Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 8 Änderungen für den VZ 2025

8.1 Belarus (Weißrussland) Das DBA mit Belarus wurde mit Wirkung seit dem 1.1.2025 durch die Bundesrepublik Deutschland suspendiert.[1] Zuvor hatte bereits Belarus das Abkommen teilweise ausgesetzt. Für Einkünfte aus Belarus gilt seit dem VZ 2025 das Welteinkommensprinzip. Sie sind in Deutschland zu versteuern, eine in Belarus bezahlte Einkommensteuer ist in Deutschland anzur...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4 Einkünfte aus Altersbezügen (Renten und Pensionen)

4.4.1 Renten Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Anwendung der sogenannten Bruttomethode auch auf nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte Schachteldividenden (§ 15 S 2–4 KStG)

7.1 Rechtsentwicklung, Allgemeines Tz. 103 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Nr 2 KStG 1999 waren bei der Ermittlung des Organeinkommens die Vorschriften eines DBA, nach denen Gewinne aus der Beteiligung an einer ausl Gesellschaft außer Ansatz bleiben, nur anzuwenden, wenn der OT zu den durch diese Vorschriften begünstigten Stpfl gehört. Diese Sonderregelung war erforderli...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

4.1.1 Allgemeines Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge. 4.1.2 Besonderheit: Abfindung Nach der überwiegenden Mehrzahl der deutschen DBA hat für Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht....mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.3 Private Altersvorsorge

Hinsichtlich der Altersbezüge aus privaten Rentenversicherungen, privaten Versorgungs- und Veräußerungsrenten enthalten die DBA grundsätzlich keine gesonderten Vorschriften, weshalb der Auffangartikel[1] greift. Demnach hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat

Der Ansässigkeitsstaat muss, wenn ihm das Besteuerungsrecht nicht zusteht, dafür Sorge tragen, dass keine doppelte Besteuerung der gleichen Einkünfte erfolgt. Hierzu bestimmt das jeweilige DBA, wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen muss. 5.3.1 Freistellungsmethode Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgeno...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 8.2 Lettland

Mit Wirkung zum 1.1.2025 wurde das DBA/Lettland marginal geändert.[1] Die Änderung erfolgte, um Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu vermeiden. Die entscheidenden Regelungen zur Begriffsbestimmung, der Zuordnung des Besteuerungsrechts von Kapitalerträgen, Arbeitslöhnen usw. sowie der Methodenartikel bleiben unverändert.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 2 Geltungsbereich

Ein DBA kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig ist und in dem anderen Staat Einkünfte erzielt.[1]mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3 Begriffsbestimmungen

Die Begriffe der "Person" und unter welchen Voraussetzungen eine Person "in einem Vertragsstaat ansässig" ist, werden im DBA selbst definiert.[1] Nationale Vorschriften sind nachrangig. Als "Personen" versteht das DBA nicht nur natürliche Personen, sondern auch Gesellschaften und andere Personenvereinigungen.[2] Die "Ansässigkeit" einer Person ist wohl als der wichtigste Begri...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung im Nicht-Ansässigkeitsstaat

In Fällen, in denen Deutschland nicht der Ansässigkeitsstaat ist und dem anderen Staat das Besteuerungsrecht zusteht, kommt der Methodenartikel in Deutschland nicht zur Anwendung. Die ausländischen Einkünfte sind in diesen Fällen aufgrund des Wortlauts des DBA in Deutschland steuerfrei. Die im Ansässigkeitsstaat zu besteuernden ausländischen Einkünfte werden dann grundsätzli...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.1 Grundsatz:

Das OECD-MA gibt nicht vor, in welchen Fällen die Anrechnungsmethode anzuwenden ist. Alle von Deutschland abgeschlossenen DBA sehen aber für bestimmte Einkunftsarten die Anrechnungsmethode vor. Ausweislich der Verhandlungsgrundlage für deutsche DBA soll die Anrechnungsmethode regelmäßig angewendet werden auf Dividenden, soweit der ausländische Staat ein Quellenbesteuerungsrech...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.2 Ausnahme bei Vermietungseinkünften: Anrechnungsmethode

Sieht ein DBA die Anrechnungsmethode vor, wie es in den DBA mit Spanien und der Schweiz vereinbart ist, sind die Vermietungseinkünfte auf der Anlage "V" zu ermitteln und zu erklären. Die im Ausland auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar (Antrag auf Anrechnung auf Anlage "AUS"). Praxis-Beispiel Vermietungseinkünft...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.2 Einkünfte aus Zinsen

Das Besteuerungsrecht für Zinsen wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland vereinbarten DBA. Für Zinsen sehen die von Deutschland vereinbarten DBA oftmals kein Quellenbesteuerungsrecht vor. Jedoch ist in einigen DBA unter bestimmten Voraussetzungen ein Quellenbesteuerungsrecht enthalten.[1] Damit keine Doppelbesteuerung er...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.2 Ausnahmen

Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zypern kommt ausschließlich die Anrechnungsmethode zur Anwendung.[1] Praxis-Beispiel Anrechnungsmethode: Vereinigte Arabische Emirate Die verheiratete deutsche Staatsangehörige P (Familienwohnsitz in Deutschland) wird von ihrem Arbeitgeber in das Emirat Dubai gesandt. Sie hält sich dort innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 220 Ta...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden

Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrecht von Dividenden nach den DBA liegt darin, dass das jeweilige DBA dem Staat, aus dem die Dividende stammt, regelmäßig ein Quellensteuerrecht in einer prozentual festgelegten Höhe zubill...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.4 Besonderheit: Niederlande

Seit dem VZ 2016 wurde das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Ruhegehälter (inkl. Sozialversicherungsrenten) in Bezug zu den Niederlanden modifiziert. Das Besteuerungsrecht liegt im Ansässigkeitsstaat.[1] Jedoch hat der Quellenstaat ebenso ein Besteuerungsrecht, wenn der Bruttobetrag der Rente über 15.000 EUR liegt (Freigrenze).[2] Die Doppelbesteuerung wird bei diesen Rente...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.2 Besonderheit: Schweiz

Ruhegehälter aus der Pensionskasse der Schweiz unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 21 DBA/Schweiz, da Beiträge in die Pensionskasse mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.[1] Das Besteuerungsrecht der Leistungen wird dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen. Dies kann also Deutschland sein. Die eidgenössische Steuerverwaltung hingegen ordnet bei ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.1 Freistellungsmethode

Die im Ausland zu besteuernden Einkünfte sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Die ausländischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.[1] Die im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.[2] Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, ist zu prüfen, ob eine Rück...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.1 Allgemeines

Zu den Themen Entsendung eines Arbeitnehmers in das Ausland[1], Grenzgänger und Grenzpendler[2] gibt es gesonderte Beiträge.mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2 Pensionen

4.4.2.1 Pensionen allgemein Das Besteuerungsrecht für Pensionen aufgrund einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird nach der Sonderregelung des Art. 19 Abs. 2 OECD-MA zugewiesen. Das Besteuerungsrecht wird demnach grundsätzlich dem früheren Tätigkeitsstaat zugeordnet.[1] Hat jedoch der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaats inne, wird das B...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.3 Besonderheit: Türkei

Im Verhältnis zur Türkei ist das Besteuerungsrecht für Ruhebezüge, ähnliche Vergütungen und Sozialversicherungsrenten zwischen dem Ansässigkeits- und Quel­lenstaat geteilt, wenn der Bruttowert der Rente (d. h. steuerpflichtiger und steuerfreier Teil der Rente zusammengerechnet) 10.000 EUR übersteigt.[1] Demnach hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht bis zu einem Re...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.2 Besonderheit: Schweiz

In Verbindung mit Sozialversicherungsrenten aus der Schweiz, also Leistungen aus der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversorgung) und der IV (Invalidenversorgung), ist Art. 21 DBA/Schweiz anzuwenden. Zudem besteht in der Schweiz eine sog. Pensionskasse als betriebliche Altersversorgung. Anders als in Deutschland ist diese in der Schweiz aber gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitge...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.2.1 Pensionen allgemein

Das Besteuerungsrecht für Pensionen aufgrund einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird nach der Sonderregelung des Art. 19 Abs. 2 OECD-MA zugewiesen. Das Besteuerungsrecht wird demnach grundsätzlich dem früheren Tätigkeitsstaat zugeordnet.[1] Hat jedoch der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit des Ansässigkeitsstaats inne, wird das Besteuerungsrecht dem Ansäss...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.1 Staat mit zugewiesenem Besteuerungsrecht

Wird einem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte nach dem DBA zugesprochen, können die Einkünfte in diesem Staat uneingeschränkt nach den jeweiligen nationalen Vorschriften versteuert werden. Hat z. B. Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Zinsen, werden diese Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem einheitlichen Steuersa...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3.1 Ansässigkeit in einem Vertragsstaat

Eine Person gilt grundsätzlich in dem Staat als ansässig, in dem sie aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen (gewöhnlichen) Aufenthalts oder eines "anderen ähnlichen Merkmals" steuerpflichtig ist.[1] In Deutschland ist dies dann der Fall, wenn die Person gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, da Voraussetzung für die unbeschränkte Einkommensteuerp...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3 Rückfallklausel

Sieht ein DBA die Freistellungsmethode vor, erfolgt dennoch eine Besteuerung der Einkünfte, wenn eine Rückfallklausel greift. Mit einigen Staaten ist eine "Rückfallklausel" im jeweiligen DBA vereinbart. Eine solche Rückfallklausel kann als sog. "Subject-to-tax-Klausel" (Besteuerungsvorbehalt), "Remittance-base-Klausel" (Überweisungsklausel) oder "Switch-over-Klausel" (Umschaltk...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sieht das OECD-Musterabkommen 2 Methoden vor.[1] In den von Deutschland abgeschlossenen DBA werden beide Methoden angewandt. In den jeweiligen DBA ist genau bestimmt, für welche Einkunftsart welche Methode der Ansässigkeitsstaat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden muss. Ein Wahlrecht, welche Methode angewendet wird, besteht nich...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.1.2 Besonderheit: Abfindung

Nach der überwiegenden Mehrzahl der deutschen DBA hat für Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht. Zieht ein Arbeitnehmer also von Deutschland in ein anderes Land, verlagert sich die Ansässigkeit in den ausländischen Staat u. a. dann, wenn der Wohnsitz bzw. gewöhnliche...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in den DBA den "Einkünften aus unbeweglichem Vermögen" zugeordnet.[1] Das Besteuerungsrecht hat grundsätzlich der Staat, in dem das unbewegliche Vermögen liegt (sog. Belegenheitsstaat). Ist Deutschland der Ansässigkeitsstaat und liegt das unbewegliche Vermögen im ausländischen Staat, steht dem ausländischen Staat das Besteueru...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.2 Kapitalvermögen

Während das deutsche Einkommensteuergesetz die Kapitaleinkünfte in einer Vorschrift[1] erfasst, unterscheiden die DBA zwischen Dividenden[2] und Zinsen.[3] 4.2.1 Einkünfte aus Dividenden Das Besteuerungsrecht für Dividenden wird grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zugeordnet. Diese Regelung teilen alle von Deutschland abgeschlossenen DBA. Die Besonderheit beim Besteuerungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 8.1 Belarus (Weißrussland)

Das DBA mit Belarus wurde mit Wirkung seit dem 1.1.2025 durch die Bundesrepublik Deutschland suspendiert.[1] Zuvor hatte bereits Belarus das Abkommen teilweise ausgesetzt. Für Einkünfte aus Belarus gilt seit dem VZ 2025 das Welteinkommensprinzip. Sie sind in Deutschland zu versteuern, eine in Belarus bezahlte Einkommensteuer ist in Deutschland anzurechnen.[2]mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.2.3 Behandlung in der deutschen Einkommensteuerveranlagung

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vollständig in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen, also voll versteuert. Die auf diese Einkünfte erhobene ausländische Steuer wird, wenn sie mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist, auf die deutsche Steuer angerechnet.[1] Zur Anrechnung der ausländischen Steuer...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4 Zuordnung des Besteuerungsrechts

Das DBA ordnet das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart einem bestimmten Vertragsstaat zu, z. B. dem Ansässigkeitsstaat, dem Tätigkeitsstaat oder dem Quellen- bzw. Kassenstaat.[1] Hinweis Begriffe zur Zuordnung des Besteuerungsrechts Der Tätigkeitsstaat ist der Staat, in dem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Quellen- bzw. Kassenstaat, ist der Staat, aus de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.2 Rückfallklausel als nationale Vorschrift

Weist ein DBA nicht Deutschland, sondern einem anderen Staat das Besteuerungsrecht für die im Ausland erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen zu, sind diese Einkünfte in Fällen, in denen die Freistellungsmethode zur Anwendung kommt, steuerfrei und werden im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. In diesem F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 3.2 Ansässigkeit in beiden Vertragsstaaten

In Fällen, in denen eine Person in beiden Vertragsstaaten aufgrund ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts steuerpflichtig ist, würde Art. 4 Abs. 1 OECD-MA beide Staaten als Ansässigkeitsstaat bestimmen. Für die Beurteilung und Zuweisung des Besteuerungsrechts ist es erforderlich, nur einen Ansässigkeitsstaat zu bestimmen. Es gilt: "Es kann nur einen (Ansässigkeitssta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen: Systematik und Bestimmungen

Zusammenfassung Überblick In Zeiten der Globalisierung erhalten ausländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung in Deutschland eine immer größer werdende Bedeutung. Mittlerweile sind Arbeitnehmerentsendung, grenzüberschreitende Beschäftigung, Renten aus dem Ausland oder ausländische Kapitalerträge im Bereich der Steuerberatung fast schon alltäglich. Um verbindliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1 Renten

Das OECD-Musterabkommen enthält eine Regelung zur Zuordnung des Besteuerungsrechts von Ruhegehältern und ähnlichen Vergütungen.[1] Ruhegehälter im Sinne dieser Regelung sind nur solche Leistungen, die aufgrund einer früheren nichtselbstständigen Tätigkeit von einem privaten Arbeitgeber geleistet werden. Für Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst, wie Pensionen, besteht ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 6 Verständigungsvereinbarung

Eine Verständigungsvereinbarung soll getroffen werden, wenn eine Steuer entgegen den Abkommensbestimmungen in beiden Staaten auf dieselben Einkünfte erhoben worden ist oder erhoben werden soll. Das hierzu notwendige Verständigungsverfahren kann bereits während des laufenden Steuerfestsetzungsverfahrens eingeleitet werden. Der Erlass eines Steuerbescheides oder der Abschluss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Stand der DBA-Abkommen

Rz. 220 [Autor/Stand] Derzeit geltende aktuelle Abkommen:[2] Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer (H E 2.1 ErbStH 2019)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übersicht über die einzelnen DBA

Rz. 240 [Autor/Stand] Wegen der weiteren Einzelheiten zu den einzelnen DBA wird auf die einschlägigen Kommentare verwiesen zum DBA mit Dänemark[2], zum DBA Frankreich [3], zum DBA mit Griechenland[4], zum DBA Österreich [5], auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, das von Deutschland wegen Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich zum 1.8.2008 aufgekündigt wurde[6], zum DBA Schweden [7...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Kein DBA-Fall

Rz. 54 Eine Anwendung von § 21 ErbStG scheidet aus, wenn ein DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer besteht, das für den Vorgang anzuwenden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass das DBA Maßnahmen vorsieht, die eine doppelte Besteuerung verhindern, z. B. die Freistellungsmethode. Erstreckt sich der Anwendungsbereich des DBA nur auf den Bereich der Erbschaft...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Entsprechende Anwendung in DBA-Fällen (§ 21 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 118 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG findet die Anrechnung keine Anwendung, wenn ein DBA eingreift. Die Regelungen der DBA sind somit vorrangig vor der Anwendung von § 21 ErbStG. Rz. 119 Sehen die Regelungen eines DBA eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die inländische Erbschaftsteuer vor, gelten nach § 21 Abs. 4 ErbStG jedoch die Regelungen des § 21 ErbStG analog....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abschluss eines DBA

Rz. 224 [Autor/Stand] Ein von der Bundesrepublik abgeschlossenes DBA ist ein völkerrechtlicher Vertrag gem. Art. 59 Abs. 2 GG und geht deshalb den allgemeinen Regeln des ErbStG vor (§ 2 AO). Bisher sind von der Bundesrepublik nur wenige abgeschlossen worden (s. Aufstellung Rz. 220). Rz. 225– 229 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6 Behandlung von nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünften

Tz. 43 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bezieht eine KGaA nach einem DBA stfreie ausl Eink, so stellt sich die Frage, ob diese St-Freiheit über die Gewinnabspaltung nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG auf den phG, also idR in den ESt-Bereich, "durchschlägt" oder ob nur die KGaA selbst die St-Befreiung in Anspruch nehmen kann. 2.5.3.6.1 Einkünfte aus ausländischen Bet...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteuern häufig verschiedene Staaten denselben Vorgang, so insbesondere, wenn Erblasser bzw. Schenker und Erwerber in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder wenn das Vermögen nicht in den Ansässigkeitsstaaten liegt. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung verstößt grundsätzlich gegen das Gebot der Besteuerung nach der L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr