Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4 Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die kommunalen Rechnungsempfänger

Zusätzlich zu den bereits dargestellten Annahme- und Lieferantenverpflichtungen im öffentlichen Bereich, kommen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 und der darin enthaltenen, obligatorischen Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Verpflichtung) weitere Vorgaben auf Kommunen und da...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 5 Fazit

Der Empfang von strukturierten E-Rechnungen ist bei Kommunen und kommunalen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Das Wachstumschancengesetz stellt somit hinsichtlich des Empfangs von strukturierten E-Rechnungen keine neue Herausforderung dar, da mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bereits d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 1 Hintergrund

Spätestens mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates v. 16.4.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat auch die E-Rechnung Einzug ins kommunale Umfeld gehalten. Der für die Umsetzung in Deutschland grundsätzlich maßgebliche E-Rechnungs-Standard, die XRechnung , andere EN16931-konforme E-Rechnung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.2 Sendeverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Eine Sendeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber und somit auch Kommunen und kommunale Einrichtungen ergibt sich nur für den fiskalischen Bereich bei einer umsatzsteuerrelevanten Leistung an Unternehmen. Öffentlich-rechtliche Abgaben, wie z. B. Gebühren, Bußgelder, Zölle, Beiträge oder auch Steuern unterfallen der Abgabenordnung und entsprechenden Satzungen und unterliege...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.15 Schleswig-Holstein

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 52g LVwG SH und ERechVO SH Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen ode...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.3 Berlin

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): BERG und E-RechVO Berlin Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Nachnutzung der OZG-RE (= "Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform" des Bundes) Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: keine Lieferantenverpflichtung: Kein...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.5 Bremen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4 Abs. 2 BremEGovG und ERechVO Bremen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Bremen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme fü...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.7 Hessen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 HEGovG i. V. m. E-Rech-VO Hessen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme bei unzum...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.9 Niedersachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 6 Abs. 3 ff. NDIG und NERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Web...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.12 Saarland

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 10a Abs. 3 E-GovG SL und ERechVO SL Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Saarland kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhalt...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERechGRP und RechVORP Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal RLP kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftig Rech...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERG LSA und ERechVO LSA Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Sachsen-Anhalt kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhal...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.2 Bayern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): Art. 18 Abs. 2 BayDiG i. V. m. § 8 BayDiV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Wertgrenze 1.000 EUR...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.4 Brandenburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 BbgEGovG und BbgERechV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und ab dem 1.1.2025 im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdate...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.6 Hamburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnu...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG M-V und ERechVO M-V Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverpfli...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 7a EGovG NRW und ERechVO NRW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal NRW kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.13 Sachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 3a SächsEGovG und SächsEGovGDVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverp...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.1 Baden-Württemberg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG BW i. V. m. § 15 Abs. 4 Nr. 6 EGovG BW und E-RechVO BW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung nur im oberschwelligen Bereich Portal: Sonstige Rechnungsempfänger i. S. der E-Rechnungsverordnung BW wie Kommunen können auf freiwilliger Basis das Portal Service BW nutzen Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol und W...mehr

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Hinweise der Bundessteuerbe... / a. Ausgewählte konkrete Möglichkeiten zur Etablierung von Steuerkontrollen im Tagesalltag des Steuerberaters

Je festgelegter ein Bearbeitungs- und Kontrollablauf in der Praxis ist, desto eher kann auf seine ununterbrochene Durchführung und Wirksamkeit i. S. v. Fehlervermeidung vertraut werden. Das gilt insbesondere für teil- und vollautomatisierte Prozesse. Und desto eher kann aus der Dokumentation des Prozesses auf die Qualität geschlossen werden. An den nachfolgenden Beispielen s...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.1 Elektronische Rechnung (Abs. 1)

Rz. 3 Abrechnungsdaten von Kostenerstattungsleistungen (z. B. selbstbeschaffte Leistungen nach § 13 Abs. 3) können über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden (elektronische Rechnung, Satz 1). Die elektronische Rechnung ist möglich, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar sind. Die erforderlichen Maßnahmen führt die...mehr

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Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 2.1.8 Elektronische Rechnung (Satz 2 Nr. 8)

Rz. 14b Die elektronische Rechnung wird als neue Anwendung der Telematikinfrastruktur in die Liste der Kernanwendungen aufgenommen (BT-Drs. 20/9048 S. 108). Gegenwärtig basiert der Kostenerstattungsprozess bei medizinischen Leistungen, die nicht dem Sachleistungsprinzip unterliegen und von den Versicherten zunächst selbst getragen werden, mit Ausnahme der Abrechnung von elek...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektronische Rechnung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 61 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die elektronische Rechnung wird eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 1) und ersetzt das papiergebundene ...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 3 Materialien

Rz. 10 ECOVIS Webservice GmbH (Herausg.), E-Rechnung: Was Ärzte und Apotheken wissen sollten, www.ecovis.com/medizin/e-rechnung-was-aerzte-und-apotheken-wissen-sollten; abgerufen: 11.6.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 61 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die elektronische Rechnung wird eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 1) und ersetzt das papiergebundene Verfahren im Rechnu...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.4 Einwilligung des Versicherten (Abs. 4)

Rz. 7 Der Versicherte willigt in den Zugriff auf seine Daten in der elektronischen Rechnung über die Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgerätes ein (z. B. Smartphone). Dazu ist eine eindeutige bestätigende Handlung erforderlich. Die Einzelheiten spezifiziert die gematik.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.6 Erforderliche Maßnahmen (Abs. 6)

Rz. 9 Die gematik ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen spätestens bis zum 1.1.2025 durchzuführen, damit die elektronische Rechnung unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht. Dazu setzt sie sich mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ins Benehmen.mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abrechnungsdaten medizinischer Leistungen, die nicht als Sachleistung abgerechnet und von Versicherten getragen werden, können innerhalb der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die Nutzung der elektronischen Rechnung wird möglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft für Te...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.5 Dauer der Datenspeicherung (Abs. 5)

Rz. 8 Die Daten elektronischer Rechnungen dürfen für die Dauer von maximal 10 Jahren in den Diensten der Anwendung gespeichert werden. Die Speicherdauer gilt nur für Daten, in deren Übermittlung der Versicherte eingewilligt hat (Rz. 7). Der Kostenerstattungsanspruch von Versicherungsnehmern der privaten Krankenversicherung gegenüber ihrem Versicherer besteht fort, nachdem di...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.3 Korrektur von Daten (Abs. 3)

Rz. 6 Die Rechnungsdaten können vom Versicherten jederzeit (also auch nach bereits erfolgter Abrechnung) zum Zweck der Korrektur mit den Zugriffsberechtigten (Abs. 2) geteilt werden (data sharing). Die Zugriffsberechtigten dürfen die Daten entsprechend verarbeiten. Die Datenteilung ist zweckgebunden ("zur Korrektur").mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Elektronische Rechnung (Abs. 1) Rz. 3 Abrechnungsdaten von Kostenerstattungsleistungen (z. B. selbstbeschaffte Leistungen nach § 13 Abs. 3) können über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden (elektronische Rechnung, Satz 1). Die elektronische Rechnung ist möglich, wenn die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten der Telematikinfrastruktur verfügbar sind. Die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.2 Zugriffsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 5 Die Nutzung der Daten ist zweckgebunden ("zu Abrechnungszwecken"). Zugriffsberechtigt sind Ärzte und Zahnärzte sowie Personen, die als deren berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Apotheker sowie Personen, die dort als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Verrechnungsstellen, soweit sie im Auftrag der Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 334 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innerbetriebliches Kontroll... / 2.3 Umsatzsteuerspezifische Anforderungen an ein IKS

Für umsatzsteuerliche Zwecke sind insbesondere die umsatzsteuerrelevanten Risikofelder des betreffenden Unternehmens in den Blick zu nehmen. Wie bereits geschildert, bedeutet dies zunächst relevante Geschäftsvorfälle zu kennen, zu identifizieren und einer Bewertung zuzuführen. Hierfür ist entscheidend, dass sichergestellt wird, dass die dafür verantwortlichen (Steuer-)Funktio...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Entwurf des BMF zur E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Ab dem 1.1.2025 ergibt sich eine mit Übergangsregelungen versehene gesetzliche Verpflichtung, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen. Da diese Verpflichtung für (fast) alle Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben wird, hat die Finanzverwaltung, nachdem sie schon im Oktober 2023 kurz vorab Stellung genommen hatte, einen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6.4 Änderungen zum 1.1.2025 durch die Einführung der E-Rechnung

Übersicht der Änderungen durch Einführung der E-Rechnungen ab 1.1.2025 Änderungen durch Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6 Was bei elektronischen Rechnungen zu beachten ist

Ab dem 1.1.2025 werden elektronische Rechnungen (sog. E-Rechnungen) im B2B-Bereich (bei Geschäften zwischen Unternehmern) grundsätzlich verpflichtend eingeführt, d. h. die Bedeutung rein elektronisch ausgestellter und erhaltener Rechnungen nimmt an Bedeutung zu. An die Übermittlung und Archivierung von elektronischen Rechnungen sind besondere Anforderungen gestellt. Bis eins...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6.2 Was bei der elektronischen Rechnung sichergestellt werden muss

Bei der elektronischen Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts nachgewiesen bzw. dokumentiert werden sowie die Lesbarkeit der Rechnung gesichert sein. Ein Unternehmer erfüllt diese Voraussetzungen, wenn er ein innerbetriebliches Kontrollverfahren einführt, bei dem ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung herzustellen ist. Wi...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6.1 Welche Rechnungen als elektronische Rechnung zählen

Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.[1] Hierunter fallen z. B. Rechnungen, die wie folgt übermittelt werden: per E-Mail mit PDF- oder Textdateianhang, per Computer, Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI). Die Übermittlung einer Rechnung von Standard-Fax zu S...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ordnungsgemäße Rechnung Elektronische Rechnung Rechnungskorrekturmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 6.3 Innerbetriebliche Kontrolle: Wie sie eingerichtet werden kann

Die innerbetriebliche Kontrolle kann per EDV oder manuell (handschriftlich) durchgeführt werden. Es sollte von vornherein festgelegt werden, wer die innerbetriebliche Kontrolle übernehmen soll. Was sinnvoll ist, hängt letztlich von der Größe und Struktur des Unternehmens ab. Ist die abgerechnete Leistung kontrolliert und der Rechnungsbetrag überwiesen worden, unterstellt die...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 8 Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug beansprucht werden kann

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt. Der Unternehmer kann die Vorsteuer deshalb erst in dem Besteuerungszeitraum geltend machen, in dem alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Ist eine Rechnung z. B. am 31.12. ausgestellt und per Post versandt worden, kann der Unternehmer die Rechnung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working-Capital-Management:... / 3 Verbesserungsmöglichkeiten prüfen

Trotz Strategieänderungen ist es möglich, negative Auswirkungen durch eine Erhöhung des Working-Capitals zu begrenzen. Die Auflistung zeigt einige Beispiele und soll Ideen liefern: Prüfung, ob man Preiserhöhungen gegenüber eigenen Kunden durchsetzen kann, die zumindest die steigenden Beschaffungs- und Kapitalbindungskosten ausgleichen. Falls möglich, sollten Verträge mit Prei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 5. E-Rechnung

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung wird ohne Änderung am Inhalt oder beim Zeitplan entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 17.11.2023[15] umgesetzt. Die Regelungen zur E-Rechnung treten am 1.1.2025 in Kraft und können entsprechend den gem. § 27 Abs. 38 UStG bis Ende 2027 laufenden Übergangsregelungen gestaffelt angewendet werden.[16] Beibehalten wurden die Verein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / IV. Fazit

Die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Änderungen des UStG haben das Vermittlungsverfahren nahezu unverändert überstanden. Lediglich die erneute Absenkung des Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG sowie das vorzeitige Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes für Gas- und Wärmelieferungen wurden nicht umgesetzt. Nun steht auch fest, dass alle Unternehmer sich – sofern noch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / [Ohne Titel]

StB Tim Flad[*] Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.3.2024 ist u.a. die Einführung der obligatorischen E-Rechnung beschlossene Sache. Anknüpfend an den Beitrag aus der Januar-Ausgabe, UStB 2024, S. 22, werden die finalen Änderungen des UStG durch das Wachstumschancengesetz und die im Vermittlungsverfahren vorgenommenen Anpassungen kurz vorgest...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Rechnung: Chance und Hera... / 5 E-Rechnung als Katalysator

Wenn die E-Rechnung kommt, benötigen Unternehmen i. d. R. eine Software, um im ersten Schritt E-Rechnungen verarbeiten zu können. Idealerweise kann diese Software auch direkt E-Rechnungen erstellen. Zudem müssen Prozessschritte, wie Rechnungsfreigabe, Zahlung, Übermittlung an den Steuerberater etc., digitalisiert werden. Die E-Rechnung wird so unweigerlich zum Katalysator de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Rechnung: Chance und Hera... / 2 Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab 1.1.2025

Um zu verstehen, warum diese Verpflichtung bereits weitreichende Auswirkungen auf den Geschäftsalltag von Unternehmen haben kann, hilft es, sich die Definition einer E-Rechnung genauer anzusehen: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
E-Rechnung: Chance und Hera... / 1 Wachstumschancengesetz

Der Diskussionsentwurf des BMF zur verpflichtenden Einführung einer E-Rechnung im B2B-Bereich ist im August 2023 in den Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz eingegangen. Nach dem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hatte, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. In einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren hatte die Länderkammer über 50 Anmerkungen zur...mehr