Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Arbeitgeberhaftung / 2.4 Haftungsausschluss

Der Arbeitgeber haftet nicht in folgenden Fällen[1]: Nachforderung gemäß § 39 Abs. 5 EStG, Nachforderung gemäß § 39a Abs. 5 EStG, vom Arbeitgeber angezeigte Fälle des § 38 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG und des § 41c Abs. 4 EStG.[2]mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet gemäß § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn er die nach den ELStAM[1] ermittelte Lohnsteuer nicht einbehält. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, die Lohnsteuer entsprechend der korrekten Lohnsteuerklasse einzubehalten, haftet er auch dann, wenn sich später im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers herausstellt, dass dessen tatsächliche Einkommensteue...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 4 Haftung bei Lohnansprüchen gegen Dritte

Soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erfüllt werden, hat der Dritte die Pflichten des Arbeitgebers.[1] In den Fällen der Lohnzahlung durch Drit...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist lohnsteuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer.[1] Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleih...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe

Im Baugewerbe ist die Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG [1] sowie die Anordnung einer Sicherungsmaßnahme nach § 42d Abs. 8 EStG [2] ausgeschlossen, soweit der zum Steuerabzug verpflichtete Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und abgeführt hat bzw. dem Leistungsempfänger[3] im Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung eine Freistellungsbescheinigung des Leistend...mehr

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Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 3 Haftung bei Lohnzahlung durch Dritte

Der Lohnsteuer unterliegt auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Entgelte des Deutschen Handballbundes für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen sind z. B. keine Lohnzahlung von dritter Seite i. S. v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG [2],...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5.2 Inanspruchnahme des Verleihers

Der Verleiher, der steuerrechtlich nicht als Arbeitgeber zu behandeln ist, kann wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG als Haftender in Anspruch genommen werden, aber erst, nachdem der Entleiher auf Zahlung in Anspruch genommen worden ist.[1]mehr

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Arbeitgeberhaftung / 6 Internationale Arbeitnehmerentsendung

In den Fällen der internationalen Arbeitnehmerentsendung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen im Inland dem Arbeitnehmer den Arbeitslohn im eigenen Namen und für eigene Rechnung auszahlt.[2] Voraussetzung ...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.2 Verkürzung der Lohnsteuer

Die Haftung nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG erfordert die Feststellung, dass Lohnsteuer verkürzt worden ist aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto[1] oder in der Lohnsteuerbescheinigung.[2]mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung für Arbeitslohn

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit[1] (Arbeitslohn) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, von...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsvermeidung durch Anrufungsauskunft

Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG [1] trifft eine Aussage darüber, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig rechtlich einordnet.[2] Das Absehen von der Einholung einer Anrufungsauskunft kann von der Finanzbehörde im Rahmen der Haftung als grob schuldhaft beurteilt werd...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5.3 Sicherungsverfahren

Als Sicherungsmaßnahme kann das Finanzamt den Entleiher verpflichten, einen bestimmten Euro-Betrag oder einen als Prozentsatz bestimmten Teil des vereinbarten Überlassungsentgelts einzubehalten und abzuführen.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Kirchensteuer / 1 Religionszugehörigkeit als ELStAM

Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ggf. auch Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Um das zu gewährleisten, liefern die Gemeinden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die rechtliche Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Ein- und Austritts aus der Kirche.[1] Das BZSt bildet für jeden Arbeit...mehr

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Kirchensteuer / 2 Betriebsstättenprinzip

Welcher Kirchensteuersatz anzuwenden ist, richtet sich nach der Betriebsstätte des Arbeitgebers. Die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung neben der Lohnsteuer anzumelden und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen, auch wenn die Arbeitnehmer im Bezirk eines anderen Finanzamtes wohnen. Wird aufgrund des abweichenden Wohnorts zu viel oder zu wenig Lohnkirchenst...mehr

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Kirchensteuer / 5.4 Umfang des Arbeitgeberwahlrechts

Die Wahl zwischen dem vereinfachten oder Nachweisverfahren kann der Arbeitgeber unterschiedlich treffen für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum und für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift. Es ist deshalb zulässig, dass der Arbeitgeber z. B. bei der Pauschalbesteuerung von Direktversicherungsbeiträgen das Nachweisverfahren anwendet, bei der Pauschalbesteuerung von Z...mehr

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Kirchensteuer / 5.3 Nachweisverfahren

Weist der Arbeitgeber für einzelne Arbeitnehmer nach, dass sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, kann er für diese Arbeitnehmer auf die Entrichtung der pauschalen Kirchenlohnsteuer verzichten. Für die übrigen Arbeitnehmer muss die Kirchensteuer dann nach dem allgemeinen Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) von der pauschalen Lohnsteuer erhoben werden. Zur E...mehr

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Kirchensteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, auch die Kirchensteuer als Steuerabzug einzubehalten (Kirchenlohnsteuer). Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, unabhängig davon, ob die Lohnsteuer nach den übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal erhoben wird. Gesetze, Vorschrif...mehr

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Kirchensteuer / 3 Arbeitnehmer mit Kindern

Bei Arbeitnehmern mit Kindern werden für die Kirchensteuerermittlung die Freibeträge für Kinder berücksichtigt.[1] Da sich Kinderfreibeträge nicht mehr auf den Lohnsteuerabzug auswirken, kann der tatsächliche Lohnsteuerbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wird als ELStAM ein Kinderfreibetrag übermittelt, erfolgt eine "fiktive Lohnsteuerberechnung" unter ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern

Leitsatz Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes allein dem Insolvenzverwalter zu. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 8 Sätze 1 und 2, § 25 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 34 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 79, § 88 Abs. 1 Satz 1, § 150 Abs. 3, § 155 Abs. 1 Satz 1 AO, § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 InsO, § 246 ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufwendungen für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 1 und 4 EStG, § 162 AO Sachverhalt Der Kläger ist seit Oktober 2019 Gebietsverkaufsleiter eines Großhandelsunterneh...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG Niedersächsisches FG, Urteil vom 16.3.2023, 10 K 202/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 60a, § 227 AO – Bedeutung der Bescheinigung nach § 60a AO

Das FG Münster hat entschieden, dass eine nicht rechtsfähige Stiftung auch dann keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO hat, wenn sie aus Gründen, die sie weder zu vertreten hatte, noch beeinflussen konnte, eine Bescheinigung über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO nicht vor dem Kapitalertragst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Fehlende Einwilligung des Steuerpflichtigen, Abs. 3

Rz. 16 Abs. 3 regelt den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten des Stpfl. an die Finanzbehörde übermittelt und diese die Daten in der Steuerfestsetzung berücksichtigt hat, eine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Stpfl. für die Datenübermittlung aber nicht vorliegt. Die Vorschrift regelt also den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 175b AO wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] eingefügt. Die Vorschrift gilt nach Art. 97 § 27 Abs. 2 EGAO erstmals, wenn steuerliche Daten eines Stpfl. für Besteuerungszeiträume nach 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2016 nach § 93c AO von einem Dritten elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln sind. Eine vergleichbare Vorschrift war bisher in § 10...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung

Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.1 Betriebliche Geräte

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (oder ggf. der Dritte aufgrund des Dienstverhältnisses) Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer des betreffenden Geräts ist. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das Gerät (z. B. ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.1 Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 %

Für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus einer Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten kann der Arbeitgeber antelle der individuellen Besteuerung auch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % wählen. Diese gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – jedoch nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und wenn diese zusätzlich...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. §§ 59, 60, 61 AO – Vereinbarkeit mit Europarecht – Spendenabzug an eine gemeinnützige italienische Stiftung

Nach dem entschiedenen Sachverhalt waren der Zweck und die Vermögensbindung einer in Italien ansässigen Stiftung nicht entsprechend § 59 i.V.m. § 53 AO bzw. § 61 Abs. 1 AO i.V.m. § 55 Abs. Nr. 4 S. 1 AO geregelt, weshalb nach deutschem Recht Zuwendungen an die Stiftung nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG berücksichtigungsfähig waren. Daher hatte das Gericht sich mit der Vereinb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Nichtberücksichtigung oder nicht zutreffende Berücksichtigung der Daten, Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass die mitteilungspflichtige Stelle Daten nach § 93c AO sachlich richtig übermittelt hat, diese aber nicht oder nicht richtig von der Finanzbehörde in der Steuerfestsetzung verarbeitet wurden. Die Vorschrift gilt nur hinsichtlich von Daten, die elektronisch von Dritten übermittelt werden, also nicht für ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.4 Steuerfreiheit auch bei Barlohnumwandlung

