Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 386 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 359). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 727 ff.). In folgenden (Aus...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 731 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 755 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.3 Kapitalgesellschaft

Rz. 32 Wie handelsrechtlich sind auch steuerrechtlich alle Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen, die in ihrem Namen begründet worden sind.[1] Negative Betriebsergebnisse aus aufgrund der Verbindlichkeiten erworbenen sogenannten "Liebhaberei-Objekten" können aber von der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung unberücksichtigt bleiben oder sogar als v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Angabe von Zins-, Dividenden- und Ertragsteuerzahlungen

Tz. 185 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 verlangt weiterhin die Angabe von Zinszahlungen sowie die Angabe von Zahlungen für Erfolgsausschüttungen (jeweils Einzahlungen und/oder Auszahlungen). Dieser Angabepflicht kann nur durch Ausweis in der Kapitalflussrechnung selbst, nicht hingegen durch Angabe im Anhang Genüge getan werden. Eine nach der hier vertretenen Auffassung für m...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Besonderheiten der Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Tz. 68 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung von Zinszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit erhaltenen Dividenden dar. FASB ASC Topic 230–45–16 ordnet diese Posten dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zu, während DRS 21 erhaltene Zins- und Dividendenzahlungen der Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen der Finanzierungst...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 231 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Fragen zur Darstellung von Cashflows in der Kapitalflussrechnung und/oder im Anhang werden beim IASB derzeit im Kontext zweier Standardentwürfe diskutiert. Hierzu zählen der am 17. Dezember 2019 veröffentlichte Exposure Draft (ED) General Presentation and Disclosure (Primary Financial Statements) und der am 26. November 2021 veröffentlichte ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Finanzierungsbereich

Tz. 52 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzierungstätigkeit werden in IAS 7.6 Tätigkeiten beschrieben, die sich auf den Umfang und die Zusammensetzung des eingebrachten Eigenkapitals und der Fremdkapitalaufnahme des Unternehmens auswirken. Mit dieser Abgrenzung werden von der Finanzierungstätigkeit die kurzfristigen, mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Ermittlung und Darstellung des Mittelflusses im Bereich der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 215 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach den Vorgaben von IAS 7 wird der Bereich der betrieblichen Tätigkeit weit abgegrenzt: Es werden sämtliche Zahlungsvorgänge der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet, die aus der operativen Geschäftstätigkeit stammen. Dazu zählen nach IAS 7.15 und 7.16 (e) im Regelfall auch von Kreditinstituten gewährte Kredite und Darlehen, da sie mit der w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Mustergliederung (Mindestgliederung) einer Kapitalflussrechnung für Versicherungen nach DRS 21.Anhang 3

Tz. 221 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A3.8 wird auch für Versicherungsunternehmen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die Anwendung der indirekten Darstellungsmethode empfohlen. DRS 21.A3 enthält in einer Anlage das in Abb. 12 wiedergegebene Mindestgliederungsmuster für die Kapitalflussrechnung einer Versicherung:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gliederungsbeispiel einer nach der indirekten Methode aufgestellten Kapitalflussrechnung eines Kreditinstituts gemäß DRS 21. Anlage 2

Tz. 207 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat sich in DRS 21.Anlage 2: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten bei der Darstellung der Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit für die ausschließliche Anwendung der indirekten Methode ausgesprochen, obwohl IAS 7 der d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Übersicht

Tz. 202 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 ist grundsätzlich branchenunabhängig, auch wenn die Mehrzahl der Vorschriften auf Produktions- und Handelsunternehmen zugeschnitten erscheint. Daneben enthält der Standard aber einige Sonderregelungen für bestimmte Wirtschaftszweige: IAS 7.23 (b) Investmentgesellschaften (investment entities) dürfen für Kunden gehaltene Finanzmittel (fu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen: Einheitstheorie und Sonderfall "Investmentgesellschaften"

Tz. 142 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Grundsätze für die Aufstellung von Einzel-Kapitalflussrechnungen sind auch auf Konzern-Kapitalflussrechnungen anzuwenden, dh., bei der Aufstellung von Konzern-Kapitalflussrechnungen ist iSd. Einheitstheorie von der Unterstellung auszugehen, dass alle in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein einziges Unternehmen wären (so au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Die Berücksichtigung von assoziierten Unternehmen und von Gemeinschaftsunternehmen

Tz. 150 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Es entspricht dem Grundsatz der Einheitstheorie, wenn in IAS 7.37f. und in DRS 21.14 übereinstimmend festgestellt wird, dass im Verhältnis zu assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht Teil der fiktiven Einheit Konzern sind (vgl. die Definition des Konzerns in IFRS 10.Appendix A), nur die Zahlungen zwischen dem Konzern ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Investitionsbereich

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Investitionstätigkeiten sind in IAS 7.6 der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören, beschrieben. Mittelzuflüsse und -abflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Abgrenzungsposten, wie beispielsweise vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Direkte Darstellung der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 118 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Zur Ermittlung der Daten für die Anwendung der direkten Darstellungsmethode wird in IAS 7.19 (a) u. (b) festgestellt, dass die auf die Hauptposten bezogenen Bruttoeinzahlungen und -auszahlungen entweder originär aus den Zahlungskonten des Unternehmens abgeleitet oder aber vereinfachend durch Korrekturen der Umsatzerlöse und der Umsatzaufwend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kritik

Rz. 31 [Autor/Stand] Unterschiedliche Aspekte der Kritik. § 15 unterliegt einer sehr einhelligen Kritik von Seiten der Literatur.[2] Die Kritik betrifft unterschiedliche Aspekte: Zu dem Grundproblem der weit überschießenden Wirkung (vgl. nachstehend Rz. 32) treten systematische Mängel (vgl. nachstehen Rz. 33) und handwerkliche Gesetzgebungsfehler (vgl. nachstehend Rz. 34). R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung eines inkongruenten Vorabgewinnausschüttungsbeschlusses

Leitsatz 1. Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen (entgegen BMF-Schreiben vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63). 2. E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.3.1 Konzernsachverhalte

Rz. 574 § 7 Abs. 8 S. 2 ErbStG ordnet an, dass Zuwendungen zwischen Kapitalgesellschaften freigebig sind, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind, d. h. in der Absicht getätigt werden, die Gesellschafter der empfangenden Kapitalgesellschaft zu bereichern, und soweit an diesen Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 25.1 Überblick

Rz. 549 Die § 7 Abs. 8, § 15 Abs. 4 ErbStG sind mit Wirkung ab dem 14.12.2011 durch das BeitrRLUmsG vom 7.12.2011[1] eingefügt worden. Die Vorschriften gehen zurück auf eine Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats[2], die der Finanzausschuss in die Beschlussempfehlung vom 26.10.2011[3] übernommen hat. Zugleich wurde die Begründung zur Stellungnahme des Bundesrats unveränder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Eignung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze als Richtschnur für die steuerliche Gewinnermittlung?

Rn. 366 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die nahe liegende Frage, ob sich die steuerliche Gewinnermittlung in Zukunft stärker an internationalen RL-Grundsätzen ausrichten sollte, lässt sich – unabhängig von der Diskussion der Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes – in zwei Teilprobleme aufgliedern, nämlich in die Frage, ob diese Grundsätze überhaupt für die Ermittlung eines ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kriterium der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmtheit

Rn. 8 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die einschränkende Formulierung in § 270 Abs. 2 muss im Gesamtzusammenhang mit der Struktur einer juristischen Person und den wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen gesehen werden (vgl. AktG-GroßKomm. (1973), § 58, Rn. 1f.). § 270 Abs. 2 bezieht sich nur auf Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Unterbewertung

Rn. 22 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für den Fall, dass in dem JA der AG, KGaA oder SE ein Bilanzposten unterbewertet worden ist, ist dieser nach § 256 Abs. 5 Nr. 2 AktG nur dann nichtig, wenn die zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, dass dadurch die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft vorsätzlich unrichtig wiedergegeben oder verschleiert wird. Eine Unterbewertung lieg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Tausch und tauschähnliche Vorgänge

Rn. 231 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bei Tausch- oder tauschähnlichen Vorgängen betreffend VG des AV besteht nach h. M. handelsrechtlich ein Wahlrecht, den eingetauschten VG erfolgsneutral mit dem Buchwert oder erfolgswirksam mit dem Zeitwert des hingegebenen VG (max. zum Zeitwert des erhaltenen VG) anzusetzen (vgl. ADS (1995), § 255, Rn. 89ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § 255 HGB...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften (§ 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Nichtigkeit nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG setzt voraus, dass Vorschriften verletzt worden sind. Hieraus ergibt sich, dass nur die Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen relevant ist. Satzungsverstöße werden nicht berücksichtigt (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 256, Rn. 7). Die verletzten Vorschriften müssen darüber hinaus ausschließlich oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für sämtliche wechselseitigen Beteiligungen gelten zunächst die Vorschriften, die für alle verbundenen UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Ferner sind Angaben im Anhang zu machen (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7 AktG). Weiterhin sind auch die Mitteilungs- und Nachweispflichten der §§ 20 Abs. 3, 21 Abs. 1 AktG sowie die Nachweispflicht ...mehr