Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 16.2.2 Umlagen setzen falsche Anreize

Oft wird die Umlage damit begründet, dass ein indirekter, d. h. schlecht messbarer Bezug zur Inanspruchnahme von internen Leistungen bestehe. Diese Kosten müssten schließlich (vom Empfänger der Umlage) gedeckt werden. Die Begründung stimmt – aber nicht für die Umlage. Sie wäre vielmehr für die Verrechnung passend, denn dort wird für die in Anspruch genommene Menge gezahlt: De...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1 Fremdvergleichsverhalten

Der Preis für Waren und Dienstleistungen zwischen unabhängigen Unternehmen wird i. d. R. durch die Einflussfaktoren des Markts festgesetzt und basiert auf einem naturgemäßen Interessensgegensatz zwischen Käufer und Verkäufer. Auch wenn verbundene Unternehmen oftmals sehr autonom agieren und sich nach eigenem Bekunden untereinander oft wie unverbundene Unternehmen (sogenannte...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.1 Praxisrelevante Fragen zu Fristen, Sanktionen, Sprache, Wesentlichkeit, Verwertbarkeit und Konzeptionierung

Dieses Kapitel greift typische Fragen aus der Praxis auf, die die Autoren nachfolgend aus Sicht der deutschen VP-Dokumentationsregelungen beantworten. Sofern es relevante Unterschiede gibt, wird jeweils eine Differenzierung für den Vor- sowie Nach-BEPS-Zeitraum vorgenommen. Welche Aufzeichnungen sind für die Erstellung der VP-Dokumentation eines deutschen Unternehmens im Vor-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches (Abs. 1)

Rz. 26 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 1 BewG sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften auf alle öffentlich-rechtlichen Abgaben anzuwenden, die durch Bundesrecht geregelt sind und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden (z.B. Grunderwerbsteuer) verwaltet werden.[2] Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, so komm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Allgemeiner Preisindex

Tz. 23 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zur Bereinigung des Abschlusses um die Inflationswirkungen muss gemäß IAS 29.37 ein allgemeiner Preisindex herangezogen werden, der die Veränderungen in der allgemeinen Kaufkraft widerspiegelt. Welche Messgröße als ein repräsentativer Index für die Messung der Kaufkraft angesehen wird, ist im Standard aber nicht angegeben. Vielmehr wird in IA...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehensgewährungen

Bei einer Darlehenshingabe durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter oder an eine diesem nahestehende Person liegt bereits zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wenn es von vornherein an einer Rückzahlungsabsicht fehlt. Dabei obliegt die Prüfung der Frage, ob die Rückzahlungsverpflichtung nicht ernstlich vereinbart worden ist, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten nach HGB und EStG / 2.4 Incentivereisen

Rz. 15 Unter einer Incentivereise(Incentive-Reise) [1] ist eine Reise zu verstehen, die ein Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Mitarbeiter des Unternehmens für erbrachte Leistungen zu belohnen bzw. zu weiteren Leistungen zu motivieren. Gegenstand und Organisation der allgemeinen touristischen Interessen dienenden Reise obliegen üblicherweise dem gewährenden Unterne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn keine Prüfung stattgefunden hat, kann der JA einer KapG nicht festgestellt, d. h. wirksam gemacht werden (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 2). Handelt es sich um den JA einer AG, KGaA oder SE, so ist dieser gemäß § 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG nichtig. Eine entsprechende Vorschrift gilt für UN, die nach dem PublG Rechnung legen müssen (vgl. § 10 Satz 1 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG verpflichtet sich eine AG, KGaA oder SE, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen. Vertragspartner der AG, KGaA oder SE kann jede andere Person sein, es muss kein UN sein. Ist der Vertragspartner aber ein UN, so werden dieses UN eb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch den Betriebspachtvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (1. Alternative) AktG verpachtet eine AG, KGaA oder SE den Betrieb ihres UN an einen anderen, durch den Betriebsüberlassungsvertrag gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 3 (2. Alternative) AktG überlässt sie den Betrieb ihres UN. Wie schon beim TGAV muss der Vertragspartner kein UN sein, sondern kann j...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Jahresabschlusszwecke im Wandel

