Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.3 Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs

Rz. 292 Wird ein Gegenstand oder eine Dienstleistung für gemischte – steuerpflichtige und steuerfreie – Umsätze verwendet, ist nach Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL der Vorsteuerabzug nur auf die dazu berechtigenden Umsätze zulässig. Dieser Pro-rata-Satz bezieht sich grundsätzlich auf alle von dem Unternehmer bewirkten Umsätze. Die Mitgliedstaaten können jedoch hiervon Abweichunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Richtlinienvorschlag: Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die EU-Kommission

Rz. 1171 Die EU-Kommission hatte am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Ins...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.1.1 Anspruch auf Jahresergebnis oder Bilanzgewinn

Nach § 29 Abs. 1 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf das Jahresergebnis (= Jahresüberschuss zzgl. Gewinnvortrag bzw. abzgl. Verlustvortrag) oder den Bilanzgewinn (= Jahresergebnis abzgl. Rücklagen zzgl. ggf. erfolgter Rücklagenauflösung). Ob ein Anspruch auf den Bilanzgewinn oder den Jahresüberschuss besteht, hängt davon ab, nach welchen Grundsätzen die Bilanz aufges...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das R...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2 Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Organschaft

15.2.1 Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung Tz. 1803 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Frage, ob eine vGA der OG an den OT vorliegt, kommt es wie auch in anderen Fällen der vGA darauf an, dass die Kap-Ges ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil, der sich auf die Höhe des Unter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Weitere Problemfelder von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betriebsaufspaltungen

8.7.1 Tatsächliche Durchführung von Pachtverträgen Tz. 1361 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA-Probleme im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen treten in der Praxis häufig auch deshalb auf, weil es an der tats Durchführung insbes der abgeschlossenen Pachtverträge fehlt. Gerade in wirtsch Krisensituationen wird die vereinbarte Pacht oftmals überhaupt nicht, nur unregelmäßig, zu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12 Folgen bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

3.3.12.1 Grundsatz Tz. 517 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei der Prüfung der Folgen einer vGA bei Tantiemen ist zu unterscheiden zwischen Fällen, in denen die Tantieme dem Grunde nach, der Höhe nach nicht anerkannt werden kann. 3.3.12.2 Die Tantieme kann dem Grunde nach nicht anerkannt werden Tz. 518 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Kann die Tantiemeregelung bereits dem Grunde nach nicht a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Vor der Umwandlung begründete, aber erst danach vollzogene verdeckte Gewinnausschüttungen

13.3.2.1 Allgemeines Tz. 1541 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Diese Fallgruppe ist problematischer, da die Rechtsfolgen einer vGA in einer solchen Konstellation erst tw vollzogen waren (nämlich hinsichtlich der Einkommenskorrektur). Dazu kann es zB kommen, wenn eine Gewinntantieme für einen Zeitraum vor dem stlichen Übertragungsstichtag erst nach dem Übertragungsstichtag an den Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen, die im Rückwirkungszeitraum begründet werden

13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 58d Gewinnausschüttung

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 58d wurde durch Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (DiRUG), in Kraft getreten am 1.8.2023, geändert (BGBl. I 2023, S. 1146). Fassung aufgrund des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) v. 10....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung "Pensionszusage" und Behandlung von Pensionszusagen an nahestehende Angehörige oder Lebensgefährten

3.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 604 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Damit stellt sich ergänzend auch die Frage der Zurechnung der vGA. Diese kann ungeachtet der Vorfrage des § 8 Abs 3 KStG nur dem Gesellschafter zugerechnet werden; dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Nach § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehört die vGA zu den sonstigen Bezügen aus den in § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG aufgezäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Rechtsfolgen einer nicht begünstigten dauerdefizitären Tätigkeit

Tz. 37 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Annahme einer vGA scheidet nur im Falle eines Verlustes des BgA aus einem Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG aus. Handelt es sich bei dem dauerdefizitären Geschäftsbereich des BgA jedoch nicht um ein "begünstigtes" Dauerverlustgeschäft im oa Sinne, sind hierauf die allg Grundsätze über die vGA anzuwenden. Dies ergibt sich daraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7 Rechtsfolgen beim Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Darlehen an einen Anteilseigner

6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen rund um den Umwandlungszeitpunkt, die aber nicht in der Umwandlung selbst begründet sind

13.3.1 Vor der Umwandlung begründete und vollzogene vGA Tz. 1540 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dabei handelt es sich um bereits abgeschlossene vGA-Sachverhalte, auf die die Umwandlung keine Auswirkung mehr hat. Dies ist dann der Fall, wenn zB im Jahr vor der Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges (§§ 3ff UmwStG) ein überhöhtes Gf-Gehalt gezahlt wurde und dieses am stlichen Ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die Übertragung der allgemeinen verdeckten Gewinnausschüttungs-Grundsätze auf Pensionszusagen

3.4.3.1 Rückwirkungsverbot Tz. 601 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Hinsichtlich allgemeiner Grundsätze s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 200ff. Das strenge Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Ges-GF gilt auch für den Bereich der Pensionszusagen. Der BFH hat allerdings in Anschluss an die Entscheidung des BVerfG zum Bereich der Ehegatten-Oderkonten (s Urt des BFH v 24.03.1999, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen durch den Umwandlungsvorgang

13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteils...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei Darlehensgestaltungen

Tz. 1176 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 In Grenzfällen stellt sich auch die Frage nach einer Abgrenzung zwischen einer vGA und einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Generell dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 631ff. Die Rspr hat sich bislang mit den nachfolgenden Modellen beschäftigt: 6.11.1 Das Übertragungs- und Rückzahlungsmodell insbesondere beim Erwerb wertloser Darlehensforderung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.1 Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 1803 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Für die Frage, ob eine vGA der OG an den OT vorliegt, kommt es wie auch in anderen Fällen der vGA darauf an, dass die Kap-Ges ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil, der sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt, zuwendet, den sie unter sonst gleic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.4 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung

Tz. 1101 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In diesem Fall ist eine Einkommenshinzurechnung iHd unterlassenen oder zu niedrigen Verzinsung vorzunehmen (Differenz zwischen tats vereinbartem und angemessenem Zins). Beim Gesellschafter greift uU die sog Verbrauchstheorie ein (sog "Vorteilsverbrauch"). Hat er nämlich den Darlehensbetrag für Zwecke verwendet, die bei ihm zur Erzielung st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15 Verdeckte Gewinnausschüttung und Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise Laengner, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine Steueroase für verbundene Unternehmen?, DB 1991, 2055; Wischmann, Bilanzierung bei "verunglückter" Organschaft, BB 1992, 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot

4.2.1 Allgemeines Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Personengesellschaften

Ausgewählte Literaturhinweise: Hoffmann, Sanierungsmaßnahmen von Pers-Ges zu Gunsten ihrer Tochter-Kap-Ges als Privatentnahme?, DB 1998, 1731; Wassermeyer, VGA bei einer GmbH & Co KG, GmbHR 1999, 18; Lieber/Stifter, Die atypisch stille Gesellschaft als Alt zur Ausgliederung (FR 2003, 831); Mahlow, Die KGaA und das Vorliegen einer vGA (DB 2003, 1540); Rogall, VgA an Mitunternehmer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Grundstücksgeschäften

5.1 Grundstücksübertragungen 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Darlehensverhältnissen und stillen Beteiligungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Ange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Umwandlungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betriebsaufspaltung

8.1 Voraussetzungen und steuerliche Folgen einer Betriebsaufspaltung Tz. 1300 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Eine Betriebsaufspaltung ist eine Gestaltung, bei der ein wirtsch einheitlicher Betrieb in zwei rechtlich und wirtsch selbstständige Unternehmen aufgeteilt wird. Nach der Art der Entstehung unterscheidet man zwischen echten und unechten Betriebsaufspaltungen. Bei einer ech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bereits in der Darlehensgewährung

Tz. 1096 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Führt bereits die Darlehensgewährung zu einer vGA (insbes wenn eine Rückzahlungsabsicht nicht erkennbar ist), so sind in diesem Zeitpunkt die Konsequenzen einer vGA zu ziehen. Eine Auswirkung auf die Höhe des bilanziellen Gewinns (= Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG) ergibt sich in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht, da die Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 3 KStG Teil D Die Hauptfallgruppen der verdeckten Gewinnausschüttung

Bearbeiter: Friedbert Lang 1+2 Redaktioneller Hinweis Tz. 1–359 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tz 1–359 sind derzeit unbesetzt. 3 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit 3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Grundsätze Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.4 Bemessungsgrundlage für verdeckte Gewinnausschüttungen in Zusammenhang mit Pensionszusagen

Tz. 693 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach H 8.7 "Angemessenheit" KStH (mit Hinw auf die BFH-Rspr) ist in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtbezüge des Ges-GF auch die ihm erteilte Pensionszusage einzubeziehen. Diese ist mit der sog fiktiven Jahresnettoprämie anzusetzen (dazu s Tz 672). Die Höhe einer vGA bei Pensionszusagen kann sich jedoch nicht an der "fiktiven Jahresn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Tz. 609 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden. Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte: Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff, Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff, Finanzierbarkeit, s Tz 631ff, Erdienbar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.7 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Nutzung einer Geschäftschance

Tz. 947 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die vGA wegen Nutzung einer Geschäftschance ist mit dem Entgelt zu bewerten, das ein fremder Dritter für die Übertragung der Geschäftschance gezahlt hätte (bzw das man von einem fremden Dritten verlangt hätte). Insoweit liegt eine verhinderte Vermögensmehrung vor. Dieses Entgelt wird idR niedriger sein als der durch den Gesellschafter aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.6 Berechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Verstoß gegen die 75-/25-%-Grenze

Tz. 485 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach uE zutreffender Auff der FinVerw ist bei der Ermittlung des der Höhe nach angemessenen Teils der Gewinntantieme von der angemessenen Gesamtausstattung des Ges-GF auszugehen; s Schr des BMF v 01.02.2002 (BStBl I 2002, 219). Beispiel: Ein Ges-GF soll eine angemessene Gesamtausstattung von 400 000 EUR erhalten, die sich wie folgt zusammens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundproblematik im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 1304 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA sind bei einer Betriebsaufspaltung in vielfältiger Form denkbar. Dies ist vor allem darin begründet, dass es bei einer Betriebsaufspaltung oftmals ein umfangreiches Geflecht von Vertragsbeziehungen zwischen der Betriebs-Kap-Ges und ihrem/ihren Ges(n) gibt. Es handelt sich hierbei vor allem um: Miet- und Pachtverträge, Anstellungsverträge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.6 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft

Tz. 1831 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den grundsätzlichen Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft zunächst s § 14 KStG Tz 1160ff. Gewinnabführungen stellen Ergebnisverwendungen dar und werden wie vGA behandelt, da der GAV einem ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss nicht gleichgestellt werden kann; s Urt des BFH v 31.01.1974, BStBl II 1974, 323. Kommt es bei einer v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb, Einziehung oder Veräußerung eigener Anteile

Tz. 1499 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Kommentierung zum Erwerb, zur Einziehung oder zur Veräußerung eigener Anteile s § 8 Abs 1 KStG Tz 60ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen wegen Nutzung einer Geschäftschance

4.3.1 Hintergrund der Geschäftschancenlehre Tz. 900 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Mit seiner Rspr-Änderung im Jahr 1995 (grundlegend s Urt des BFH v 30.08.1995, DStR 1995, 1873) hat der BFH den Fokus weg von den Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot hin zur mehr wirtschaftlich geprägten Prüfung gelenkt, ob der Gesellschafter eine Geschäftschance der Kap-Ges nutzt und dafür kein E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 1398 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit

3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Grundsätze Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt zwar idR kein Arbeitsvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag vor; s zB Urt des BAG 11.06.2020 (GmbHR 2020, 1070). Dies ändert aber nichts daran, dass auch Ges-GF stlich idR als Arbeitnehmer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 1701 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 720ff Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Betrieb gewerblicher Art, der ein Dauerverlustgeschäft ausübt – § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG

4.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Aufgr der in § 8 Abs 1 S 2 KStG enthaltenen Klarstellung, dass auch bei einem BgA, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, ein Einkommen zu ermitteln ist (s § 8 Abs 1 KStG Tz 486ff), stellt sich die Frage, ob aufgr einer solchen dauerdefizitäre Tätigkeit des BgA eine vGA an seine Träger-Kö anzunehmen ist (s Tz 3ff). Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Genossenschaften

Tz. 1399 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei Gen s § 22 KStG Tz 14 und Tz 67. Tz. 1400–1450 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende Anteilseigner

Tz. 1812 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch ein außen stehender AE iSv § 16 KStG kann Empfänger einer vGA sein. Dies gilt inbesondere dann, wenn der außen stehende AE in schuldrechtlichen Beziehungen mit der OG oder dem OT steht. Eine vGA der OG an einen außen stehenden Gesellschafter setzt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu diesem voraus. Beispiele: Der außen...mehr