Fachbeiträge & Kommentare zu Einzelunternehmen

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bereinigung des Ausgangswertes

Rz. 7 Der Ausgangswert (Bilanzgewinn) ist bewertungsrechtlich ggf. noch zu bereinigen, um nur solche Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen zuzulassen, die durch den "gewöhnlichen" Betrieb verursacht werden. Damit wird der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses hinsichtlich solcher Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen korrigiert, die einmalig sind oder ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Abzüge

Rz. 11 Ausführungen zu ausgewählten Punkten: B) § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b BewG: Einmalige Veräußerungsgewinne und außerordentliche Erträge sind zu korrigieren. Hierbei sind diese Veräußerungsgewinne von Veräußerungen zu unterscheiden, die im Geschäftsbetrieb immer wieder vorkommen. Sich regelmäßig ereignende Veräußerungen führen nicht zu einer Kürzung (s. Mannek in S...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17 Das Feststellungsverfahren (§ 13b Abs. 10 ErbStG)

Rz. 294 Die für die Besteuerung relevanten Werte werden im Rahmen eines Feststellungsverfahrens gesondert und einheitlich festgestellt. Festzustellen sind gemäß § 13b Abs. 10 ErbStG die Summe der gemeinen Wertemehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland als Personenunternehmen gelten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25.06.2021 (s. BGBl I 2021, 2056) wurde § 95 Abs. 1 BewG um eine Regelung zur Lückenfüllung ergänzt. Es geht dabei um die Behandlung von gewerblich tätigen ausländischen Kapitalgesellschaften, die im Inland aufgrund der Sitztheorie (s. dazu BGH vom 27.1...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.1 Die Steuerpflicht des Übergangs

Rz. 325 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG ist nur auf den Anwachsungserwerb der/des Alt-Gesellschafter/s anzuwenden. In den oben diskutierten Fällen kommt diese Folge nur bei der Fortsetzungsklausel oder bei der gesetzlichen Nachfolge bei einer OHG zum Tragen. Weitere Voraussetzung für einen steuerpflichtigen Erwerb ist, dass der Steuerwert des erworbenen Anteils höher ist als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 4k Abs 6 S 1 EStG findet die Vorschrift sowohl Anwendung auf Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sowie solcher zwischen Stammhaus und Betriebstätte als auch bei strukturierten Gestaltungen. Rn. 19 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das neue BA-Abzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen iSd § 4k EStG ist syst...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 84 Das Erbschaftsteuergesetz zielt innerhalb der Bewertungsebene auf eine verfassungskonforme und realitätsgerechte Verkehrswertbewertung aller Vermögensarten ab. Dabei wird (auch) die Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen sowie Anteile an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft) und der nicht notierten Anteile an Kapitalgesellschaften am gemeinen Wert...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift gilt unmittelbar nur für den gewerblichen Einzelunternehmer i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG aufgeführten gewerblich tätigen PersG (OHG, KG oder andere PersG wie die atypisch stille Gesellschaft oder die atypische Unterbeteiligung, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (s. dazu auch § 97 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.5.3 Mittelbare Zuwendung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 233 Ebenso wie Anteile an Personengesellschaften können auch Anteile an Kapitalgesellschaften Gegenstand einer mittelbaren Zuwendung sein. Je nachdem, ob der Zuwendende dem Bedachten die Mittel zum Erwerb der Beteiligung zur Verfügung stellt – dann offene mittelbare Zuwendung – oder der Bedachte zwar eigene Vermögenswerte einsetzt, aber einen Gesellschaftsanteil erhält, ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Mitunternehmerschaften (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 14 Zu den von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG erfassten PersG gehören: die gewerblich tätigen PersG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), die nur teilweise gewerblich tätigen PersG, die infolge Abfärbung vollumfänglich Gewerbebetrieb sind (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), die gewerblich geprägten PersG (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), die freiberuflich tätigen PersG (§ 18 Abs. 4 Satz 2 EStG), Pers...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.2. Ersatztatbestände

Rz. 196 Wie auch bereits bei der Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 nicht nur die reine Veräußerung eine schädliche Verfügung über die begünstigt erworbenen Anteile dar, sondern auch der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge. So stellt Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 die verdeckte Einlage der begünstigt erw...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.3.2 Neufassung des § 12 ErbStG

Rz. 23 Die Vorschrift stellt auch nach dem ErbStRG die "Brücke" zu den (neuen) Bewertungsregeln des Bewertungsgesetzes her und entlastet so das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bedarfsbewertung. § 12 Abs. 1 ErbStG verweist (wie bisher) grds. auf die allgemeinen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes. Soweit nach § 151 BewG gesonderte...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Nationaler Anwendungsbereich

Rz. 1 Wird BV im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung übertragen, bemisst sich die Erbschaftsteuer am Wert des übertragenen Vermögens. Folglich stellt sich die Frage nach dem passenden Bewertungsverfahren. Bewertungsgutachten sind grds. sehr teuer und zeitaufwendig. Daher hat der Gesetzgeber im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 9. Zu § 13a Abs. 8 ErbStG

Rz. 237 § 13a Abs. 8 regelt die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Auslandssachverhalten. Ist neben inländischem Vermögen auch ausländisches Vermögen, welches zum begünstigten Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 gehört, d. h. begünstigtes Vermögen, das sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums befindet (s....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.5 Eintrittsklausel (ein Erbe oder Nicht-Erbe erwirkt die Gesellschafter-Nachfolge)

Rz. 342 Die Verwaltung behandelt den Eintritt aufgrund der Eintrittsklausel rückwirkend als Erwerb von Todes wegen, d. h. als Erwerb vom Erblasser, wenn der Eintritt unmittelbar nach dem Erbfall erfolgt: Der Eintritt eines Erben aufgrund einer Eintrittsklausel ist kein Anwendungsfall des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG. Macht der Erbe in der Abfindungsvariante von seinem Eint...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 29 Der Bedarfswert von Anteilen an KapG (Anteilswert), die nicht mit dem Kurswert bewertet werden können (insb. GmbH-Anteile) und deren gemeiner Wert sich auch nicht aus Verkäufen ableiten lässt, war bis 2008 nach dem Stuttgarter Verfahren zu schätzen (§ 11 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. BewG a. F.). Der gemeine Wert des Anteils war dabei unter Berücksichtigung des Vermögens (Ve...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Betriebsvermögen

Rz. 11 Gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG unterliegt der Wert des BV eines Einzelunternehmens (§ 95 BewG) oder Freiberuflers (§ 96 BewG) sowie eines Anteils am BV einer Gesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG der gesonderten Feststellung. Dies gilt auch im Fall einer atypisch stillen Beteiligung oder Unterbeteiligung, bei der der stille Gesellschafter als Mitunt...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.7 Steuerbefreiung

Rz. 770 Eine weitere Frage stellt sich, wenn im Rahmen einer disquotalen Einlage ein nach §§ 13a ff. ErbStG begünstigtes Unternehmen bzw. begünstigter Gesellschaftsanteil in die Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Nach dem Wortlaut des § 13b ErbStG ist die Zuwendung eines Einzelunternehmens, eines Mitunternehmeranteils, eines qualifizierten GmbH-Anteils oder eines land- un...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.2.1 Disquotale Zuwendungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

Rz. 427 Bei Einlagefällen geht die FinVerw im Grundsatz entsprechend der ständigen Rspr. des BFH (vgl. BFH vom 19.06.1996, BStBl II 1996, 616; vom 09.12.2009, BStBl II 2010, 566; vom 30.01.2018, BStBl II 2018, 656) davon aus, dass keine (mittelbare) freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zwischen den Gesellschaftern vorliegt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fa...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Übertragung eines Gewerbebetriebes

Rz. 26 Die Übertragung eines ganzen Gewerbebetriebes ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG begünstigt. Die Begriffe Gewerbebetrieb oder Teilbetrieb sind nach ertragsteuerlichen Grundsätzen abzugrenzen (R E 13b.5 Abs. 2 S. 2 ErbStR). Erfasst sind damit alle Teile eines Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, ebenso ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Wahlrecht bei offensichtlich zutreffendem Ergebnis

Rz. 13 Die vorbestimmten Typisierungen im vereinfachten Ertragswertverfahren können dazu führen, dass bei der Anwendung des Verfahrens das ermittelte Ergebnis von dem gemeinen Wert abweicht (s. R B 199.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR). Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG besteht für den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden. Gesetzliche Tatbestand...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.2 Der vorgefasste Plan des Erblassers

Rz. 234 Die Investition muss auf einem vorgefassten Plan des Erblassers beruhen, was sich in der Praxis als äußerst problematisch darstellen kann, da in der Regel Investitionspläne durch die Geschäftsführung und nicht notwendiger Weise durch den Eigentümer bzw. den Gesellschafter gefasst werden (vgl. Viskorf in V/S/W, ErbStG § 13b Rz. 272). Der Plan und seine Umsetzung durch...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 17.2.1.5.1 Forderungsverzicht

Rz. 761 Obwohl bereits im Gesetzgebungsverfahren (Bericht des Finanzausschusses BT-Drs. 17/7524, 8) gesehen wurde, dass Sanierungsfälle, insb. Forderungsverzichte, vom Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG erfasst sind, hat diese Erkenntnis keinen Eingang in den Gesetzestext gefunden. Zur Abmilderung will nunmehr die Finanzbehörde (R E 7.5 Abs. 11 Satz 9 ErbStR) nicht beanst...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4 Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 33 Damit die Übertragung eines Mitunternehmeranteils begünstigungsfähig ist, muss der Erwerber aufgrund des übertragenen Anteils sowohl Gesellschafter als auch Mitunternehmer werden. Auch die Mitunternehmerschaft des Zuwendenden muss für den Übergang von steuerbegünstigtem Betriebsvermögen gewährleistet sein. Problematisch wird es, wenn bei kurzen Behaltenszeiten Mitunte...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1 Substanzwertverfahren

Rz. 31 Der durch das vereinfachte Ertragswertverfahren ermittelte gemeine Wert des Einzelunternehmens, kann auch negativ sein. Er darf jedoch den Mindestwert (Substanzwert) nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG nicht unterschreiten. Der Substanzwert ist nur anzusetzen, sofern dieser höher ist als der im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Ertragswert (ggf. erhöht bzw. gekür...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personengesell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine neue Kapitalgesellschaft

Leitsatz Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG gilt für alle Umwandlungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 GrEStG. Sachverhalt Ein Einzelunternehmer hat mit Vertrag vom 7.3.2021 sein Einzelunternehmen auf die neu gegründete E GmbH ausgegliedert. Im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens befanden sich Grundstücke sowie Anteile grundbesitzender Kapitalgesellschaften. Das Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 106 Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft und überlässt sie der Betriebs-GmbH ihre Gebäude nebst Einrichtung, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, sodass die Vergünstigung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG nicht in Betracht kommt. Die Besitzgesellschaft beschränkt sich hier nicht auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 206 Bei dem Anteilsinhaber muss es sich um ein Unternehmen i. S. d. § 2 GewStG handeln.[1] Unternehmen i. d. S. können z. B. sein: Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Genossenschaften. Voraussetzung ist, dass die Anteile im Betriebsvermögen dieser Unternehmen gehalten werden. Begünstigt sind auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 129 Im Rahmen von § 9 Nr. 2a GewStG kann – ebenso wie bei § 9 Nr. 2 GewStG – das Unternehmen, das die Beteiligung hält, grundsätzlich jedes Unternehmen sein, das nach § 2 GewStG der GewSt unterliegt. Auf die Rechtsform des die Beteiligung haltenden Unternehmens kommt es nicht an. Es kann sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Versicheru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.1 Allgemeines

Rz. 173 § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG lässt in Anlehnung an den Abzug von Sonderausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b EStG und den entsprechenden Abzug von Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG die Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.2 Kürzungsberechtigte Unternehmen

Rz. 178 Die Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG gilt grundsätzlich für alle Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG, gleich welcher Rechtsform. Eine Ausnahme besteht hinsichtlich des besonderen Kürzungsbetrags für Zuwendungen an Stiftungen nach § 9 Nr. 5 S. 9 GewStG. Er steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu, nicht dagegen z. B. Kapitalgesellschaften. Keine Bes...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.7.2 Praxisrelevante Einzelfälle aus Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung

Rz. 135 Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr fallen Gewinnermittlungs- und Veranlagungszeitraum auseinander, wobei bei Gewerbetreibenden in diesem Fall der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Enden in einem Kalenderjahr nun mehrere Wirtschaftsjahre, so sind die zusamm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.4 Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen (§ 9 Nr. 5 S. 9, 10, 12, 13 GewStG)

Rz. 187 Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf Antrag – dieser bedarf keiner Form – neben der Kürzung nach § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG eine Kürzung um die im Ez in den Vermögensstock einer Stiftung geleisteten Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 – 54 AO in diesem und in den folgenden 9 Ez bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR vornehmen. Mit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / III. Vorsteuerabzug

Rz. 45 Die Erben oder Vermächtnisnehmer können die ihnen vom Testamentsvollstrecker in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dann als Vorsteuer abziehen, wenn sie selbst als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG anzusehen, die Tätigkeiten für das Unternehmen bestimmt sind und kein Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die entsprech...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / 4. Zuschlag wegen besonderer sozialer Verantwortung?

Rz. 25 Aber auch in den Fällen, in denen die Testamentsvollstreckung in besonderer sozialer Verantwortung erfolgt – und diese sind in der Praxis gar nicht so selten – erweist sich die Gebührenbegrenzung als ein eher kontraproduktives Mittel. Rz. 26 Praxisbeispiel Ein Einzelunternehmen, alt eingesessen, aber ohne nennenswerten Verkehrswert, soll durch den Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 1. Berufsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 61 Die treuhänderische Tätigkeit, und als eine solche stellt sich die Testamentsvollstreckung dar, gehört gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 39 Abs. 1 Nr. 6 BOStB zum Berufsbild des Steuerberaters. Eine Ausnahme besteht allerdings bei gewerblicher Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die Führung eines Einzelunternehmens oder die Übernahme der vollen persönlichen Haftung b...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.3 Synoptische Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen

Rz. 17 Eine (nicht abschließende) Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Kodifizierungen bezüglich Aufstellung, Inhalt, Offenlegung und Prüfung des Lageberichts soll Tabelle 3 geben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / d) Historie des Rundfunkstaatsvertrags/Medienstaatsvertrags

Rz. 139 Die Länder haben mit dem Rundfunkstaatsvertrag 1987 eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen, der nach der deutschen Einheit mit dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland mit Wirkung zum 1.1.1992 grundlegend novelliert wurde.[152] Der Rundfunkstaatsvertrag ist das wesentliche länderübergreifende Gesetz, das für alle Bereiche des öffentlich-rech...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr