Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.4 Entgeltersatzleistungen

Rz. 31 Nach § 224 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nach § 224 Satz 2 allerdings lediglich auf die in § 224 Satz 1 genannten Leistungen. Werden während des Bezuges einer Entgeltersatzleistung beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. § 23 c SGB IV bezogen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.3 Aufwandsentschädigungen (Abs. 2)

Rz. 10 Die in Abs. 2 vorgesehene Aufwandsentschädigung von zunächst 1,05 EUR je Stunde, die durch das Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) auf nunmehr 0,80 EUR herabgesetzt worden ist, soll die zusätzlichen Aufwendungen abdecken, die durch erhöhten arbeitsbedingten Bedarf entstehen. Die Aufwandsentschädigung stellt kein Einkommen i. S. d. § 7...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6 Entsprechende Anwendung von Vorschriften des SGB X

Rz. 15 Abs. 4 benennt einzelne Vorschriften des SGB X, die entsprechend anzuwenden sind. Da das AsylbLG weder in das Sozialgesetzbuch eingegliedert ist noch nach § 68 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches gilt, sind die Regelungen in Abs. 4 über die entsprechende Anwendung erforderlich. Denn für das Verwaltungsverfahren nach dem AsylbLG sind die Vorschriften der V...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.6.2 Auskunftspflicht nach § 99 SGB X

Rz. 20 Die Verweisung in Abs. 4 Nr. 2 auf § 99 SGB X, die bis zum 28.2.2015 in § 7 Abs. 4 AsylbLG enthalten war, soll verhindern helfen, dass es zu einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme von steuerfinanzierten Leistungen kommt. Für Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen, deren Einkommen zu berücksichtigen ist, gelten daher ebenfalls die Auskunftspflicht...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den Nachrang des AsylbLG gegenüber Verpflichtungen Dritter. Weitere Regelungen zum Nachrang enthalten § 7 Abs. 1 (kein Anspruch, wenn Einkommen und/oder Vermögen des Berechtigten vorhanden sind/ist) und § 7 Abs. 3 (Überleitung von Ansprüchen des Berechtigten gegen Dritte). Ansprüche auf Sozialhilfe sind nach § 9 Abs. 1 ausgeschlossen. Rz. 3 Abs. ...mehr

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Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.4 Art und Weise der Leistungsgewährung

Rz. 30 Gemäß Abs. 5 Satz 1 sollen Geldleistungen oder Gutscheine (Geldeswert) an den Leistungsberechtigten oder einem volljährigen berechtigten Haushaltsmitglied persönlich erfolgen. Aus der Wortwahl des Gesetzes wird bereits deutlich, dass der Gesetzgeber mit dieser naiven Regelung verhindern wollte, dass die Leistungen in falsche Hände geraten (BT-Drs. 12/4451 S. 9). Abs. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 2.5.2 Hilfsmittel

Rz. 23 Als Hilfsmittel i. S. d. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kommen wegen des Wortlautes des § 47 Abs. 1 nur bewegliche Sachen in Betracht. Hilfsmittel, die z. B. mit dem Wohngebäude fest verankert sind (Treppenlift, Haltegriffe im Bad, usw.), kann der Rehabilitationsträger nicht im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bewilligen. Ferner ist e...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.7 Nichtangabe von Vermögen (Abs. 6)

Rz. 21 Abs. 6 wurde mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) eingeführt. Der Gesetzgeber hat zu der Neuregelung darauf hingewiesen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die ihre nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I bestehenden Pflichten, Angaben über die finanzielle Situation zu machen...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.1 Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 Satz 1 entfällt die Leistungspflicht nach dem AsylbLG, soweit der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt ist. Erforderlicher Lebensunterhalt ist gleichbedeutend mit dem Bedarf der leistungsberechtigten Person nach den Vorschriften des AsylbLG (Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., AsylbLG. § 8 Rz. 18). Dazu gehören die L...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.2 Rechtsfolge: Entsprechende Anwendung des SGB XII und Teil 2 des SGB IX

Rz. 9 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 1 Satz 1 vor (mindestens 15-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet und keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung des Aufenthalts), sind Leistungen in entsprechender Anwendung von Vorschriften des SGB XII und Teil 2 des SGB IX zu gewähren. Leistungsempfänger nach § 1 AsylbLG erhalten keine Leistungen in direkter Anwendung des...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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AGS 02/2025, Abzug des Erwe... / II. Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO ist einer Partei, die mit ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozesskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, PKH zu gewähren, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt Gem....mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt ist in den §§ 1601 ff. BGB geregelt. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere Eltern, welche ihren sich noch in der schulischen und beruflichen Ausbildung befindlichen Kindern Unterhalt zahlen müssen. Die Unterhaltspflicht begründet sich in der familieninternen Solidar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BdF, Schr. v. 29.7.1974 – IV C 1 - S 1300 – 316/74, StEK AStG Vor § 1 Nr. 7

Rz. 2 [Autor/Stand] Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen und an ausländischen Personengesellschaften Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung der Außensteuerreferenten der Länder auf der Sitzung vom 10. bis 12.6.1974 weise ich hinsichtlich der Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / 1. Bezogen auf den notwendigen Eigenbedarf (mind. 1.450 EUR)

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

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AGS 02/2025, Abzug des Erwe... / III. Bedeutung für die Praxis

Die sofortige Beschwerde des Klägers und daran anschließend seine Rechtsbeschwerde waren von Anfang an nicht erfolgversprechend. Es entspricht der höchstrichterlichen Rspr., dass für die Bewilligung von PKH die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der um PKH nachsuchenden Partei die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich sind. Geht es um eine Beschw...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / 2. Bezogen auf den angemessenen Eigenbedarf (mind. 1.750 EUR)

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

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zfs 02/2025, zfs Aktuell / 3.1 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2025

Am 23.12.2024 wurde die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2025 – PKHB 2025) vom 18.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I Nr. 429 v. 23.12.2024). Die Bekanntmachung weist die bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab dem 1.1.2025 vom Einkommen der Parteien abzusetzenden Freibeträge aus. Für München, den Landkre...mehr

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zfs 02/2025, Verteidigervol... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist wirksam: Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung nicht bereits aus der dem Verteidiger erteilten Vertretungsvollmacht folgt. Auch die Rechtsprechung, die dieses ablehnt und zudem unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH die bei Übernahme des Mandats im Rahmen der Vollmachtserteilung eingeräumte...mehr

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AGS 02/2025, Ermittlung des... / II. Einzusetzendes Vermögen

1. Allgemeines Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2. Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nu...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / a) Gesetzliche Grundlagen des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Nach der Scheidung kann ein Ehepartner nach den §§ 1569 ff. BGB nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten. Im Unterschied zum Trennungsunterhalt, für den es nur eine Anspruchsgrundlage gibt, stellt der Begriff "nachehelicher Unterhalt" den Oberbegriff für die in den §§ 1570–1573, 1...mehr

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AGS 02/2025, Abzug des Erwe... / I. Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.7.2023 kündigte die beklagte Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis des Klägers zum 31.8.2023. Der Kläger bezog seit April 2023 Krankengeld. Gegen die Kündigung reichte der Kläger beim ArbG Verden Kündigungsschutzklage ein und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). In dem Gütetermin vor dem ArbG einigten sich die Parteien auf eine Beendigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird, und nicht eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen

Ist für die Ermittlung der Einkünfte, ... Rz. 83 [Autor/Stand] Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen. Der Schätzungsrahmen des § 17 Abs. 2 gilt nur für Einkünfte und nicht gleichzeitig auch für die übrigen Besteuerungsgrundlagen. Dies versteht sich von selbst, wenn man den Charakter des § 17 Abs. 2 berücksichtigt, der nur den Schätzungsrahmen, nicht aber die Voraussetzu...mehr

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FF 02/2025, Handbuch Versorgungsausgleich

Helmut Borth10. Aufl. 2025, 870 S., Luchterhand, 129 EURISBN 978-3-472-09817-1 Dreieinhalb Jahre nach der letzten Auflage hat Borth sein Standardwerk zum Versorgungsausgleich wieder auf den neuesten Stand gebracht. Während der Umfang von der 8. zur 9. Auflage noch um 100 Seiten zugenommen hatte, sind es jetzt nur 26 Seiten. Diese erklären sich durch die neuen Regelungen, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Kürzung der Zulage (§ 86 Abs 1 S 1 und 6 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erbracht, so ist die für dieses Beitragsjahr zustehende Zulage (Grundzulage und Kinderzulage) nach dem Verhältnis der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindesteigenbeitrag zu kürzen (§ 86 Abs 1 S 6 EStG). Der für einen unmittelbar Berechtigten geltende Kürzungsmaßstab gilt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 7 [Autor/Stand] Verhältnis zum Verfassungsrecht. § 17 ist nur in den Grenzen anwendbar, die durch das GG gesetzt werden. Insoweit bestehen Bedenken vor allem gegen § 17 Abs. 2, weil der dort vorgesehene Schätzungsrahmen auf sehr pauschalen Kriterien aufbaut und den Charakter einer Substanzbesteuerung hat. Die bestehenden Unge reimtheiten in dem Schätzungsrahmen des § 17 ...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Verdopplung des allgemeinen Freibetrags durch den Tax Cuts and Jobs Act

Mit dem Tax Cuts and Jobs Act hat die Regierung unter Donald Trump im Jahr 2017 [32] den allgemeinen Freibetrag für den Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2025 verdoppelt (IRC § 2010 (c) (3) (C), sunset clause).[33] Eine Verlängerung der Verdopplung des allgemeinen Freibetrags wird derzeit im Kongress noch nicht diskutiert,[34] wenngleich eine solche Debatte spätest...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / b) Verzicht auf Kindesunterhalt

Es ist immer zu beachten, dass der Anspruch auf Kindesunterhalt ein Anspruch des Kindes ist und nicht der eines Elternteils. Mit dem Verzichtsverbot soll sichergestellt werden, dass Kindesunterhalt nicht zum Gegenstand von Verhandlungen oder wirtschaftlichen Erwägungen der Eltern wird. Denn ein Verzicht könnte potenziell das Wohl des Kindes gefährden, insbesondere wenn der be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandards ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorlagepflicht des Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 ... Rz. 64 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf die Anwendung der §§ 7–15. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–15, nicht aber des § 5. Bis zur Anpassung der Norm durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[2] war sogar nur die Anwendung der §§ 7–14 AStG von Nr. 2 gesetzlich angeordnet. Hier mach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Bestellerprinzip / 10 Halbteilungsgrundsatz beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen

Die Tatsache, dass gerade Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen erhebliche Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden, hatte den Gesetzgeber 2020 erneut aktiv werden lassen. Nach den im Jahr 2015 in Kraft getretenen Neuregelungen über das sog. Bestellerprinzip im Rahmen der Vermietung von Wohnraum, hatte der Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.4 Steuerabzug und Veranlagung

Rz. 205 Die Besteuerung erfolgt für Miet- und Pachtzinsen aus unbeweglichem Vermögen und Sachgesamtheiten sowie für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen, Sachgesamtheiten und Rechten durch Veranlagung. Insoweit ist ein Tatbestand des Steuerabzugs, abgesehen von dem Sicherungsabzug nach § 50a Abs. 7 EStG, nicht erfüllt. Unterliegen mehrere Vermögensgegenstände der b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

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Realteilung / 9.2 Der neue § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG

Nach dem durch das JStG 2024[1] eingefügten § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt der ebenfalls neu eingefügte § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG entsprechend. § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG ordnet an, dass eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr