Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung (Auslandsa... / 1 Leistungen innerhalb der EU/des EWR

1.1 Ambulante Behandlung Leistungen der Krankenbehandlung können in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz in Anspruch genommen werden. 1.1.1 Sach-/Dienstleistung/Kostenerstattung Anstelle der Sach- oder Dienstleistung kann eine Kosteners...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Entsendung / 1 Befristete Entsendung in einen Mitgliedsstaat der EU

Sachverhalt Herr I ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsendet ihn für die Zeit von 7 Monaten nach Belgien. Das Gehalt wird auch weiterhin vom deutschen Arbeitgeber bezahlt. Welches Recht gilt aufgrund der Entsendung und was muss der Arbeitgeber veranlassen? Ergebnis Da Herr I deutscher Staatsbürger ist und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kostenerstattung (Auslandsa... / 1.1 Ambulante Behandlung

Leistungen der Krankenbehandlung können in anderen Staaten der Europäischen Union (EU), den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz in Anspruch genommen werden. 1.1.1 Sach-/Dienstleistung/Kostenerstattung Anstelle der Sach- oder Dienstleistung kann eine Kostenerstattung in Anspruch geno...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformarbeit / 1.3 EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Damit zukünftig auch innerhalb der EU eine rechtssichere Einordnung von Plattformarbeit und damit auch Crowdworking für die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet, die zum 1.12.2024 in Kraft getreten ist.[1] Ziel der Richtlinie ist es, menschenwürdige Arbeitsb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Versicherungszweige der Sozialversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 5 Maßnahmen im Ausland

Versicherte können ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistungen in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) sowie in anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen erstattet.[1] Die Leistung muss vor ihrem Beginn beant...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 3 Brexit

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats, für britische Staatsangehörige sowie für Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnsitz in der EU oder im Vereinigten Königreich. Bezüglich des geltenden Sozialrechts muss zwischen Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Handels- und Kooperationsabkommen unterschieden werden. 3.1 Vom Austri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Probearbeitsverhältnis / 5 Nachweispflichten

Bereits am 31.7.2019 trat die europäische Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft, die bis zum 31.7.2022 in nationales Recht umzusetzen war. Zum 1.8.2022 ist ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in Kraft getreten.[1] Die Neuregelungen betreffen vor allem das Nachweisgesetz. 5.1 Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterilisation / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass eine behandlungsbedürftige Krankheit bei der zu sterilisierenden Person vorliegt und die Sterilisation nicht rechtswidrig erfolgt. Der letztgenannte Punkt ist immer zu unterstellen, wenn die Sterilisation mit Einwilligung des/der Betroffenen durchgeführt wird. Wird die Sterilisation ohne medizinische Indikation, freiwillig und in d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens oder der ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2 Voraussetzungen für eine Entsendung nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit kann eine Person, die in einem Mitgliedsstaat eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, für eine begrenzte Zeit eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat ausüben. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, können während der Entsendung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Sollte eine ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es für Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 7 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung i. S. d. Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegt. Hierfür prüft er die oben genannten Voraussetzungen spiegelbildlich. Sind die Voraussetzungen[1] für eine Entsendung erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des entsenden...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Weitere Voraussetzungen

Die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung von selbstständig erwerbstätigen Personen sind identisch mit den Voraussetzungen für entsandte Arbeitnehmer.[1]mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.1 Gebietlicher Geltungsbereich

Einschränkungen beim gebietlichen Geltungsbereich gibt es bei Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern und beim Vereinigten Königreich.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich erfasst die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Bei Dänemark, dem Vereinigten Königreich, den EWR-Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und bei der Schweiz ist der persönliche Geltungsbereich eingeschränkt. Bei diesen Staaten muss geprüft werden, ob die Anwendung eines bilateralen Abkommens[1] oder d...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 6 Entsendung nach Deutschland

Bei Entsendungen aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz nach Deutschland beurteilt der ausländische zuständige Träger, ob eine Entsendung im Sinne der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit vorliegt. Hierfür prüft er die o. g. Voraussetzungen spiegelbildlich.[1] Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des entsendenden Sta...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3 Wirkung des Brexit

