Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2019

Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergelds), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2023

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2023 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Ri...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2024

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2024 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Ri...mehr

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ZAP 2/2025, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2025

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2025 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie bei dem Bedarf eines studierenden Kindes. Die Selbstbehalte – also die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf zu belassenden B...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2022

Zusammenfassung Mitte Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2022 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für di...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Tabelle

– Stand: 1.1.2015 Zusammenfassung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2021

Zusammenfassung Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie...mehr

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ZAP 2/2026, Düsseldorfer Tabelle 2026: Überblick und Einordnung

Zusammenfassung Die neue Düsseldorfer Tabelle mit den aktuellen Vorgaben für die Festsetzung des Unterhaltes von Kindern, Ehegatten und Eltern gilt seit dem 1.1.2026 (vgl. https://www.anwaltverlag.de/media/pdf/92/59/75/DT_2026.pdf). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und ordnet die Änderungen für die anwaltliche Praxis ein. I. Kindesunterhalt Die Tabellenwe...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / a) Neue Düsseldorfer Tabelle/Anpassung der Selbstbehaltsätze

Ab 1.1.2015 sind die neuen von den Vertretern der Oberlandesgerichte beschlossenen, sich aus der Anhebung des sozialrechtlichen Regelbedarfs ergebenden Selbstbehaltsätze anzuwenden; s. Auflistung FamRB 2015, 41 (Niepmann). Die neue Düsseldorfer Tabelle ist u.a. abgedruckt in ZAP F. 11, S. 1307, FamRZ 2015 Heft 1 S. II., FamRB 2015, 33, FuR 2015, 33; die ab 1.1.2015 anzuwenden...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2024 mit Berechnungsbeispielen

I. Einführung Die in ZAP 2024, 83 ff. abgedruckte und erst am 11.12.2023 veröffentlichte neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 beinhaltet keine großen Überraschungen, aber einige Änderungen mit durchaus praxisrelevanter Bedeutung. Es lohnt sich daher gerade für die anwaltliche Beratung in Unterhaltssachen, einmal näher hinzuschauen und vor allem die praktischen Auswirku...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / a) Neue Düsseldorfer Tabelle

Für die Zeit ab 1.1.2019 bis voraussichtlich 31.12.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle den neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst (erste Altersstufe 354 EUR, zweite 406 EUR, dritte 476 EUR). Die Bedarfsätze in den unverändert gebliebenen Altersgruppen (ab 190 EUR) wurden mit gleichen Prozentsätzen wie bisher erhöht, die für volljährige Kin...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 1. Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)

Sie ist mit der Tabelle „Zahlbeträge” (je für die Zeit ab 1.1. und 1.7.2019) abgedr. u.a. in FamRZ 2019, 17; FuR 2019, 21; ZAP F. 11, S. 1479 ff. Da sich ab 1.7.2019 das Kindergeld erhöht, ändern sich die Zahlbeträge!mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / IV. Düsseldorfer Tabelle 2024 – Zahlbeträge nach Abzug des Kindergeldanteils

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ZAP 24/2017, Anwaltsmagazin / 2 Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2018

Zum 1.1.2018 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1425, in diesem Heft). Wie das OLG Düsseldorf mitteilte, erfolgt die Änderung durch die Anhebung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder infolge der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar für ...mehr

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ZAP 3/2024, Anwaltsmagazin / 3 Kritik an neuer Düsseldorfer Tabelle

Zum 1. Januar ist die Düsseldorfer Tabelle überarbeitet und aktualisiert worden. Im Vergleich zu den bisher geltenden Unterhaltsbeträgen sind darin im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf geändert worden (vgl. zur neuen Düsseldorfer Tabelle 2024 näher ZAP 2024, ...mehr

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ZAP 24/2018, Anwaltsmagazin / 2 Düsseldorfer Tabelle 2019

Zum 1.1.2019 ändert sich die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" erneut. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle werden an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. So beträgt ab dem 1. Januar der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechste...mehr

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ZAP 1/2025, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle 2025

Rechtzeitig zum Jahresende 2024 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine überarbeitete Unterhaltstabelle für das neue Jahr herausgegeben. Diese in Abstimmung mit sämtlichen Oberlandesgerichten sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. erarbeitete sog. „Düsseldorfer Tabelle” ist eine in der juristischen Praxis anerkannte Richtschnur für die Ermi...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / III. Düsseldorfer Tabelle 2024 für den Kindesunterhalt

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ZAP 24/2021, Anwaltsmagazin / 6 Juristinnen kritisieren die kommende Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, i.R.d. Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Mit Besorgnis habe der Verein zur Kenntnis genommen, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschlagen habe, ...mehr

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ZAP 2/2020, Anwaltsmagazin / 5 Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2020

Das OLG Düsseldorf hat eine neue Unterhaltstabelle herausgegeben, die ab dem 1. Januar gilt. Sie sieht höhere Bedarfssätze v.a. für minderjährige Trennungskinder vor. Daneben steigt erstmals seit 2015 auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen. Die sog. Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, dient jedoch bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Ki...mehr

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ZAP 24/2020, / 2 Neue Düsseldorfer Tabelle

Anfang Dezember hat das OLG Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Im Einzelnen sehen die Neuerungen wie folgt aus: Die Anhebung der Be...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Mitte Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2022 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2023 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hi...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2024 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder, bei dem Bedarf eines studierenden Kindes sowie bei dem den Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hi...mehr

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ZAP 2/2026, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Düsseldorfer Tabelle mit den aktuellen Vorgaben für die Festsetzung des Unterhaltes von Kindern, Ehegatten und Eltern gilt seit dem 1.1.2026 (vgl. https://www.anwaltverlag.de/media/pdf/92/59/75/DT_2026.pdf). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen und ordnet die Änderungen für die anwaltliche Praxis ein.mehr

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ZAP 2/2025, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2025 und enthält im Wesentlichen Änderungen bei den Bedarfssätzen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie bei dem Bedarf eines studierenden Kindes. Die Selbstbehalte – also die den Unterhaltsschuldnern für ihren Eigenbedarf zu belassenden Beträge – wurden...mehr

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ZAP 1/2026, Anwaltsmagazin / 1 Neue Düsseldorfer Tabelle 2026

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Dezember seine Unterhaltstabelle für das neue Jahr veröffentlicht. Grundlegende Änderungen gegenüber 2025 gibt es danach kaum, angepasst wurden im Wesentlichen nur die Unterhaltsbeträge. Neuerungen sind allerdings die konkrete Bezifferung des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt sowie die Vorgaben zum Selbstbehalt beim Enkel...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergelds), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die Neufassung zum 1.1.2019 ist d...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / XII. Auswirkungen dieser Strukturänderung bei höheren Einkommensverhältnissen

Die Änderung der Struktur der Tabelle hat auch Auswirkungen bei höheren Einkommensverhältnissen, und zwar auf die Steigerung der Unterhaltszahlungen bei gleichbleibendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen im Vergleich zwischen 2023 und 2024. Die Verschiebungen der Tabelle lassen sich wie folgt darstellen, z.B. für den Einkommensbereich zwischen 3.101 EUR und 3.700 EUR: Beisp...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Anfang Dezember hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Unterhaltstabelle veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und enthält höhere Sätze beim Mindestunterhalt für Minderjährige und auch für volljährige Trennungskinder. Grund für die jüngste Anpassung sind die Erhöhungen beim Kindergeld und beim Mindestunterhalt. Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmitte...mehr

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ZAP 2/2024, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2023, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Neue Düsseldorfer Tabelle

Im Dezember des abgelaufenen Jahres hat das OLG Düsseldorf seine neue Unterhaltstabelle für das Jahr 2015 vorgestellt. Sie sieht höhere Selbstbehalte, jedoch keine Erhöhung des Kindesunterhalts vor. Danach wird zum 1.1.2015 der für Unterhaltspflichtige zu berücksichtigende notwendige Selbstbehalt erhöht – er steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 EUR auf 1.08...mehr

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ZAP 24/2017, Anwaltsmagazin / 3 Kritik an der Änderung der Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat die jüngsten Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle (s. dazu vorstehende Meldung) kritisiert. Sie seien "leider gar kein Anlass zum Jubeln", kommentierte die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die neuen Beträge. Zwar seien die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, ab 1.1.2018 um bis zu 7 EUR monatlich a...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / I. Einführung

Die in ZAP 2024, 83 ff. abgedruckte und erst am 11.12.2023 veröffentlichte neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 beinhaltet keine großen Überraschungen, aber einige Änderungen mit durchaus praxisrelevanter Bedeutung. Es lohnt sich daher gerade für die anwaltliche Beratung in Unterhaltssachen, einmal näher hinzuschauen und vor allem die praktischen Auswirkungen genauer ...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / IX. Auswirkungen der geänderten Tabellenbeträge in den unteren Einkommensbereichen

