 S. 1, 2. Jeder eintragungspflichtige Vorgang erhält eine UVZ-Nummer und eine Jahrgangsbezeichnung; Auslassungen oder Mehrfa...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Anwendungsbereich bei Änderungen

1. Änderungen Rz. 9 Nachträgliche Änderungen an im UVZ vorgenommen Eintragungen sind – ähnlich wie bei der Urkundenrolle in der Papierwelt – nicht zu vermeiden bzw. aufgrund von zeitlicher Abfolge im Büroablauf praktisch vorprogrammiert (z.B. Zugang von Genehmigungen zu Urkunden nach Ablauf der Frist von 14 Tagen für die Registrierung im UVZ; zu nachträglichen Änderungen und ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Analoge Anwendungen von Abs. 1 und 2

Rz. 12 Auch für die inkrementelle oder komplette Neusicherung nach jeweiligem Jahresschluss bei festgestellten Veränderungen im Lauf des vorangegangenen Jahres, gelten die formalen und technischen Anforderungen wie oben unter B beschrieben.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rz. 5 Für die Übersicht über die Urkundsgeschäfte gibt es ein amtliches Muster, das der DONot als Muster 1 beigefügt ist. Für die Übersichten bis einschließlich des Kalenderjahres 2021 waren in Bayern und Rheinland-Pfalz aufgrund abweichender landesrechtlicher Vorschriften ein erweitertes Muster 7a zu verwenden,[3] in dem bei den sonstigen Beurkundungen (I Nr. 1 lit. d) getr...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Eintragungen in das UVZ

Rz. 4 Bezüglich des Umfanges der Datensätze, die jahrgangsweise zu exportieren sind, kann auf die Vorgaben in §§ 9 ff. NotAktVV Bezug genommen werden. Der komplette Datenbestand des Urkundenverzeichnisses ist zu exportieren.mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Änderungen

Rz. 9 Nachträgliche Änderungen an im UVZ vorgenommen Eintragungen sind – ähnlich wie bei der Urkundenrolle in der Papierwelt – nicht zu vermeiden bzw. aufgrund von zeitlicher Abfolge im Büroablauf praktisch vorprogrammiert (z.B. Zugang von Genehmigungen zu Urkunden nach Ablauf der Frist von 14 Tagen für die Registrierung im UVZ; zu nachträglichen Änderungen und deren Bestäti...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. UVZ-Nummer

Rz. 14 Jeder Urkunde wird via Notariatssoftware (via Export zu XNP) oder direkt durch Eingabe in XNP eine Nummer aus dem Urkundenverzeichnis zugewiesen. Diese Nummer ist auf der Urschrift anzugeben. Logischerweise findet sich diese (identische) Angabe dann auf den Ausfertigungen bzw. beglaubigten Abschriften wieder. Die Nummer kann dabei mehrstellig mit führenden Nullen ange...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Signierung der Datei mit qeS des Notars, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Um die Abschlussfunktion der Datei revisionssicher – auch für Fälle der Amtsnachfolger – zu dokumentieren, ist eine entsprechende Signatur durch den Notar erforderlich. Die Signatur kann auch von dem amtlich bestellten Vertreter angebracht werden. Die persönliche Signatur ist Ausdruck der persönlichen Amtsführung des Notars. Damit übernimmt der Notar auch die Gewähr fü...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Nicht abgeschlossene Verwahrungsgeschäfte

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 S. 1 findet die Norm nur Anwendungen auf Verwahrungsgeschäfte, die nicht bereits im alten Kalenderjahr abgeschlossen waren. Insofern setzt die Norm voraus, dass bei Fertigung des Jahresabschlusses noch offene Verwahrungsmassen für das neu angebrochene Kalenderjahr existieren. Zu bereits abgeschlossenen Verwahrungsmassen sind keine Einträge aus dem VVZ zu e...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Aufbewahrungsort der signierten Datei

Rz. 8 Hier enthält der Wortlaut des Gesetzes keine Vorgaben. Allerdings ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 auf § 19 Abs. 2 und 3 NotAktVV das Nähere. So ist eine Speicherung im elektronischen Urkundenarchiv dann zu beachten, wenn die Bundesnotarkammer die entsprechende Funktion vorsieht, § 19 Abs. 2 NotAktVV. Im Falle von Störungen gilt die allgemeine Bestimmung des § ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Zeitpunkt

