Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.5 BMF-Schreiben vom 5.12.2024 zur Anwendung des § 4k EStG

Rz. 33a Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 5.12.2024 [1] ein 53seitiges Schreiben zur Anwendung der Regelungen des Betriebsausgabenabzugs nach § 4k EStG veröffentlicht. Auch wenn das Schreiben auf viele bisherige Fragen Antworten liefert, bleiben dennoch einige Fragen weiterhin offen.[2] Nicht in diesem Schreiben adressiert sind die anderen Regelungen zur Neutralis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5 DD-Inkongruenzen (§ 4k Abs. 4 EStG)

5.1 Überblick Rz. 142 § 4k Abs. 4 EStG beinhaltet Regelungen in Bezug auf Gestaltungen mit Double Deduction- bzw. DD-Inkongruenz und setzt die Vorgaben der Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. g ("DD-Effekte aus hybriden Gestaltungen") und Art. 9b ("Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit") ATAD um. Rz. 143 Dabei konstatiert § 4k Abs. 4 S. 2 EStG Vorrangig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Bei den Regelungen des § 4k EStG handelt es sich um die durch das ATADUmsG vorgenommene Umsetzung der sekundärrechtlichen Vorgaben der Art. 9 und 9b ATAD in nationales Recht.[1] Rz. 2 § 4k Abs. 1 bis 3 EStG richten sich an Gestaltungen, die zu einer Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenz führen. Dabei regelt § 4k Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot beim Zahlenden im Fall einer D/N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3 D/NI-Inkongruenz bei hybriden Unternehmen und fiktiven Betriebsstättenzahlungen (§ 4k Abs. 2 EStG)

3.1 Überblick Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4 D/NI-Inkongruenz bei umgekehrt hybriden Unternehmen oder Betriebsstätten (§ 4k Abs. 3 EStG)

4.1 Überblick Rz. 125 § 4k Abs. 3 EStG konstatiert ein Abzugsverbot im Inland, sofern eine D/NI-Inkongruenz insbesondere durch Zahlungen an umgekehrt hybride Rechtsträger, Zuordnungskonflikte im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten entsteht.[1] Rz. 126 Dagegen werden (fiktive) Zahlungen von hybriden Rechtsträgern oder von Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2 D/NI-Inkongruenz bei hybride Finanzinstrumenten und hybriden Übertragungen (§4k Abs. 1 EStG)

2.1 Überblick Rz. 42 Die Regelung des § 4k Abs. 1 EStG konstatiert ein Betriebsausgabenabzugsverbot für im Inland berücksichtigte Aufwendungen in Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten oder hybriden Übertragungen, soweit die korrespondierenden Erträge im Staat des ausl. Gläubigers aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts zu einer Nicht- oder Niedrigerbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6 Importierte D/NI- oder DD-Inkongruenzen (§ 4k Abs. 5 EStG)

6.1 Überblick Rz. 167 § 4k Abs. 5 EStG enthält ein Betriebsausgabenabzugsverbot im Fall einer sog. importierten Besteuerungsinkongruenz. Diese liegt vor, wenn ein Effekt einer Besteuerungsinkongruenz, die zwischen anderen Staaten eingetreten und von diesen nicht beseitigt worden ist, die aber ganz oder teilweise über eine oder mehrere Transaktionen ins Inland verlagert wird.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 4k Abs. 6 EStG)

7.1 Überblick Rz. 198 § 4k Abs. 6 EStG definiert den persönlichen Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkungen der § 4k Abs. 1 bis 5 EStG und schränkt diesen auf Konstellationen zwischen (i) nahestehenden Personen, (ii) Stammhaus und seiner Betriebsstätte oder auf (iii) strukturierte Gestaltungen ein. Rz. 199 § 4k Abs. 6 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c ATAD in nat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die den Zweck haben, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen, den Betriebsausgabenabzug in bestimmten Fällen zu beschrän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden, anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG, von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.4 Ausnahme (Abs. 5 S. 2)

Rz. 195 Nach § 4k Abs. 5. S. 2 EStG soll das Betriebsausgabenabzugsverbot nur erfolgen, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz i. S. der § 4k Abs. 1 bis 4 EStG bereits auf einer vorgelagerten Stufe beseitigt wurde. Rz. 196 Danach findet § 4k Abs. 5 S. 1 EStG keine Anwendung, wenn beim Gläubiger, dem weiteren Gläubiger oder der anderen Person i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.3 Abgestimmtes Verhalten (Abs. 6 S. 2)

Rz. 202 Die Prüfung, ob ein abgestimmtes Verhalten vorliegt, ist nur erforderlich, wenn der persönliche Anwendungsbereich nicht bereits nach § 4k Abs. 6 S. 1 EStG eröffnet ist.[1] Gem. § 4k Abs. 6 S. 2 EStG werden einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirkt, für Zwecke des § 4k EStG die Stimmrechte und die Gewinnbezugsrechte der ande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.2 Gesellschafter im Ausland ansässig (Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 Nr. 1)

Rz. 156 Eine Ausnahme vom Anwendungsvorrang des deutschen Betriebsausgabenabzugsverbots bei unbeschränkt Stpfl. sieht § 4k Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG vor. Diese Ausnahme stellt sicher, dass vorrangig der Staat des Investors bzw. der Muttergesellschaft die DD-Inkongruenz beseitigt und erst nachrangig der Staat des "Zahlenden".Dies erfolgt dadurch, dass die Versagung des Abzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.4 Inkrafttreten

Rz. 39 Die Regelungen des § 4k EStG sollen gem. § 52 Abs. 8d S. 1 EStG rückwirkend für Aufwendungen anwendbar sein, die nach dem 31.12.2019 entstanden sind. Ferner ist § 4k EStG gem. § 52 Abs. 8d S. 2 EStG auf Aufwendungen, die rechtlich bereits vor dem 1.1.2020 verursacht wurden, nur insoweit anzuwenden, als ihnen ein Dauerschuldverhältnis zugrunde liegt und sie ab diesem Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 190 Als Rechtsfolge ordnet der § 4k Abs. 5 EStG die Versagung des Betriebsausgabenabzugs an, soweit die entsprechenden Aufwendungen zu einer importierten Besteuerungsinkongruenz führen. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, soweit den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar erfassten Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.1 Überblick

Rz. 125 § 4k Abs. 3 EStG konstatiert ein Abzugsverbot im Inland, sofern eine D/NI-Inkongruenz insbesondere durch Zahlungen an umgekehrt hybride Rechtsträger, Zuordnungskonflikte im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten entsteht.[1] Rz. 126 Dagegen werden (fiktive) Zahlungen von hybriden Rechtsträgern oder von Betriebsstätten in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.1 Überblick

Rz. 142 § 4k Abs. 4 EStG beinhaltet Regelungen in Bezug auf Gestaltungen mit Double Deduction- bzw. DD-Inkongruenz und setzt die Vorgaben der Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. g ("DD-Effekte aus hybriden Gestaltungen") und Art. 9b ("Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit") ATAD um. Rz. 143 Dabei konstatiert § 4k Abs. 4 S. 2 EStG Vorrangigkeitsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.1 Überblick

Rz. 42 Die Regelung des § 4k Abs. 1 EStG konstatiert ein Betriebsausgabenabzugsverbot für im Inland berücksichtigte Aufwendungen in Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten oder hybriden Übertragungen, soweit die korrespondierenden Erträge im Staat des ausl. Gläubigers aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts zu einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung führ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.1 Gesellschafter in Deutschland ansässig (Abs. 4 S. 2 Halbs 1)

Rz. 155 Dazu ordnet § 4k Abs. 4. S. 2 Halbs. 1 EStG an, dass bei einem unbeschränkt Stpfl. auch dann von einer doppelten Berücksichtigung der Aufwendungen ausgegangen werden soll, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung versagt. Weil durch die Nichtberücksichtigung der Korrektur im Ausland, unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.2 Abzug im anderen Staat aufgrund abweichender Zuordnung

Rz. 119 Die Aufwendungen i. S. d. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG müssen im anderen Staat steuerlich zum Abzug zugelassen sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der andere Staat die aus deutscher Sicht als (transparente) vermögensverwaltende Personengesellschaft eingestufte Gesellschaft, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden nationalen Regelung als intransparenten Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.2 Rechtsfolge: Erfassung von Betriebseinnahmen

Rz. 122 Anders als die übrigen Rechtsfolgen des § 4k EStG, sieht § 4k Abs. 2 S. 2 EStG kein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, sondern ein Einbeziehungsgebot für Betriebseinnahmen vor.[1] Rz. 123 § 4k Abs. 2 S. 2 EStG ordnet an, dass § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO keine Anwendung findet. Die Folge dessen ist, dass die Leistungsbeziehung anerkannt wird und die Erträge beim inländischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 140 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 3 EStG auf Ebene des inländischen Stpfl. für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an.[1] Rz. 141 Eine Ausnahme vom Betriebsausgabenabzugsverbot bei Vorliegen von doppelt berücksichtigten Erträgen ist im Rahmen des § 4k Abs. 3 EStG, anders im Rahmen des § 4k Abs. 2 EStG, nicht vorgesehen.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich durch abweichende Regelungen der beteiligten St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.4 Strukturierte Gestaltungen (Abs. 6 S. 3 und 4)

Rz. 205 Sofern eine strukturierte Gestaltung vorliegt, ist § 4k StG auch bei einer Verwirklichung des Sacherhalts zwischen fremden Dritten anwendbar.[1] Eine strukturierte Gestaltung soll nach § 4k Abs. 6 S. 3 EStG einerseits dann anzunehmen sein, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Beding...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 66 § 4k Abs. 1 S. 1 KStG ordnet für die Aufwendungen für die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Überlassung von Kapitalvermögen insoweit ein Abzugsverbot an, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung unterliegen. Soweit eine Nichtbesteuerung der den Aufwendungen entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.1 Überblick

Rz. 198 § 4k Abs. 6 EStG definiert den persönlichen Anwendungsbereich der Abzugsbeschränkungen der § 4k Abs. 1 bis 5 EStG und schränkt diesen auf Konstellationen zwischen (i) nahestehenden Personen, (ii) Stammhaus und seiner Betriebsstätte oder auf (iii) strukturierte Gestaltungen ein. Rz. 199 § 4k Abs. 6 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. c ATAD in nationales Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.1 Unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter

Rz. 118 Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in Abschnitt 3.2.1.3. (Rz. 83ff.) entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.3 Doppelt ansässiger Steuerpflichtiger (Abs. 4 S. 2 Halbs 2 Nr. 2)

Rz. 157 Eine zweite Ausnahmeregelung, die die Versagung des Abzugs der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 4 S. 1 EStG entsprechenden Regelung anerkennt und folglich keine weitere Abzugsbeschränkung nach § 4k Abs. 4 S. 1 EStG vorgenommen wird, sieht die Neuregelung für den Fall vor, dass es sich bei dem Stpfl. um einen doppelt Ansässigen handelt und der andere Staat diesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.2 Nahestehende Personen oder Stammhaus und Betriebsstätte (Abs. 6 S. 1)

Rz. 200 § 4k Abs. 6 S. 1 EStG beschränkt damit den Anwendungsbereich des § 4k EStG auf Fälle, in denen der Tatbestand der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG zwischen nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht worden ist, oder wenn eine strukturierte Gestaltung anzunehmen ist. Rz. 201 Zum Nahestehen von Personen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 8 Treaty Override (Abs. 7)

Rz. 208 § 4k Abs. 7 EStG enthält ein Treaty Override, das konstatiert, dass die vorstehenden Regelungen der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG ungeachtet entgegenstehender abkommensrechtlicher Regelungen eines DBA Anwendung finden. Die Rechtsfolgen des § 4k EStG werden durch Regelungen eines DBA grundsätzlich nicht eingeschränkt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.1 Aufwendungen

Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3 Vorrangigkeitsregelungen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 153 § 4k Abs. 4 S. 2 EStG regelt, welcher Staat im Fall einer DD-Inkongruenz vorrangig den Betriebsausgabenabzug zu versagen hat, wenn neben Deutschland auch ein anderer Staat den Abzug der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung ablehnen will. Rz. 154 Die Vorrangigkeitsregelungen haben ihren Ursprung in der angeordneten Anwendungsreihen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.1 Überblick

Rz. 167 § 4k Abs. 5 EStG enthält ein Betriebsausgabenabzugsverbot im Fall einer sog. importierten Besteuerungsinkongruenz. Diese liegt vor, wenn ein Effekt einer Besteuerungsinkongruenz, die zwischen anderen Staaten eingetreten und von diesen nicht beseitigt worden ist, die aber ganz oder teilweise über eine oder mehrere Transaktionen ins Inland verlagert wird.[1] Rz. 168 Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2 Primäre Regelung für Inbound-Fälle (Abs. 2 S. 1)

3.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen 3.2.1.1 Aufwendungen Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 Bei den Regelungen des § 4k EStG handelt es sich um die durch das ATADUmsG vorgenommene Umsetzung der sekundärrechtlichen Vorgaben der Art. 9 und 9b ATAD in nationales Recht.[1] Rz. 2 § 4k Abs. 1 bis 3 EStG richten sich an Gestaltungen, die zu einer Deduction/Non-Inclusion-Inkongruenz führen. Dabei regelt § 4k Abs. 1 EStG ein Abzugsverbot beim Zahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2 Tatbestandsvoraussetzungen

4.2.1 Aufwendungen Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird.[1] 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2 Regelungsgrundsatz (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2 Tatbestandsvoraussetzungen (Abs. 5 S. 1)

6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

3.2.1.1 Aufwendungen Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen

3.3.1.1 Unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter Rz. 118 Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Persone...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen).[1] Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[2] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.1 Überblick

Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebsausgabenabzug...mehr