Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 1. Bedarfssätze

a) Minderjährige Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021" (BGBl 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2022:mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / b) Volljährige

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder werden zum 1.1.2022 gleichfalls angehoben. Wie in 2021 betragen sie 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / II. Die angemessene Lebensstellung des minderjährigen Kindes

In der Rechtsprechung des BGH hat dies Ausdruck in der Formulierung gefunden, das Kind leite seine durch das Kindsein geprägte Lebensstellung von derjenigen seiner Eltern ab. Es nehme daher begrenzt an ihrem Wohlstand teil, insbesondere habe es keinen Anspruch auf "Teilhabe am Luxus".[9] Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass "Luxus" ein wenig greifbarer und erst recht ka...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 5. Sonstiges

Neben der Änderung der Tabelle ist die überwiegende Mehrheit der Oberlandesgerichte übereingekommen, bei Bemessung des Ehegattenunterhalts in der Regel vom bereinigten Erwerbseinkommen einen Bonus (Erwerbsanreiz) von 1/10 abzuziehen. Näheres ergibt sich aus den Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte.mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / Einführung

Nachdem der BGH in einem Beschl. v. 16.9.2020[1] eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich nicht ausgeschlossen und damit praktisch postuliert hat, werden in der Literatur verschiedene Modelle für eine solche erweiterte Tabelle diskutiert. In seinem Vortrag vom 25.11.2021 bei der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat der V...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / a) Minderjährige

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021" (BGBl 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2022:mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / c) Studierende

Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 EUR unverändert. Wenn sich nach der Lebensstellung der Eltern ein höherer Bedarf ergibt, kann von dem Mindestbedarf von 860 EUR nach oben abgewichen werden.mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 3. Selbstbehalte

Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2021 unverändert. Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt ist mit Rücksicht auf die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes wie in 2021 von der Angabe eines konkreten Betrags abgesehen worden. Die Steigerung des Regelsatzes von 446 EUR auf 449 EUR für volljährige Alleinstehende hat noch keine Anhebung des notwenigen Selbstbehalts veranlas...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Ta... / Kindesunterhalt

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 2. Anrechnung des Kindergelds

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt wie in 2021: Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Ab...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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B / Blutproben vom Beschuldigten [Rdn 1483]

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B / Blutalkoholfragen/Atemalkoholmessung [Rdn 1431]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1588]

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V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

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B / Blutalkoholfragen [Rdn 1455]

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154 bei Mehrfachtätern [Rdn 1621]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2085]

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E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2042]

Rdn 2043 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1599]

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2056]

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V / Verlesung des Anklagesatzes [Rdn 3426]

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T / Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3044]

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O / Online-Durchsuchung [Rdn 3261]

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R / Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren [Rdn 3950]

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Bedarfsbemessung bei gehobenen Einkünften der Eltern

Überstiegen die unterhaltsrelevanten Einkünfte des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle (derzeitiger Höchstbetrag: 5.500 EUR), wurde grundsätzlich eine konkrete Bedarfsermittlung verlangt. Eine schematische Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze der Düsseldorfer Tabelle wurde durch den Bundesgerichtshof abgele...mehr

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FF 12/2021, Bemessung des W... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt vom Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) Trennungsunterhalt für die Zeit ab Juli 2017. [2] Die Beteiligten schlossen im September 1994 die Ehe und leben seit September 2016 getrennt. Aus der Ehe sind fünf Kinder hervorgegangen: G., geboren am 2.12.1998, N., geboren am 29.9.2000, H., geboren am 9.6.2002, O., g...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Konkrete Bedarfsbemessung-Widerlegung der Verbrauchsvermutung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konkreten Bedarfsbemessung besteht eine Vermutung, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf verwendet worden ist.[50] Dem Unterhaltspflichtigen steht indes die Möglichkeit offen, die tatsächliche Verbrauchsv...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 4. Tabellenbedarf und Mehrbedarf

Die Entscheidung darüber, für welche Bedarfe des minderjährigen Kindes der barunterhaltspflichtige Elternteil allein aufzukommen oder sich auch der betreuende Elternteil zu beteiligen hat, hängt davon ab, ob die konkrete Bedarfsposition als Bestandteil des Regelbedarfs oder als Mehrbedarf zu qualifizieren ist. Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / b) Wohnvorteil des Elternteils

Geht es um die Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind, ist die Höhe des Wohnwerts grundsätzlich mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete zu bemessen. Dies beruht auf der sich aus § 1603 Abs. 2 S. 1 1 BGB ergebenden besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer minderjährigen Kinder. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.2 Rechtsfehler

Rz. 11 Hieraus folgt, dass ein Rechtsfehler, auch ein möglicherweise eklatanter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, nie nach § 129 AO berichtigt werden kann.[1] Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist bereits dann nicht möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechtsfehler vorliegt.[2] Er muss nicht positiv festgestellt oder dargelegt werden. Vgl. auch N...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.6 Fallgruppen

Rz. 25 Offenbare Unrichtigkeiten sind von der Rspr. in folgenden Fallgruppen angenommen worden[1]: reine Rechenfehler [2] sowie falsche Vervielfältigung bei richtig gewähltem Vervielfältiger[3]; ebenfalls offenbare Unrichtigkeiten können unterlassene Umrechnungen sein.[4] Verwechslungen und ähnliche Fehler: Spaltenverwechslungen[5], Übertragungsversehen[6], Drehfehler[7], Berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH v 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH v 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unterhalt...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9 Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2021

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Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

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Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

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Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

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Unterhalt / 9.1 Unterhaltsverpflichteter lebt in anderem EU-Land

Urteile über Unterhaltszahlungen, das in einem beliebigen EU-Land ausgesprochen wurde, können in einem vereinfachten Verfahren in einem anderen EU-Land für vollstreckbar erklärt werden. Informationen über das Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte Verfahren und die jeweils zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern findet man auf der Seite www.europa.eu.mehr

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Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen.[1] Von dem danach verbleibenden E...mehr

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Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht angreifen, wenn und sowe...mehr

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Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

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Unterhalt / 4.2 Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), wird die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt. Praxis-Bei...mehr

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Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.2 Grundsätze für den Trennungsunterhalt

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt nicht voraus, dass die Ehegatten zusammengelebt oder gemeinsam gewirtschaftet haben.[1] Nach § 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3 i. V. m. § 1614 BGB ist ein umfassender Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick...mehr