Zwar löst jede Erhöhung der Tabellenwerte Freude bei den unterhaltsberechtigten Kindern und den betreuenden Elternteilen aus, auch wenn nicht selten Kritik geäußert wird, die Werte seien nicht ausreichend erhöht worden. Noch größer wird allerdings die Enttäuschung in der Realität aus einem anderen Grund: Die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum Jahreswechsel führt nicht da...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / X. Änderung der Tabellenstruktur

Gegenüber 2023 wurde die Tabellenstruktur modifiziert. Es ist zwar bei 15 Einkommensgruppen jeweils mit einem Abstand von 399 EUR und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten verblieben. Allerdings wurden die Einkommensgruppen durchgehend um 200 EUR erhöht. Die erste Einkommensgruppe endet damit nicht mehr bei 1.900 EUR, sondern erst bei 2....mehr

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ZAP 2/2026, Düsseldorfer Ta... / I. Kindesunterhalt

Die Tabellenwerte für den Kindesunterhalt sind – entsprechend den Vorgaben aus der Mindestunterhalts-VO – nur geringfügig angehoben worden. Die Bedarfssätze steigen in den unteren Einkommensstufen im Vergleich zum Jahr 2025 beim minderjährigen Kind lediglich um 4 EUR und beim volljährigen Kind um 5 EUR, während die Beträge in den oberen Einkommensstufen beim minderjährigen K...mehr

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ZAP 2/2025, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615I BGB

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / XIV. Erhöhung der Einkommensgrenze von Quotenberechnung zur konkreten Bedarfsberechnung

Jetzt endet die Düsseldorfer Tabelle nicht mehr bei 11.000 EUR, sondern erst bei 11.200 EUR. Das hat zur Konsequenz, dass nunmehr auch diese Einkommensgrenze von 11.200 EUR anstelle der bisherigen Grenze von 11.000 EUR beim Ehegattenunterhalt maßgeblich ist für die Abgrenzung zwischen Quotenberechnung im Regelfall und konkreter Berechnung. Folglich liegt die Obergrenze eines...mehr

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ZAP 2/2015, Düsseldorfer Ta... / Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, Mangelfällen und Verwandtenunterhalt. Die jüngste Anpassung berücksichtig...mehr

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ZAP 2/2022, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2021, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2019, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 2/2026, Düsseldorfer Ta... / II. Selbstbehalt

Die Selbstbehaltssätze, in denen jeweils auch Anteile für Unterkunft (Miete einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung; Warmmiete) enthalten sind, bleiben auch im Jahr 2026 unverändert:mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / VII. Berücksichtigung erhöhter Wohnkosten

Von großer praktischer Bedeutung ist die auch in der jetzigen Tabelle enthaltene Regelung zur möglichen Erhöhung der Selbstbehalte. Auch wenn im Jahr 2024 alle in der Tabelle eingearbeiteten Beträge für Wohnkosten nicht erhöht worden sind und demnach weiterhin mit einem einheitlichen Sockelbetrag erfasst werden, soll zusätzlich der Selbstbehalt nach den Vorgaben der Tabelle e...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / XIII. Auswirkungen auf dynamische Titel

Sehr kritisch zu betrachten sind die sich daraus in der Praxis ergebenden Auswirkungen bei Vorhandensein eines dynamischen Titels über Minderjährigenunterhalt. Berechnungsbeispiel 1: Eine Unterhaltsverpflichtung i.H.v. 160 % des Mindestunterhalts nach Einkommensgruppe 10 der Düsseldorfer Tabelle ist tituliert worden. 2023 umfasste die Gruppe 10 einen Einkommensbereich von 5.10...mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / V. Anhebung der Selbstbehalte

Auch in diesem Jahr hat man wie in den Vorjahren eine Anhebung der Selbstbehalte als notwendig angesehen. Folglich wurden ebenfalls die Selbstbehalte an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst (im Durchschnitt mit einer Erhöhung zwischen monatlich 70 EUR und 100 EUR; vgl. ZAP 2024, 83 ff.).mehr

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ZAP 11/2024, Auswirkungen d... / VI. Schürmann-Tabellen

Hilfreich für die praktische Fallbehandlung sind in diesem Zusammenhang die Schürmann-Tabellen. Die jährlich aktualisierte Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens – sowohl im Mangelfall als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen...mehr

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ZAP 2/2025, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

gegen einen erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen:mehr