Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / II. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltspflichten gegenüber Kindern geprägt werden:

Wie zu I., jedoch wird der Kindesunterhalt (Zahlbetrag; vgl. Anm. C und Anhang) vorab vom Nettoeinkommen abgezogen.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 2.6 Anmerkung zu I. und II.:

Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 – auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten – entsprechend. Berufsbedingte Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/10 enthalten.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) zu beachten.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / III. Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615l, 1603 Abs. 1 BGB):

Hierin sind bis 580 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) 580 EUR übersteigen und nicht unangemessen sind.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / III. Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Berechtigten:

Hierin sind bis 580 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Eigenbedarf soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) 580 EUR übersteigen und nicht unangemessen sind.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / V. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf

1. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des von dem Unterhaltspflichtigen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten: a) gegenüber einem nachrangigen geschiedenen Ehegatten aa) falls erwerbstätig: 1.510 EUR bb) falls nicht erwerbstätig: 1.385 EUR. b) gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern: 1.650 EUR. 2. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 5.1 Zahlbeträge:

Die folgende Tabelle enthält die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Im Jahr 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250 EUR.mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 3.1 Beispiel:

Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (U): 1.750 EUR, Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 18 Jahren (K 1) – in allgemeiner Schulausbildung befindlich –, 7 Jahren (K 2) und 5 Jahren (K 3), die bei dem nicht unterhaltsberechtigten und den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Elternteil (E) leben. E bezieht das Kindergeld. Notwendiger Ei...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / I. Vorbemerkungen

So groß im November 2022 die Freude bei der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages über die Möglichkeit war, nach zwei Jahren wieder von Angesicht zu Angesicht im Berliner Amtsgericht Kreuzberg zu dem fast schon "traditionellen" Treffen mit den Vertretern der Oberlandesgerichten[2] zusammenzukommen, so groß waren aber auch die Herausforderungen, denen sich ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / Einführung

Im November 2022 hat sich die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die zusammen mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf und in Abstimmung mit den weiteren deutschen Oberlandesgerichten die Düsseldorfer Tabelle konzipiert, erstmals wieder in Präsenz – nach zwei Jahren, in denen Corona-bedingt leider nur eine eingeschränkte, virtuelle Abstimmung erfolgen konn...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / II. Tabellenunterhalt, Unterhaltszahlbeträge und Unterhaltsvorschussleistungen

1. Aufgrund der Vorgaben der neuen Mindestunterhaltsverordnung, die die Basis für die Bedarfssätze nach der Düsseldorfer Tabelle bildet (§ 1612a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 BGB),[11] sieht die Tabelle 2023 einen stark gestiegenen Mindestunterhalt vor:mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Studierendenbedarf

Mit der im Sommer 2022 wirksam gewordenen Änderung der BAföG-Sätze steigt der Höchstfördersatz von bislang 752 EUR/Monat auf nunmehr 812 EUR/Monat (ohne die Zuschläge zu einer eventuell erforderlichen, eigenen Kranken- und Pflegeversicherung des Studierenden).[45] Nachdem der Bedarf für nicht mehr im Elternhaushalt lebende Kinder sich aus dem um 15 % erhöhten BAföG-Sätzen (o...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 1 Kindesunterhalt

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22 § 7a UVG untersagt – auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen – nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. OLG Celle, Beschl. v. 11.5.2023 – 21 WF 43/23 1. Ein g...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / IV. Selbstbehaltssätze

1. Nachdem die Selbstbehaltssätze – entgegen den Empfehlungen der Unterhaltskommission[30] – im Jahr 2022 unverändert geblieben sind, ist eine Anhebung nicht nur erwartet,[31] sondern vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember 2021, aus Anlass der Bekanntgabe der Tabelle 2022, auch bereits angekündigt worden:[32] Dies war allein schon im Hinblick auf die stark gestiegenen ...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / V. Aufwendungen zur Vermögensbildung und gute Einkommensverhältnisse

Die dargestellte Rechtsprechung betrifft mit Leistungen zum Erwerb von Immobilien- und Altersvorsorgevermögen Sonderfälle vermögensbildender Aufwendungen. nämlich solche, die einen bestimmten, unterhaltsrechtlich anerkennenswerten Zweck verfolgen. Darüber hinaus sind Leistungen zur Vermögensbildung unterhaltsrechtlich bedeutsam bei guten Einkommensverhältnissen. Diese sind ge...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundzüge der Abgabenordnung

Rz. 2 Die wesentlichen, im Besteuerungsverfahren zu beachtenden Verfahrensvorschriften werden im Folgenden kurz dargestellt. Nach § 88 Abs. 1 S. 2 AO stehen Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung im Ermessen der Finanzbehörde. Sie kann sich der Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO) in Form der Auskunft (§ 93 AO) bedienen, wobei nicht beteiligte Dritte erst dann u...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Umwandlung eines statischen Titels in einen dynamischen Titel

Rz. 162 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[91] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / III. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (Nr. 3101 Nr. 1 VV)

Rz. 227 Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt oder oder reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Rz. ...mehr

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld; Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten des behinderten Kindes

Leitsatz 1. Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen. 2. Bei der Prüfung, ob dem behinderten Kind gegenüber seinem Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zusteht, mindern die vom Ehegatten auf sein Einkommen geleisteten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Tabelle: Standardisierte Messverfahren

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Obergerichtliche Rechtsprechung

Rz. 44 Vornehmlich in Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen und -messungen mit Laser- und Radarmessungen spielt in der Rechtsprechung der Begriff des standardisierten Messverfahrens eine erhebliche Rolle. Früher waren die von der obergerichtlichen Rechtsprechung für diesen Bereich aufgestellten Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig str...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Bestimmung des erforderlichen Abstandes

Rz. 96 In der StVO ist nicht konkret geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs. 1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug i.d.R. so groß sein muss, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Hinweis In § 4 Abs. 3 StVO ist allerdings konkret bestimmt, dass Lastkraftwagen über 3,5 ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Exkurs: Poliscan Speed

Rz. 52 In der Diskussion ist vor einiger Zeit vor allem und immer noch/wieder PoliScanSpeed, ein lasergestütztes Messverfahren (dazu § 1 Rdn 845 ff.; Golder, VRR 2013, 17 ff., 50 ff., 92 ff.; 136 ff.; Schmedding, VRR 2009, 293 ff.; VRR 2009, 337 ff.; Winninghoff/Weyde/Hahn/Wietschorke DAR 2010, 106; Kirchmann, VRR 2010, 209; Deutscher, VRR 2013, 7, 8; Geißler, DAR 2014, 717,...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / IV. Geschwindigkeitsmessung mit PPS/Videonachfahrsystemen

Rz. 75 Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des PPS/eines Videonachfahrsystems ist ebenfalls ein standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH (KG, VRS 100, 471; OLG Bamberg, DAR 2012, 154 = VA 2012, 83 zu ProViDa; VRR 3/2017, 16 = VA 2017, 104; OLG Düsseldorf, VRS 99, 297; OLG Hamburg, NZV 2019, 255 [Motorradfahrer]; OLG Köln, DAR 1999, 516 = VRS ...mehr

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§ 6 Ausschlagung der Erbschaft / G. Kosten

Rz. 36 Das Gericht erhebt für die Aufnahme einer Ausschlagungserklärung die Beurkundungsgebühr nach KV 21201 Nr. 7 GNotKG in Höhe von 0,5 aus Tabelle B und mindestens 30 EUR (KV Vorbem. 1 Abs. 2 GNotKG). Diese Gebühr wird auch für die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung oder der Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist erhoben. Ist der Nachlass überschuldet,...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / IV. Freibetrag als Grenze

Das OLG erachtet es daher als sachgerecht, unabhängig von einer Unterhaltspflicht der Verfahrenskostenhilfe beantragenden Person grds. nur diejenigen Mitbewohner an den Wohnkosten zu beteiligten, deren Einkommen über dem für sie einschlägigen Freibetrag liegt. Die Freibeträge i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO richten sich nach den in der Anlage zu § 28 SGB XII festgelegten,...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / c) Kosten des Umgangsrechts

Bei einem weit über das übliche Maß hinausgehenden Umgangsrecht können die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen (vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten) es rechtfertigen, den Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine Einkommensgruppe oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen.[37] Ist der barunterhal...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 5 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU (nicht auch des EWR) sind nach Art. 4 der IAS-VO verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den von der EU übernommenen (= endorsten) internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (Art. 2 IAS-VO). Mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbr...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / III. Kein Anlass für eine Erhöhung oder Herabsetzung

Die besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls geben weder Anlass für eine Erhöhung noch für eine Absenkung des Regelwerts des § 41 S. 2 FamGKG. Ob eine Erhöhung des Werts zu erfolgen hat, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das einstweilige Anordnungsverfahren ein Hauptsacheverfahren vermieden hat oder in diesem Verfahren – etwa im Wege des Vergleichs – eine end...mehr

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FF 10/2022, Spüren wir die Folgen des Krieges in der Ukraine auch im Familienrecht?

Dr. Fritz R. Osthold Es ist nun rund acht Monate her, dass die Russische Föderation am 24.2.2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf ukrainischem Boden begonnen hat. Die ökonomischen Folgen dieses Krieges spüren wir alle auch hierzulande seit Monaten. Die ohnehin schon seit Juli 2021 über dem offiziellen sog. symmetrischen mittelfristigen Ziel der EZB von 2 % liegende I...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Konkrete Bedarfsbemessung beim Trennungsunterhalt

Die Bemessung des Unterhaltsbedarfs erfolgt auch beim Trennungsunterhalt wegen des sich aus § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB ergebenden Maßstabs der ehelichen Lebensverhältnisse entsprechend den für den nachehelichen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB geltenden Grundsätzen. Obschon überwiegend von durchschnittlichen Einkommensverhältnissen geprägt, muss die Rechtsprechung auch Unterhalts...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.2 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 1

Rz. 14 Nicht nur die Unterhaltspflichtigen und die Kostenersatzpflichtigen, sondern auch die nicht getrennt lebenden Ehegatten der Unterhaltspflichtigen sowie Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen, sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 gegenüber ...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [9] 1. Die Abänderungsanträge sind zulässig. [10] Gemäß § 329 Abs. 1 S. 2 FamFG muss der Antragsteller für die Abänderung einer auf die Verpflichtung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gerichteten Urkunde wie den verfahrensgegenständlichen Jugendamtsurkunden Tatsachen vortragen, die die Abänderung rechtfertigen. Fehlt es hingegen an einem Einvern...mehr

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FF 09/2022, Berechnung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die Antragstellerin zu 1 (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind miteinander verheiratet, leben aber seit dem 1.8.2016 getrennt. Aus der Ehe gingen die Kinder F. (geb. am 1.9.2002; die Antragstellerin zu 2), N. (geb. am 1.4.2005) und Na. (geb. am 17.1.2007) hervor. Sie leben seit ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Dynamisierter Kindesunterhalt

Rz. 193 In den ganz überwiegenden Fällen erscheint es dagegen sachgemäß, eine Dynamisierung vorzunehmen. Diese trägt den sich fast schon jährlich wandelnden, regelmäßig erhöht festgesetzten Beträgen der Düsseldorfer Tabelle Rechnung. Rz. 194 Ein gerichtlicher Antrag lautet wie folgt. Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunterhalt Muster 2.19: Antrag dynamisierter Kindesunter...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Abweichende Wohnkosten

Rz. 972 Wohnkosten können unterschiedlich hoch sein, abhängig davon, ob man z.B. im ländlichen Raum oder im Innenbereich einer Großstadt wohnt. Dies bereitet häufig Probleme, weil innerhalb eines OLG-Bezirks einheitliche Selbstbehaltssätze gelten, aber auch innerhalb eines Bezirks sehr unterschiedlich hohe Wohnkosten auftreten können. Die Sozialhilfe verwendet nur für den al...mehr