Bei Entsendungen in Verbindung mit dem Vereinigten Königreich muss zwischen den Sachverhalten nach dem Austrittsabkommen und dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit unterschieden werden. 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in d...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Unterbrechung für einen mehr als kurzfristigen Zeitraum, handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. In diesem Fall müssen die Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens angewandt werden.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.2 Wiederaufnahme der Tätigkeit

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nach dem 31.12.2020 im Anschluss an eine Unterbrechung handelt es sich in der Regel um einen neuen Sachverhalt. Dieser wird nach den Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens beurteilt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für eine selbstständig erwerbstätige Person, die sich in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlic...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / Sozialversicherung

1 Entsendung nach EU-Recht Für einen Arbeitnehmer, der in ein Land entsandt wird, in dem die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden, gelten vorrangig die jeweiligen Verordnungsregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Anwendung der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1.1 Sozialleistungen

Entscheidungsfristen können nur bei Leistungen greifen, die vor ihrer Durchführung durch die Krankenkasse genehmigt bzw. der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Dies sind grundsätzlich folgende Leistungen der GKV: Leistungen, die der Genehmigungspflicht unterliegen und von Versicherten, die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V gewählt haben, beantragt wer...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.2 Verleihung

Eine Entsendung ist auch möglich, wenn ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat verleiht. Praxis-Beispiel Ein Leiharbeitnehmer wird in einem anderen Staat eingesetzt Ein Unternehmen beschäftigt einen Leihmitarbeiter von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher). Das deutsche Unternehmen nimmt einen Auftrag in Spanien an und entsen...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.1 Unterbrechung

Eine Unterbrechung der vorübergehenden Tätigkeit liegt vor, wenn die selbstständig erwerbstätige Person für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum (bis zu einem Monat) in den Entsendestaat zurückkehrt oder die Voraussetzungen für die Entsendung nicht mehr vorliegen. Wichtig Beendigung der Entsendebescheinigung Liegt eine Unterbrechung vor, muss die selbstständig erwerbstätige Pe...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.3 Mindestens einmonatige Geltung deutschen Rechts vor Auslandseinsatz

Nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit liegt eine Entsendung nur vor, wenn unmittelbar vor dem Auslandseinsatz mindestens einen Monat lang die deutschen Rechtsvorschriften gegolten haben. Hierbei spielt es keine Rolle, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Versicherung bisher durchgeführt wurde. Es kann sich um eine Pflichtversicherung u. a. als Arbeitnehmer, Rent...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Sachverhalte, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen, werden vom Austrittsabkommen erfasst. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 eine selbstständige Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausübt, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2020 in Deutschland wohnt und zu einem späteren Zeitpunkt im Vereinigten Königr...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird eine selbstständig erwerbstätige Person vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für diese Person die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (beispielsweise aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.4 Ausnahmevereinbarung

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit enthält keine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, gelten die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.1 Keine Befristung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.6 Verschiedene Einsatzorte

Es gibt Fallkonstellationen, in denen ein Arbeitnehmer an mehreren Einsatzorten eingesetzt werden soll. Hierbei muss unterschieden werden, ob die verschiedenen Einsatzorte in einem anderen Mitgliedsstaat oder in mehreren Mitgliedsstaaten liegen. Praxis-Beispiel Mehrere Einsatzorte Ein deutsches Unternehmen setzt einen Mitarbeiter für einen Zeitraum von 18 Monaten in Polen ein....mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.3 Erneute Entsendung

Grundsätzlich ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob eine 2-monatige Unterbrechung dafür genutzt wird, um bei einem eigentlich unbefristeten Einsatz die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften zu erwirken. Eine Überprüfung könnte beispielsweise anhand der Tätigkeits- oder Aufgabenbeschreibung erfolgen. Praxis-Beispiel Erneute Entsendung Ein deutsches Unternehmen hat ei...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.1 Gewöhnliche Tätigkeit

Damit eine Entsendung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 vorliegen kann, muss der Arbeitgeber in Deutschland "gewöhnlich" tätig sein. Eine reine Verwaltungstätigkeit reicht nicht aus, damit der Arbeitgeber eine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit muss nennenswert sein, d. h. dass der Arbeitgeber in Deutschland mindestens 25 % seines Umsatz...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 5 Ausnahmevereinbarung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, DVKA, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellt. Ziel einer solchen Vereinbarung ist es zu erreichen, dass für den betreffenden Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften während des Auslandsein...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Voraussetzungen für eine Entsendung

Auch nach dem Handels- und Kooperationsabkommen besteht die Möglichkeit, dass eine selbstständig erwerbstätige Person vorübergehend entsandt wird. Voraussetzung ist, dass sich es sich bei den jeweiligen Tätigkeiten um ähnliche handelt, die Einsatzdauer den Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreitet. Liegen die Voraussetzungen für eine Entsendung vor, gelten für die Dauer der E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.1 Weisungsbefugnis

Damit die arbeitsrechtliche Anbindung bejaht werden kann, muss das entsendende Unternehmen gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt sein. Allerdings ist es ausreichend, wenn das Unternehmen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit bestimmt. Es ist nicht notwendig, dass die Ausführung der Tätigkeit bis ins Detail vom entsendenden Unternehmen bestimmt wird. Zusätzlich muss sich ...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für die das Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs gilt oder gegolten hat. Sie gelten auch für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Voraussetzung ist, dass diese Personen rechtmäßig in einem Mitglie...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2.3 Keine arbeitsrechtliche Anbindung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn der Arbeitsvertrag mit dem entsendenden Unternehmen ruhend gestellt wurde, ein ergänzender Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen wurde, zu dem der Arbeitnehmer entsandt wurde oder das Unternehmen im anderen Mitgliedsstaat den entsandten Mitarbeiter einem anderen Unternehmen überlässt.mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2 Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeiterfasste Sachverhalte

Vom Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, in denen eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird. 3.2.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Regelungen des Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit für Personen, für di...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.3 Voraussetzungen für eine Entsendung

Eine Entsendung nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit liegt vor, wenn eine Person nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus; die Entsendung ist auf einen Zeitraum von bis zu 24 Kalendermon...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Zeitliche Befristung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der Einsatz im Voraus begrenzt ist und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes 24 Monate nicht überschreitet. Die Befristung muss sich in jedem Fall aus den vertraglichen Regelungen oder aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer mehrfach zu entsenden oder eine Entsendung zu verläng...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.5 Ablösung eines Arbeitnehmers

Ein Arbeitsplatz im anderen Mitgliedsstaat könnte dauerhaft besetzt werden, indem ein Unternehmen verschiedene Arbeitnehmer im Rotationsverfahren auf diesen Arbeitsplatz entsendet. Eine solche Vorgehensweise widerspricht dem Grundgedanken der Entsendung. Daher wurde im Rahmen der Verordnung über soziale Sicherheit bestimmt, dass eine Entsendung nicht vorliegt, wenn die entsa...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 4 Nachweis einer Entsendung

Liegt eine Entsendung vor, benötigt der Arbeitnehmer eine Bescheinigung, dass für ihn die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Diese Bescheinigung kann im Rahmen eines automatisierten elektronischen Verfahrens beantragt werden. Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] dient als Nachweis, dass für die Person ausschließlich die deutschen Rechtsvors...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1 Vom Austrittsabkommen erfasste Sachverhalte

Vom Austrittsabkommen werden Sachverhalte erfasst, die ohne Unterbrechung über den 31.12.2020 hinausgehen. Hierzu gehören Sachverhalte, in denen eine Person bereits vor dem 1.1.2021 in das Vereinigte Königreich entsandt wurde, ein britischer Staatsangehöriger bereits vor dem 1.1.2010 in Deutschland wohnte und zu einem späteren Zeitpunkt in das Vereinigte Königreich entsandt wi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 3.1.3 Ausnahmevereinbarung nach dem Austrittsabkommen

Wird ein entsandter Arbeitnehmer vom Austrittsabkommen erfasst, gelten für ihn die Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht vorliegen (z. B. aufgrund der Entsendedauer), besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.2 Unterbrechung

Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht. Praxis-Tipp Unterbrechung von mehr als 2 Monaten Wird eine...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.7 Arbeitgeberwechsel

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes seinen Arbeitgeber wechselt. In einem solchen Fall gilt der Arbeitnehmer als Ortskraft und es gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Wird der Arbeitnehmer zunächst für einen Zeitraum von weniger als 2 Monaten in Deutschland eingesetzt und dann entsand...mehr