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Gesetzgeber verfolgte mit dem BilMoG das Ziel, eine Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts – v.a. durch eine Verbesserung des Informationsniveaus – unter gleichzeitiger Bewahrung des handelsrechtlichen JA als Grundlage für Gewinnausschüttung und steuerliche Gewinnermittlung zu erreichen. Die Stärkung der Informationsfunktion des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Ausstellen von Scheinrechnungen

Durch das Ausstellen von Scheinrechnungen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, wenn der Haupttäter die Rechnungsbeträge als Betriebsausgaben verbuchen lässt und steuerlich erklärt. Wenn durch die Einbuchung der Scheinrechnungen bei einer GmbH die Entnahme liquider Mittel durch den Gesellschafter-Geschäftsführer verschleiert wird und das so generierte Bargeld für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Anforderung eines Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

Darf das FA zur Überprüfung der eingereichten KapErtrSt-Anmeldung einer GmbH das Protokoll des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses anfordern und dies ggf. auch mit Zwangsmitteln durchsetzen? Das FG entschied dazu: Ermessensgerechtes Auskunftsersuchen: Das Anfordern des Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auslegung des § 50i EStG

Die Regelungen des § 50i EStG finden nach Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) einer inländischen KG (Besitzunternehmen i.R. einer Betriebsaufspaltung) gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer Anwendung. Das FG entschied dazu, dass ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 50i Abs. 1 S. 1 EStG auch ein Anteil von mehr als 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Durchführung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft

Der Durchführung einer körperschaftlichen Organschaft steht die Umwandlung eines Gewinnabführungs- oder eines Verlustübernahmeanspruchs in ein Darlehen nicht entgegen. Ein solches Darlehen muss nicht fremdüblich vereinbart sein, der Darlehensanspruch muss aber werthaltig sein, damit der Ergebnisabführungsvertrag durchgeführt wird. Die Voraussetzung des Erwerbs eines Anteils m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Treuhandverhältnis und vGA

Die bloße Bezeichnung eines Vertrages als Treuhandvertrag (hier: Vertrag über den Kauf von Aktien) genügt nicht für die steuerliche Anerkennung des Treuhandverhältnisses. Es kommt vielmehr darauf an, dass das rechtliche Eigentum der Treuhänderin nur eine "leere Hülse" darstellt. VGA: Zinszahlungen einer GmbH auf ein Darlehen, das steuerlich kein Betriebsvermögen der Rechtsvor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Chinesische Limited Liability Company mit Kapitalgesellschaft vergleichbar

Eine chinesische Limited Liability Company ist mit einer Kapitalgesellschaft vergleichbar; offene und verdeckte Gewinnausschüttungen an den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter sind daher nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG steuerbar; eine Anrechnung von chinesischer Quellensteuer nach § 32d Abs. 5 S. 1 EStG und § 32d Abs. 5 S. 2 EStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investmentfonds / 3.3.4 Kapitalertragsteuer

Ausgeschüttete, ausschüttungsgleiche Erträge und der Zwischengewinn unterlagen dem Kapitalertragsteuerabzug nach § 7 InvStG 2004. Abzugsverpflichteter war seit 2012 generell die auszahlende Stelle (i. d. R. die inländische Bank des Anlegers). Nach § 7 InvStG 2004 war zu unterscheiden, ob es sich um inländische, ausländische, thesaurierende oder ausschüttende Fonds handelt. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investmentfonds / 3.3.1 Ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge

Erhielt der Anleger Ausschüttungen aus Investmentvermögen waren die hiermit zusammenhängenden ausgeschütteten Erträge, die auf Ebene des Investmentvermögens erwirtschaftet wurden, zu versteuern. Ausgeschüttete Erträge aus Investmentvermögen unterlagen bei Zufluss der Einkommensteuer (Abgeltungsteuer). Die Ausschüttungen waren auch insoweit steuerpflichtig, als diese Wertpapi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Leistungen an Gesellschafter, nahestehende Personen und Dritte, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen

a) Leistung an einen Gesellschafter Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 302 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend für Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften.[725] § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 3 ErbStG schließt erstmal die vor dem ErbStG 2009 bestehende Nachsteuer-Lücke, die sich aus der früheren Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ergab. Die bei Personenunternehmen bestehenden Entnahmebeschränkungen sin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 4 BWA-Forecast und Erfassung der BWA-Daten

Der BWA-Forecast basiert grundsätzlich auf einer linearen Hochrechnung des BWA-Standes auf das voraussichtliche Jahresergebnis. Um der nicht-linearen Entwicklung einzelner Posten Rechnung zu tragen, ist die Erfassung absoluter Abweichungen (individuelle Hochrechnung auf das Jahresergebnis) oder alternativ individueller Hochrechnungsfaktoren möglich. Die Planungsrechnung wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Leistung an nahestehende Personen

Rz. 211 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person i.S.v. H 36 Teil III KStH 2004 beinhaltet keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter,[412] wohl aber kommt eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.[413] Wirkt der Gesellschafter einer Kap...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 6.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Dabei sind hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie der Einkünfte aus Kapitalvermögen folgende Besonderheiten zu beachten: Es sind die Einkünfte aus Gewe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 5.1 Voraussichtliche Einkünfte erfassen

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 10 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist für solche Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[34] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) BewG explizit geregelten Fällen insb. um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 2

Rz. 39 § 12 Abs. 2 BewG regelt die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Diesbezüglich wird auf § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG verwiesen. Bei diesem handelt es sich jedoch nur um eine Verfahrensvorschrift, derzufolge der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht an einer Börse notiert sind (§ 11 Abs. 2 BewG), gesondert festzustellen ist (§ 179 AO). Der f...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] und einem Teil der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Rz. 207 Bereits vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG soll nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft in Betracht kommen. Und zwar immer dann, wenn die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft von ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7 Steuerberechnung für GmbH und Gesellschafter

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder einer Gewinnausschüttung/-thesaur...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Rz. 266 Schließlich stellt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 2 Alt. 3 ErbStG auch die Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen einer Veräußerung der Beteiligung gleich, wenn hierbei das Vermögen (also der Veräußerungserlös)[627] an die Gesellschafter verteilt wird. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlagen gelten dieselben Grundsätze wie in den Nachsteuerfäll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Objektiver oder objektivierter Wert

Rz. 14 In der Literatur[8] wird unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung immer noch die Auffassung vertreten, der gemeine Wert sei ein objektiver Wert, den das Gut für jeden am Kauf Beteiligten habe. Das hat eine lange Tradition, stand ja schon in § 112 des Teils I Titel 2 des preußischen ALR zu lesen, der Nutzen, den die Sache einem jeden Besitzer gewähren könne, sei ihr ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Gesellschaftsrechtlich motivierte Gewinnbeeinflussungen

Rz. 16 Gemäß § 202 Abs. 2 Nr. 3 BewG sind auch sonstige, nicht in Nr. 1 u. 2 genannte, wirtschaftlich nicht begründete Vermögensminderungen oder -erhöhungen mit Einfluss auf den zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag zu korrigieren;[36] das gilt insb. auch für entsprechende gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge. Gemeint sind hier vor allem willkürliche "Gewin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schätzung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten

Rz. 38 Hinweis: Einzelne Bewertungsverfahren sind im Anhang zu § 11 Abs. 2 BewG, das vereinfachte Ertragswertverfahren in der Kommentierung der §§ 199 ff. BewG dargestellt. Die Finanzverwaltung hatte u.a. im Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 4.1.2013[122] zu einer Vielzahl von – aus ihrer Sicht – für die Bewertung in Betracht kommenden Verfahren Stellung genom...mehr