Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 1 S 1 EStG regelt, welche Personen Anspruch auf das Kindergeld nach dem X. Abschn haben. Hinsichtlich der Kinder, für die ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld bestehen kann, verweist § 62 Abs 1 EStG auf § 63 EStG, der die berücksichtigungsfähigen Kinder benennt. Rn. 2 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nießbrauch

Schrifttum: Stollenwerk, Nießbrauch und Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen, GmbH-StB 2000, 335; Werner, Der Nießbrauch an einem GmbH-Gesellschaftsanteil als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZErb 2015, 38; Binnewies, Besteuerungsfolgen der Veräußerung des GmbH-Anteils durch natürliche Personen, GmbH-StB 2018, 183; Oellerich, Kapitaleinkünfte bei Bestellung eines unentgeltlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besonderheiten bei Vereinbarungen mit nahen Angehörigen

Schrifttum: Janssen, Strategien eines Familiensplittings durch die Übertragung von Einkunftsquellen, DStZ 1992, 22; Häuselmann, Die Verlagerung von Einkunftsquellen beim KapVerm, NWB 1993 F 3, 8707; Felix, Die steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen, FR 1996, 729; Seeger, Verträge zwischen nahestehenden Personen – Grundsätzliche Überlegungen und Vorauss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nennwertprinzip

Schrifttum: Schumacher, Die Verfassungswidrigkeit der neuen Zinsbesteuerung, FR 1997, 1; Djanani/Krenzin/Grossmann, Zu den Auswirkungen der Geldentwertung bei den Einkünften aus KapVerm, StuW 2014, 145; Becker, Ökonomische Perspektiven auf die AbgSt, GmbHR 2018, 451. Rn. 51 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des BFH beruht das deutsche Steuersystem auf dem Nominal- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Subsidiarität und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Grundsatz der Subsidiarität Rn. 3 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die sonstigen Einkünfte iSd § 22 EStG sind gegenüber allen anderen Einkunftsarten grds subsidiär. § 22 EStG ist insofern ein Ersatztatbestand, der nur Anwendung findet, wenn die §§ 13–21 EStG nicht einschlägig sind. Für die wiederkehrenden Bezüge ergibt sich dies unmittelbar aus § 22 Nr 1 S 1 EStG, für die sonsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften Rn. 5 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zufluss von Einnahmen aus KapVerm

1. Grundsätzliches Rn. 137 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Zufluss von Einnahmen (§ 11 Abs 1 EStG) ist maßgebend, in welchem VZ diese zu erfassen sind. Die Regelungen für die zeitliche Bestimmung der KapSt (§ 44 Abs 2 und 3 EStG) ist für den Zufluss der Einnahmen aus KapVerm unbeachtlich. Aufgrund der abgeltenden Wirkung der AbgSt (§ 43 Abs 5 S 1 EStG) hat die Bestimmung des Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfteerzielungsabsicht bei KapVerm

Schrifttum: Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Vorliegen können stpfl Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens sowie des Halb-/Teileinkünfteverfahrens vor Einführung der Abgeltungsteuer

a) Grundzüge des KSt-Anrechnungsverfahrens Rn. 20 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Zurechnungsgrundsätze

a) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG Rn. 58 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Zurechnung beim Anteilseigner iSv § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält § 20 Abs 5 EStG (bisher § 20 Abs 2a EStG aF) eine gesetzlich normierte Zurechnung. Danach richtet sich die Zurechnung dieser Einkünfte danach, wer Anteilseigener im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 36 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 EStG gilt zunächst unmittelbar für natürliche Personen, die unbeschränkt StPfl sind, soweit sich ihr KapVerm im PV befindet. Bei beschränkt StPfl reduziert sich der sachliche Anwendungsbereich auf die inländischen Einkünfte nach § 1 Abs 4 EStG iVm § 49 Abs 1 Nr 5 EStG. Da Körperschaften iSd § 1 Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

1. Grundsätzliches Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen zu Einkünften aus KapVerm führen. Gemäß § 2 Abs 1 Nr 5 EStG unterliegen der ESt Einkünfte aus KapVerm, die der StPfl während des VZ erzielt. Der sachliche Umfang des Besteuerungstatbestandes ist gem § 2 Abs 1 S 2 EStG in § 20 EStG geregelt. Einkünfte aus KapVerm sind, ausweislich des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsnachfolge

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel v 08.06.1999, EStK § 20 EStG 3.22 (Zurechnung von Zinsen im Erbfall). Rn. 73a Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Soweit nicht besondere rechtliche Übertragungsregelungen wie zB § 20 Abs 5 EStG für Beteiligungen nach § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG oder § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG für Lebensversicherungsverträge gelten, richtet sich die Zuordnung der Einnahmen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte

Rn. 30 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zur Entstehungsgeschichte des Familienleistungsausgleichs und der verfassungsrechtlichen Vorgaben s § 31 Rn 8 ff (Pust).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Treuhandverhältnis, Sicherungseigentum, Verpfändung

Schrifttum: Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD He EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Erzielt der neue Inhaber von Wertpap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfälle

a) Wertpapierpensionsgeschäft, Wertpapierdarlehen, Wertpapierleihe Schrifttum: Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) US-Trust

Schrifttum: McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Gegenstand der Vorschrift

A. Inhalt der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In § 22 EStG sind die sonstigen Einkünfte geregelt. Neben den sechs anderen Einkunftsarten (vgl § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG) handelt es sich insoweit um die siebte und damit letzte Einkunftsart (vgl § 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Sie ergänzt die anderen Einkunftsarten. Fallen Einkünfte unter keine der genannten sieben Einkunftsarten,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit

1. Rechtsentwicklung Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wertpapierpensionsgeschäft, Wertpapierdarlehen, Wertpapierleihe

Schrifttum: Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Hä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kann der Arbeitgeber Spenden der Arbeitnehmer steuerfrei erstatten?

Nein, eine steuerfreie Arbeitgeberleistung zur Erstattung von Spenden seiner Arbeitnehmer ist nicht möglich. Die Spenden sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 10b Einkommensteuergesetz (siehe II.1.) als Sonderausgabe beim Arbeitnehmer abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen

Rn. 561 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das AbgG v 18.02.1977 (BGBl I 1977, 297) idF v 21.02.1996 (BGBl I 1996, 326, zuletzt geändert durch Gesetz v 08.10.2021, BGBl I 2021, 4650) gilt ausschließlich für die derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder des Deutschen Bundestags und deren Hinterbliebene. Rn. 562 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das am 06.04.1979 in Kraft getretene EuAbgG (BGBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schumacher, Die Verfassungswidrigkeit der neuen Zinsbesteuerung, FR 1997, 1; Djanani/Krenzin/Grossmann, Zu den Auswirkungen der Geldentwertung bei den Einkünften aus KapVerm, StuW 2014, 145; Becker, Ökonomische Perspektiven auf die AbgSt, GmbHR 2018, 451. Rn. 51 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des BFH beruht das deutsche Steuersystem auf dem Nominal- oder Nennwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inländischer Investmentanteil

Rn. 251 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für inländische Investmentvermögen und Investmentanteile gilt der formelle Investmentbegriff. Investmentvermögen sind ausschließlich Investmentfonds nach § 2 Abs 1 InvG und Investment-AG nach § 2 Abs 5 InvG. Investmentfonds (§ 2 Abs 1 InvG) sind von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltete richtlinienkonforme Publikums-Sondervermögen sowie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Stille Beteiligung und Arbeitsverhältnis

Rn. 487 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine stille Beteiligung liegt bei gewinnabhängiger Arbeitsleistung nur dann vor, wenn die Beteiligten in partnerschaftlicher Gleichberechtigung ein gemeinsames Ziel verfolgen und nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung jeweils ihre eigenen Interessen vertreten (BFH v 07.12.1983, I R 144/79, BStBl II 1984, 373). Ein wichtiger Anh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren > Arbeitnehmer; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und ihre Bezüge zahlt eine > Öffentliche Kasse . Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem > Arbeitnehmer überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der > Arbeitgeber auch in seinem Betri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder fördert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Kapital und Kapitaleinnahmen

Rn. 53 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung von Kapital ist eine Vermögensumschichtung und demzufolge kein steuerbarer Ertrag (BFH v 19.10.1982, BStBl II 1983, 295). Die Rückzahlung von Kapitaleinnahmen führt zu negativen Einnahmen. Der Begriff der negativen Einnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Voraussetzung für negative Einnahmen aus KapVerm ist, dass der StPfl rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Erträge beim Pensionsnehmer

Rn. 68 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach Auffassung der FinVerw, im Anschluss an die Rspr des GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272, handelt es sich bei Wertpapierpensionsgeschäften zivilrechtlich um den zeitweisen Verkauf von Wertpapieren. Für die Dauer des Pensionsgeschäftes wird der Pensionsnehmer temporär zivilrechtlicher Inhaber der Kapitalrückgabeforderung. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Rückzahlungen berühren den früheren Zufluss nicht und fließen im VZ der tatsächlich erfolgten Rückzahlung ab (s Rn 53; BFH vom 04.05.2006, BStBl II 2006, 830). Dem Zufluss von Zinsen steht nicht der Umstand entgegen, dass sie später zurückzuzahlen sind (BFH vom 02.07.2008, BFH/NV 2008, 1679). Die Gewinnausschüttung einer KapGes bleibt bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Ertragsnießbrauch

Rn. 98 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Hat der Nießbraucher keine rechtliche Möglichkeit, auf die Erzielung der ihm zustehenden Erträge Einfluss zu nehmen, liegt ein sog Ertragsnießbrauch vor (im Gegensatz zum Vollrechtsnießbrauch). Ein Ertragsnießbrauch ändert an der persönlichen Zurechnung der aus der einkünftebringenden Tätigkeit resultierenden Erträge ebenso wenig, wie die zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stollenwerk, Nießbrauch und Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen, GmbH-StB 2000, 335; Werner, Der Nießbrauch an einem GmbH-Gesellschaftsanteil als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZErb 2015, 38; Binnewies, Besteuerungsfolgen der Veräußerung des GmbH-Anteils durch natürliche Personen, GmbH-StB 2018, 183; Oellerich, Kapitaleinkünfte bei Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Strategien eines Familiensplittings durch die Übertragung von Einkunftsquellen, DStZ 1992, 22; Häuselmann, Die Verlagerung von Einkunftsquellen beim KapVerm, NWB 1993 F 3, 8707; Felix, Die steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen, FR 1996, 729; Seeger, Verträge zwischen nahestehenden Personen – Grundsätzliche Überlegungen und Voraussetzungen ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Wertpapierpensionsgeschäft

Rn. 65 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Einkunftserzielung kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsnachfolger im Kapitalüberlassungsverhältnis die Stellung des Kapitalüberlassers endgültig oder nur für eine begrenzte Zeit einnimmt, weil er zur Rückübereignung der Kapitalrückgabeforderung verpflichtet ist. So hat der GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272 entschi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Wertpapierleihe

Rn. 72 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gegenstand der Leihe nach § 598 BGB ist bei Überlassung und Rückgabe stets dieselbe Sache, wohingegen beim Wertpapierdarlehen nur Wertpapiere gleicher Art, Menge und Güte zurück zu übertragen sind. In der Praxis wird die Wertpapierleihe häufig – fälschlicherweise – mit dem Wertpapierdarlehen gleichgesetzt (s oben; s Haase, INF 2006, 457). Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abtretung

Rn. 77 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Abtretung eines Darlehensanspruchs führt dann zu einer veränderten Einkünftezurechnung, wenn die Abtretung in der Weise ausgestaltet ist, dass der Abtretungsempfänger – und nicht mehr der Abtretende – die Einkünfte erzielt. Das ist gerade nicht der Fall, wenn der Abtretende die anfallenden Guthabenzinsen dazu verwenden kann und soll, sei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 96 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn der Nießbrauch in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet wird. Rn. 97 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der II. Senat des BFH v 08.06.1977, BStBl II 1979, 562 hat entschieden, dass das Grundsatz-Urt des VIII. Senats des BFH v 14.12.1976, BStBl II 1977, 115 wegen der angeblichen "Besonderheiten" des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verträge zu Gunsten Dritter

Rn. 100 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei der persönlichen Zurechnung ist das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis maßgeblich. Wurde ein Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen, dann ist der Dritte Gläubiger der Kapitalforderung und erzielt Einkünfte aus KapVerm, BFH v 09.09.1982, BStBl II 1982, 540; BFH v 24.04.1990, BStBl II 1990, 539; FG Nds v 05.03.1997, EFG 1997, 803 rkr. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden?

Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in der Ukraine unmittelbar geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder geschädigte Arbeitnehmer von G...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi...mehr