Rz. 10 Hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Sicherungsdateien (auch aus Vorjahren) nach Änderungen, die sich im Lauf eines Kalenderjahres ereignet haben, erneut vom Notar zu signieren sind, gelten die Ausführungen oben unter B. I. 2 entsprechend. Eine unterjährige zusätzliche Sicherung ist nicht vorgeschrieben. Insoweit wird auf die Nachvollziehbarkeit der entsprechenden...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Nach Abschluss jedes Kalenderjahres sind die Eintragungen, die für dieses Kalenderjahr im Urkundenverzeichnis vorgenommen wurden, zeitnah in eine Datei zu exportieren. 2Die Datei ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Notars zu versehen. (2) 1Die in die Datei exportierten Eintragungen sind bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Aufbewahrungsfristen zu speichern...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ersatzaufzeichnung (Abs. 1)

Rz. 9 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, ist als vorläufiger Ersatz für die dem Zugriff entzogenen Akten bzw. Verzeichnisse eine anderweitige Aufzeichnung zu führen. Diese kann auf Papier oder elektronisch geführt werden.[11] Auch Daten, die bislang als Hilfsmittel dienten, können als anderweitige Aufzeichnung gewidmet werden (z.B. wenn die Notarsoftware – wie üblich...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Bezug zu XNP – VVZ

Rz. 12 Auch wenn bestimmte Daten bereits im Rahmen des Urkundenverzeichnisses angelegt wurden, ist derzeit eine gesonderte, zusätzliche Eingabe bei XNP aus datenschutztechnischen Gründen für die Eintragung in das Verwahrungsverzeichnis erforderlich. Da in der Regel aber der Export sowohl in das UVZ als auch das VVZ aus der Notariatssoftware heraus erfolgt, sind die damit ver...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Zeitpunkt der Signatur

Rz. 7 Die Datei ist zeitnah zu exportieren und damit auch zeitnah zu signieren. Dies gibt dem Notar einen gewissen Spielraum, der Rücksicht auf die büroorganisatorischen Abläufe um den Jahreswechsel nimmt. So finden in der Regel noch Kontrollen über die korrekte Erfassung der letzten Registrierungsvorgänge des abgelaufenen Jahres etc. statt, die sich natürlich auch noch bis ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Keine Exportpflicht bei Änderung an laufenden Verwahrungsmassen innerhalb eines Jahres

Rz. 9 Durch den Verweis auf § 19 Abs. 3 NotAktVV könnte der Eindruck entstehen, es müsste bei jeder Änderung an einer Verwahrungsmasse eine neue Exportdatei mit entsprechender Signatur des Notars an den Aufbewahrungsort (perspektivisch wohl auch das elektronische Urkundenarchiv) geladen werden. Dies kann vernünftigerweise mit der Verweisung nicht für die laufenden Massen, an...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 7 DONot enthält den Regelungsgehalt des § 24 DONot a.F. und wurde im Zuge der Reform teilweise angepasst. In Abs. 1 wurde die zuständige Notarkammer als weiterer Adressat der Übersicht ergänzt. Die Frist zur Übermittlung der Übersicht wurde vom 15. Februar auf den 31. Januar verkürzt. Abs. 2 wurde an die Umstellung von Urkundenrolle auf Urkundenverzeichnis angepasst ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Form elektronischer Aufzeichnungen (Abs. 1)

Rz. 8 Grundsätzlich sind deshalb nach Abs. 1 S. 1 elektronische Aufzeichnungen in einem allgemein gebräuchlichen Dateiformat zu führen. Rz. 9 Der Anwendungsbereich ist eingeschränkt auf solche elektronischen Aufzeichnungen, bei denen das Dateiformat oder ein bestimmtes System nicht schon durch andere oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.[8] Das ist insb...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Auswirkungen auf die Geschäftsprüfung

Rz. 5 Die Landesjustizverwaltungen haben erkannt, dass es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einerseits allein der Notar nach § 78i BNotO den ausschließlichen Zugang zu den elektronisch geführten Akten und Verzeichnissen hat, anderseits aber deren Prüfung schon nach § 93 Abs. 1 BNotO zum Pflichtprogramm der Geschäftsprüfung gehört, Regelungen erforderlich sind, um auch k...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 wird dargestellt, welche Angaben die dem Landgerichtspräsidenten zu überreichende Übersicht zu enthalten hat. Das Muster 2 differenziert zwischen "Geld" (I.), "Sachverwahrung" (II., vormals: "Wertpapiere und Kostbarkeiten") und "Zahlungsmittelverwahrung" (III.). Rz. 7 Unter Ziffer I.1. ist der Bestand der ausweislich der Kontoauszüge am Jahresschluss verwahrte...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 55 Abs. 1 BeurkG, § 1 Nr. 1 NotAktVV hat der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Beurkundungen und sonstige Amtshandlungen zu führen, das sog. Urkundenverzeichnis. Das Urkundenverzeichnis ist mit Wirkung vom 1.1.2022 [1] als einheitliches Verzeichnis an die Stelle der bislang in Papierform geführten Urkundenrolle, des dazu gehörenden Namensverzeichnisses un...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Änderungen, Zusätze

Rz. 4 Im Rahmen der Ersterfassung bei Eintragungen in das UVZ werden sämtliche erforderlichen Angaben (vgl. §§ 9 ff. NotAktVV) zunächst gespeichert, um dann spätestens innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen nach Beurkundung durch Eintragung verbindlich gespeichert zu werden. Die Vorbereitung des Speichervorgangs erfolgt regelmäßig in der NSW (Notar Software). Mit ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Persönliche Bestätigung in XNP

Rz. 5 Sind Änderungen durch Mitarbeiter vorbereitet worden, so sind diese vom Notar im Programm zu bestätigen. Dafür ist eine entsprechende Filterfunktion vorgesehen. Der bei XNP ordnungsgemäß angemeldete Notar sieht die von ihm zu bestätigenden Vorgänge in einer Maske und muss die Bestätigung aktiv durch Anwählen des entsprechenden Feldes auslösen. Sollten einzelne Massen n...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisch unterstützte B... / 2.1 Einheitliche Schnittstelle (Datensatzbeschreibung)

Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Abrechnungsprogrammen und der damit verbundenen heterogenen Datenstruktur wurde eine einheitliche und verbindliche Schnittstelle für den Export der prüfrelevanten Daten aus den Abrechnungssystemen definiert. Die konkrete Angabe der für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten inklusive der Vorgabe zu Struktur und Feldformaten sind dabei be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.1 Allgemeines

Rz. 233 Veredelungsverkehre dienen der Be- oder Verarbeitung von Waren im Zollgebiet bzw. im Zollausland. Nach ihrer Veredelung soll die Ware wieder ausgeführt bzw. wieder eingeführt werden. Darin unterscheidet sich die Veredelung von den Verkehren der Endverwendung oder des Zolllagers als Kreditlager, die von einem Verbleib der Ware im Zollgebiet ausgehen. Der Unterschied z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Dürfen die Daten der Kasse (zur Erzeugung des DSFinV-K-Exports) in der Cloud gespeichert werden?

Ja. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engen zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Welche Besonderheiten sind bei wechselnden Kassenschubladen zu beachten?

Beim Einsatz wechselnder Kassenschubladen ist kein Kassenabschluss bei jedem Wechsel vorgeschrieben. Die Schublade ist allerdings nicht als ein Aufzeichnungssystem zu verstehen. Weiterhin bleibt die im Einsatz befindliche Kasse das System, auf das abgestellt wird. Es ist darauf zu achten, dass eine Kassensturz-Fähigkeit hergestellt wird. Diese Anforderung kann erreicht werde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Wie sind die Daten eines elektronischen Aufzeichnungssystems i.S.d. § 146a AO i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engem zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Cloud-TSE eingesetzt wird. Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen im Format der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wertaufholungshöchstwert ("Deckel" der Teilwertzuschreibung)

Rn. 508 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Aus der eben genannten Gesetzesnorm ergibt sich auch die Obergrenze der Teilwertzuschreibung, nämlich die im Rahmen einer Schattenanlagenbuchführung fiktiv (s Rn 503) fortgeführten AK/HK. Vgl hierzu das Rechenschema in s Rn 36 sowie das Bsp für abschreibbare Anlagegüter nach Maßgabe des Anlagespiegels bei Hoffmann, GStB 1999, 271. Beispiel:...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 92 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 96 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 37 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Begünstigte Arbeitgeber

Rz. 6 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE bezweckt, die (inländische) Volks-(Export-)wirtschaft zu fördern (vgl § 34c Abs 5 EStG; vgl bereits > Rz 1). Grundsätzlich sollten ursprünglich der Einleitung des ATE folgend nur die ArbN > Inländischer Arbeitgeber iSv § 38 Abs 1 Satz 1 EStG (> R 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 16 f, EFG 2001, 974) begünstigt sein, was verfassungskonform ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandsbetriebsstätten in ... / 1.2 Gesellschaftsrechtliche Organisationsformen der Auslandsbetriebsstätte und deren Einordnung in Outbound-Geschäftstätigkeiten

Rz. 2 Die Frage der handelsrechtliche Rechnungslegung einer Auslandsbetriebsstätte hängt von deren gesellschaftsrechtlich zu beurteilenden Organisationsform im Ausland ab. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Grundformen grenzüberschreitender (gewerblicher) Geschäftstätigkeiten deutscher Spitzeneinheiten (Outbound-Geschäftstätigkeiten); man spricht auch von einer deutschen in...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen)

1. Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, der die Weiteranwendung der Art. 67 , 68 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anordnet, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance für den Vertrieb... / 3.6 Exportkontrolle

Problem: Der Export in bestimmte Länder (Geeignetheit zur Herstellung von Waffen, Unterdrückungswerkzeugen, Massenvernichtungsmittel; sowohl Ausgangsstoffe als auch Dual-Use-Güter) bedarf der Meldung und/oder Genehmigung an oder durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Lösungsvorschlag: Hierauf können sich Unternehmen mit einem Internen Compliance-Progr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Neuerungen im... / 13 In die Wege geleitete Neuerung – Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen

In § 147b AO wurde eine Ermächtigung eingefügt, die es dem Bundesfinanzministerium ermöglicht, in einer Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtig sind, zu definieren. Hintergrund ist,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine innergemeinschaftliche Lieferung setzt grds. voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist, die Ware für sein Unternehmen erwirbt und der Erwerb (dem Grunde nach) im Bestimmungsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Hiervon ist auszugehen, sofern der Erwerber gegenüber dem Unternehmer eine ausländische USt-IdNr. verwendet. Mittlerweile ist die Verwendung der USt-IdNr. eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanctions Compliance: Bundestag beschließt Verschärfung des Sanktionsstrafrechts

Zusammenfassung Der Deutsche Bundestag hat am 15.1.2026 eine deutliche Ausweitung und Verschärfung des deutschen Sanktionsstrafrechts beschlossen. Für Unternehmen bedeutet dies erheblich erhöhte Haftungsrisiken. Außerdem besteht die dringende Notwendigkeit, Compliance-Systeme grundlegend zu überarbeiten. 1. Hintergrund Mit den beschlossenen Änderungen im Gesetzentwurf der Bund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ratifizierung stockt – Kann das MERCOSUR-Abkommen vorläufig in Kraft treten?

Zusammenfassung Kaum rückt das Mercosur-Abkommen in greifbare Nähe, bremst das Europäische Parlament den Prozess. Was bedeutet das Gutachtenverfahren beim EuGH und kann das Abkommen trotz EuGH-Prüfung vorläufig angewendet werden? Nach mehr als 2 Jahrzehnten Verhandlungen hat der Rat der Europäischen Union Anfang Januar 2026 den Weg für das Freihandelsabkommen zwischen der EU ...mehr

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Anwendungsbereich der versc... / 3.1.2 Adressatenkreis der EUDR

In persönlicher Hinsicht erfasst die EUDR jede gewerblich tätige natürliche und juristische Person. Unerheblich ist, ob es sich um kleine, mittlere oder große Unternehmen handelt. Selbst Kleinstunternehmen werden von der Verordnung erfasst[1]. Lediglich privat bzw. nicht-gewerblich tätige Personen müssen die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen. Die Verordnung kann nat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr