Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 173 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Besteuerung einer Rückvergütung

Fraglich ist, ob die Rückvergütung einer Genossenschaft bei den Mitgliedern zu besteuern ist. Sofern die Anteile an einer Genossenschaft zum BV gehören, führt eine Rückvergütung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.[11] Bei einer Körperschaft bleibt eine Rückvergütung bei der Ermittlung des Einkommens nicht nach § 8b Abs. 1 KStG...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / b) Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die AK übersteigt (§ 17 Abs. 2 S. 1 EStG). Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt der Veräußerung. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt, in dem das rechtliche oder das wirtschaftliche Eigentum an dem veräußerten Anteil auf den Erwerber übergeht.[23] Zum Veräußerungspreis zählt a...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 7. Auflösung der Genossenschaft

Bei der Auflösung einer Genossenschaft liegt keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG vor. Das Mitglied überträgt das Eigentum nicht auf einen Dritten. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören aber die Bezüge, die nach der Auflösung einer Körperschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG anfallen und die nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Die Bezüge gehören ...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / a) Veräußerungstatbestand

Als Anteile gelten auch Anteile an einer Genossenschaft einschließlich der Europäischen Genossenschaft (§ 17 Abs. 7 EStG ). Der BFH wertet sowohl die Kündigung als auch die Übertragung des Geschäftsguthabens als Veräußerungstatbestände.[20] Für die Berechnung der Beteiligungsquote ist bei Genossenschaften auf den Geschäftsanteil und nicht auf das Geschäftsguthaben abzustellen.[2...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / e) Anwendungsregelung

Der Tatbestand des § 17 Abs. 7 EStG ist erst mit den Gesetzesänderungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7.12.2006 (BGBl. I 2006, 2782) in das EStG aufgenommen worden. Die Gesetzesänderung ist – mangels einer eigenen Anwendungsregelung – am Tag...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / i) Gewerbesteuer bei Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG); dies ist der nach den Vorschriften des EStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb (§ 7 S. 1 GewStG). Bei der Ermittlung des Gewinns für Zwecke der Gewerbesteuer sind Einkünfte i...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / a) Anteil umfasst das gesamte Nennkapital (Teilbetrieb)

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (§ 16 Abs. 1 S. 1 EStG). Als Teilbetrieb gilt die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Steuerliche Verwicklungen b... / c) Anteil an einer Ergebnisrücklage

Sofern das Mitglied aus Anlass der Kündigung oder des Ausschlusses einen Anteil an der Ergebnisrücklage erhält, liegt kein Entgelt für die Veräußerung des Anteils, sondern eine Gewinnausschüttung vor.[19] Die ESt ist bei einem gemeinschaftlichen Wohnprojekt nicht nach § 43 Abs. 1 Nr. 9 EStG durch einen Abzug vom Kapitalertrag zu erheben. Die Voraussetzungen liegen nicht vor, ...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / d) Freibetrag

Der Veräußerungsgewinn ist zur ESt nur heranzuziehen, soweit er den Teil von 9.060 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht (§ 17 Abs. 3 S. 1 EStG). Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von 36.100 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht (§ 17 Abs. 3 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.2 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 91 Analog zu Erweiterungen müssen sich wesentliche Verbesserungen eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus auf den VG als Ganzes beziehen. Eine lediglich tw. Verbesserung führt zu regelmäßigem Erhaltungsaufwand.[1] Rz. 92 Mangels eindeutiger Formulierung respektive Definition der Merkmale "wesentlich" und "ursprünglicher Zustand" bedingt die Festlegung weiterer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / f) Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung vertritt zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns in den Fällen der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Abs. 1 S. 4 EStG folgende Auffassung: Aus Vereinfachungsgründen ist der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses der veräußerten Anteile regelmäßig entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem 31.3.1999 im Vergleich zur Gesamthaltedau...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / b) Anteil umfasst nicht das gesamte Nennkapital

Sofern eine steuerpflichtige Person einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert, der einem BV zuzuordnen ist und der nicht das gesamte Nennkapital umfasst, liegen laufende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren. Der Veräußerungspreis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Steuerliche Mehrabschreibungen gem. § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 101 § 254 HGB i. d. F. vor BilMoG gestattete rein steuerlich motivierte Abschreibungen, um einen Ansatz von VG mit dem niedrigeren steuerrechtlichen Wert zu ermöglichen (steuerliche Mehrabschreibungen). Derartige Abschreibungen waren nicht auf eine Vermögensklasse beschränkt und entsprechend sowohl auf VG des AV als auch des UV gestattet. Rz. 102 Niedrigere steuerliche We...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Herstellungskostenuntergrenze und -obergrenze

Rz. 103 § 255 Abs. 2–3 HGB listet die Bestandteile der HK abschließend auf. Aus der Unterteilung in aktivierungspflichtige, wahlweise aktivierbare und aktivierungsverbotene Ausgaben resultieren eine handelsrechtliche HK-Untergrenze sowie eine HK-Obergrenze. Aktivierungspflichtig und somit als HK-Untergrenze anzusehen sind gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB die Materialkosten, die F...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Abgrenzung Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 17 Der durch die Vorschrift bewirkten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV) kommt nicht nur Ausweischarakter zu. Vielmehr hat die Zuordnung zum AV bzw. UV Auswirkungen auf die Bewertung. Für AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB), für UV entsprechend das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB; § 253 Rz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Entgeltliche Ablösung des N... / 4. Steuerliche Folgen der Aufhebung

Bezüglich der steuerlichen Folgen ist zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Aufgabe des Rechts zu differenzieren: Der unentgeltliche Verzicht auf ein werthaltiges Nießbrauchsrecht stellt zivil- und steuerrechtlich eine Schenkung an den Gesellschafter dar (BFH v. 20.5.2014 – II R 7/13, GmbHR 2014, 1168 = GmbH-StB 2014, 312 [Görden]; BFH v. 17.3.2004 – II R 3/01, GmbHR 200...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 85 Das Ansatzwahlrecht für auf VG des Vorratsvermögens entfallende Zölle und Verbrauchsteuern sowie als Aufwand berücksichtigte USt auf auszuweisende oder von den Vorräten abgesetzte Anzahlungen des § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde durch das BilMoG aufgehoben. Es besteht handelsrechtlich seither nur noch eine Einbeziehungspflicht, wenn es sich um Sondere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahresabschluss

Rz. 7 Gem. der Legaldefinition des § 242 Abs. 3 HGB setzt sich der Jahresabschluss aus Bilanz und GuV zusammen. Für KapG und KapCoGes wird diese Definition gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um den Anhang erweitert. Der Jahresabschluss für kapitalmarktorientierte Unt i. S. d. § 264d HGB, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, ist um eine Kapitalfluss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / III. Begünstigung eines Geschäftsanteils bei der Altersvorsorge

Das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und geförderte Kapital kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase unter weiteren Voraussetzungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens verwendet werden (§ 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Das ist der A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Latente Steuern

Rz. 42 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung kann zu Abweichungen zwischen den HGB-Wertansätzen der betreffenden VG und Schulden und deren Steuerwerten führen. Bei großen und mittelgroßen KapG können daraus latente Steuern nach § 274 HGB zu erfassen sein. Rz. 43 Temporäre Differenzen ergeben sich bei Fremdwährungsgeschäften aus der nur eingeschränkten Geltu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.1 Grundlegendes

Rz. 56 Unter Sonderposten mit Rücklageanteil sind einerseits unversteuerte Rücklagen, andererseits steuerrechtlich begründete Abschreibungen zu verstehen (§ 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG). Es handelt sich um ertragsteuerliche Subventionen, deren Ausweis in der Handelsbilanz – dem nach der Altregelung vor dem BilMoG gültigen Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / 8. Verlustverrechnung

Ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darf nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 S. 1 EStG). Der eigene Verlustverrechnungskreis für Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 4 EStG ist bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils nicht maßgebend. Ein Geschäftsanteil ist keine Aktie.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.7 Behandlung von Steuern

Rz. 154 Die Zuordnung von Steuern zu den HK hängt von der jeweiligen Steuerart ab. Substanzsteuern auf VG unterliegen sowohl handels- als auch steuerrechtlich anteilig einer Aktivierungspflicht, sofern sie den Fertigungsgemeinkosten zuzuordnen sind.[1] Ertragsteuern fallen nicht in den Herstellungsprozess und dürfen handelsrechtlich nicht aktiviert werden. Dies gilt grds. au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Rechnungslegung bei Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 11 § 241a HGB enthält keine Bestimmung, welche Form der Rechnungslegung anstatt der kaufmännischen Buchführung nach §§ 238–241 HGB anzuwenden ist. Der Gesetzgeber hat jedoch in den Gesetzesmaterialien[1] klargestellt, dass nur eine Einnahmenüberschussrechnung i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG zugelassen ist.[2] Rz. 12 Es kommt dabei nur eine inhaltsgleiche Anwendung des § 4 Abs. 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Erleichterungen

Rz. 12 Die Erleichterungen des Abs. 4 gelten nur für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB. Für Einzelkaufleute, die die Erleichterungen des § 241a HGB in Anspruch nehmen wollen, besteht mangels Buchführungspflicht auch keine Aufstellungspflicht für eine Eröffnungsbilanz bzw. einen Jahresabschluss. § 242 Abs. 4 HGB folgt somit unmittelbar den Überlegungen zur Inanspruchnahme d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Auswirkungen auf latente Steuern

Rz. 35 Nach den steuerrechtlichen Vorschriften (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) ist ein GoF zwingend über 15 Jahre abzuschreiben. Da die handelsrechtliche Nutzungsdauer nur in seltenen Ausnahmefällen 15 Jahre entsprechen dürfte, würden die Voraussetzungen zur Bildung latenter Steuern (§ 306 HGB) grds. vorliegen.[1] Ebenfalls Auswirkung auf den Ansatz latenter Steuern hätte grds. die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Permanente Inventur

Rz. 19 Bei der permanenten Inventur handelt es sich um ein Bestandsfortschreibungsverfahren, bei dem sämtliche Bestandsbewegungen unmittelbar erfasst und die jeweiligen Bestände nach Art, Menge und Wert fortgeschrieben werden. Bei ordnungsmäßiger Bestandsbuchführung ist es jederzeit möglich, aus den geführten Aufzeichnungen die aktuellen Bestände zu ermitteln. Soweit die Buc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.3 Wahl der Abschreibungsmethode und Plananpassung

Rz. 186 Seit der Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit ist eine Übernahme rein steuerlich orientierter Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern in die Handelsbilanz (HB) nicht mehr der Regelfall und aufgrund konkurrierender Rechtsvorschriften tw. auch nicht mehr möglich (vgl. hierzu das Beispiel in Rz 187). Durch sachgerechte Bestimmung von Nutzungsdauern, Abschreibungsmeth...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.5 Steuerliche Auswirkungen

Rz. 123 Das handelsrechtliche Verrechnungsgebot wirkt sich aufgrund § 5 Abs. 1a Satz 1 EStG nicht auf die Steuerbilanz aus. Die steuerliche Bewertung der zu verrechnenden VG und Schulden erfolgt gem. §§ 6 und 6a EStG. Zum Ansatz latenter Steuern aus abweichenden handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen vgl. § 274 Rz 25 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Bedeutung und Gemeinsamkeiten

Rz. 16 Durch das BilMoG wurden die vormals zulässigen Verbrauchsfolgeverfahren auf das Fifo- und das Lifo-Verfahren und folglich auf die Unterstellung einer zeitlichen Verbrauchsfolge beschränkt; unangetastet blieb die Anwendung des Durchschnitts(preis)verfahrens (Rz 31 und § 240 Rz 69).[1] Als Begründung wird eine damit einhergehende bessere Vergleichbarkeit der handelsrech...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / c) Veräußerungsgewinn bei Genossenschaften

Bei einer Kündigung oder einem Ausschluss kann auch bei der Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 EStG kein Gewinn aus einer Veräußerung entstehen. Die zuvor genannten Grundsätze zur Veräußerung von Anteilen im PV bei Kündigung oder Ausschluss gelten sinngemäß. Das Mitglied erhält nur bei einer Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine dritte Person ein nach den Grundsätzen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rz. 199 Die Idee, wahlweise die AHK von geringwertigen VG (= geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)) im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort ergebniswirksam abzuschreiben, entstammt originär steuerlichen Vorschriften. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt es sich bei GWG um abnutzbares bewegliches AV, das einer selbstständigen Nutzung fähig ist und einen Wert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Steuerliche Auslegung

Rz. 36 Für die Aufstellung der Steuerbilanz gibt es keine explizit normierten Fristen. Die für die Abgabe der Steuererklärungen geltenden Fristen (§ 149 Abs. 2 AO) greifen nur in eingeschränktem Maße für die Steuerbilanz.[1] Diese wird nur als "Unterlage" nach § 150 Abs. 4 Satz 1 AO den Steuererklärungen beigefügt. Die Steuerbilanz ist jedoch keine Steuererklärung i. S. d. §...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ausweis von Privatvermögen und Steueraufwand (Abs. 3)

Rz. 35 Über § 264c Abs. 3 HGB wird konkretisiert, dass nur die VG bei der Personenhandelsgesellschaft erfasst und bewertet werden dürfen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Eigentum befinden. Privatvermögen der Gesellschafter spielt insoweit für die Bilanz der KapCoGes keine Rolle.[1] Auch die i. R. d. einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung erforderliche Definition eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 220 Die Vorschrift ordnet den Vergleich zweier Wertansätze an, nämlich Buchwert und beizulegender Wert. Eine Definition des beizulegenden Werts enthält das Gesetz nicht. Er ist nicht zu verwechseln mit dem in § 255 Abs. 4 HGB definierten beizulegenden Zeitwert (§ 255 Rz 207). In der Praxis haben sich verschiedene Hilfswerte zur Bestimmung des beizulegenden Werts herausge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 9 Gleichartigkeit von VG ist grds. erfüllt bei Gleichheit (Identität). Aufgrund des technischen Fortschritts werden allerdings regelmäßig solche VG des Vorratsvermögens (wieder-)beschafft, die nicht mehr mit den verbrauchten Gütern identisch sind. Insofern gelten nach h. M. auch diejenigen VG als gleichartig, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit übereinstimmen (z. B. Zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 240 HGB enthält in Abs. 1 und 2 die Pflicht zur Aufstellung des Inventars (Rz 34 f.). Daraus leitet sich die Inventurpflicht (Rz 3 f.) ab. In Abs. 3 und 4 sind mit dem Festwertverfahren und dem Gruppenbewertungsverfahren Inventur- und Bewertungserleichterungsverfahren (Rz 50 f.) geregelt. Rz. 2 Das Invent...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Geordnetheit (Abs. 2)

Rz. 37 Die Eintragungen in der Buchführung sind geordnet vorzunehmen;[1] geordnet bedeutet, dass der gesamte Buchungsstoff in journal- und kontenmäßiger Ordnung verfügbar ist.[2] Dies erfordert: die Einrichtung eines sachgerecht aufgebauten und funktionsfähigen internen Kontrollsystems, das die geordnete Erfassung, Kontierung und Buchung der Geschäftsvorfälle sicherstellt, die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insbes. §§ 242 ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebild...mehr