Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.2 Vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 67 Eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die LSt zwar einbehalten, aber nicht abgeführt hat. Denn eine Heranziehung des Arbeitnehmers kommt in diesen Fällen nach § 42d Abs. 3 Nr. 2 EStG nur ausnahmsweise bei Kenntnis des Arbeitnehmers von diesem Sachverhalt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers

Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.2 Fehlen einer Haushaltsgemeinschaft

Rz. 25 Eine (schädliche) Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn es an einem gemeinsamen Wohnen fehlt (Rz. 20) oder wenn sich die andere Person tatsächlich und (auch) finanziell nicht an der Haushaltsführung beteiligt.[1] Eine schädliche Haushaltsgemeinschaft ist daher immer dann anzunehmen, wenn die andere Person sich in nennenswertem Umfang tatsächlich oder finanziell ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3 Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 3 S. 1 bis 3)

Rz. 60 Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner setzt keine vorherige Festsetzung der Steuerschuld gegen den Steuerschuldner voraus.[1] Das FG überprüft die Ermessensentscheidung des FA zweistufig: Vollumfänglich überprüfbar ist das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Haftungsvorschrift. Auf der zweiten Stufe ist die Ermessensentschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Höhe des Entlastungsbetrags

Rz. 15 Der Altersentlastungsbetrag wurde bis einschließlich Kj. 2004 i. H. v. 40 % der Bemessungsgrundlage bis zu einem Höchstbetrag von 1.908 EUR gewährt. Stpfl., die das 64. Lebensjahr erst nach 2004 vollenden, erhalten einen nach Prozentsatz und Höchstbetrag verminderten Entlastungsbetrag (Tabelle nach § 24a S. 5 EStG). Diese Beträge werden auf volle Euro aufgerundet[1] u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.3 Umfang der Haftung des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 4)

Rz. 115 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich nach § 42d Abs. 6 S. 4 EStG auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leiharbeitnehmer überlassen worden ist. Schwierigkeiten können sich bei der Ermittlung des Haftungsbetrags dadurch ergeben, dass u. U. der Lohnzahlungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, währenddessen der Leiharbeitnehmer für den Entleiher tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 42d Abs. 1 bis 5 EStG ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] in das EStG eingefügt worden.[2] Rz. 2 Die wesentlichen Inhalte des § 42d EStG sind eine Trennung der Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1 EStG) von der Steuerschuldnerschaft des Arbeitnehmers (§§ 38 Abs. 2, 42d Abs. 3 EStG); die Haftungsfreistellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Begriff der Anrufungsauskunft

Rz. 5 Die Rechtsnatur der Anrufungsauskunft war umstritten. § 42e EStG bezeichnet das Rechtsinstitut als "Anrufungsauskunft". Daraus ist geschlossen worden, dass die Anrufungsauskunft ihrer Rechtsnatur nach eine Auskunft ist, d. h. eine Wissenserklärung darüber, ob und inwieweit im Einzelfall die Vorschriften über die LSt anwendbar sind.[1] Rz. 6 Tatsächlich bindet die Anrufun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.3 Antrag

Rz. 12 Die Anrufungsauskunft hat auf "Anfrage" eines Beteiligten zu ergehen; der Sache nach handelt es sich um einen Antrag. Rz. 13 Das Gesetz sieht für den Antrag keine besondere Form vor. Er kann daher schriftlich oder mündlich gestellt werden. Zweckmäßig ist regelmäßig die schriftliche Form; die Finanzbehörde kann, jedenfalls bei nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Form der Anrufungsauskunft

Rz. 20 Im Gegensatz zu § 205 Abs. 1 AO ist für die Anrufungsauskunft gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das Betriebsstätten-FA soll die Anrufungsauskunft unter ausdrücklichem Hinweis auf § 42e EStG schriftlich erteilen. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte die Auskunft nur formlos erbeten hat. Wird eine Anrufungsauskunft abgelehnt oder abweichend vom Antrag ertei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Bindungswirkung

Rz. 21 Die Anrufungsauskunft trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Das FA ist grundsätzlich an den Inhalt der Anrufungsauskunft gebunden (s. aber Rz. 27). Der Grund für die Bindung der Finanzbehörde liegt darin, dass die Anrufungsauskunft ein Verwaltungsakt mit Rechtswirkung nach außen ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 7 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 38 Gegen die Regelung werden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Zum einen wird in der Versagung des Entlastungsbetrags für nicht getrennt lebende Eheleute mit minderjährigen Kindern ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Gebot des Schutzes der Ehe und Familie (Art. 3, 6 GG) gesehen. Zum anderen wird ein Vollzugsdefizit geltend gemacht, da Falschangabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] mit Wirkung ab Vz 1975 eingeführt worden. Bis Vz 1974 einschließlich war eine entsprechende Bestimmung in § 56 LStDV enthalten. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit aus der LStDV in das EStG übernommen. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1999[2] um die Sätze 2 bis 4 e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.5 Mögliche Einwendungen eines Arbeitgebers gegen einen LSt-Haftungsbescheid

Rz. 92 Ein Arbeitgeber kann gegen einen gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid vorbringen, der Steuerschuldner sei nicht sein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Subunternehmer. Weiter kann er vortragen, er habe die LSt vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt, oder seine Inanspruchnahme als Haftender sei ermessensfehlerhaft, oder er könne allenfalls nachrangig nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2 Berücksichtigungsfähiges Kind (Abs. 1)

2.1 Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld Rz. 6 Zum Haushalt des Stpfl. muss mindestens ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs. 1 S. 1 EStG). Entscheidend ist, dass der Anspruch dem Alleinstehenden zusteht. Ob er den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Haftung bei einer Arbeitnehmerüberlassung (§ 42d Abs. 6 bis 8)

8.1 Allgemeines Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Gesamtschuldnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 45 Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner für die LSt-Schuld des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 1 EStG). Das Betriebsstätten-FA kann die Steuer- oder die Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs. 3 S. 2 EStG). Diese Regelung ergänzt d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 42d Abs. 3 S. 4)

4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verfahren zur Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Keine schädliche Haushaltsgemeinschaft

4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Min...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3 Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6

8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Alleinstehende Steuerpflichtige (Abs. 3)

4.1 Alleinstehende Person Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2 Schädliche Haushaltsgemeinschaft

4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.1 Jegliche Inanspruchnahme des Arbeitgebers ist ermessenswidrig

Rz. 63 In bestimmten Fallgruppen kann jegliche Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers – sowohl eine vorrangige als auch eine nachrangige – ermessenswidrig sein.[1] Der Kasuistik liegt überwiegend die Erwägung zugrunde, dass ein Arbeitgeber einerseits für Fehler innerhalb seiner Herrschaftssphäre verschuldensunabhängig haftet, dafür aber nicht für Fehler verantwortlich ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Bearbeiterverzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.4 Ermessensausübung

Rz. 88 Zu den notwendigen Begründungserfordernissen eines LSt-Haftungsbescheids gehört insbesondere die Angabe der Erwägungen des FA bei der Ausübung seines Ermessens, warum es den Arbeitgeber überhaupt als Haftenden heranziehen will (Entschließungsermessen; Rz. 47) und außerdem, warum es ihn als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.7 Umfang der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Höhe des Haftungsbetrags richtet sich nach der LSt, die der Arbeitgeber pflichtwidrig nicht einbehalten und abgeführt hat, also nach der individuell ermittelten LSt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender liquider Mittel zwar den Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber keine LSt abgeführt hat. Er kann sich nicht darauf berufen, kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.2 Inhaltliche Bestimmtheit des LSt-Haftungsbescheids

Rz. 85 Wie jeder Verwaltungsakt muss auch ein LSt-Haftungsbescheid nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Anderenfalls ist er nichtig (§ 125 Abs. 1 AO) und damit unwirksam (§ 124 Abs. 3 AO). Für die inhaltliche Bestimmtheit eines LSt-Haftungsbescheids, der nach § 191 Abs. 1 S. 2 AO schriftlich zu erteilen ist, reicht es aus, dass der Haftungsbescheid die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Aufhebung/Änderung

Rz. 27 Die Anrufungsauskunft tritt analog § 207 Abs. 1 AO außer Kraft, wenn sich die Rechtsvorschriften ändern, auf die sich die Anrufungsauskunft bezieht.[1] Es wäre mit dem Gewaltenteilungsprinzip unvereinbar, wenn eine Zusage einer Finanzbehörde den Gesetzgeber für die Zukunft binden könnte. Eine Änderung der Rspr. reicht demgegenüber nicht aus, der Anrufungsauskunft ohne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.3 Begründung des LSt-Haftungsbescheids

Rz. 86 Von der inhaltlichen Bestimmtheit eines LSt-Haftungsbescheids ist seine Begründung zu unterscheiden, die spätestens in der Einspruchsentscheidung enthalten sein muss, damit der Bescheid nicht als fehlerhaft aufzuheben ist. In der Begründung muss grundsätzlich eine Aufgliederung der Haftungsschuld auf die einzelnen Arbeitnehmer erfolgen. Dies hat seinen Grund in der Ak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 84 Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ergibt sich aus seiner Überschrift, dem Adressaten und dem Tenor. Das sind hier die Bezeichnung als LSt-Haftungsbescheid, der Arbeitgeber als Haftungsschuldner, die zu entrichtende LSt-Haftungsschuld und der betreffende Zeitraum. Die erfassten Sachverhalte pflegt die Finanzverwaltung in eine Anlage zum Haftungsbescheid aufzune...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.4 Rechtsanspruch auf Anrufungsauskunft

Rz. 14 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "hat" das FA die Auskunft zu erteilen. Die Beteiligten haben also einen unbedingten Rechtsanspruch auf Erteilung der Auskunft; das FA ist zur Auskunft gegenüber den Beteiligten verpflichtet.[1] Der Rechtsanspruch des Beteiligten bezieht sich sowohl auf die Erteilung der Auskunft als auch auf ihren Inhalt. Im Rahmen des Antrags muss das F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Ermittlung der Höhe der LSt

Rz. 90 Das FA hat in seinem Haftungsbescheid die Höhe der LSt grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer zu ermitteln.[1] Dies gilt auch bei hohem Verwaltungsaufwand, wenn der Arbeitgeber z. B. Sachbezüge einer großen Anzahl von Arbeitnehmern gewährt hat.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass die als Arbeitslohn steuerpflichtigen Bezüge individuell zurechenbar sind. De...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Kinderbezogener Ortszuschlag/Besitzstand § 11 TVÜ

Anders als bei der Rückwirkung der Rechtsgrundlage ist die rückwirkende Feststellung des Anspruchs zu bewerten. Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 222/07 – entschieden, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags verfallen kann. Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Teil des Ort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 2. Gegenstand der Vermögensübertragung

Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt nur vor bei Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder des Teils eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt (dies gilt nicht für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Übertragung eines Betriebs, eines Mitunternehmeranteils oder eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, betriebliches Vermögen bzw. GmbH-Anteile unentgeltlich ohne die Realisierung stiller Reserven zu übertragen. Zudem ist der (häufig höher besteuerte) Verm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 1. Vermögensübertragung

Die Regelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zielt in erster Linie darauf ab, Vermögensübertragungen i.R. vorweggenommener Erbregelungen zu begünstigen, wobei die Vermögensübertragung ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann, wenn sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten des Erblassers ebenfalls begünstigt wäre (BFH v.11.10.2007 – X R 14...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / c) Korrespondenzprinzip

Im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung vereinbarte Versorgungsleistungen sind vom Berechtigten als Einkünfte nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, wenn der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG berechtigt ist. Dabei kommt es nicht darauf an, dass sich die wiederkehrenden Leistungen auch tatsächlich steuermindernd ausgew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / d) Rechtsfolgen bei die Ertragsmöglichkeiten übersteigender Leistungserhöhung

Einigen sich die Vertragsbeteiligten auf ein in Anbetracht des gestiegenen Versorgungsbedürfnisses – z.B. wegen des Umzugs des Versorgungsberechtigten in ein Pflegeheim – neues Versorgungskonzept, sind Zahlungen, die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus dem Ertrag des übergebenen Vermögens erbracht werden können, freiwillige, nicht abziehbare Leistungen i.S.d. § 12 Nr. 2 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / a) Umfang der Versorgungsleistungen

Zur Bestimmung des Umfangs von auf Lebenszeit zu erbringenden Versorgungsleistungen ist auf die im Vermögensübergabevertrag vereinbarten Leistungen abzustellen, die wiederkehrend in Geld oder Geldeswert erbracht werden. Hierzu gehören insb. Geldleistungen oder die Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen. Bei Sachleistungen sind mit Ausnahme persönlicher Dienstleistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / III. Zentrale Einzelbestandteile des BMF-Schreibens

Zu den zentralen Einzelbestandteilen des BMF 2025 gehören unverändert insb. die Einordnung von Kryptowerten als Wirtschaftsgut i.S.d. EStG sowie deren Verfügbarmachung für den Stpfl., insb. durch Anschaffung bzw. Herstellung. Diesen beiden Aspekten kommt eine wesentliche Bedeutung für die Besteuerung von Kryptowerten zu, da sie die maßgeblichen Ansatzpunkte für die im BMF-Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 3. Ausreichend Ertrag bringendes Vermögen

Eine begünstigte Vermögensübertragung liegt nur vor, wenn das übertragene Vermögen die Existenz des Vermögensübergebers wenigstens teilweise sichert und Ertrag bringt. Versorgungsleistungen liegen vor, wenn nach überschlägiger Berechnung die zu erbringenden Leistungen nicht höher sind als die langfristig erzielbaren Erträge aus der übergebenen Existenz sichernden Wirtschafts...mehr