Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen derDüsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2018 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall)

Rz. 191 Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Muster 22.2: Außergerichtliche Abwehr von Unterhaltsansprüchen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit (Mangelfall) Rechtsanwältin _________________________ Sehr geehrte Frau Kollegin _________________________, anwaltliche Vollmacht versichernd zeigen wir Ihnen an,...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Anhang:

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Der Unterhaltsbetrag ist auf volle Euro aufzurunden. Anhang Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2019)mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / Zusammenfassung

Überblick Begleitende Erklärung zur Übernahme der Düsseldorfer Tabelle 2019: Die Familiensenate des OLG Frankfurt übernehmen für 2019 die Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge und ohne die Anmerkungen. Insoweit gelten die Frankfurter Unterhaltsgrundsätze, die unverändert fortgeschrieben werden. Hinsichtlich der 4. Altersstufe haben sich die Senate einschließlich der...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1 OLG Naumburg Unterhaltsrechtliche Leitlinien, Stand: 1.1.2019

Die nachfolgenden Unterhaltsleitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg dienen als Orientierungshilfe für den Regelfall und bedürfen hinsichtlich der Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Einzelfall der Überprüfung. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle – ohne Bedarfskontrollbetrag – ist als Anhang eingearbeitet, die Anmerkungen zur Tabelle werden durc...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers

Rz. 8 Die Frage, wie viel Unterhalt jemand benötigt, beurteilt sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Der Bedarf des Ehepartners orientiert sich danach, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren: Zu ermitteln ist, was die Eheleute während der Dauer ihres Zusammenlebens zu Konsumzwecken einerseits und zur Vermögensbildung andererseits verwendet haben. Rz. 9 D...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Braunschweig (Stand: 1.1.2019)

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Braunschweig verwenden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall. Die Leitlinien dienen dem Zweck, die Rechtsprechung der Senate zu vereinheitlichen. Sie haben jedoch keine bindende Wirkung und können insbesondere die Prüfung des Einzelfalles nicht ersetzen. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabell...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVII. Muster: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern

Rz. 206 Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Kindesunterhaltsantrag [190] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin –[191] Verfahrensbevol...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle, Stand 1.1.2019

Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeit...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Die Selbstbehalte bezeichnen den Teil des Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für seine eigene Lebensführung zu verbleiben hat. Als Mindestbetrag umfassen sie jeweils den laufenden Lebensbedarf iSd. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II, übliche Versicherungen, angemessene Wohnkosten (einschließlich Nebenkosten und Heizung entsprechend den in der Düssel...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, diese ist insbesondere in eigenen Rechten von der Wertfestsetzung betroffen, vgl. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG. Auch steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht die Ausschlussfrist der §§ 59 Abs. 1. S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG (sechs Monate nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung) entgegen. Ferner ist auch der Schwellenwert des...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1 OLG Frankfurt am Main: Unterhaltsgrundsätze, Stand: 1.1.2019

Präambel Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur. Sie binden den Richter ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1.7 Anhang

1. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2019 2. Rechenbeispiele 2.1 Additionsmethode Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 20.00 EUR sowie Zinseinkünfte von 300 EUR. Seine Ehefrau F hat ein bereinigtes Nettoerwerbseinkommen von 1.000 EUR. Sämtliche Einkünfte sind prägend. Anspruch der F ? Bedarf : ½ ( 9/10 * 2.000 EUR + 300 EUR + 9/10 * 1.000 EUR ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Abänderung gerichtlicher Endentscheidungen, § 238 FamFG

Rz. 73 Materiellrechtliche Voraussetzung des Abänderungsbegehrens ist, dass eine wesentliche Veränderung der für das frühere Urteil/den früheren Beschluss maßgebenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vorliegt, z.B.:mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Eing...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1 Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Köln, Stand: 1.1.2019

Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls - das gilt auch für die "Tabellen-Unterhaltssätze" nicht antasten. Die Leitlinien folgen der Düsseld...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken, Stand: 1.1.2019

Die Familiensenate der Süddeutschen Oberlandesgerichte verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Leitlinien ersetz...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsau...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2019

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2019 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2019 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kin...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XI. Muster: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren

Rz. 488 In diesem Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG. Rz. 489 Muster 22.30: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren Muster 22.30: Leistungsantrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbundverfahren An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehegatten- und Kindesunterhalt im Verbund [314] In Sachen der ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes, § 1602 BGB

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 BGB gleichgestellten Kindern ("privilegierte Volljährige") gilt im Allgemeine...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / X. Muster: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 487 Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Bru...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag)

Rz. 194 Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) An das Amtsgericht – Familiengericht –[149] _________________________ Trennungsunterhaltsantrag [150] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Muster: Antrag auf einverständliche Ehescheidung

Rz. 478 Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung Muster 22.20: Antrag auf einverständliche Ehescheidung An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Antrag auf Ehescheidung In der Familiensache des _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen di...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Anrechnung im Rahmen des § 15a RVG bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 238 Die Problematik der Anrechnung der Geschäftsgebühr stellt sich auch dem Anwalt, der im Rahmen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beigeordnet wurde. Die Rechtsprechung[433] hat bereits vor der Einführung des § 15a RVG entschieden, dass die Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auch für den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsa...mehr

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AGS 01/2019, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde – über die das Beschwerdegericht gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat – ist statthaft und auch i.Ü. zulässig, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG. Insbesondere ist die Mindestbeschwer von 200,00 EUR erreicht, denn die Beschwer der Staatskasse beträgt (265,50 EUR + 61,16 EUR =) 326,66 EUR. Bes...mehr

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§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Zentrale Mahngerichte – Automatisiertes Mahnverfahren

Rz. 45 Käme es grundsätzlich auf das Wohnsitzgericht des Antragstellers an, wären die jeweils zuständigen Mahngerichte natürlich über das Bundesgebiet weit verstreut. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 689 Abs. 3 ZPO – zwecks schnellerer und rationellerer Erledigung – eine Zentralisierung der Mahnverfahren ermöglicht. Rz. 46 Außerdem ist den Gerichten gem. § 689 Abs. 1 S. 2 ZPO...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 4. Die anwaltliche Vergütung und der Abschluss einer Honorarvereinbarung

Rz. 91 Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Parteien für alle nach dem 30.6.2004 erteilten unbedingten Aufträge nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), [96] für die vor dem 1.7.2004 erteilten unbedingten Aufträge nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Die nachfolgenden Ausführungen orientiere...mehr

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FF 12/2018, Neue Düsseldorfer Tabelle

Gabriele Ey Zum 1.1.2019 hat die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts Gültigkeit. Die Vertreter aller Oberlandesgerichte und die Mitglieder der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages unter Leitung von Direktorin des Amtsgerichts Birgit Niepmann haben sich auf die neuen Sätze der Düsseldorfer Tabelle geeinigt. Seit dem 1.1.2008 ist die...mehr

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FF 12/2018, Düsseldorfer Tabelle

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