Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verweis (Abs 2).

Rn 12 § 93 II verweist auf §§ 775 Nr 1 u 2, 776 ZPO. Diese Vorschriften enthalten weitere Vorgaben, wie die betroffenen Vollstreckungsorgane (Gericht, Gerichtsvollzieher) bei einer Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Vollstreckung zu verfahren haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Mit der Erinnerung nach § 766 kann der Schuldner bis zur Ablieferung (s § 817 Rn 11–12) geltend machen, dass die Vollstreckung nach § 818 einzustellen ist; der Gläubiger kann mit ihr gg eine vorzeitige Einstellung vorgehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 171. Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristunterbrechung.

Rn 6 Die Vollziehungsfrist wird unterbrochen durch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ddorf OLGZ 87, 367). Die Einlegung von Widerspruch oder Rechtsmitteln gg den Arrestbefehl führt nicht zur Unterbrechung.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Auswirkungen

Rz. 1315 [Autor/Stand] Das Strafprozessrecht verwendet einen eigenständigen prozessualen Begriff der Tat, nach dem sich vor allem der Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung und Urteilsfindung und – damit verbunden – der Umfang der Rechtskraft richten (vgl. § 155 Abs. 1, § 264 StPO). Er ist grds. unabhängig vom materiellen Tatbegriff des Strafzumessungsrechts (s. dazu § 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 93 ermöglicht dem Gericht, die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass einer der insgesamt fünf in Abs 1 genannten Fälle vorliegt. § 93 FamFG entspricht insoweit weitgehend §§ 707, 719 ZPO. Abs 2 verweist für die Umsetzung der Einstellung durch das zuständige Vollstreckungsorgan auf §§ 775 Nr 1 u 2, 776 ZPO.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Gesamtbereinigung

Rz. 1309 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund ist eine vorzeitige Festlegung auf einen bestimmten Sachverhalt im Steuerverfahren nur angezeigt, wenn damit gleichzeitig ein laufendes Strafverfahren erledigt werden kann. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich in einem von der FinB selbständig geführten Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO) an, indem der Stpfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anknüpfung.

Rn 4 Der Gläubiger ist aufgrund des Überweisungsbeschlusses zur Einziehung der gepfändeten Forderung befugt. Er darf ggü dem Drittschuldner auf Leistung an sich klagen, um gg diesen einen Vollstreckungstitel zu erlangen. Die Begründetheit der Drittschuldnerklage setzt voraus, dass der Anspruch des Schuldners gg den Drittschuldner besteht, gerichtlich durchsetzbar ist und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Klageerhebung gem. §§ 767, 768 hemmt die Vollstreckung nicht; gleiches gilt für die Fälle, in denen §§ 767, 768 durch Verweisung anzuwenden sind. Gemäß § 769 kann daher der Schuldner, der eine entspr Klage erhoben hat, die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw die Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln im Weg der einstweiligen Anordnung erreichen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materieller.

Rn 4 Hat die Berufung Aussicht auf Erfolg, muss das zweitinstanzliche Gericht in eine Interessensabwägung darüber eintreten, ob die Zwangsvollstreckung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs und der wirtschaftlichen Auswirkungen ausnw einzustellen ist (Hamm FamRZ 11, 1317). Darin ist einzustellen, dass sich die Schutzinteressen des Schuldners idR dari...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Bereits durchgeführte Pfändungsmaßnahmen werden von einer Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 775 nicht berührt. Die Aufhebung erfolgt nach § 776.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 iVm § 294 ZPO; s § 294 ZPO Rn 1 ff) eines nicht zu ersetzenden Nachteils für den Schuldner im Falle einer den sofort wirksamen Titel im Rechtsmittelverfahren zugunsten des Schuldners abändernden Entscheidung. Das bedingt zunächst, dass dem eingelegten Rechtsmittel Erfolgsaussichten beigemessen werden können (Rostock FamR...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹).

Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 206). Häufig zweistufig ausgestaltet sind auch die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. § 717 II.

Rn 55 Vollstreckt der Gläubiger aus dem Urt, gg das der Vollstreckungsschuldner im Weg der Vollstreckungsgegenklage erfolgreich vorgegangen ist, scheidet eine Schadensersatzpflicht in analoger Anwendung des § 717 II 1 aus. Dies gilt auch dann, wenn er aus einem formell rkr Urt vollstreckt hat, das wegen inhaltlicher Unbestimmtheit nicht der materiellen Rechtskraft fähig ist ...mehr

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ZErb 08/2025, Die Teilungsversteigerung

Peter Bothe 3. Auflage 2025 256 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5 Beim Vorwort zu diesem Werk und auch in der Einleitung hat man beinahe das Gefühl, als wolle der Autor den geneigten Leser vor der Lektüre warnen. So schreibt er davon, dass die Teilungsversteigerung eigentlich einer Wette gleiche und selbst Experten auf diesem Gebiet sie wahlweise als "Alptraum" ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vorliegen (s vor §§ 704 ff Rn 9). Zudem muss durch Pfändung nach §§ 803, 808 f eine wirksame Verstrickung bewirkt worden sein; das Bestehen eines Pfändungspfandrechts nach § 804 ist nicht erforderlich (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2). Verwertungshindernisse, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mängel der Vollstreckungshandlung.

Rn 7 Ein besseres Recht des Gläubigers kann entstehen durch das Nichtbestehen oder die Mangelhaftigkeit des Pfandrechtes. Das gilt auch, wenn das Pfandrecht nach der Pfändung weggefallen ist, zB das nach Vorpfändung gem § 845 nicht fristgerecht gepfändet wurde (MüKoZPO/Eickmann Rz 12). Auch die Anfechtbarkeit des Pfändungspfandrechtes und die Aufhebung erteilt nach § 776 rei...mehr

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Der richtige Umgang mit dem... / 2.2 Qualifizierung

Gerade bei neu gewählten Betriebsratsmitgliedern ist es ratsam, sich über geeignete Weiterqualifizierungsmaßnahmen Gedanken zu machen. So beweist man einerseits, wie wichtig einem auch die Bildung des Betriebsrats ist und hat zum anderen effektive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit, da Probleme wegen Unwissenheit nicht oder vermindert auftreten. Auch die Einstellung der Betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 11 Der Pfändungsbeschluss legt dem Drittschuldner keine allgemeinen Handlungspflichten auf (BGHZ 105, 358, 361). Nach § 840 hat er lediglich auf Verlangen des Gläubigers bestimmte Erklärungen abzugeben, was als Anomalie verstanden werden kann (BGHZ 92, 126, 131; BGH NZFam 21, 307 Rz 13). Eine weitere Tätigkeit wird vom Drittschuldner nicht verlangt. Aufgrund dieses Ausnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirkung.

Rn 29 Der wirksame Prozessvergleich beendet den Prozess und die Rechtshängigkeit ganz oder tw (BGHZ 28, 171, 172; 41, 310, 311). Vorausgegangene und noch nicht rkr Urteile werden wirkungslos; die Vollstreckbarkeit entfällt (BGH NJW 69, 1480, 1481 [BGH 21.05.1969 - VIII ZR 141/67]). Die wirksam beendete Rechtshängigkeit kann nicht dadurch wieder aufleben, dass die Parteien au...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 267 In der Person des Erblassers entstandene Steuerschulden wie insbesondere Einkommensteuer oder Gewerbesteuer gehen gem. § 45 AO im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Daran ändert sich durch die Testamentsvollstreckung grundsätzlich nichts. Hatte der Erblasser für seine persönlichen Steuern noch keine Steuererklärungen abgegeben, ist der Testamentsvolls...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 5. Multimorbidität und Multimedikation

Rz. 70 Multimorbidität bedeutet, dass ein Mensch an mehr als zwei verschiedenen Erkrankungen leidet. Die Zahl der Betroffenen nimmt mit dem Alter zu, was eine Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten nach sich ziehen kann. Im Fall einer Begutachtung sind somit zum einen die wechselseitige Wirkung bzw. die Verstärkungseffekte der verschiedenen Erkrankungen aufeinander zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Personalhoheit.

Rn 14 Nicht erfasst sind schließlich die zum Hausgut der Exekutive zählenden Entscheidungen der Personalhoheit, also die Einstellung, Zuweisung, Ernennung oder Beförderung von Richtern bzw deren Abordnung, Versetzung oder Entlassung, ferner die Ausstattung der Gerichte mit den dafür notwendigen Planstellen, die der Haushaltsgesetzgeber bewilligt hat; hier zeigt sich die Abhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Festsetzung bei Fortfall des Titels.

Rn 26 Die Festsetzung von Ordnungsmitteln kann nur auf Grundlage eines wirksamen Titels erfolgen. Eine Verurteilung des Schuldners im Falle eines Titelfortfalls kommt nicht in Betracht, wenn der Titel bzw seine Vollstreckbarkeit vor Begehung der Zuwiderhandlung aufgehoben wurde (Frankf NJW-RR 11, 1290 [BGH 05.05.2011 - VII ZR 47/08]; KG NJW-RR 04, 68, 69 [KG Berlin 06.05.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherungsvollstreckung.

Rn 16 Auch im Wege der Sicherungsvollstreckung kann eine Zwangshypothek eingetragen werden (BGH FamRZ 13, 1734). Aus einem nur gg Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urt kann nach Zustellung und Ablauf einer Wartefrist von zwei Wochen (§ 750 III) auch ohne vorherige Gläubigersicherheit eine Zwangshypothek eingetragen werden, wenn der Schuldner nicht zur Abwendung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 6 Die Entscheidungen müssen vollstreckbar, somit entweder rkr, für vorläufig vollstreckbar erklärt oder kraft Gesetzes vollstreckbar sein. Urt aus §§ 767, 771 ff müssen daher, um den Anforderungen des § 775 Nr 1 zu genügen, für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, auch wenn dies an sich nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung geboten wäre. Ist die vorläufige Vollstr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafklageverbrauch

Rz. 47 [Autor/Stand] Der Verbrauch der Strafklage und damit unbeschränkte Rechtskraftverzehrwirkung tritt dabei durch ein in der Sache ergangenes Strafurteil ein[2] (s. Rz. 748 ff.). In gewissem Umfang entfalten aber auch der gerichtliche Einstellungsbeschluss nach § 153 Abs. 2 StPO (nicht hingegen Einstellungsverfügungen der StA/FinB nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. § 398 AO ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 65 ZPO – Aussetzung des Hauptprozesses.

Gesetzestext Der Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden. Rn 1 Der Hauptprozess kann vAw durch das Gericht bis zur Entscheidung des Interventionsprozesses ausgesetzt werden (§ 148). Daneben kann seine Aussetzung gem § 65 auf Antrag einer der Hauptparteien, nicht auch des Hauptintervenienten (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 34 Das stattgebende Urt lautet auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckbarkeit des Titels wird rechtsgestaltend beseitigt. Der Ausspruch kann zeitlich befristet werden, bspw dann, wenn Stundung eingewendet worden war. Soweit Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht worden sind, erfolgt der Ausspruch, dass die Zwangsvollstreckung nur Zug um Zug gg Erbringun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnung außerhalb der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Wird der Richter außerhalb der Verhandlung abgelehnt, darf er nur Handlungen vornehmen, deren Unterlassen einer Partei wesentliche Nachteile bringen könnten (Celle NJW-RR 89, 569). Unaufschiebbar ist die Anordnung der Zustellung der Klage, jedoch ohne prozessleitende Vfg, bei einer Selbstablehnung (MüKoZPO/Stackmann § 47 Rz 5), oder Ablehnung schon mit der Klage. Zum ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dauer der Unterbrechung.

Rn 7 Die Unterbrechung beginnt mit der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Stunde (§ 27 II Nr 3 InsO) oder mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn damit ein allgemeines Verfügungsverbot verbunden ist. Auf die Kenntnis der Parteien oder des Gerichts kommt es nicht an. Sie endet mit der Aufnahme (vgl Rn 8), durch Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlerhafter oder ungenügender Bezeichnung.

Rn 10 Grds hat eine fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnung von Gläubiger und Schuldner im Titel die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge. Das muss jedoch gerügt werden, weil die Vollstreckungsmaßnahme nicht nichtig ist, sondern nur anfechtbar (BGHZ 30, 173, 175). Soweit eine Berichtigung nach § 319 nicht möglich ist (Musielak/Voit/Lackmann § 750 Rz 14), und auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XXXXIV. Zählerausbau.

Rn 67 Es kommt auf das nach § 3 zu bewertende Interesse des Kl an, mithin den Wert des Zählers (AG Königstein NJW-RR 03, 949) oder das Interesse an der Verhinderung der Strom- oder Wasserentnahme, wobei der Vorschuss Richtschnur für die Höhe ist (Köln JurBüro 19, 138; ZMR 06, 208; OLGR Schlesw 09, 234; Oldbg MDR 09, 1407; OLGR Braunschweig 06, 887; Kobl MDR 12, 996; LG Wuppe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. § 717 II.

Rn 14 § 717 II soll anwendbar sein, wenn die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 768 für unzulässig erklärt wird. Hier trägt der Gläubiger das Vollstreckungsrisiko (St/J/Münzberg § 717 Rz 62; MüKoZPO/Götz § 717 Rz 11; Musielak/Voit/Lackmann § 717 Rz 6). Wird erstinstanzlich das einer Klage nach § 768 stattgebende Urt in 2. Instanz aufgehoben, scheidet eine analoge Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 53 Nicht wiederkehrende Vergütungen unterliegen im vollen Umfang dem Gläubigerzugriff und sind abtretbar (MüKoZPO/Smid § 850i Rz 7). Der Pfändungs- und Abtretungsschutz wird erst durch den Beschl des Vollstreckungsgerichts begründet. Auf den Schutz kann nicht verzichtet werden. Mit dem Antrag wird nicht die Überprüfung des Pfändungsbeschlusses, sondern die Berücksichtigun...mehr