Fachbeiträge & Kommentare zu Export

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum 01.10.2013 wurde in Portugal Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 500.000 EUR nicht überschritten hat, die Möglichkeit eingeräumt, zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu optieren. Das Regime ist optional und an das Vorliegen diverser Voraussetzungen geknüpft. Es ist nicht anwendbar auf Importe, Exporte, i. g. Warenl... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Von der Steuer befreite Umsätze

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Unterschied zu den von der Steuer ausgenommenen Umsätzen kann der leistende Unternehmer, der von der Steuer befreite Umsätze tätigt, die Steuer auf den Eingangsumsätzen sowie auf den Einfuhren von Gegenständen, die zwecks Erzielung eines solchen Umsatzes verwendet werden, als Vorsteuer in Abzug bringen. Es handelt sich somit um eine echte ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Rechnungslegung

Rz. 190 Stand: 06/03 – 07/2025 Führt der Unternehmer i. g. Lieferungen aus, muss er die zusätzlichen Vorschriften des § 14a Abs. 3 und 4 UStG neben den Rechnungsvorschriften des § 14 UStG beachten. Demnach ist er verpflichtet, eine Rechnung zu stellen und in dieser Rechnung seine und die USt-IdNr. des Leistungsempfängers anzugeben sowie auf die Steuerbefreiung für i. g. Liefe... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.3 Qualifizierte Bestätigung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Darüber hinaus kann der anfragende Unternehmer auch im Rahmen einer "qualifizierten Bestätigungsanfrage" die mit der USt-IdNr. verbundenen weiteren Grunddaten (Name und Anschrift des Inhabers der nachgefragten ausländischen USt-IdNr.) überprüfen lassen (vgl. Abschn. 18e.1. Abs. 4 UStAE). Bei dieser sog. qualifizierten Anfrage verwendet das BZ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.10 Steuersatz/Steuerbetrag/Steuerbefreiung

Rz. 138 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag ausweisen. Zusätzlich muss auch der Steuersatz (vgl. § 12 UStG) angegeben werden. Eine ggf. vorliegende Steuerbefreiung ist anzugeben. Bei automatischer Ermittlung des Steuerbetrages durch Maschinen gilt § 32 UStDV, wonach die Angabe des Steuerbetrags... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Änderungen, erneuter Export

I. Anwendungsbereich bei Änderungen 1. Änderungen Rz. 9 Nachträgliche Änderungen an im UVZ vorgenommen Eintragungen sind – ähnlich wie bei der Urkundenrolle in der Papierwelt – nicht zu vermeiden bzw. aufgrund von zeitlicher Abfolge im Büroablauf praktisch vorprogrammiert (z.B. Zugang von Genehmigungen zu Urkunden nach Ablauf der Frist von 14 Tagen für die Registrierung im UVZ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Export in eine Datei

Rz. 5 Die offenen Verwahrungsgeschäfte sind mit den im VVZ einzutragenden Angaben in eine separate Datei zu exportieren. Die entsprechende Exportfunktion stellt die Anwendungssoftware XNP der Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde zur Verfügung, vgl. unten Abschnitt C. Das Dateiformat ist hier regelmäßig (nach dem derzeitigen Stand der Planung) das Format PDF/A-1b. Hinw... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Erneuter Export

Rz. 11 Abs. 3 S. 3 sieht vor, dass die bisherigen jahrgangsweisen Dateien gespeichert bleiben, sodass letztlich nur eine inkrementelle Sicherung erforderlich ist, Abs. 3 S. 4. Ein Vorteil der inkrementellen Sicherung ist, dass nur diejenigen Datensätze übertragen werden müssen, die verändert wurden, was auch bei einer Prüfung eine leichtere Nachvollziehbarkeit der vorgenomme... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Export nach Abschluss des Kalenderjahres

I. Eintragungen in das UVZ Rz. 4 Bezüglich des Umfanges der Datensätze, die jahrgangsweise zu exportieren sind, kann auf die Vorgaben in §§ 9 ff. NotAktVV Bezug genommen werden. Der komplette Datenbestand des Urkundenverzeichnisses ist zu exportieren. II. Zeitpunkt des Exportes Rz. 5 Wie auch bisher die Urkundenrolle, wird auch das Urkundenverzeichnis jahrgangsweise für jeden N... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Export bei nicht geschlossenen Verwahrungsmassen

I. Nicht abgeschlossene Verwahrungsgeschäfte Rz. 4 Gemäß Abs. 1 S. 1 findet die Norm nur Anwendungen auf Verwahrungsgeschäfte, die nicht bereits im alten Kalenderjahr abgeschlossen waren. Insofern setzt die Norm voraus, dass bei Fertigung des Jahresabschlusses noch offene Verwahrungsmassen für das neu angebrochene Kalenderjahr existieren. Zu bereits abgeschlossenen Verwahrung... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 29 Export der Eintragungen

Gesetzestext (1) 1Nach Abschluss jedes Kalenderjahres sind alle Eintragungen im Verwahrungsverzeichnis, die sich auf ein Verwahrungsgeschäft beziehen, das nicht bereits vor Beginn dieses Kalenderjahres abgeschlossen war, zeitnah in eine Datei zu exportieren. 2Die Datei ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Notars zu versehen. (2) § 19 Absatz 2 und 3 gilt ents... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 19 Export der Eintragungen

Gesetzestext (1) 1Nach Abschluss jedes Kalenderjahres sind die Eintragungen, die für dieses Kalenderjahr im Urkundenverzeichnis vorgenommen wurden, zeitnah in eine Datei zu exportieren. 2Die Datei ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Notars zu versehen. (2) 1Die in die Datei exportierten Eintragungen sind bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Aufbewahrungsfristen ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Zeitpunkt des Exportes

Rz. 5 Wie auch bisher die Urkundenrolle, wird auch das Urkundenverzeichnis jahrgangsweise für jeden Notar geführt. Das Jahrgangsprinzip ermöglicht eine sachgerechte und schnelle Zuordnung der Daten. Der Export ist "zeitnah" nach Abschluss des Kalenderjahres vorzunehmen. Auch über das Jahresende hinweg gelten die Grundsätze für die Eintragung in das UVZ.[7] So muss spätestens... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Exportfunktion, qeS

Rz. 6 Da die Speicherung der Daten im UVZ bei der Urkundenarchivbehörde erfolgt und die NSW insoweit nur ein Hilfsmittel bei der Vorbereitung der erforderlichen Exportdaten darstellt, liegt es nahe, dass diese Exportfunktion auch von der Urkundenarchivbehörde im Programm XNP bereitgestellt wird. Diese Funktion steht für Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2025 für das Urkundenverze... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Beschreibung durch strukturierten Datensatz (Abs. 1)

Rz. 9 Da elektronische Nebenakten nicht verkörpert sind, sind sie einer chronologischen oder sonstigen physischen Ordnung nicht in gleicher Weise zugänglich wie Papierakten (§ 42 NotAktVV Rdn 4 ff.), so dass zwischen elektronischen Aktenbestandteilen auf andere Weise ein logischer Zusammenhang hergestellt werden muss, der eine innere Struktur und Ordnung der Akte erkennen lä... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Zugriff auf exportierte und signierte Dateien; Transfer in die Papierform

Rz. 10 Da der Export wie in der Norm angeordnet nicht bloß reiner Selbstzweck ist, hat der Notar selbstverständlich Zugriff auf die von ihm exportierten Dateien, etwa um Unstimmigkeiten abzuklären, oder um gegenüber den Aufsichtsbehörden Rechenschaft zu den offenen Vorgängen am Jahresende zu geben. Dazu kann er die Dateien jederzeit vom Speicherort herunterladen und – soweit... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Jahrgangsweise Führung (Abs. 1)

Rz. 3 Wie bei der Führung der Urkundenrolle (siehe bislang § 8 Abs. 2, 3 DONot in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung) haben Eintragungen auch im Urkundenverzeichnis getrennt nach Kalenderjahren mit jeweils fortlaufenden Nummern zu erfolgen, Abs. 1 S. 1, 2. Jeder eintragungspflichtige Vorgang erhält eine UVZ-Nummer und eine Jahrgangsbezeichnung; Auslassungen oder Mehrfa... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Anwendungsbereich bei Änderungen

1. Änderungen Rz. 9 Nachträgliche Änderungen an im UVZ vorgenommen Eintragungen sind – ähnlich wie bei der Urkundenrolle in der Papierwelt – nicht zu vermeiden bzw. aufgrund von zeitlicher Abfolge im Büroablauf praktisch vorprogrammiert (z.B. Zugang von Genehmigungen zu Urkunden nach Ablauf der Frist von 14 Tagen für die Registrierung im UVZ; zu nachträglichen Änderungen und ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Analoge Anwendungen von Abs. 1 und 2

Rz. 12 Auch für die inkrementelle oder komplette Neusicherung nach jeweiligem Jahresschluss bei festgestellten Veränderungen im Lauf des vorangegangenen Jahres, gelten die formalen und technischen Anforderungen wie oben unter B beschrieben. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Vorlagepflicht (Abs. 1)

Rz. 5 Für die Übersicht über die Urkundsgeschäfte gibt es ein amtliches Muster, das der DONot als Muster 1 beigefügt ist. Für die Übersichten bis einschließlich des Kalenderjahres 2021 waren in Bayern und Rheinland-Pfalz aufgrund abweichender landesrechtlicher Vorschriften ein erweitertes Muster 7a zu verwenden,[3] in dem bei den sonstigen Beurkundungen (I Nr. 1 lit. d) getr... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Eintragungen in das UVZ

Rz. 4 Bezüglich des Umfanges der Datensätze, die jahrgangsweise zu exportieren sind, kann auf die Vorgaben in §§ 9 ff. NotAktVV Bezug genommen werden. Der komplette Datenbestand des Urkundenverzeichnisses ist zu exportieren. mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Änderungen

Rz. 9 Nachträgliche Änderungen an im UVZ vorgenommen Eintragungen sind – ähnlich wie bei der Urkundenrolle in der Papierwelt – nicht zu vermeiden bzw. aufgrund von zeitlicher Abfolge im Büroablauf praktisch vorprogrammiert (z.B. Zugang von Genehmigungen zu Urkunden nach Ablauf der Frist von 14 Tagen für die Registrierung im UVZ; zu nachträglichen Änderungen und deren Bestäti... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. UVZ-Nummer

Rz. 14 Jeder Urkunde wird via Notariatssoftware (via Export zu XNP) oder direkt durch Eingabe in XNP eine Nummer aus dem Urkundenverzeichnis zugewiesen. Diese Nummer ist auf der Urschrift anzugeben. Logischerweise findet sich diese (identische) Angabe dann auf den Ausfertigungen bzw. beglaubigten Abschriften wieder. Die Nummer kann dabei mehrstellig mit führenden Nullen ange... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Signierung der Datei mit qeS des Notars, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Um die Abschlussfunktion der Datei revisionssicher – auch für Fälle der Amtsnachfolger – zu dokumentieren, ist eine entsprechende Signatur durch den Notar erforderlich. Die Signatur kann auch von dem amtlich bestellten Vertreter angebracht werden. Die persönliche Signatur ist Ausdruck der persönlichen Amtsführung des Notars. Damit übernimmt der Notar auch die Gewähr fü... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Nicht abgeschlossene Verwahrungsgeschäfte

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 S. 1 findet die Norm nur Anwendungen auf Verwahrungsgeschäfte, die nicht bereits im alten Kalenderjahr abgeschlossen waren. Insofern setzt die Norm voraus, dass bei Fertigung des Jahresabschlusses noch offene Verwahrungsmassen für das neu angebrochene Kalenderjahr existieren. Zu bereits abgeschlossenen Verwahrungsmassen sind keine Einträge aus dem VVZ zu e... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Aufbewahrungsort der signierten Datei

Rz. 8 Hier enthält der Wortlaut des Gesetzes keine Vorgaben. Allerdings ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 auf § 19 Abs. 2 und 3 NotAktVV das Nähere. So ist eine Speicherung im elektronischen Urkundenarchiv dann zu beachten, wenn die Bundesnotarkammer die entsprechende Funktion vorsieht, § 19 Abs. 2 NotAktVV. Im Falle von Störungen gilt die allgemeine Bestimmung des § ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Zeitpunkt

Rz. 10 Hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Sicherungsdateien (auch aus Vorjahren) nach Änderungen, die sich im Lauf eines Kalenderjahres ereignet haben, erneut vom Notar zu signieren sind, gelten die Ausführungen oben unter B. I. 2 entsprechend. Eine unterjährige zusätzliche Sicherung ist nicht vorgeschrieben. Insoweit wird auf die Nachvollziehbarkeit der entsprechenden... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Nach Abschluss jedes Kalenderjahres sind die Eintragungen, die für dieses Kalenderjahr im Urkundenverzeichnis vorgenommen wurden, zeitnah in eine Datei zu exportieren. 2Die Datei ist mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Notars zu versehen. (2) 1Die in die Datei exportierten Eintragungen sind bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Aufbewahrungsfristen zu speichern... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ersatzaufzeichnung (Abs. 1)

Rz. 9 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 vor, ist als vorläufiger Ersatz für die dem Zugriff entzogenen Akten bzw. Verzeichnisse eine anderweitige Aufzeichnung zu führen. Diese kann auf Papier oder elektronisch geführt werden.[11] Auch Daten, die bislang als Hilfsmittel dienten, können als anderweitige Aufzeichnung gewidmet werden (z.B. wenn die Notarsoftware – wie üblich... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Bezug zu XNP – VVZ

Rz. 12 Auch wenn bestimmte Daten bereits im Rahmen des Urkundenverzeichnisses angelegt wurden, ist derzeit eine gesonderte, zusätzliche Eingabe bei XNP aus datenschutztechnischen Gründen für die Eintragung in das Verwahrungsverzeichnis erforderlich. Da in der Regel aber der Export sowohl in das UVZ als auch das VVZ aus der Notariatssoftware heraus erfolgt, sind die damit ver... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Zeitpunkt der Signatur

Rz. 7 Die Datei ist zeitnah zu exportieren und damit auch zeitnah zu signieren. Dies gibt dem Notar einen gewissen Spielraum, der Rücksicht auf die büroorganisatorischen Abläufe um den Jahreswechsel nimmt. So finden in der Regel noch Kontrollen über die korrekte Erfassung der letzten Registrierungsvorgänge des abgelaufenen Jahres etc. statt, die sich natürlich auch noch bis ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Keine Exportpflicht bei Änderung an laufenden Verwahrungsmassen innerhalb eines Jahres

Rz. 9 Durch den Verweis auf § 19 Abs. 3 NotAktVV könnte der Eindruck entstehen, es müsste bei jeder Änderung an einer Verwahrungsmasse eine neue Exportdatei mit entsprechender Signatur des Notars an den Aufbewahrungsort (perspektivisch wohl auch das elektronische Urkundenarchiv) geladen werden. Dies kann vernünftigerweise mit der Verweisung nicht für die laufenden Massen, an... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 7 DONot enthält den Regelungsgehalt des § 24 DONot a.F. und wurde im Zuge der Reform teilweise angepasst. In Abs. 1 wurde die zuständige Notarkammer als weiterer Adressat der Übersicht ergänzt. Die Frist zur Übermittlung der Übersicht wurde vom 15. Februar auf den 31. Januar verkürzt. Abs. 2 wurde an die Umstellung von Urkundenrolle auf Urkundenverzeichnis angepasst ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Form elektronischer Aufzeichnungen (Abs. 1)

Rz. 8 Grundsätzlich sind deshalb nach Abs. 1 S. 1 elektronische Aufzeichnungen in einem allgemein gebräuchlichen Dateiformat zu führen. Rz. 9 Der Anwendungsbereich ist eingeschränkt auf solche elektronischen Aufzeichnungen, bei denen das Dateiformat oder ein bestimmtes System nicht schon durch andere oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.[8] Das ist insb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Auswirkungen auf die Geschäftsprüfung

Rz. 5 Die Landesjustizverwaltungen haben erkannt, dass es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einerseits allein der Notar nach § 78i BNotO den ausschließlichen Zugang zu den elektronisch geführten Akten und Verzeichnissen hat, anderseits aber deren Prüfung schon nach § 93 Abs. 1 BNotO zum Pflichtprogramm der Geschäftsprüfung gehört, Regelungen erforderlich sind, um auch k... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 wird dargestellt, welche Angaben die dem Landgerichtspräsidenten zu überreichende Übersicht zu enthalten hat. Das Muster 2 differenziert zwischen "Geld" (I.), "Sachverwahrung" (II., vormals: "Wertpapiere und Kostbarkeiten") und "Zahlungsmittelverwahrung" (III.). Rz. 7 Unter Ziffer I.1. ist der Bestand der ausweislich der Kontoauszüge am Jahresschluss verwahrte... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 55 Abs. 1 BeurkG, § 1 Nr. 1 NotAktVV hat der Notar ein elektronisches Verzeichnis über Beurkundungen und sonstige Amtshandlungen zu führen, das sog. Urkundenverzeichnis. Das Urkundenverzeichnis ist mit Wirkung vom 1.1.2022 [1] als einheitliches Verzeichnis an die Stelle der bislang in Papierform geführten Urkundenrolle, des dazu gehörenden Namensverzeichnisses un... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Änderungen, Zusätze

Rz. 4 Im Rahmen der Ersterfassung bei Eintragungen in das UVZ werden sämtliche erforderlichen Angaben (vgl. §§ 9 ff. NotAktVV) zunächst gespeichert, um dann spätestens innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen nach Beurkundung durch Eintragung verbindlich gespeichert zu werden. Die Vorbereitung des Speichervorgangs erfolgt regelmäßig in der NSW (Notar Software). Mit ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Persönliche Bestätigung in XNP

Rz. 5 Sind Änderungen durch Mitarbeiter vorbereitet worden, so sind diese vom Notar im Programm zu bestätigen. Dafür ist eine entsprechende Filterfunktion vorgesehen. Der bei XNP ordnungsgemäß angemeldete Notar sieht die von ihm zu bestätigenden Vorgänge in einer Maske und muss die Bestätigung aktiv durch Anwählen des entsprechenden Feldes auslösen. Sollten einzelne Massen n... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Elektronisch unterstützte B... / 2.1 Einheitliche Schnittstelle (Datensatzbeschreibung)

Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Abrechnungsprogrammen und der damit verbundenen heterogenen Datenstruktur wurde eine einheitliche und verbindliche Schnittstelle für den Export der prüfrelevanten Daten aus den Abrechnungssystemen definiert. Die konkrete Angabe der für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten inklusive der Vorgabe zu Struktur und Feldformaten sind dabei be... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.1 Allgemeines

Rz. 233 Veredelungsverkehre dienen der Be- oder Verarbeitung von Waren im Zollgebiet bzw. im Zollausland. Nach ihrer Veredelung soll die Ware wieder ausgeführt bzw. wieder eingeführt werden. Darin unterscheidet sich die Veredelung von den Verkehren der Endverwendung oder des Zolllagers als Kreditlager, die von einem Verbleib der Ware im Zollgebiet ausgehen. Der Unterschied z... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Dürfen die Daten der Kasse (zur Erzeugung des DSFinV-K-Exports) in der Cloud gespeichert werden?

Ja. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engen zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können. mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Das Kassengesetz für mehr S... / 3. Welche Besonderheiten sind bei wechselnden Kassenschubladen zu beachten?

Beim Einsatz wechselnder Kassenschubladen ist kein Kassenabschluss bei jedem Wechsel vorgeschrieben. Die Schublade ist allerdings nicht als ein Aufzeichnungssystem zu verstehen. Weiterhin bleibt die im Einsatz befindliche Kasse das System, auf das abgestellt wird. Es ist darauf zu achten, dass eine Kassensturz-Fähigkeit hergestellt wird. Diese Anforderung kann erreicht werde... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Wie sind die Daten eines elektronischen Aufzeichnungssystems i.S.d. § 146a AO i.V.m. § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Daten jederzeit für Prüfungszwecke im Rahmen einer Außenprüfung oder Nachschau in engem zeitlichen Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Cloud-TSE eingesetzt wird. Die Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen im Format der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für K... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wertaufholungshöchstwert ("Deckel" der Teilwertzuschreibung)

Rn. 508 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Aus der eben genannten Gesetzesnorm ergibt sich auch die Obergrenze der Teilwertzuschreibung, nämlich die im Rahmen einer Schattenanlagenbuchführung fiktiv (s Rn 503) fortgeführten AK/HK. Vgl hierzu das Rechenschema in s Rn 36 sowie das Bsp für abschreibbare Anlagegüter nach Maßgabe des Anlagespiegels bei Hoffmann, GStB 1999, 271. Beispiel:... mehr