Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Umsatzpacht

Tz. 1334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Gerade bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs an eine Betriebs-GmbH werden oftmals auch umsatzabhängige Pachtzinsen vereinbart. Diese sind – anders als umsatzabhängige GF-Vergütungen – grds zulässig; s Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 366). Demggü dürfte eine Umsatzpacht bei der Überlassung einzelner materieller WG (Grundstücke, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.4 Kapitalverzinsung

Tz. 1241 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Hat die Kö keine Vermögenseinlage in die Pers-Ges zu erbringen (Regelfall bei GmbH & Co KG), ist ein Entgelt für ihren Kap-Einsatz bei der Pers-Ges nicht zu gewähren. Die Kö hat die Möglichkeit, ihr Kap anderweitig Ertrag bringend anzulegen und auf diese Weise eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. In diesen Fällen ist die Gewinnverte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3 Die Prüfung der Überversorgung

Tz. 580 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw(s Schr des BMF v 03.11.2004, BStBl I 2004, 1004) nimmt sowohl zu den Anwendungsfällen Stellung und stellt zugleich Prüfungs- und Berechnungsgrenzen auf. Nachfolgend sind diese Grundsätze und die hierzu ergangene Bewertung in der Lit zusammengefasst. Auf die 2. Stufe ("vGA-Prüfung") geht das Schr des BMF allerdings nicht ein. 3.4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3 Nebenkosten

Tz. 1327 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor allem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.1 Personengesellschaft veräußert Wirtschaftsgut an die Körperschaft

Tz. 1245 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die Pers-Ges der beteiligten Kö ein WG zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist die Zahlung der Kö in angemessene AK für das angeschaffte WG und eine Bareinlage iHd unangemessenen Teils des Kaufpreises aufzuteilen. Die Kö wendet für den Erwerb des WG nur den angemessenen Kaufpreis auf, den überhöhten Kaufpreisanteil legt sie in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.1 Anwendungsbereich der Prüfung der Überversorgung

Tz. 580a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aus der Überlegung, dass es Zweck des Bilanzierungsrahmens des § 6a EStG ausschl ist, die Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen durch überhöhte Zusagen auf eine künftige betriebliche Altersversorgung zu versorgen ergibt sich, dass nur endgehaltsunabhängige Pensionszusagen betroffen sind. Dies sind alle Zusagen, die feste Beträge ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hörger/Pauli, Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzel-WG, GmbHR 2001, 1139; Alber, Stliche Behandlung des Geschäftswerts in Fällen der Betriebsaufspaltung, GStB 2002, 207; Fichtelmann, Übergang des Geschäftswerts bei Betriebsverpachtung und -veräußerung, INF 2002, 46; Lederle, Die Begr der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzel-WG, GmbHR 2004, 985; Schi...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Das Auszahlungsverbot

Rz. 4 Von der Systematik dienen die §§ 5 Abs. 4, 7 Abs. 2 u. 3, 8 Abs. 2, 9, 9a, 9b und 19 der Sicherstellung des aufzubringenden Kapitals, die §§ 30, 31, 32, 33 und 43a der Erhaltung des Stammkapitals sowie die früheren, nunmehr in die InsO verlagerten §§ 32a, b der Absicherung im Fall des Eigenkapitalersatzes (vgl. Scholz/Verse § 30 Rz. 1; BT-Drucks. 16/6140 S. 42). Neben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Derzeitige BFH-Rechtsprechung

Tz. 1344 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der BFH hat entschieden, dass ein Firmenwert bei Begr einer Betriebsaufspaltung auf die Betriebs-Gesellschaft übergehen kann; s Urt des BFH v 27.03.2001 (BStBl II 2001, 771); v 16.06.2004 (BStBl II 2005, 378); v 16.04.2004 (BStBl II 2005, 378); v 05.06.2008 (BFH/NV 2008, 1951); v 02.09.2008 (BStBl II 2009, 634); und v 26.11.2009 (BStBl II 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Tatsächliche Durchführung

Tz. 1119 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch für die Anerkennung von Darlehensgewährungen durch einen beherrschenden Gesellschafter hat die tats Durchführung entsch Bedeutung. So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch die Gesellschaft zu achten. Eine Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters ist dafür aber ausreichend; s H 27 "Abflusszeitpunkt"...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.3 Personengesellschaft erbringt sonstige Leistungen an die Körperschaft

Tz. 1247 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt die Pers-Ges gegenüber der beteiligten Kö eine nicht einlagefähige Leistung gegen eine unangemessen hohe Vergütung, ist ein Entgelt für die Leistung nur iHd angemessenen Teils anzunehmen. Der das angemessene Entgelt übersteigende Betrag ist als Bareinlage der Kö zu werten. Bei dieser Behandlung erhöht sich der zu verteilende (Rest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Bindung des Finanzamts an frühere Entscheidungen zur Angemessenheit

Tz. 443 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In der Praxis stellt sich manchmal die Frage nach der Bindung des FA an eine zB iRe Bp getroffenen Entsch zur Anerkennung von GF-Gehältern. Wird in einer Schlussbesprechung eine vGA lediglich wegen der Höhe der Gehaltssteigerungen (und nicht wegen der Angemessenheit der Gesamtausstattung oder der Tantiemezahlung) – nach eingehender Besprechu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bedeutung von (fehlenden) Sicherheiten für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gewährt eine Kap-Ges ihrem AE ein ungesichertes Darlehen, ohne dass dies zu einer sofortigen vGA führt (dazu s Tz 1054 und s Tz 1096ff), stellt sich die Frage, ob der AE wegen der fehlenden Sicherheiten zur Vermeidung einer vGA einen höheren Zinssatz an die Kap-Ges entrichten muss als für ein gesichertes Darlehen. UE ist dies der Fall; eb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Laengner, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine Steueroase für verbundene Unternehmen?, DB 1991, 2055; Wischmann, Bilanzierung bei "verunglückter" Organschaft, BB 1992, 394; Winter, VGA einer Organ-Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.3 Anwendung der Bilanzberichtigungsgrundsätze

Tz. 585 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine überhöhte Rückstellung ist nach Bil-Berichtigungsgrundsätzen in der ersten noch offenen Schluss-Bil aufzulösen. Damit fehlt es zugleich an einer für eine vGA erforderliche Vermögensminderung (s Urt des BFH v 31.01.2004, BStBl II 2004, 937; anders noch s Urt des BFH v 04.09.2002, BFH/NV 2003, 347).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478 und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mindestens zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespondiere mit § 1 Abs 1 BetrAVG (aF) u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5 Angemessenheit einer Pensionszusage

Tz. 671 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Angemessenheit dem Grunde nach geht es darum, ob die Gesellschaft auch einem fremdem GF mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entspr Pensionszusage einräumen würde. Dieses Problem ist jedoch weitgehend bereits durch die oben (s Tz 649ff) dargelegte Voraussetzung der Erdienbarkeit abgedeckt, sodass sich insofern regelmäßig keine weiteren ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbewerbsverbote soll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.5 Mitunternehmer/Anteilseigner erbringt sonstige Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1254 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt ein MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, eine nicht einlagefähige Leistung an die Pers-Ges und erhält er dafür ein unangemessen hohes Entgelt, ist der Vorgang aufzuteilen in einen Geschäftsvorfall, bei dem sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüberstehen. IHd unangemessenen Teils des Entg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einbeziehung von Beteiligungserträgen und weiterer Sonderfaktoren in die Tantiemeberechnung

Tz. 456 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In die Tantiemeberechnung können auch Beteiligungserträge einbezogen werden (sowohl bei Beteiligungen an Kap- als auch an Pers-Ges). Dies gilt unabhängig davon, dass der Ges-GF mit seiner GF-Leistung oftmals nicht unmittelbar zum wirtsch Erfolg der Beteiligungsgesellschaft beigetragen haben wird. Eine Korrektur der BMG ist insoweit nicht zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.6 Ausländisches Zinsniveau/Darlehen in ausländischer Währung

Tz. 1069 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach älterer Rspr ist unerheblich, ob der Darlehensnehmer im Ausl einen Kredit zu günstigeren Konditionen erhalten könnte, als dies im Inl üblich ist. Bei pflichtgem Wahrnehmung der Interessen der Kap-Ges würde es einem Fremden ggü keine Rolle spielen, dass dieser wegen seiner Beziehungen zum Ausl dort einen Kredit zu günstigeren Bedingung...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Drittbeziehungen

Rz. 8 Dass die nominelle Kapitalerhöhung das Verhältnis der Rechte der Gesellschafter untereinander unberührt lässt, wird durch Abs. 3 auch auf das Verhältnis zu Dritten erweitert, soweit der wirtschaftliche Inhalt vertraglicher Beziehungen zu Dritten von einer Gewinnausschüttung, dem Nennbetrag oder Wert der Anteile oder des Nennkapitals der Gesellschaft oder in sonstiger W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.7 Keine Nachholung (§ 6a Abs 4 S 1 EStG)

Tz. 593 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6a Abs 4 S 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung in einem Wj höchstens um den Unterschied zwischen dem Tw der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wj und am Schluss des vorangegangenen Wj erhöht werden. Mit diesem sog Nachholungsverbot wird verhindert, dass Aufwand aus in früheren Jahren unterlassenen Pensionsrückstellungen in spätere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.3 Ernsthaftigkeit/Altersgrenze

Tz. 743 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vertragliche Altersgrenze von weniger als 62 Jahren wird bei einer Pensionszusage dem Grunde nach nicht als ernsthaft angesehen (dazu s Tz 610ff; zur Erhöhung auf 62 Jahre mit Übergangsregelung für Altfälle s Schr des BMF v 09.12.2016, BStBl I 2016, 1427). Bei Fremdarbeitnehmern sind betr Altersversorgungen mit Auszahlungen ab einem End...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3 Verzinsung von Krisendarlehen

Tz. 1124 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Eine Verzinsung ist trotz des Charakters als EK ersetzend bzw nachrangig weiterhin zulässig. Dies gilt auch dann, wenn eine Darlehensrückzahlung am Bil-Stichtag nicht möglich wäre. Nach Ansicht des BFH bietet auch § 42 AO keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Darlehenszinsen stlich als vGA zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5.2 Verhältnis zu den Aktivbezügen

Tz. 675 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Prüfung, in welchem Verhältnis die zugesagte Pension zu den lfd Aktivbezügen des Ges-GF stehen darf bzw soll, wird zwischenzeitlich weitgehend bei der Anwendung des § 6a EStG (1. Stufe der Gewinnermittlung) nach den sog Überversorgungsgrundsätzen geprüft. Dazu s Tz 575ff. Tz. 676–687 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Vertragliche Wettbewerbsverbote

Tz. 877 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, können sich zivilrechtliche Ansprüche auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn diese eine Konkurrenztätigkeit ausschließen. Dies ist zB bei einem Minderheitsgesellschafter denkbar, der nicht gleichzeitig GF der Kap-Ges ist. Außerdem ist es natürlich möglich, mit einem vertraglichen Wett...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Vorstellungen des BFH

Tz. 467 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der BFH stellt sich die Festlegung des Tantiemesatzes wie folgt vor (s Urt des BFH v 05.10.1994, BStBl II 1995, 549): Zunächst ist die Höhe der Gesamtbezüge festzulegen, die die GmbH bei normaler Geschäftslage ihrem GF zu zahlen in der Lage und bereit ist (Kriterien insbes: Fremdvergleich, Gewinnsituation der GmbH). Im nächsten Schritt ist au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.8 Partiarische Darlehen

Tz. 1071 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei partiarischen Darlehen lässt sich eine marktübliche Vergütung idR eher schwer bestimmen (Ausnahme bei internem Fremdvergleich, wenn ein partiarisches Darlehen zu vergleichbaren Bedingungen auch an fremde Dritte ausgegeben wurden). Hier sind uE eher die Regelungen über die Angemessenheit von Gewinnanteilen stiller Gesellschafter (s Tz 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.7 Begrenzung der Zuführung auf ersparte Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung

Tz. 592 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die hierzu ergangene Entscheidung(s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 841) betrifft den "Graubereich" der Finanzierung bzw der Angemessenheit und ist daher unter Tz 701 erörtert.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / V. Form und Inhalt des Konzernabschlusses

Rz. 199 Der Konzernabschluss ersetzt nicht die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen. Der Konzernabschluss ist weder Grundlage der Gewinnausschüttung noch der Besteuerung (der Konzern ist im steuerlichen Sinne kein Steuersubjekt). Die Bedeutung des Konzernabschlusses liegt allein in seinem Informationsgehalt (Lutter/Hommelhoff Vor § 41 Rz. 47). Diese gegenüber der Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Begrenzung der Tantiemehöhe

Rz. 1447 Eine Höchstgrenze für Tantiemezahlungen besteht ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung nicht. Bei Vorständen von Aktiengesellschaften darf die Tantieme gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG jedoch nicht dazu führen, dass die Vergütung insgesamt als unangemessen hoch anzusehen ist. Rz. 1448 Bei Angestellten oder Geschäftsführern, die gleichzeitig Gesellschafter des Unterne...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Erfordernis der Angemessenheit

Rz. 147 Die Bezüge der Geschäftsführer werden erfahrungsgemäß vertraglich vereinbart. Sie bestehen i.d.R. aus einem Festgehalt, einer (meist gewinnabhängigen) Tantieme und einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit kann der Geschäftsführer nur verlangen, wenn hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung besteht (OLG Dresden NJW-RR ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Dritter (nahe stehende Person des Anteilseigners und Mitunternehmers) erbringt Leistung an Personengesellschaft

Tz. 1262 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Veräußert die dem AE und MU nahe stehende Pers ein WG oder erbringt sie eine sonstige Leistung an die Pers-Ges und erhält sie dafür ein unangemessen hohes Entgelt, handelt es sich iHd unangemessenen Teils der Zahlung sowohl für den auf die beteiligte Kö als auch für den auf den AE/MU entfallenden Anteil um mittelbare verdeckte (Geld-)Entna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Hintergrund der Geschäftschancenlehre

Tz. 900 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Mit seiner Rspr-Änderung im Jahr 1995 (grundlegend s Urt des BFH v 30.08.1995, DStR 1995, 1873) hat der BFH den Fokus weg von den Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot hin zur mehr wirtschaftlich geprägten Prüfung gelenkt, ob der Gesellschafter eine Geschäftschance der Kap-Ges nutzt und dafür kein Entgelt entrichtet, obwohl von einem fremden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.3 Arbeitseinsatz

Tz. 1275 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Arbeitseinsatz muss bei der GmbH zumindest dann nicht als besonderer Gesellschaftsbeitrag gewertet werden, soweit die GF bereits anderweitig angemessen entlohnt werden. Da ein unangemessen hohes GF-Gehalt den Gewinn der GmbH mindert, verringert sich dadurch auch der Ertragswert und somit idR der Unternehmenswert der GmbH. Das wiederum ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Zweck des Idealvereins gem. § 21 BGB ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Nach der Satzung muss daher als Hauptzweck ein nicht wirtschaftliches Ziel (Idealziel) angestrebt werden, d. h. dass der Verein nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein darf. Vereinen dieser Art ist aber nicht jegliche wirtsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Allgemeine Kriterien der steuerlichen Anerkennung

Tz. 1040 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Darlehensverhältnisse zwischen einer Kap-Ges und ihren Gesellschaftern sind zivilrechtlich möglich und werden stlich nach den nachfolgend aufgelisteten allgemeinen Grundsätzen beurteilt. Darlehensgewährungen können sowohl von der Gesellschaft an den Gesellschafter als auch vom Gesellschafter an die Gesellschaft erfolgen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.8 Darlehensverhältnisse uä im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 1376 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Oftmals werden iR einer Betriebsaufspaltung Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Betriebs-GmbH getroffen. Für die Prüfung einer vGA in diesen Fällen gelten die allgemeinen Grundsätze; s Tz 1040ff. Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die Darlehensforderung im (Sonder-)BV des Besitzunternehmens oder im PV der Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.1 Allgemeines

Tz. 1270 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Entscheidende Bedeutung für die Prüfung einer vGA bei stillen Gesellschaftsverhältnissen mit einer Kap-Ges hat die Angemessenheit der Gewinnverteilung zwischen der Kap-Ges und dem stillen Gesellschafter. Sind die vereinbarten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters überhöht und ist dieser zugleich AE oder nahe stehende Pers eines AE der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundkonstellation und Übersicht

Tz. 1259 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ausgangsfall: In vielen Fällen wird eine im Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögens- und Gewinnminderung der beteiligten Kö zusätzlich dadurch verschleiert, dass die Pers-Ges, an der die Kö beteiligt ist, Leistungsbeziehungen zu unangemessenen Entgelten zu Pers unterhält, die dem AE der Kö nahe stehen. Dabei ist nicht zwingend erforde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.4 Fehlende Regelung im Anstellungsvertrag

Tz. 795 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Enthält der Anstellungsvertrag keine Regelung zur Privatnutzung, besteht uE eine Vermutung, dass die Privatnutzung – wie bei GF üblich – zulässig ist und auch tats erfolgt. Ebenso s Beschl des BFH v 30.09.2015 (BFH/NV 2016, 423); s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955); s Urt des FG Berlin-BB v 17.12.2013 (EFG 2014, 525) und s U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.3 Keine Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 6a Abs 1 Nr 2 EStG darf eine Pensionsrückstellung in der St-Bil nur gebildet werden, soweit die Zusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Gewinnabhängige Pensionszusagen, bei denen der Pensionsanspruch von der regelmäßig ungewissen künftigen Gewinnentwicklung abhängt, werden also...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Feste Jahresvergütung

Rz. 802 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1726] – nicht.[1727] Allerdings ...mehr