Fachbeiträge & Kommentare zu Energieausweis

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Facility Management: Treibe... / 1.3 EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) (EU/2024/1275) trat am 28.5.2024 in Kraft und bildet den gesetzlichen Rahmen für nationale Gesetzgebungen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor. Ihr primäres Ziel ist es, die Renovierungsrate zu erhöhen und den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden zu red...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Energetische Maßnahm... / 2 Voraussetzungen

Die Steuerermäßigung kann in der Anlage Energetische Maßnahmen beantragt werden (§ 35c EStG, Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung bzw. ESanMV, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung v. 19.12.2022, BGBl 2022 I S. 2414). S. auch BMF, Schreiben v. 14.1.2021, IV C 1 – S 2296-c/20/10004:006, BStBl 2021 I S. 103. Für energetische Maßnahmen kann der Steuerpflichtige nach ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Betriebskosten des Sondereigentums

Rz. 166 Die Umlage von Betriebskosten beim vermieteten Wohnungseigentum erfolgt nach § 556a Abs. 3 BGB. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 556a Abs. 1 BGB.[549] Betriebskosten des Sondereigentums werden nur erfasst, soweit sie über die Gemeinschaft abgerechnet werden, nicht aber, soweit sie von Dritten gegenüber einem Wohnungseigentümer unmittelbar abgerechnet werden (s...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Anerkannte Regeln der Baukunst (zu § 4 Abs. 1 des Mustervertrags)

Rz. 22 Bei der vertraglichen Verpflichtung des Herstellers, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, ist ohne besondere Vereinbarung auf die bei Abnahme der Werkleistung anerkannten Regeln abzustellen, nicht hingegen auf diejenigen, die bei Abschluss des Vertrags galten.[48] Die sich hieraus für den Verkäufer im Bauträgervertrag ergebenden Planungsunsicherheiten und d...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Personen oder e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Energieausweise.

I. Vorlagepflicht. Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zugänglichmachung.

Rn 208 Der Vermieter genügt seiner Pflicht zur Zugänglichmachung zB durch Aushang des Energieausweises während der Besichtigung, durch Vorlage bei den Verhandlungen oder durch Aushändigung einer Kopie (Brückner GE 07, 1533, 1535). Legt der Verkäufer trotz Verlangens eines potenziellen Käufers keinen oder keinen genügenden Energieausweis vor oder legt er den Ausweis vor, aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorlagepflicht.

Rn 207 Gem § 80 V, IV 1 GEG muss ein Vermieter bei Neuvermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit dem potenziellen Mieter (Rn 209) grds einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich (§ 121), nachdem der potenzielle Mieter dies verlangt hat. Der Hotelier oder der Vermieter eines Ferienhauses schuldet keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erstellung und Herausgabe von Unterlagen – § 650n.

Rn 16 Weil der Verbraucher/Besteller ggü den Behörden den Nachweis der bauordnungskonformen Ausführung der Bauleistung führen können muss, ist er darauf angewiesen, die hierfür erforderlichen Dokumente vorlegen zu können. Hat er diese nicht selbst erstellt oder von einem entspr Beauftragten erstellen lassen, kann er vom Unternehmer Herausgabe solcher Dokumente verlangen. § 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mangel der Mietsache; Modernisierungspflicht.

Rn 210 Unrichtige Angaben oder Bewertungen des Energieausweises sind kein Mangel der Mietsache (Flatow NJW 08, 2886, 2889; Stangl ZMR 08, 14, 21; Horst NZM 06, 1, 3; Sternel NZM 06, 495, 498). Setzt der Vermieter Modernisierungsvorschläge im Ausweis nicht um, folgt daraus kein Minderungsrecht (Horst NZM 08, 145, 146); aus dem Ausweis folgt auch keine Modernisierungspflicht (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftung.

Rn 211 Wird der Mieter durch unrichtige Angaben zum Abschluss des Mietvertrags verleitet, kann sich der Vermieter nach §§ 241 II, 311 schadensersatzpflichtig machen (Brückner GE 07, 1533, 1539; Sternel NZM 06, 495, 498; s.a. Rn 38). Eine Pflichtverletzung ist zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind. Solche können etwa zu bejahen sein, wenn der Vermieter dem Mieter b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 24, 2246; 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Vergleichsmaßstab.

Rn 46d Die Kaufsache ist zu vergleichen mit Sachen der gleichen Art, dh Sachen derselben Kategorie (Vollkornbrot, Typklasse eines Autos: deutlich Ddorf NJW 06, 2858, 2859 f mwN), des vergleichbaren Standards (grüne Plakette begründet Erwartung der Einhaltung der entspr Vorgaben: Ddorf BeckRS 12, 04907), derselben Preisklasse (Staud/Matusche-Beckmann Rz 109); ein Serienproduk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Potenzieller Mieter.

Rn 209 Potenzieller Mieter iSv § 80 IV 1 GEG ist nur ein ernsthafter Mietinteressent, etwa der, welcher eine Besichtigung verlangt und nach dem Willen des Vermieters auch erhält (BRDrs 282/07, 121; s.a. Stangl ZMR 08, 14, 19).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 27 Mögliche Ansprüche der WEigtümer aus einer Bruchteilsgemeinschaft oder Ansprüche, die sich aus den in einer Urkunde mit dem Grundstücksnachbarn ergeben können (BGH NJW 23, 1059 Rz 9). Ferner Ansprüche gg den Bauträger auf Eigentumsverschaffung (BGH ZMR 20, 197 Rz 10). Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn das gemE und das SonderE von einer baulichen Veränderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.3.1 Verfügbarkeit und Qualität von Daten – Grundlage für verlässliche CO2-Bilanzen

Die Erhebung und Bewertung von Daten ist der erste und entscheidende Schritt für jede belastbare CO2-Bilanzierung. Eine strukturierte Datenverfügbarkeit bildet die Grundlage für fundiertes Emissionsmanagement, wirksame Energieeffizienzmaßnahmen und die Erfüllung regulatorischer Anforderungen – etwa im Rahmen der EU-Taxonomie, der CSRD oder nationaler Förderprogramme. Bestands...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Theoretische Grundlagen der... / 5.1 Rechtliche Grundlagen von Energieausweisen

Die rechtlichen Grundlagen für Energieausweise wurden bereits im Jahr 2002 durch die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) geschaffen. Bis die Richtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt wurde, dauerte es allerdings einige Zeit. Erst durch die EnEV 2007 wurden Energieausweise zum 1.10.2007 für Bestandsgebäude in Deutschland verpflich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Theoretische Grundlagen der... / 5.2 Grundsätze beim Erstellen von Energieausweisen

Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es für gemischt genutzte Gebäude nach § 106 GEG. In diesem Fall sind die Teile eines Wohngebäudes, die sich wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Theoretische Grundlagen der... / 5.3 Energiekennzahlen und Klassifizierung von Gebäuden

Der Energieausweis enthält die spezifischen Energiekennzahlen des Gebäudes für Endenergie und Primärenergie (zu den Definitionen siehe Kapitel 3) in kWh/m2/a. Der Wert für Endenergie ist ausschlaggebend für die Zuordnung von Gebäuden zu den Energieeffizienzklassen. Diese bewegen sich auf einer Skala von A+ bis H, zudem erfolgt die Einteilung in ein Farbschema von grün bis ro...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 1.7 Wirtschaftliche Aspekte für die Eigentümer vermieteter Gebäude

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes beeinflussen den Wert einer Immobilie. Wer in Deutschland eine solche verkaufen oder vermieten möchte, ist nach § 80 GEG dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis enthält die wichtigsten energetischen Kennzahlen des Gebäudes und ordnet dem Gebäude eine Energieeffizienz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 4 Durchführung der Maßnahmen und Dokumentation

Die energetischen Sanierungsmaßnahmen sollten von qualifizierten Fachunternehmen umgesetzt werden. Sie verfügen über die Ausbildung und das nötige Fachwissen, um die entsprechenden Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen. So können Bauschäden vermieden und die gewünschten Energieeinsparungen tatsächlich realisiert werden. Eine professionelle und regelmäßige Baubegleitung, zum B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsaufnahme – Der erst... / 2.1 Grundlagen der energetischen Bewertung von Bauteilen

Oft wird die wärmedämmende Qualität der Gebäudehülle in den Plänen oder in der Baubeschreibung des Gebäudes nur unzureichend dokumentiert. Deshalb ist es erforderlich, die energetische Qualität der Gebäudehülle bei einem Vor-Ort-Termin in Augenschein zu nehmen und die energetischen Eigenschaften der Bauteile festzustellen. Die Grundbegriffe der Baukonstruktion müssen verstan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 2.2 Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Die Sanierung eines Bestandswohngebäudes zu einem Effizienzhaus (siehe Tabelle 1 in Sanieren für die Zukunft, Kapitel 3) in einem Zug (Komplettsanierung) bzw. der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses wird von der staatlichen KfW-Bank durch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert (KfW-Programm 261). Die Höhe der Förderung hängt vom im Zielzustand erre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sanieren für die Zukunft – ... / 3 Entwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude

Die aktuell gültigen Energiestandards und Energieeffizienzklassen für die Einordnung von Gebäuden haben sich im Lauf der letzten 50 Jahre schrittweise entwickelt (siehe Abbildung 2). Abb. 2: Entwicklung des Primärenergiebedarfs von Heizungen über die letzten Jahrzehnte in Deutschland – Vergleich von Baurecht, Baupraxis und technisch Machbarem Bis in die 1970er Jahre gab es kei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 2 Das Stufenmodell bei Wohngebäuden

Mit dem Stufenmodell werden anhand des spezifischen CO2-Ausstoßes des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Die Prüfung des Vorschlags des Bundesrats, die Kostenaufteilung künftig an den Energieeffizienzklassen der Gebäude auszurichten und die Verbrauchswerte aus dem Energiea...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung im Wohnungseigentum... / 1 Grundsätze

Für die Beantwortung der Frage, wer im Fall der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten zur Verantwortung gezogen werden kann, kommt es maßgeblich darauf an, wen die Pflichten im Einzelnen treffen. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht bedeutsam sind in erster Linie die Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und des Mess- und E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / 1.2 Umwelt- und klimatechnische sowie energetische Beratung

bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden Erstellen eines Energieausweises nach EnEV, Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, Beratung der Kunden in umwelt- und klimatechnischen Fragen (BImSchG).mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu auch ausführlich Kap. B.VI.4.6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, en...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6 Energieausweis

6.1 Überblick Die rechtlichen Vorgaben zu Energieausweisen sind im GEG geregelt, und zwar in den §§ 79ff. GEG. Der Energieausweis dient zunächst nur der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er soll einen Vergleich dieser Eigenschaften mit denen anderer Gebäude ermöglichen, was die Grundnorm des § 79 Abs. 1 GEG regelt. Im Fall von Mehrhausanlagen ist...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.1 Überblick

Die rechtlichen Vorgaben zu Energieausweisen sind im GEG geregelt, und zwar in den §§ 79ff. GEG. Der Energieausweis dient zunächst nur der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er soll einen Vergleich dieser Eigenschaften mit denen anderer Gebäude ermöglichen, was die Grundnorm des § 79 Abs. 1 GEG regelt. Im Fall von Mehrhausanlagen ist zu beachten,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.2 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen schreibt § 87 Abs. 1 GEG folgende Pflichtangaben vor: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude; die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.6 Geltungsdauer

Energieausweise haben keine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, da sich der energetische Zustand des Gebäudes verändern kann. Der Energieausweis hat daher nach § 79 Abs. 3 Satz 1 eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Dies gilt aber nur dann, wenn er nicht vor Fristablauf seine Gültigkeit verliert. Dies ist dann der Fall, wenn in einem bestehenden Gebäude Ausbaumaßnahmen oder Änderu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.3 Zeitpunkt

Gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG muss der Energieausweis den Interessenten spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins entweder im Original oder zumindest in Kopie vorgelegt werden, wobei auch ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung genügt. Findet eine Besichtigung nicht statt, muss der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.1 Verpflichtete

§ 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Als Immobilienanzeige ist insoweit nicht nur die Anzeige in Printmedien, wie etwa Zeitungen, anzusehen, sondern auch Anzeigen insbesondere in den Immobilienportalen im Internet. Liegt jedenfalls im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen se...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.2.1 Bedarfsausweis

Da im Fall der Errichtung von Gebäuden sowie erfolgten Ausbau-, Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen nach § 48 GEG, bei denen der Nachweis gem. § 50 Abs. 3 GEG geführt wird, keine Daten aus der Vergangenheit vorliegen, bedarf es des Bedarfsausweises. Dieser liefert objektive Werte und ist im Gegensatz zum Verbrauchsausweis nicht von bestimmten Faktoren, wie insbesondere dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.2 Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG können Energieausweise als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden, was bereits die EnEV geregelt hatte. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für die Fälle des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung sowie Verleasung und der Begründung von Wohnrechten. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist der Bedarfsausweis im Fall...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.2 Verpflichtete

Neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern sind auch die Immobilienmakler zur Vorlage verpflichtet. Im Bereich des Wohnungseigentums wird unterschiedlich beurteilt, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss oder ob er insoweit einen Anspruch gegen die GdWE hat. Der Gesetzgeber geht diesbezüglich von eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.1 Anlass

Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Übrigen besteh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.5 Aushangpflicht

Die Aushangpflicht des Energieausweises regeln § 80 Abs. 6 und Abs. 7 GEG. Sie ist größen- und nutzungsabhängig. Auch setzt sie starken Publikumsverkehr voraus, für den als Richtwert eine Anzahl von 15 bis 20 Personen pro Tag angesehen wird.[1] Die Verpflichtung besteht dann, wenn im Gebäude mehr als 250 m2 Nutzfläche von einer Behörde genutzt wird oder mehr als 500 m2 Nutzflä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.7 Ausstellungsberechtigte

Angesichts seiner Bedeutung darf der Energieausweis nur von erfahrenem Fachpersonal ausgestellt werden. Den insoweit maßgeblichen Personenkreis regelt § 88 GEG. Zur Ausstellung berechtigt sind insbesondere Architekten, Bauingenieure, Handwerker eines zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes oder für das Schornsteinfegerhandwerk, soweit die Vorauss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.2.2 Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis wird der Energieausweis gem. § 82 Abs. 1 GEG auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der Verbrauch in den letzten 36 Monaten nachgewiesen wird, was mittels der Heizkostenabrechnungen, Abrechnungen von Energielieferanten oder einer Kombination aus beidem erfolgen kann. Weiter darf das Ende der jüngsten Abrec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3 Vorlagepflicht

6.3.1 Anlass Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Üb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.4 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

6.4.1 Verpflichtete § 87 GEG regelt die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. Als Immobilienanzeige ist insoweit nicht nur die Anzeige in Printmedien, wie etwa Zeitungen, anzusehen, sondern auch Anzeigen insbesondere in den Immobilienportalen im Internet. Liegt jedenfalls im Fall des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dokumentation (ZertVerwV) / 1 Gebäude- und Grundstücksdokumentation

Die Gebäudedokumentation, auch als "Objektdokumentation" bezeichnet, wird von Facility Managern und Verwaltungen häufig als lästige Pflicht empfunden. Rechtliche Vorschriften oder verbindliche Rahmenbedingungen für ausreichend umfangreiche, dabei wirtschaftlich zu erstellende Dokumentationen existieren nicht. In Bereichen wie dem Brandschutz oder dem Betrieb technischer Anla...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.7.2 Mehrhausanlagen

Grundsätzlich stellt jedes Haus einer Mehrhausanlage ein eigenständiges Gebäude dar. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie (RL 2024/1275/EU) definiert in Art. 2 Nr. 1 ein Gebäude als eine Konstruktion mit Dach und Wänden, deren Innenraumklima unter Einsatz von Energie konditioniert wird. Maßgeblich ist also die Begrenzung durch Dach und Wände. Von Bedeutung ist dies in erster Linie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.2 Wahlfreiheit und Nachweispflicht

Nach § 71 Abs. 2 GEG kann der Gebäudeeigentümer bzw. der nach § 8 GEG Verantwortliche frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz letztlich jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Mindestanteil von ...mehr