Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 4.2 Elektronische Signatur

Bei der elektronischen Signatur wird neben dem Dokument noch ein Übertragungscode versandt. Dadurch werden die Echtheit des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts garantiert. Zum Nachweis müssen Dokument und Übertragungscode so abgespeichert werden, dass sie einander zugeordnet werden können! Um zu verhindern, dass im Zuge der Übertragung ein Mitlesen möglich ist, soll...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 4.3 E-Mail, DE-Mail

Steuerlich ist der Rechnungsversand mit E-Mail möglich, sofern der Empfänger zustimmt. Rechnung und E-Mail (unter den o. g. Voraussetzungen)[1] sind zu archivieren. Datensicherheit i. S. d. Datenschutzgesetzes ist mit der einfachen E-Mail nicht gegeben, kann aber mit der DE-Mail sichergestellt werden.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.1 Umsatzsteuersystem: So wird die Umsatzsteuer erfolgsneutral

Umsätze von Unternehmern unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt derzeit 19 % (in Ausnahmefällen 7 % und 0 %).[1] Der leistende Unternehmer rechnet seinen erbrachten Umsatz (100 %) ab und schlägt, wenn der Regelsteuersatz gilt, zusätzlich noch einmal 19 % Umsatzsteuer auf. Der Kunde muss dann den Rechnungsbetrag i. H. v. 119 % begleichen. Der leistende...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.4.2 Rechnungsaussteller muss eine Rechnung ausstellen

Um den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht zu gefährden, ist der Leistende grds. zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet, wenn er die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt hat.[1] Praxis-Tipp Widerspruchsrecht des Rechnungsempfängers Verfügt der Rechnungsempfänger nicht über die Möglichkeit, Rechnungen im elektronischen Format zu ...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.2 Rechnungsausgang: Diese Grundsätze müssen beachtet werden

Ausgehende Rechnungen müssen den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD)[1] entsprechen: Wie bei der Papierform besteht auch ein elektronisches "Radierverbot".[2] Es muss sichergestellt sein, dass die elektronische Rechnung weder bei der Übertragung noch bei der ...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 5 Kostenvergleich

Der Buchführungsdienstleister DATEV hat in Zusammenwirken mit der IHK Südlicher Oberrhein einen Vergleich der Prozesskosten beim elektronischen und papierhaften Ein- und Ausgang von Rechnungen dargestellt, aus dem ersichtlich ist, dass mit der elektronischen Rechnung Kostenersparnisse erzielt werden können: Prozesskosten beim Rechnungssendermehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.8 Steuerprüfungen

Bei Buchprüfungen will die Finanzbehörde stets den Zusammenhang zwischen Beleg und Buchung herstellen. Liegen Belege in digitaler Form vor, kann die Finanzverwaltung bei Prüfungen den gewünschten Beleg direkt und selbst einsehen. Ein zeitaufwendiges Suchen im Archiv, Fotokopieren und erneutes Archivieren durch Personal des Betriebs entfällt. Dies sollte auch zu einer kürzere...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.4.1 Rechnungsempfänger muss eine Rechnung vorweisen

Nur wer eine Leistung erhalten[1] hat und im Besitz der dazugehörigen ordnungsgemäßen[2] Rechnung ist, kann Vorsteuer dem Grunde nach abziehen.[3]mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.4.3 Für Gutschriften gelten die gleichen Vorschriften

Sind sich Leistender und Leistungsempfänger einig, dass der Leistungsempfänger mit einer sog. "Gutschrift" abrechnet,[1] kann diese ebenfalls in Papier- oder elektronischer Form erstellt werden. Die vorgenannten Vorschriften gelten dann entsprechend.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.6.5 Export/Import

Bei Geschäftspartnern im Ausland muss die internationale Kompatibilität des Systems gewährleistet sein.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 2 Steuerliche Problemfelder

2.1 Rechnungseingang: Diese Voraussetzungen müssen für den Vorsteuerabzug erfüllt sein Stellt der Leistende eine elektronische Rechnung aus, ist der Vorsteuerabzug möglich, sofern das Übertragungsverfahren (Rechnungseingang) und die Aufbewahrung (Archivierung und Lesbarmachung) den o. g. Vorschriften entsprechen. 2.2 Rechnungsausgang: Diese Grundsätze müssen beachtet werden Aus...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.6.2 Datenschutz

Datenschutzrichtlinien sind insbesondere bei der Datenübertragung und Archivierung zu beachten. Zu nennen sind hier: Passwörter, Verschlüsselungen, Zugangs- und Zugriffskontrollen, Migration und gesetzeskonformes Löschen der Daten.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.6.6 Bedienbarkeit

Die Anwendung sollte möglichst unkompliziert sein. Auf einfaches, automatisches Umschalten zum Erzeugen kundenspezifischer Papier- bzw. digitaler Rechnungen sollte geachtet werden.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.4 Keine Informationsverluste

Müssen papierhafte Rechnungen erst eingescannt werden, kann es durch den Medienbruch zum Informationsverlust kommen. Zu denken ist hier z. B. an verlorene Textpassagen und Grafiken sowie Überdeckungen durch Scanaufkleber.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.5.1 Schnelligkeit

Liegt die Rechnung in elektronischer Form vor, kann sie sofort in das betriebsinterne EDV-System eingespielt und verarbeitet werden. Die manuelle Erfassung entfällt. Damit können die Prozesse in Buchführung, Auftragsabwicklung, Bestellwesen, etc. beschleunigt werden.mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.3 Was bei der Speicherung beachtet werden muss

In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist ausgeführt, dass als Speicherort auch ein Cloud-System zulässig ist.[1] Grundsätzlich soll der Speicherort im Inland[2] oder im EU-Raum[3] liegen. Ein Speicherort im Drittland (Nicht-EU-Land) ist genehmigungspflich...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.5 Aufbewahrung: Gewährleisten der Lesbarmachung

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen bzw. Rechnungen beträgt 10 Jahre.[1] Innerhalb dieses Zeitraums müssen die Unterlagen (z. B. Rechnungen) jederzeit verfügbar sein und unverzüglich lesbar gemacht werden können.[2] Auf Verlangen des Finanzamts muss der Steuerpflichtige die Unterlagen unverzüglich ganz oder teilweise ausdrucken oder ohne Hilfsmittel lesbar machen.[3]mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.4 Rechnungskopien

Nach § 14c UStG schuldet der Unternehmer den in einer Rechnung unzutreffend gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag. Werden Rechnungskopien oder Duplikate erstellt, müssen diese als solche gekennzeichnet werden, um eine mehrfache Belastung des Unternehmens mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Insbesondere der Rechnungsversand muss "eindeutig" sein. Spiegel-Dateien und Archive sind al...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 3 Projekt "E-Rechnung" des IT-Planungsrates

Wenn man diese unterschiedlichen Ausprägungen der Rechnungseingangsportale in Deutschland betrachtet, ist das Projekt "E-Rechnung" des IT-Planungsrates zu begrüßen. Der IT-Planungsrat, das zentrale politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, hat mit Beschluss 2024/07 den Bund beauftragt, eine befristete Projektgruppe "Kons...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / Zusammenfassung

Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Durch das Wachstumschancengesetz und § 2b UStG kommen jetzt neue Herausforderungen in Sachen E-Rechnung auf die Kommunen zu. Nachfolgend ein Überblick.mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.1 Empfangsverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Mit der Definition des zu nutzenden elektronischen Rechnungsformates nach § 14 Abs. 1, Satz 8 Nr. 1 UStG, welches auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU verweist, entsprechen die strukturierten E-Rechnungen i. S. des UStG auch den Anforderungen, die die öffentlichen Auftraggeber wie Kommunen und kommunale Einrichtungen an die E-Rechnung stellen. Das bedeutet, dass grundsätzlich al...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Umfeld

Zusammenfassung Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Durch das Wachstumschancengesetz und § 2b UStG kommen jetzt neue Herausforderungen in Sachen E-Rechnung auf die Kommunen zu. Nachfolgend ein Überblick. 1 Hintergrund Spätestens mit d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 5 Fazit

Der Empfang von strukturierten E-Rechnungen ist bei Kommunen und kommunalen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Das Wachstumschancengesetz stellt somit hinsichtlich des Empfangs von strukturierten E-Rechnungen keine neue Herausforderung dar, da mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bereits d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4 Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die kommunalen Rechnungsempfänger

Zusätzlich zu den bereits dargestellten Annahme- und Lieferantenverpflichtungen im öffentlichen Bereich, kommen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 und der darin enthaltenen, obligatorischen Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Verpflichtung) weitere Vorgaben auf Kommunen und da...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 1 Hintergrund

Spätestens mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates v. 16.4.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat auch die E-Rechnung Einzug ins kommunale Umfeld gehalten. Der für die Umsetzung in Deutschland grundsätzlich maßgebliche E-Rechnungs-Standard, die XRechnung , andere EN16931-konforme E-Rechnung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.2 Sendeverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Eine Sendeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber und somit auch Kommunen und kommunale Einrichtungen ergibt sich nur für den fiskalischen Bereich bei einer umsatzsteuerrelevanten Leistung an Unternehmen. Öffentlich-rechtliche Abgaben, wie z. B. Gebühren, Bußgelder, Zölle, Beiträge oder auch Steuern unterfallen der Abgabenordnung und entsprechenden Satzungen und unterliege...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.3 Berlin

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): BERG und E-RechVO Berlin Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Nachnutzung der OZG-RE (= "Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform" des Bundes) Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: keine Lieferantenverpflichtung: Kein...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.5 Bremen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4 Abs. 2 BremEGovG und ERechVO Bremen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Bremen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme fü...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.7 Hessen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 HEGovG i. V. m. E-Rech-VO Hessen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme bei unzum...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.9 Niedersachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 6 Abs. 3 ff. NDIG und NERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Web...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.12 Saarland

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 10a Abs. 3 E-GovG SL und ERechVO SL Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Saarland kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhalt...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERechGRP und RechVORP Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal RLP kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftig Rech...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERG LSA und ERechVO LSA Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Sachsen-Anhalt kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhal...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.2 Bayern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): Art. 18 Abs. 2 BayDiG i. V. m. § 8 BayDiV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Wertgrenze 1.000 EUR...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.4 Brandenburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 BbgEGovG und BbgERechV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und ab dem 1.1.2025 im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdate...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.6 Hamburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnu...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG M-V und ERechVO M-V Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverpfli...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 7a EGovG NRW und ERechVO NRW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal NRW kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.13 Sachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 3a SächsEGovG und SächsEGovGDVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.1 Baden-Württemberg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG BW i. V. m. § 15 Abs. 4 Nr. 6 EGovG BW und E-RechVO BW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung nur im oberschwelligen Bereich Portal: Sonstige Rechnungsempfänger i. S. der E-Rechnungsverordnung BW wie Kommunen können auf freiwilliger Basis das Portal Service BW nutzen Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol und W...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.15 Schleswig-Holstein

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 52g LVwG SH und ERechVO SH Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen ode...mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Ausgewählte konkrete Möglichkeiten zur Etablierung von Steuerkontrollen im Tagesalltag des Steuerberaters

Je festgelegter ein Bearbeitungs- und Kontrollablauf in der Praxis ist, desto eher kann auf seine ununterbrochene Durchführung und Wirksamkeit i. S. v. Fehlervermeidung vertraut werden. Das gilt insbesondere für teil- und vollautomatisierte Prozesse. Und desto eher kann aus der Dokumentation des Prozesses auf die Qualität geschlossen werden. An den nachfolgenden Beispielen s...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.1 Elektronische Rechnung (Abs. 1)

Rz. 3 Abrechnungsdaten von Kostenerstattungsleistungen (z. B. selbstbeschaffte Leistungen nach § 13 Abs. 3) können über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden (elektronische Rechnung, Satz 1). Die elektronische Rechnung ist möglich, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar sind. Die erforderlichen Maßnahmen führt die...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.8 Elektronische Rechnung (Satz 2 Nr. 8)

Rz. 14b Die elektronische Rechnung wird als neue Anwendung der Telematikinfrastruktur in die Liste der Kernanwendungen aufgenommen (BT-Drs. 20/9048 S. 108). Gegenwärtig basiert der Kostenerstattungsprozess bei medizinischen Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen und von den Versicherten zunächst selbst getragen werden, mit Ausnahme der Abrechnung von elek...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektronische Rechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 61 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die elektronische Rechnung wird eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 1) und ersetzt das papiergebundene ...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 3 Materialien

Rz. 10 ECOVIS Webservice GmbH (Herausg.), E-Rechnung: Was Ärzte und Apotheken wissen sollten, www.ecovis.com/medizin/e-rechnung-was-aerzte-und-apotheken-wissen-sollten; abgerufen: 11.6.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.4 Einwilligung des Versicherten (Abs. 4)

Rz. 7 Der Versicherte willigt in den Zugriff auf seine Daten in der elektronischen Rechnung über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes ein (z. B. Smartphone). Dazu ist eine eindeutige bestätigende Handlung erforderlich. Die Einzelheiten spezifiziert die gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.6 Erforderliche Maßnahmen (Abs. 6)

Rz. 9 Die gematik ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen spätestens bis zum 1.1.2025 durchzuführen, damit die elektronische Rechnung unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Dazu setzt sie sich mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ins Benehmen.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abrechnungsdaten medizinischer Leistungen, die nicht als Sachleistung abgerechnet und von Versicherten getragen werden, können innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die Nutzung der elektronischen Rechnung wird möglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Te...mehr