Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Existenzminimum des Kindes

Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich typisierend für alle Alterss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten VZ entweder durch Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder Anspruch auf Kindergeld nach dem X. Abschn

Rn. 210 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 1 EStG besagt, dass die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums des Kindes sowie der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld nach dem X. Abschn bewirkt wird. Diese Aussage ist im Zusammenhang mit § 31 S 3 und S 4 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder den Anspruch auf das Kindergeld (§ 31 S 1 EStG)

1. Existenzminimum des Kindes Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Existenzminimum eines Kindes umfasst neben dem sächlichen Existenzminimum auch die Bedarfe des Kindes für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Rn. 197 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem existenznotwendigen Bedarf des Kindes. Dieser Bedarf bemisst sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das Zweite Gesetz zur Familienförderung (2. FamFördG)

Rn. 11 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das 2. FamFördG v 13.07.2001, BStBl I 2001, 533 hat berücksichtigt, dass ab dem VZ 2002 neben dem Betreuungsbedarf auch der Bedarf für Erziehung oder Ausbildung des Kindes bei der Besteuerung der Eltern steuerfrei zu stellen ist. Die von § 31 S 1 und 4 EStG in Bezug genommenen Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG umfassen dementsprechend ab dem V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsentziehung

Rz. 312 Die Pflichtteilsentziehung (Enterbung) erfolgt durch Testament. Sie muss nicht ausdrücklich, sondern kann auch konkludent durch Nichterwähnung erfolgen, § 772 ABGB. Insbesondere braucht der Erblasser den Grund für die Enterbung nicht zu nennen. Er kann sogar die Enterbung vorsorglich (bedingt) für den Fall erklären, dass später einer der Enterbungsgründe gegeben ist....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 135 Grundsätzlich herrscht im englischen Recht seit gesetzlicher Aufhebung der Nießbrauchsrechte der Witwe an den Immobilien des Ehemannes (Dower) im 19. Jahrhundert[149] der Grundsatz der Testierfreiheit.[150] Zur Milderung von Härten wurden in England 1938 durch den Inheritance (Family Provision) Act 1938 die Gerichte ermächtigt, zur Sicherung des Unterhalts von abhäng...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nicht zusammen veranlagte Eltern; Berücksichtigung des Kindergeldanspruchs im Umfang des Kinderfreibetrags (§ 31 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für nicht zusammen veranlagte Eltern trifft § 31 S 4 Hs 2 EStG (für die VZ ab 2004) die Regelung, dass bei der Vergleichsrechnung der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt wird. Steht dem StPfl also nur der halbe Kinderfreibetrag zu, wird die unter Berücksichtigung der halben Freibeträge für Kinder ermittelte tariflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Berücksichtigung des Anspruchs auf Kindergeld für Kalendermonate, in denen durch Bescheid der Familienkasse ein Anspruch auf Kindergeld festgesetzt, aber wegen § 70 Abs 1 S 2 EStG nicht ausgezahlt wurde, bei der Prüfung der Steuerfreistellung und der Hinzurechnung nach § 31 S 4 EStG (§ 31 S 5 EStG)

Rn. 330 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 5 EStG ist durch Art 9 Nr 3 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019 (SozialMissbrG) eingefügt worden und am 18.07.2019 in Kraft getreten. Die Änderung ist nach § 52 Abs 1 S 1 EStG in der am 18.07.2019 geltenden Fassung erstmals im VZ 2019 anzuwenden, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 36 (05/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 20 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aus Art 1 Abs 1 GG iVm mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass der Staat dem StPfl sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird (BVerfG v 29.05.1990, 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl II 1990, 653, 657). Unter Berücksichtigung der in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages iHd Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 30 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Doppelfunktion des Kindergelds nach dem X. Abschn, das zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums des Kindes einerseits und als Familienfördermaßnahme andererseits dient, ist auch für die europarechtliche Einordnung maßgebend (vgl Eichenhofer, StuW 1997, 341). Von Bedeutung ist insb die VO EWG Nr 1408/71 des Rates über die Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verstoß des Antragserfordernisses gegen Art 3 Abs 1 GG?

Rn. 165 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Art 3 Abs 1 GG soll dadurch verletzt sein, dass das Kindergeld nur auf Antrag gewährt und der Kinderfreibetrag bei ArbN im Falle des § 31 S 4 EStG nur iRd Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG abgezogen wird. Eine zutreffende, leistungsgerechte Besteuerung könne nicht von einem Antrag des StPfl abhängig gemacht werden. Die verfassung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das FamilienförderungsG

Rn. 9 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das FamilienförderungsG (BStBl I 2000, 4) hatte zum Ziel, mWv 01.01.2000 die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Beschluss des BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182 umzusetzen. Danach ist neben dem sächlichen Kinderexistenzminimum auch der Betreuungsbedarf des Kindes bei der Bemessung der steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz?

Rn. 167 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Reimers, NJW 2012, 1927, vertritt die Auffassung, dem Bundesgesetzgeber fehle für das sozialrechtliche und in Teilen auch für das steuerrechtliche Kindergeld die Gesetzgebungskompetenz. Da diese für den sozialrechtlichen Aspekt des Kindergelds nach Art 74 Abs 1 Nr 7 und 12 GG nicht gegeben sei, komme auch die Kompetenz zur Regelung der ESt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Kindergeld als Steuervergütung

Rn. 49 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Dem Gesetzgeber steht es frei, die kindesbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit entweder im Steuerrecht zu berücksichtigen oder ihr stattdessen im Sozialrecht durch die Gewährung eines ausreichenden Kindergeldes Rechnung zu tragen oder Entlastungen im Steuerrecht mit solchen durch das Kindergeld zu kombinieren (vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?

Rn. 146 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der steuerliche Familienleistungsausgleich nach dem JStG 1996 soll deshalb gegen das aus Art 3 Abs 1 GG abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen, weil für die große Mehrheit der StPfl mit Kindern durch übermäßige Besteuerung soziale Bedürftigkeit herbeigeführt werde und dann Kindergeld als S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Leitsatz 1. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. 2. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.2 Bedarfsdeckung

Rz. 7 Der Hilfebedürftige hat gemäß Satz 1 ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem Bedarf entspricht. Dies ist Ausdruck der aus dem Sozialstaatsprinzip erwachsenden staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, indem durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. Der danach erforderl...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.1.1 Schutz der Menschenwürde

Rz. 4 Die Sozialhilfe soll die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichern. Ursprünglich wurde das Fürsorgewesen als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts verstanden und ein individual-rechtlicher Anspruch auf Sozialhilfe verneint. Doch schon bald nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hat das BVerwG insbesondere aus dem Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 Abs. 1 GG das verfass...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.1 Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 4 Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB XII erhalten diejenigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Personen, die nach dem SGB II als Erwerbsfähige oder als Angehörige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erhalt...mehr

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Die Doppelbesteuerung der R... / 4. Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und anhängige Verfahren

Die Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3 EStG war Gegenstand einer Vielzahl erstinstanzlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen. Im Folgenden werden die wichtigsten höchstgerichtlichen Verfahren vorgestellt. Bereits im Jahr 2016 urteilte der BFH mit Urteil vom 21.6.2016 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545) in einem Verfahren, in w...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / II. Einzusetzendes Einkommen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des VKH-Bewilligungsverfahrens für den Antragsteller sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwill...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Hintergrund für die gesetzliche (Neu-)Regelung war wiederum das Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Dort (Rz. 184 des Urteils) hatte es die bisherige Fortschreibung der Regelsätze (vgl. Rz. 3) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 2. EL 03/2024, Stand: 06/2023, § 28a Rz. 2) und kritisiert, das...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.6 Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens

Rz. 25 In diesem Merkmal kommt zum Ausdruck, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht nur das zum Überleben unabdingbar Notwendige erfasst (vgl. auch BVerfG, Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rz. 135). Dabei geht es jedoch nicht um Luxusbedürfnisse, sondern um die Befriedigung alltäglicher Wünsche, die über die bloße physische Existenz hinausgehen. Das...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ist nur vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 4/09, fortgeführt durch Beschluss v. 23.7.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu verstehen, in der das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.10 Einmaliger Mehrbedarf (Abs. 10)

Rz. 73 Zuletzt hat der Gesetzgeber durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 Abs. 10 eingeführt. Damit hat er eine hinsichtlich der Deckung einmaliger besonderer Bedarfe bis dahin bestehende Gesetzeslücke für den sogenannten Här...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.1 Begriff

Rz. 8 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültige starre Festlegung gibt, was grundsätzlich zur Führu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gemischte Aufwendungen

Die frühere Rspr. zu gemischten Aufwendungen, die zu einem generellen Abzugsverbot führte, ist nach Änderung der Rspr.[1] nunmehr überholt (Rz. 20ff.). Der BFH begründete die Aufgabe seiner bisherigen Rspr. u. a. damit, dass § 12 Nr. 1 EStG kein allg. Aufteilungs- und Abzugsverbot normiere. Damit können gemischte Aufwendungen eines Stpfl. als Werbungskosten in abziehbare und...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufskleidung

Literatur: Urbahns, DStR 2023, 1303 Zu Berufskleidung vgl. Rz. 226. Durch G. v. 30.6.1989[1] ist die Möglichkeit, steuerfrei Werbungskostenersatz zu leisten, auf unentgeltliche oder verbilligte Überlassung typischer Berufskleidung ausgedehnt worden (§ 3 Nr. 31 EStG Rz. 1ff.). Auch nach der Änderung der Rspr. zum Abzugsgebot sind Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nach den Vo...mehr

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ABC der Werbungskosten / Aufteilungsverbot

Literatur: Pezzer, DStR 2010, 93; Grützner, StuB 2010, 616; Jochum, DStZ 2010, 665 Albert, FR 2010, 1032; Beiersdorfer, DStR 2010, 2493; Lohse, Zanzinger, DStR 2011, 837; Schwenke, FR 2011, 1051 Aufwendungen, die privat veranlasst sind, sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie der Förderung des Berufs des Stpfl. dienen (gemischte Aufwendungen). Hieraus wurde e...mehr

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ABC der Werbungskosten / Persönlichkeitsschulung (Selbsterfahrungskurse)

Aufwendungen für Kurse zur Persönlichkeitsschulung und -entfaltung sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Sie sind keine Fortbildungskosten, da sie allenfalls mittelbar dem Fortkommen im Beruf dienen, unmittelbar aber der Persönlichkeitsentfaltung und damit einem privaten Zweck. Einem anteiligen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten steht das Abzugsverbot gem. § 12 ESt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Schule

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind immer Lebenshaltungskosten. Diese Schulen vermitteln Allgemeinwissen und allg. zum Leben in dem bestehenden Kulturkreis notwendiges Wissen und Fertigkeiten, nicht berufsbezogene Kenntnisse. Soweit diese Kenntnisse auch der Berufstätigkeit dienen, steht § 12 Nr. 1 EStG einer Aufteilung entgegen. Nach § 12 Nr. 1 S. 1 ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 4. Entgangener Gewinn

Rz. 46 Für die Geltendmachung entgangenen Gewinns gewährt sowohl die materiell-rechtliche Bestimmung des § 252 BGB wie auch die prozessuale des § 287 ZPO dem Geschädigten gegenüber dem Schädiger Beweiserleichterungen. Er kann den entgangenen Gewinn geltend machen, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet ...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.2 Voraussetzungen des Auslagenersatzes

Rz. 5 Ein Auslagenersatz kommt nur in Betracht, wenn eine Mitwirkungshandlung nach § 61 (persönliches Erscheinen) oder § 62 (Erscheinen zu einer Untersuchungsmaßnahme) durchgeführt wurde. Auf die anderen Mitwirkungshandlungen (§ 60, §§ 63, 64) ist die Vorschrift nicht anwendbar. Bei den Mitwirkungspflichten nach § 60 handelt es sich insoweit um Mitwirkungshandlungen, die vom...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht

Leitsatz 1. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.07.2019 beginnende Zeiträume eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers. 2. Eine eigenständige Prüfungspflicht der Familienkasse besteht au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr