Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Carried Interest bei gewerblichen und vermögensverwaltenden PE-Fonds

Rn. 135e Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Vermögensverwaltende PE-Fonds Ein kapitaldisproportionaler Gewinnanteil (Carried Interest) der Initiatoren erfährt bei vermögensverwaltenden PE-Fonds nach Auffassung der FinVerw als (verdeckte) Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks durch Verzicht auf einen Anteil der den übrigen Limited Partnern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gersch, Neues zum Arbeitslohn von Dritten, FR 2004, 938; Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 53; Odenthal/Seifert, Lohnsteuerliche Änderungen 2004, DStR 2004, 585; Melchior, HaushaltsbegleitG 2004, Gesetz zur Änderung des GewStG und anderer Gesetze sowie "Korb II" im Überblick, DStR 2004, 65; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abgrenzung des Trinkgelds von bloßen Aufmerksamkeiten

Rn. 1895 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG betrifft nur Trinkgelder, nicht sog Aufmerksamkeiten. Letztere (Grenze: EUR 60, s R 19.6 Abs 2 S 1, 2 LStR 2023) sind Sachleistungen des ArbG, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der ArbN führen; sie wollen nicht eine Arbeitsleistung abgelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 821 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 3, Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fügte mit Wirkung ab VZ 2019 (§ 52 Abs 1 EStG) einen neuen § 3 Nr 19 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein. Rn. 822 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2870 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 66 EStG stellt Leistungen eines ArbG oder einer Unterstützungskasse an einen Pensionsfonds steuerfrei, wenn dieser bestehende Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften übernimmt. Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen oder Versorgungsanwartschaften aus Direktzusagen des ArbG oder aus Unterstützungskassen auf e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Meurs, Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten bei Gesellschaftsorganen: BMF vom 08.08.2019, BB 2019, 2333; Prühs, Die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten für beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbH-Stpr 2019, 326. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.06.2009, BStBl I 2009, 128...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1260 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 35 EStG befreit – ab VZ 1995 (eingefügt durch PostneuordnungsG – PTNeuOG – vom 14.09.1994, BGBl I 1994, 2325) – die Einnahmen der bei folgenden privatisierten Unternehmen beschäftigten Beamten (vormals: Deutsche Bundespost, s Art 3 PTNeuOG): Deutsche Post AG Deutsche Postbank AG Deutsche Telekom AG. Rn. 1260a Stand: EL 170 – ET: 01/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Änderungen des Steuertarifs

Rn. 129f Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 32c Abs 4 S 2 EStG: Herabsetzung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 % auf 45 %. Die Herabsetzung tritt ein bei gewerblichen Einkünften ab DM 93 744 (bis 1998: DM 100 278). Ab dem Jahr 2000 ermäßigt sich der Spitzensteuersatz auf 43 %: § 52 Abs 45 EStG. § 37 Abs 3 S 3 EStG: Käme bei bilanzierenden StPfl eine Herabsetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 410i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216). Vgl die gleiche Formulierung etwa in § 3 Nr 11a, 11b EStG oder die ähnliche in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 3 000 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 410j S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 1702 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuschüsse des ArbG, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (die Ausführungen unter s Rn 1698 gelten entsprechend) zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung gezahlt werden (zB monatliche Internet-Provider-Gebühren, aber auch die Anschaffung eines Modems oder eines ISDN-Anschlusses), können ebenfalls pauschaliert be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Der Ort der privaten Nutzung

Rn. 1675 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG kann nur die Privatnutzung der Geräte erfassen, da die betriebliche Nutzung derselben kein stpfl Arbeitslohn sein kann. Wo die Privatnutzung erfolgt, ist ohne Belang, dh entweder am Arbeitsplatz des ArbN im Betrieb oder zuhause in seiner Wohnung (glA R 3.45 S 3 LStR LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 50 EStG befreit von der ESt: Rn. 1850a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist deklaratorisch, es handelt sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bce) Für die Steuerfreiheit unschädliche Sachverhalte

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 1291 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses fügte der Gesetzgeber durch Art 3 Nr 1c, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) eine (neu besetzte) Nr 37 in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2019 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 217. Drittes Bürokratieentlastungsgesetz v 22.11.2019, BGBl I 2019, 1746

Rn. 237 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die nachfolgenden Änderungen gem Art 6 des Gesetzes betr die ESt gelten gemäß § 52 Abs 1 EStG ab dem VZ 2021. § 3 Nr 34 EStG: Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird angehoben von 500 EUR auf 600 EUR p. a. § 22 Nr 5 S 7 EStG: Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / br) Leistungen aufgrund § 115 Abs 1 SGB X iVm anderen Vorschriften

Rn. 114 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rn. 115 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsame Voraussetzung war, dass über das Vermögen des ehemaligen ArbG des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die Höhe des Freibetrags

Rn. 397n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung "bis zu" ist ersichtlich, dass es sich (wie zB auch bei § 3 Nr 11b EStG) um einen Freibetrag und nicht eine Freigrenze handelt. Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 1 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Rn. 397o Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus "bis zu" und der Angabe des Zeitraums folgt zugleich, dass der ArbG ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Fortgeltung

Rn. 2070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 60 EStG aF befreite Leistungen aus öffentlichen Mitteln an ArbN des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaues und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen von der ESt. Rn. 2070a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift war kons...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Lebensarbeitszeitkonto (Wertkonto)

Rn. 1036 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Lebensarbeitszeitkonten werden wertmäßig vom ArbG geführt. Der bestehende Erfüllungsrückstand des ArbG ist als Sachleistungsverpflichtung mit dem mutmaßlichen Erfüllungsbetrag – Lohn- und Gehaltsbestandteile, ArbG-Anteile zur Sozialversicherung, aufgelaufenes Zinsguthaben – zu bewerten. Die Bewertungsparameter im Einzelnen entsprechen denj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte, Gesetzesbegründung

Rn. 1247 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3a, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) fügten in § 3 EStG mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen § 3 Nr 34a EStG ein. Rn. 1247a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 18/3017, 41) will Beschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cad) Die Krankenversicherung gehört zum BV

Rn. 32c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sollte eine Krankenversicherung ausnahmsweise (s BFH BStBl II 1983, 101) dem BV zuzuordnen sein, so greift § 3 Nr 1 Buchst a EStG genauso ein (Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 (41. Aufl 2022): "idR" keine BE). Dagegen liegt stpfl Arbeitslohn vor, wenn der ArbG Krankheitskosten erstattet (BFH BStBl II 1975, 632).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrtenbuchmethode ermittelt

Rn. 1770p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Der Grundsatz

Rn. 1868 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaler Auslagenersatz ist grds stpfl Arbeitslohn. Diese Ansicht entspricht der st Rspr des BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1970, 69; 1972, 137; 1976, 134; 1980, 289; 1995, 806; 2001, 844; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820; 1994, 371) und der Ansicht der FinVerw (R 3.50 Abs 2 S 1 LStR 2023; H 3.50 LStH 2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 400 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1, Art 9 Abs 2 des 4. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (4. Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2022, BGBl I 2022, 931) fügte einen neuen § 3 Nr 11b EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, anzuwenden ab 01.01.2021 (= § 52 Abs 4 S 3 EStG idF des Gesetzes). Rn. 401 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Werkzeuge iSd § 3 Nr 30 EStG

Rn. 1152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG und § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG (s § 9 Rn 83 ff (teller)) sprechen von Werkzeugen, ohne den Begriff zu definieren. Beide Vorschriften sind insoweit einheitlich auszulegen. R 3.30 S 2 LStR 2023 versteht darunter nur solche Hilfsmittel, die zur leichteren Handhabung, zur Herstellung oder Bearbeitung eines Gegenstands verwendet wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Die Grenze für den steuerfreien Kaufkraftausgleich

Rn. 2236 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nur soweit der Kaufkraftausgleich den für vergleichbare Auslandsdienstbezüge nach § 55 BBesG (vor dem 01.07.2010: § 54 BBesG) zulässigen Betrag nicht übersteigt, ist er steuerfrei. Im Übrigen handelt es sich um stpfl Arbeitslohn (§ 19 EStG). Daher sind die im BStBl I veröffentlichen Kaufkraftzuschläge auch für die ArbN außerhalb des öffent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit iSv § 19 EStG

Rn. 127c Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Konstitutives Merkmal des Begriffs Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs 2 S 1 EStG Selbstständigkeit, dh Ausübung der Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr unter Inkaufnahme eines Unternehmerrisikos. Gegensatz ist die nichtselbstständige Arbeit, weisungsgebunden (hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt) und organisatorisch eingegliedert in den Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Steueränderungsgesetze 1960 vom 30.07.1960, BStBl I 60, 514 und vom 27.12.1960, BStBl I 61, 18

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das zuletzt genannte Gesetz betrifft Änderung des § 3 Nr 17 EStG 1958 dahin, daß 100 DM des Arbeitslohns für Dezember als "Weihnachts-Freibetrag" steuerfrei bleiben. Wesentlich einschneidendere Änderungen und Ergänzungen enthält das StÄndG v 30.07.60 mit einer ausdrücklichen und gegenständlich näher bezeichneten Einschränkung des Abzugs von B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 49. Gesetz zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13.04.1984, BStBl I 84, 332

Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einfügung eines Satz 3 in § 3 Nr 9 EStG: Ausschluß der Steuerfreiheit für lfd gezahlte Abfindungen, die mindestens 65 vH des in den letzten sechs Monaten vor Beendigung des Dienstverhältnisses durchschnittlich erzielten Arbeitslohns betragen (sog Vorruhestandsgeld).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Der Leistungsempfänger

Rn. 1235 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn die Person des Leistungsempfängers nicht ausdrücklich genannt war, ergab sich aus den Worten "Arbeitslohn" und "ArbG", dass als Leistungsempfänger nur der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Frage kam, dh auch Mini-Jobber, mE nicht aber (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer (aA Nacke, NWB 21/2013, 1645).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Höhe der Steuerfreiheit bei der Barablösung

Rn. 1175 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersteigt die betrieblich veranlasste Barablösung die entsprechenden Aufwendungen des ArbN, so ist nur der überschießende Teil stpfl Arbeitslohn ("wenn" ist wegen der Parallelbehandlung mit § 3 Nr 30 EStG zu lesen als "wenn und soweit", glA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 108 (41. Aufl 2022); Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 31 EStG Rz 6;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr