Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Belgien / 3. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rz. 159 Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird. Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 5. Gesellschaftsanteile

Rz. 30 Hinsichtlich der Anteile an der Gesellschaft wird begrifflich unterschieden zwischen den zur Ausgabe genehmigten Anteilen (authorized shares), den gezeichneten und tatsächlich ausgegebenen Anteilen (issued shares) sowie den tatsächlich ausgegebenen und von Gesellschaftern (also nicht eigene Anteile der Gesellschaft) gehaltenen Anteilen (outstanding shares). In den art...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 164 Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist,...mehr

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Weißrussland / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 66 Grundsätzlich sind alle Gesellschaften der Republik Belarus, ebenso wie Zweigniederlassungen und Repräsentanzen, zur Zahlung von republikanischen, aber auch von örtlichen Steuern und Abgaben (Gebühren) verpflichtet. Zu den wichtigsten republikanischen Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der GmbH gehören unter anderem Mehrwertsteuer und Gewinnsteuer.[54] Hinzu komm...mehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 136 Die Pflicht, die Steuer auf Dividenden zu berechnen, zu deklarieren und abzuführen, obliegt der Gesellschaft, die Dividenden ausschüttet. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, werden sie nach dem Gesetz über die Einkommensteuer besteuert. Der Steuersatz für die Dividendenbesteuerung für inländische natürliche Personen beträgt i.d.R. 15 %. Sind die Gesellschaft...mehr

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Mexiko / 1. Mindestzahl an Gesellschaftern

Rz. 10 Im mexikanischen Gesellschaftsrecht sind für fast alle gängigen Gesellschaftsformen, so auch für die S. de R.L., mindestens zwei Gesellschafter erforderlich,[3] wie sich direkt aus Art. 58 LGSM ergibt. Soll nur ein Gesellschafter wirtschaftlich als Mehrheitsgesellschafter Bedeutung haben, bietet sich die Beteiligung des zweiten Gesellschafters, in Form einer juristisc...mehr

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Schweiz / 1. Verrechnungsteuer

Rz. 201 Erträge auf beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Verrechnungsteuer. Zu den steuerbaren Erträgen gehören insbesondere jegliche geldwerten Leistungen an die Inhaber von Stammanteilen, die keine Rückzahlung von Anteilen am Stammkapital darstellen (z.B. Dividenden, Liquidationsüberschüsse aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen). Steuerpflichtig ist der Schuldner ...mehr

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Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

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Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Besteuerung der ansässigen Gesellschafter

Rz. 577 Die Besteuerung der Dividenden ist komplex. Hierunter fallen Bar- und Sachdividenden, die nach den zivilrechtlichen Regelungen für ordentliche Gewinnausschüttungen ausgeschüttet werden. Das englische Recht behandelt die Körperschaftsteuer im Grundsatz als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Gesellschafters und beinhaltet ein partielles Anrechnungssytem. Rz. 578...mehr

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Rumänien / 1. Kapitalschutz

Rz. 43 Gemäß Art. 65 Abs. 1 GesG können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Falls nichts anderes im Gründungsakt vorgesehen ist, gehen die Güter, die als Stammeinlage von den jeweiligen Gesellschaftern eingebracht wurden, mit dem Zeitpunkt ihrer Eintragung im Handelsregister ins Eigentum der Gesellschaft über (Art. 65 GesG). Die Stammeinlagen t...mehr

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Finnland / 2. Verbriefung der Aktien

Rz. 100 Die Gesellschaft muss nicht grundsätzlich Aktienurkunden ausgeben. Der Aktionär kann aber verlangen, dass ihm eine Aktienurkunde ausgehändigt wird. Die Aktie kann nur eine Namensaktie sein und sie darf bei der Gründung nur demjenigen ausgehändigt werden, der im Aktionärsverzeichnis als Aktionär eingetragen ist. In einer Aktienurkunde können mehrere Aktien verbrieft w...mehr

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Mexiko / M. Steuerrecht

Rz. 135 Alle Handelsgesellschaften werden in Mexiko gleich mit 30 % Körperschaftsteuer belegt. Eine Gewerbesteuer gibt es in Mexiko nicht. Auf die Ausschüttung von Dividenden an ausländische Gesellschafter erhebt der mexikanische Fiskus Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 %, die sich durch Doppelbesteuerungsabkommen, die in der Regel dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind...mehr

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Weißrussland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 71 Natürliche Person, die von belarussischen und ausländischen Organisation (unter anderem auch solche, die Tätigkeiten in der Republik Belarus durch eine dauerhafte Niederlassung ausüben) Dividenden oder Zinserträge erhalten, zahlen hierauf Einkommensteuer für natürliche Personen. Der Einkommensteuersatz beträgt 13 % (§§ 195, 214 Steuerkodex). Rz. 72 Die Republik Belarus...mehr

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Belgien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 170 Bezüglich der Einkünfte der Gesellschafter muss zwischen den Kapitalerträgen (Dividenden) einerseits und den Vergütungen für die erbrachten Leistungen anderseits unterschieden werden. 1. Dividenden Rz. 171 Bei Auszahlung einer Dividende ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Quellensteuer ("Mobilienvorabzug") einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe dies...mehr

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Rumänien / 3. Haftung des Geschäftsführers

Rz. 100 Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für die Nichterfüllung seiner im Gründungsakt, in den Beschlüssen der Generalversammlung oder im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen. Die Pflichten und die Haftung des Geschäftsführers sind durch die Bestimmungen über den Auftrag und die speziellen Bestimmungen des GesG geregelt (Art. 72 GesG). Alle Geschäftsführe...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 129 Auf Dividenden wird eine Kapitalertragsteuer von 15 % erhoben. Jedoch sehen die von Luxemburg abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Steuersätze (von 2,5 bis 10 %) vor. Liegt eine Schachtelbeteiligung vor, so entfällt die Quellensteuer auf Ausschüttungen unter denselben Voraussetzungen wie bei den Kapitalerträgen. Weitere Informationen und Materialien,...mehr

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Lettland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 75 Für einen Gesellschafter ist die Einkommensteuer (20 %), die sich in eine beschränkte und eine unbeschränkte Steuerpflicht aufteilt, die entscheidende Steuerpflicht in Lettland. Dabei ist zu beachten, dass beschränkt Steuerpflichtige das vom Ministerkabinett jährlich neu festgelegte Existenzminimum auf ihr Einkommen nicht anrechnen dürfen. Die Besteuerung von Dividend...mehr

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Ungarn / I. Kapitalaufbringung

Rz. 58 Das Mindeststammkapital beträgt 3 Mio. HUF.[3] Das Stammkapital besteht aus der Gesamtheit der Stammeinlagen der Gesellschafter. Eine Stammeinlage muss mindestens 100.000 HUF betragen. Möglich ist auch ein Stammkapital in Euro oder einer anderen Devise (vgl. Rdn 40). Rz. 59 Die Gesellschafter sind gem. § 3:162 Ptk. verpflichtet, die Geldeinlagen einzuzahlen und die Sac...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Wesentliche Bestimmungen der DBA

Rz. 261 Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den im OECD-MA enthaltenen Regelungen, von denen die zwischen den im Einzelfall relevanten Staaten geschlossenen DBA nicht unwesentlich abweichen können. Daher ist in jedem Fall das jeweils einschlägige bilaterale Abkommen für die zutreffende Würdigung eines konkreten Sachverhalts heranzuziehen. Zu beachten ist ferner, ...mehr

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China / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 185 Die Ausschüttung von Dividenden an Gesellschafter eines FIE unterliegt keiner chinesischen Quellensteuer. Bei den steuerlichen Auswirkungen in Deutschland ist das zwischen Deutschland und China geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 28.3.2014 zu berücksichtigen. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadresse...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Gesellschaftsanteil

Rz. 71 Die indische Private Limited Company gibt Anteile aus in Form von Aktien (Shares). Diese werden durch Anteilsurkunden (Share Certificates) verbrieft, Section 46 CA. Rz. 72 Die Ausgabe der Anteile unter Verzicht auf physische Urkunden (shares in dematerialised form) ist möglich, Section 29 (2) CA. Angesichts der resultierenden Zusatzkosten der elektronischen Verwahrung ...mehr

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Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 66 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden vom AGG festgelegt (4. Kapitel "Rechte und Pflichten der Gesellschafter"). Die Gesellschafter haben u.a. folgende Vermögensrechte:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Gesellschafter

Rz. 40 Die Gesellschaft kann als eine Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden (Sociedad unipersonal [27]). Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Der alleinige Gesellschafter einer Einpersonen-Gesellschaft muss namentlich in das Handelsregister als solcher eingetragen werden. Durch späteren Erwerb und Vereinigung sämtlicher Geschäftsanteile in ein...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzstaat der Personengesellschaft

Rz. 200 Auch für das DBA-Recht ist entscheidend, ob eine Gesellschaft aufgrund eines Rechtstypenvergleichs als Personen- oder Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist, weil insbesondere die Abkommensberechtigung, d.h. ob sie selbst Rechte aus einem DBA herleiten kann, davon abhängt. Zum Teil werden Personengesellschaften durch einzelne DBA als abkommensberechtigte Personen q...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Rz. 224 Soweit die Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft von einer natürlichen Person als Anteilseigner empfangen werden, können mit diesen und der zugrunde liegenden Beteiligung zusammenhängende Aufwendungen im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3c Abs. 2 i.V.m. § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG lediglich zur 60 % als Werbungskosten bzw. Betrieb...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bestellung der Geschäftsführer

Rz. 119 Im Rahmen der Gründung der Gesellschaft ist vorgesehen, dass die ersten Mitglieder des Board of Directors im Rahmen des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft benannt werden. Rz. 120 Die Directors werden ansonsten durch die Gesellschafterversammlung bestellt, Section 152 (2) CA. Die Satzung sieht in der Regel vor, dass auch unterjährig außerhalb der Gesellschafterver...mehr

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Finnland / 1. Einkommensteuer

Rz. 185 In Finnland ist die Aktiengesellschaft selbst Steuersubjekt und unterliegt damit der Einkommensteuer nach TVL 9 §, worunter auch die Gewerbesteuer (EVL) fällt. Die Steuer beträgt 20 %. Rz. 186 Nach EVL 6b.1 sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Anlagevermögen von Aktiengesellschaften gehalten wurden, steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfr...mehr

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Schweiz / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 197 Gesellschafter an einer schweizerischen GmbH können sowohl natürliche wie auch juristische Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Besteuerung der Anteile eines ausländischen Gesellschafters an einer Schweizer GmbH richtet sich nach den anwendbaren ausländischen Steuerordnungen. Wie in Rdn 201 erwähnt, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (die sog. Verrechnungsste...mehr

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Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Gesellschaftskapital

Rz. 79 Das Mindeststammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 3.000 EUR (Art. 4.1 LSC). Das Stammkapital wird in unteilbare, kumulierbare Geschäftsanteile aufgeteilt. Die Geschäftsanteile können mit unterschiedlichen Nominalwerten ausgegeben werden. Die Geschäftsanteile sind fortlaufend zu nummerieren. Rz. 80 Das Gesellschaftskapital ist bereits zum Zeitpunkt der Gründung ...mehr

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Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Aufgaben und Befugnisse der directors und officers

Rz. 119 Das board of directors hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die umfassende Alleinzuständigkeit, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu entscheiden. So ist das board of directors u.a. zuständig für die allgemeine Geschäftspolitik, einschließlich der Finanzplanung, die Bestellung, Überwachung und Abberufung der officers, die Ausstellung von in den articles ...mehr

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Rumänien / d) Annahme unzulässiger Zahlungen

Rz. 69 Zahlungen, die die Gesellschaft im Widerspruch zu den Vorschriften des GesG, den Regelungen des Gründungsakts oder Beschlüssen der Gesellschaft auszahlt, sind an sie zurückzuerstatten. Ein Gesellschafter macht sich strafbar, wenn er sich von der Gesellschaft, die er als Geschäftsführer vertritt, oder von einer von ihr kontrollierten Gesellschaft, direkt oder mit Hilfe...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 69 Regelt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges, haben alle Gesellschafter der Sp. z o.o. die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Wenn der Gesellschaftsvertrag Anteile mit besonderen Rechten vorsieht, müssen diese Rechte im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich beschrieben werden. Eine Bevorrechtigung kann etwa das Stimmrecht, das Recht...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / a) Kriterien

Rz. 127 Seit der Abschaffung der Holdinggesellschaften genießen jetzt die SOPARFIs die Gunst der Anleger. Die "société de participations financières" ist eine steuerpflichtige Handelsgesellschaft, die aufgrund des normalen Schachtelprivilegs eine objektive Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen genießt. Das luxemburgische Schachtelprivileg ist auf ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Zins- und Lizenz-Richtlinie

Rz. 51 Die Zins- und Lizenz-Richtlinie[56] zielt auf Beseitigung der Doppelbelastung bei Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen ab. Dies wird dadurch erreicht, dass eine Besteuerung der Zins- und Lizenzzahlungen im Quellenstaat der Zahlungen unterbleibt und das alleinige Besteuerungsrecht dem Staat, in dem der Nutzungsberechtigte ansässig ist, zugewiesen ...mehr

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Schweiz / a) Befugnisse

Rz. 115 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihr stehen gemäß Art. 804 Abs. 2 OR die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:mehr

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Argentinien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 59 Die Form, in der eine SRL berät und ihre unternehmerischen Entscheidungen beschließt, ist einfach und flexibel gestaltet und kann durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt sein. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besonderen Bestimmungen, wie die Gesellschafter die Gesellschafterbeschlüssen zu treffen haben, können die Gesellschafter über ein Konsultationsverfahren d...mehr

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Schweiz / 4. Höhe des Stammkapitals/Betrag der Stammeinlage

Rz. 39 Das Stammkapital muss mindestens 20.000 CHF betragen (Art. 773 OR). Der Betrag des Stammkapitals muss zwingend in den Statuten enthalten sein, da diese Angabe im Hinblick auf die Haftung der Gesellschafter von Bedeutung ist. Der Betrag der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter kann verschieden sein, muss aber mindestens 100 CHF betragen. Im Falle einer Sanierung ...mehr

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Ukraine / 3. Kompetenz der Gesellschafterversammlung

Rz. 142 Die Gesellschafterversammlung kann über alle Fragen der Gesellschaftstätigkeit entscheiden, einschließlich derjenigen, die zur Kompetenz der anderen Organe der Gesellschaft gehören, Art. 98 Abs. 1 ZGB, Art. 30 Abs. 1 GmbHG. Bestimmungen der Satzung, die dieses Recht einschränken, sind unbeachtlich. Rz. 143 Gemäß Art. 30 Abs. 2 GmbHG fallen folgende Aspekte in die auss...mehr

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Belgien / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 80 Die Gesellschafterversammlung ("assemblée générale/algmene vergadering") ist das höchste Organ, das den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung ermöglicht. In der GmbH wird die Restkompetenz jedoch dem geschäftsführenden Organ überlassen (Art. 5:73–5:81 GGV). Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung sämtliche Handlungen vornehmen kann, d...mehr

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Lettland / III. Kapitalerhöhung

Rz. 34 Voraussetzung für eine Kapitalerhöhung ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, der bei Änderungen des Stammkapitals stets vorliegen muss. Erforderlich ist hierfür aufgrund des satzungsändernden Charakters der Entscheidung eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Gesellschafter, welche wiederum mehr als die Hälfte der gesamten Gesellschafteranzahl ausmachen m...mehr

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Mexiko / 1. Kapitalschutz

Rz. 60 Ein Verlust von Gesellschaftskapital ist nach Art. 18 LGSM zunächst auszugleichen oder aber das Gesellschaftskapital ist herabzusetzten, bevor über eine Verwendung von Gewinnen bestimmt werden darf. Eine weitere wichtige Bestimmung zum Kapitalschutz enthält Art. 19 Abs. 2 Satz 1 LGSM, wonach Dividendenausschüttungen erst möglich sind, nachdem aufgelaufene Verluste aus...mehr

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Belgien / 2. Ermittlung des Steuerergebnisses

Rz. 156 In Art. 183 EStG wird hinsichtlich der Qualifikation von steuerpflichtigen Einkünften auf die Regelung der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer der natürlichen Personen verwiesen. Der Gewinn wird in Art. 24 EStG definiert und umfasst danach alle Einkünfte, die mittelbar oder unmittelbar durch die Industrie- und Handelstätigkeit der Gesellschaft erzielt wurden. Im...mehr

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Singapur / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 187 Die Steuersituation auf der Ebene der Gesellschafter ist beispielhaft. Der allgemeine Einkommensteuersatz beträgt derzeit maximal 22 %. Dividendeneinkünfte von in Singapur steuerpflichtigen Gesellschaften sind steuerfrei. Gleiches gilt grundsätzlich auch für ausländische Einkünfte, welche nach Singapur fließen. Die Steuerfreiheit von Dividenden setzt sich in der Steu...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 4. Beschlussfassung und Mehrheit

Rz. 91 Beschlüsse werden in der Hauptversammlung grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreiben eine qualifizierte Stimmenmehrheit vor. Einer qualifizierten Stimmenmehrheit von mindestens ⅔ aller aus den Aktien der anwesenden Gesellschafter zustehenden Stimmen bedürfen die Beschlüsse der Hauptversammlung über:mehr