Die Vorteile[1] müssen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daraus folgt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Herabsetzung von Barlohn zugunsten der Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten vereinbaren können.[2]mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.2 Bewertung des zu besteuernden Vorteils

Der anzusetzende Wert des pauschal zu besteuernden Vorteils bestimmt sich dabei i. d. R. nach dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Wert auch mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Gesc...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 5 Steuerfreier Auslagenersatz bei nachgewiesener beruflicher Nutzung

Praxis-Tipp Steuerfreier Auslagenersatz für berufliche Internetrecherchen Barzuschüsse des Arbeitgebers für die nachgewiesene oder glaubhafte berufliche Internetnutzung des Arbeitnehmers mit eigenen oder ihm wirtschaftlich zuzurechnende Geräten können daneben steuerfrei als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG geleistet werden. Beide Steuervergünstigungen – Pauschalbesteuerung...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Überlassung betrieblicher Software

Die private Nutzung von betrieblicher Software durch den Arbeitnehmer bleibt steuerfrei.[1] Voraussetzung ist hier ebenfalls – wie bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, dass es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Prog...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3 Übereignung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt betriebliche Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG nicht. Bei diesem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer handelt es sich somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. 3.1 Pauschalbesteue...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 4 Arbeitgeberzuschüsse zu Internet-Anschlüssen und Kosten der Internetnutzung

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Internetzugangs können vom Arbeitgeber auch die Zuschüsse zu den Aufwendungen für einen ISDN-/DSL-Anschluss und das Modem pauschal versteuert werden.[1] Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den laufenden Kosten der Internetnutzung (Grundpreise, laufende Gebühren, Flatrate etc.) sind ebenfalls pauschalierungsfähig, wenn diese zusätzlich z...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 175b Abs. 1 AO – Änderungsbefugnis bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Im Fall übernahm das FA im Rahmen der Besteuerung Daten zu einer Leibrente entsprechend den elektronischen Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherung. Nach Bestandskraft des insoweit ergangenen Einkommensteuerbescheides übersandte die Lebensversicherung geänderte Mitteilungen. Diese übernahm der Beklagte, was zu einer höheren Steuer führte. Mit dem erfolglos gebliebenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Systematik

Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderungen enthält § 171 Abs. 10a EStG eine we...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / 4 Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug

Die Lohnsteuer kann pauschaliert werden, wenn die betriebliche Krankenversicherung als sonstiger Bezug beurteilt werden kann. Voraussetzung ist, dass die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag einer größeren Anzahl von Mitarbeitern gewährt und jährlich gezahlt wird. Die Lohnsteuerpauschalierung von sonstigen Bezügen ist bis zu 1.000 EUR je Mitarbeiter und Kalend...mehr

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Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr

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Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebs in Kooperation mit einem privaten...mehr

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Arbeitszeitkonto / 1.1 Flexi- oder Gleitzeitkonten

Sog. Überstunde-,Flexi- oder Gleitzeitkonten, mittels derer die werktägliche oder wöchentliche Arbeitszeit flexibel gestaltet oder betriebliche Produktions- und Arbeitszeitzyklen ausgeglichen werden, sind steuerlich unbedeutend. Sie dienen lediglich dazu, Mehr- oder Minderarbeitszeiten anzusammeln, um diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugleichen. Zuflusszeitpunkt de...mehr

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Arbeitszeitkonto / 5.2 Beendigung des Dienstverhältnisses vor oder während der Freistellungsphase

Eine planwidrige Verwendung liegt im Übrigen vor, wenn das Dienstverhältnis vor Beginn oder während der Freistellungsphase beendet wird (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze, Tod des Arbeitnehmers, Eintritt der Invalidität, Kündigung) und der Wert des Guthabens an den Arbeitnehmer oder seine Erben ausgezahlt wird. Lohnsteuerlich gelten dann die allgemeinen Grundsätze, d. h...mehr