Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Fast Close: Instrumente und... / 3.2 Welche Daten werden geschätzt?

Zwei Gruppen Daten, die kurz nach Periodenende noch nicht zur Verfügung stehen, müssen für den Bericht an den Konzern geschätzt werden. Das geschieht qualifizierter, als es sich anhört. Das Ergebnis muss letztlich Hand und Fuß haben. Dabei wurden zwei unterschiedliche Wertegruppen identifiziert:mehr

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§ 15 Unternehmensbewertung ... / 2. Definition des Cash Flow

Rz. 139 Als entziehbarer Cash Flow gelten dabei all jene finanziellen Überschüsse, die allen Kapitalgebern des Unternehmens zur Verfügung stehen.[239] Diese sind wie beim Ertragswertverfahren zukunftsbezogen, also Gegenstand von Prognosen.[240] Rz. 140 Free Cash Flow ist als finanzieller Überschuss der Unternehmenstätigkeit nach (unternehmensbezogenen) Steuern, jedoch vor Zin...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / ff) Kapitalgesellschaften

Rz. 88 Grundsätzlich unterliegen Anteile an Kapitalgesellschaften keiner Sondererbfolge. Diese Anteile fallen zunächst ohne Besonderheiten nach §§ 1922 ff. BGB in den Nachlass. Sie sind damit bereits für den ordentlichen Pflichtteil zu berücksichtigen. Selbst wenn in der Satzung der Kapitalgesellschaft eine qualifizierte Nachfolgeklausel, kombiniert mit einem Einziehungs- od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.23 Rückgewähr einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung

Ausgewählte Literaturhinweise Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.34 Verdeckte Gewinnausschüttung

Tz. 379 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Anteilen, die der Veräußerer im Wege der vGA von einer anderen Kap-Ges erhalten hat, bemessen sich deren AK nach dem Wert der vGA (s Urt des BFH v 20.08.1986, BStBl II 1987, 455; s Rapp, in L/B/P, § 17 EStG Rn 223 und s Weber-Grellet in Schmidt, 35. Aufl, § 17 EStG Rn 179), obwohl es sich dem Grunde nach um einen unentgeltlichen Vorgang ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Stellung der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG in dem System der Teil-/Halbeinkünftebesteuerung

Tz. 26 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es ist eine Besonderheit bei der Besteuerung der Kap-Ges und ihrer AE, dass sich jede auf der Ebene der Kap-Ges (unmittelbar) vorhandene BV-Mehrung und BV-Verringerung vermögensmäßig und auch stlich zusätzlich auf jeder Beteiligungsstufe nochmals (mittelbar) in dem Wert der Kap-Beteiligung niederschlägt. Das führt dazu, dass der AE bezogen auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligung nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Quack, Beschr StPflicht bei Veräußerung wes Beteiligungen (Erwiderung auf Bellstedt in DB 1971, 937), DB 1971, 1985; Neyer, Dt Besteuerung des ausl AE bei Liquidation einer dt TG, RIW/AWD 1981, 387; Kratzer, Zur Anwendung des § 17 EStG bei ausl Kap-Ges, IWB F 3 a Gr 1, 209; Flick, Umwandlung von stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Auflösung, Kapitalherabsetzung oder Umwandlung bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 478 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch Auskehrungen an einen inl AE anlässlich der Liquidation oder Kap-Herabsetzung einer ausl Kap-Ges fallen unter § 17 Abs 4 EStG, vorausgesetzt, dass das mit dem betr Staat abgeschlossene DBA der B-Rep das Besteuerungsrecht zubilligt (ebenfalls hierzu s Tz 127; s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189 und s Vfg der OFD Ffm v 17.03.19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Teil-/Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Tz. 447 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen, weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, die gleichen stlichen Wirkungen wie die Vereinnahmung einer Dividende aus. Dh vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 16 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von PV werden in den folgenden Fällen besteuert:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Döllerer, vGA, verdeckte Einlagen – Neue Rspr neue Fragen, DStR 1989, 331; Schoor, Einlage einer wes Beteiligung in eine Kap-Ges, StSem 8/1989, 204; Widmann, Die wes Beteiligung iSd § 17 EStG im Wechsel zwischen Erwerb, Veräußerung und Gewinnausschüttung, JbFStR 1990/91, 387; Dötsch/Binger, Schwerpunkte des StÄndG 1992 aus der Sicht der GmbH, GmbHR 1992, 588 (593); Topp, Einlage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichteten AE zu nachträglichen AK auf die Beteiligung (s Urt des BFH v 29.08.2000, BStBl II 2001, 173). Das gilt auch für die Rückzahlung einer überhöhten Vorabausschüttung (s Urt des BFH v 05.09.2001, BFH/NV 2002, 222 und s GmbH-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schnorr, Die Rückabwicklung vGA nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens, GmbHR 2003, 861; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung vGA, GmbHR 2005, 149. Tz. 361 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Rückzahlung einer oGA, die in Erfüllung eines Anspruchs nach § 31 GmbHG erfolgt, führt beim rückzahlungsverpflichte...mehr

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Eigenkapital: Ausgestaltung... / 2.2 Selbstfinanzierung

Unter Selbstfinanzierung ist die Finanzierung aus Gewinnen, die ganz oder teilweise im Unternehmen zurück behalten werden, zu verstehen. Diese Finanzierungsart wird der Eigenfinanzierung zugerechnet, da die Eigenkapitalgeber — anders als die Fremdkapitalgeber — keinen festen Zinsanspruch haben, sondern in der Regel am Gewinn beteiligt sind. Einbehaltene Gewinne stehen daher ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Wortlautkommentierung

a) Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 129 [Autor/Stand] Ausländische Betriebsstätteneinkünfte. § 20 Abs. 2 ist nur auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte anwendbar. Insoweit kommt es auf den Betriebsstättenbegriff des § 12 AO an. Der Betriebsstättenbegriff der DBA ist nur insoweit von Bedeutung, als sich die Steuerbefreiung aus einem DBA ergeben muss. Insoweit stellt sich die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolge

Rz. 124 [Autor/Stand] Sicherstellung der Inlandsbesteuerung der laufenden Einkünfte und drohende Doppelbesteuerung. Als Rechtsfolge bestimmt § 50 i Abs. 1 Satz 3 die umfassende Besteuerung der laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1, die einem im DBA-Staat ansässigen Mitunternehmer zuzurechnen sind (keine Einschränkun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist schief. Sie geht viel zu weit und entspricht nicht den Absichten des Gesetzgebers. Es bedarf deshalb einer teleologisch reduzierten Auslegung. Im Kern geht es darum, die An...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 20 Abs. 1 Halbs. 2

Rz. 28 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft die Verträglichkeit der Besteuerung von Zwischeneinkünften mit den DBA. Soweit die Zwischeneinkünfte in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden und nach einem DBA eigentlich von der dt. Besteuerung ausgenommen sind, kommt § 20 Abs. 2 zur Anwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Ansatz mit dem Rückkaufswert

Rz. 175 [Autor/Stand] Als Rückkaufswert gilt nach § 12 Abs. 4 letzter Satz BewG der Betrag, den das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer im Falle der vorzeitigen Aufhebung des Versicherungsverhältnisses zu erstatten hat. Als Rückvergütung (Rückkaufswert) hat der Versicherer die Summe der für die betreffende Versicherung angesammelten Sparprämienanteile auszuzahle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hintergrund

Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Besteuerung der laufenden Einkünfte des Besitzunternehmens

Rz. 139 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf Abs. 1 Satz 3. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 3 sinngemäß. Folglich sind sämtliche laufenden gewerblichen Einkünfte des Besitzunternehmens (inkl. etwaiger Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft) ungeachtet entgegenstehender Abkommensvorschriften im Inland steuerpflichtig (Treaty Override). Hinsichtlich etwaiger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Vorläufige Gewinnrücklage

Rz. 107 [Autor/Stand] Die vorläufige Gewinnrücklage regelt § 31 DMBilG , der folgenden Wortlaut hat: „ § 31 Vorläufige Gewinnrücklagemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (1)

Leitsatz Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht ...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person (2)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

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Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an ­eine dem Gesellschafter nahestehende Person (3)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Interne und externe Rechnungslegung

Rn 1 Während des Insolvenzverfahrens ist der Verwalter stets zur internen Rechnungslegung verpflichtet. Ist der Schuldner unternehmerisch tätig (gewesen) und fällt der Geschäftsbetrieb in die Insolvenzmasse, muss nach gesetzlicher Vorgabe zudem die externe – handels- und steuerrechtliche – Buchführung und Rechnungslegung für den Geschäftsbetrieb (fort-)geführt werden. Rn 2 Im...mehr

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Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. Sind Einkünfte aus der Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft, deren Beteiligung der Steuerpflichtige im Privatvermögen hält, aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG den tariflich zu besteuernden Einkünften hinzuzurechnen, findet die anteilige (40 %‐ige) Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG keine Anwendung. 2. Sowohl d...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 3. Globalisierung der Unternehmen und Betonung des "Shareholder Value"

Rz. 10 Mit der Internationalisierung steigt die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgabenbereiche der Unternehmensleiter wachsen. Sie haben nicht nur deutsche, sondern jetzt auch ausländische Haftungsnormen zu beachten.[70] Daher erlaube ich mir die These aufzustellen, dass die Globalisierung gerade – neben verschärften Gesetzen und neben der bereits zit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Berechnung des Rückkaufswertes bei Verträgen, die vor der Deregulierung 1994 geschlossen wurden

Rz. 348 Bis zur Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes am 29.7.1994 waren die AVB Bestandteil des genehmigungspflichtigen Geschäftsplans. Als solche bedurften sie der Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV; jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Ein Rückkaufswert war nach §§ 173, 176 Abs. 1, 3 VVG a.F. bei Kündigu...mehr

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Rückwirkende Kürzung einer Tantieme wegen Verlusten der GmbH im Folgejahr

Leitsatz Sieht der Vertrag zwar vor, dass der Gewinn der GmbH für die Berechnung der Tantieme um Verlustvorträge zu mindern ist, werden Verlustrückträge jedoch nicht angesprochen, bleiben diese für die Frage der als zugeflossen geltenden Tantieme unberücksichtigt, zumindest wenn die GmbH den Verlustrücktrag nicht in Anspruch nimmt. Sachverhalt Nach dem Anstellungsvertrag stan...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) BGH, Urt. v. 17.2.1966 – II ZR 286/63

Rz. 518 Der BGH hat im Jahr 1966 einen Fall entschieden, in dem einer dritten Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt worden war. Im Erlebensfall sollten die Ansprüche an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Eine Gläubigerin des Versicherungsnehmers pfändete die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung inklusive des Rechts auf Kündig...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Stornoabzug bei Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007

Rz. 372 Aufgrund der Regelung in Art. 4 Abs. 2 EGVVG, dass für Altverträge mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 § 176 VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung weiter anzuwenden ist, muss auch bei dem Stornoabzug zwischen Verträgen mit Vertragsschluss bis zum 31.12.2007 und Verträgen mit Vertragsschluss ab dem 1.1.2008 unterschieden werden. Für Verträge mit Vertragss...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung (Ziff. 5.6) sowie Spekulationsgeschäfte (Ziff. 5.14)

Rz. 164 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. 5.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die B...mehr

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Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

Leitsatz Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde – hie...mehr

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Kein Teileinkünfteverfahren für Dividenden, die als Zinszahlungen an Kommanditisten weitergeleitet werden

Leitsatz Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co.KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene R...mehr

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Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei ­Steuerfreistellung nach DBA

Leitsatz § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnan­teile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an ...mehr

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Bandbreitenplanung über meh... / 5 Von der mehrjährigen Risikoaggregation zur wertorientierten Unternehmenssteuerung: ein weiteres Fallbeispiel

Die Aggregation von Risiken (über die Zeit) ist auch notwendig für eine tatsächlich wertorientierte Unternehmenssteuerung, d. h. eine Beurteilung des Ertrag-Risiko-Profils von Geschäftseinheiten oder Projekten durch den Erfolgsmaßstab "Unternehmenswert". Erfassung des Ertragsrisikos ist möglich über den Variationskoeffizienten der Erträge Wer ein Unternehmen (als Ganzes) bewer...mehr

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Teilzeitbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Pension

Leitsatz Arbeitet ein Gesellschaftergeschäftsführer nach seinem 65. Lebensjahr und trotz Zahlung einer Pension in Teilzeit weiter, führt dies nur teilweise zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Sachverhalt Eine GmbH hatte ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage erteilt. Nach einer Betriebsprüfung waren die Höhe und Fälligkeit des Versorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf v. 10.9.2001(BT-Drucks. 14/6882)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/3366)

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