Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur Intensivierung der ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 12d Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679

Gesetzestext (1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundve...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Absatz 1 und das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (A...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verhältnis von Einsicht und Abschrift/Ausdruck

Rz. 1 § 131 GBO fasst die Besonderheiten des maschinellen Grundbuchs in Bezug auf den Ausdruck zusammen, § 132 GBO betrifft die Grundbucheinsicht, die jedoch anstelle der Wiedergabe auf einem Bildschirm auch durch Einsicht in einen Ausdruck stattfinden kann, § 79 Abs. 2 GBV. Beide Tatbestände hängen daher eng zusammen. Der mit dem DaBaGG eingefügte Abs. 2 eröffnet eine Veror...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt des Ersten Abschnitts der GBO

Rz. 1 Der erste Abschnitt der GBO enthält mit den §§ 1 bis 12d GBO allgemeine Verfahrensvorschriften verschiedenen Inhalts teilweise ohne inneren Zusammenhang zueinander. Er ist nicht zu verstehen als den besonderen Vorschriften vorangestellter allgemeiner Teil mit grundsätzlichen Regelungen, welche die gesamte GBO betreffen. In § 1 GBO ist die sachliche und örtliche Zuständi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Frage, wer vom Vollzug einer Eintragung zu benachrichtigen ist, wird an verschiedenen Stellen geregelt. § 55 GBO zählt eine Reihe von Personen auf, die infolge ihrer Stellung im Eintragungsverfahren oder ihrer besonderen Beziehung zu dem betroffenen Grundstück einen Anspruch auf Benachrichtigung haben. Die Norm wird durch §§ 55a, b GBO ergänzt. Die Regelungen waren...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Sonstige Rechte aus der DSGVO

Rz. 6 Weitere Rechte und individuelle Ansprüche der DSGVO werden durch das Grundbuchverfahren modifiziert. Zu nennen sind:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Auch im Falle des § 43 GBV ist Voraussetzung der Einsichtsgewährung und der Abschriftenerteilung das Vorliegen eines berechtigten Interesses (dazu § 12 GBO Rdn 5 ff.). Während grundsätzlich dieses berechtigte Interesse dem Grundbuchamt darzulegen ist, befreit § 43 GBV die darin Genannten von dieser Darlegungspflicht, weil in den erfassten Fällen regelmäßig von seinem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Norm wurde eingefügt durch Art. 15 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.2019 (BGBl I S. 1724). Zur Bedeutung dieser EU-Verordnung für die Grundbucheinsicht siehe § 12 GBO Rdn 3. Nach Art. 23 DSGVO darf der nationale Gesetzgeber Pflichten und Rechte der Beteiligten aus Art. 12 ff. DGSVO beschränken und regeln, sofern der Wesensgehalt d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorschriften Bundesdatenschutzgesetz

Rz. 29 Abs. 5 greift auf allgemeine Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zurück,[31] verschärft diese aber insoweit, als bei Abrufern, die keine öffentliche Stelle sind, auch ohne Anhaltspunkte für eine Zuwiderhandlung jederzeit Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde durchgeführt werden können. § 84 GBV ...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 2 Lohnunterlagen

Sachverhalt Zum 31.12. soll das Archiv mit den alten Unterlagen der Entgeltabrechnung geräumt werden. Welche Unterlagen sind 6 bzw. 10 Jahre aufzubewahren? Ergebnis Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen 10 Ja...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Führung des Protokolls über Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 4 GBO. Sie wurde eingefügt durch das Datenbankgrundbuchgesetz vom 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Wesentlich soll durch die Protokollierung der Datenschutz zugunsten des Eigentümers gesichert werden.[1] Durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung v. 20.11.201...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Maßnahmen zum Datenschutz

Rz. 24 Die Vorschriften der GBO, insbesondere § 12 GBO und der vorliegende Abschnitt 7 über das maschinelle Grundbuch, stellten eine gegenüber dem BDSG bis zum Inkrafttreten der DSGVO in spezieller Weise geregelte Form der Datenverarbeitung dar.[23] Nach dem Referentenentwurf[24] zur Umsetzung der DSGVO im Bereich der GBO ist folgende Fassung der Nummer 3 geplant: "3. die na...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anerkannte technische Anforderungen

Rz. 6 Die Vorschrift schließt an § 126 Abs. 1 S. 1 GBO sowie die zu dessen Nr. 3 ergangene Anlage an und konkretisiert in § 64 Abs. 2 GBV insbesondere den Begriff der Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung sowie die speziellen grundbuchrechtlichen Anforderungen an Datensicherheit und – insoweit aufgrund der Überlagerung durch die Datenschutzgrundverordnung historisch –...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß und in welchem Umfang das Grundbuch in maschineller Form als automatisiertes Dateisystem geführt wird; sie können dabei auch bestimmen, dass das Grundbuch in strukturierter Form mit logischer Verknüpfung der Inhalte (Datenbankgrundbuch) geführt wird. Hierbei muß gewährleistet sein, daßmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an § 64 GBV, der sich mit der Errichtung des maschinellen Grundbuchs (vergleichbar mit einer Anweisung zur Herstellung von Papierurkunden, siehe § 64 GBV Rdn 1) befasst, regelt § 65 GBV die Sicherheit von Anlagen und Programmen. Zusammen mit § 66 GBV, der die Sicherung von Datenbeständen (vergleichbar mit Anforderungen an die Verwahrung von Papierdokumente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 4 Jederzeitige Verfügbarkeit und Wiedergabe der Daten

Die Unterlagen müssen während der Dauer der Aufbewahrungspflicht verfügbar sein und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Wer die aufbewahrten Unterlagen nur in Form von Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Lesbarkeit der Daten erforderlich sind (z. B. Compu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Recht auf Berichtigung von Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Art. 16 DSGVO gewährt dem Betroffenen einen Anspruch auf Berichtigung seiner Daten. Abs. 2 verweist dazu auf die materiellrechtlichen Normen der §§ 894 ff. BGB und auf § 22 GBO. Eine Verwirklichung des Anspruchs aus Art. 16 DSGVO soll daher nur im Rahmen der Grundbuchberichtigung möglich sein.[4] Die Vorschrift des Abs. 2 ist unglücklich formuliert und sachlich zu eng....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Recht auf Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 5 Art. 21 DSGVO regelt ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieses wird durch Abs. 3 vollständig ausgeschlossen. Das ist sachgerecht und notwendig. Andernfalls könnte man durch Widerspruch die Eintragung in das Grundbuch verhindern oder unleserlich machen. Damit wäre der Rechtsverkehr gefährdet. Ein Berechtigter kann mithin nicht verhinde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Recht auf Auskunft und Kopien (Abs. 1)

Rz. 2 Art. 15 DSGVO gibt betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer Daten. Dessen Abs. 1 wird für das Grundbuchverfahren durch §§ 12 und 12a GBO geregelt und gewährleistet. Soweit diese Regelungen hinter das Auskunftsrecht des Art. 15 Abs. 1 DSGVO zurückbleiben, ist dies verhältnismäßig, weil das Interesse des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs an der Fun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.2 Auskunft über personenbezogene Daten

Die Abgabenordnung sieht kein allgemeines Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen vor. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO besteht für alle Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde.[1] So besteht ein Anspruch darauf, dass das für die Betriebsprüfung zuständige Finanzamt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die bei einer früheren B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.3.2 Aufhebung der Subsidiaritätsklausel

Rz. 23a Seit der Streichung der Subsidiaritätsklausel (m. W. v. 30.6.2013) durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz stehen das Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO und das Vorlageverlangen nach § 97 Abs. 1 AO als gleichwertige Ermittlungsinstrumente nebeneinander. Auslöser für die Gesetzesänderung ist die BFH-Rechtsprechung zu § 97 Abs. 2 S. 1 AO a. F., nach der ein i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 31 AO regelt Befugnisse und Pflichten zur Offenbarung von grundsätzlich durch das Steuergeheimnis geschützten Daten. Die Norm ist ein Gesetz i. S. von § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Ursprünglich regelte sie nur in einem sehr engen Bereich die Befugnis zum Offenbaren gegenüber bestimmten Stellen und zu bestimmten engen Zwecken. Im Laufe der Zeit ist der Kreis der Befugnisse je...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Jederzeitige Verfügbarkeit und Wiedergabe der Daten

Die Unterlagen müssen während der Dauer der Aufbewahrungspflicht verfügbar sein und jederzeit innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Wer die aufbewahrten Unterlagen nur in Form von Datenträgern vorlegen kann, ist verpflichtet, auf seine Kosten diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Lesbarkeit der Daten erforderlich sind (z. B. Compu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Mitteilungsbefugnis – Mitteilungspflicht

Rz. 5 Das Gesetz unterscheidet für die einzelnen Mitteilungsregelungen solche, für die nur eine Befugnis eingeräumt wird, und solche, für die darüber hinaus eine Mitteilungspflicht besteht. Für die Mitteilungen nach Abs. 1 S. 3 gilt ebenso nur eine Befugnis, nicht jedoch eine Pflicht, vergleichbar der Regelung in Abs. 3 (Verwendung und Mitteilung von Namen und Anschriften du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.10 Geheimnisträger

Die Payroll im Unternehmen weiß, was die einzelnen Mitarbeiter verdienen, sie hat einen Überblick über die Entwicklung der Gehälter und dürfte sich auch in manchen Fällen Gedanken machen, warum etwa ein Geschäftsführer 80-mal so viel verdient wie ein Angestellter, warum Abteilungsleiterin B weniger verdient als Abteilungsleiter A. Doch ist die Fachabteilung auf absolutes Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 1 Sozialdaten

Sozialdaten sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem SGB verarbeitet werden.[1] Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle betriebs- oder geschäftsbezogenen Daten, auch von juristischen Personen, die Geheimnischarakter haben.[2] 1.1 Aufgaben nach dem SGB Aufgaben nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / Zusammenfassung

Begriff Auskunftspflicht ist die Verpflichtung aufgrund gesetzlicher Grundlage zur Erteilung von Informationen über einen bestimmten Sachverhalt. Diese ist für Ärzte – gleich ob niedergelassen tätig oder angestellt in einem Krankenhaus – oder für sonstige Angehörige der Heilberufe nur in einem eng definierten Rahmen geregelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Gegenstand i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 3.2 Speicherung/Veränderung/Nutzung/Übermittlung/Einschränkung der Verarbeitung/Löschung von Sozialdaten

Die Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten durch die in § 35 SGB I genannten Stellen ist zulässig, soweit es gesetzliche Bestimmungen erlauben oder anordnen.[1] Dies gilt auch für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.[2] Die Übermittlung von biometrischen, genetischen oder G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 5 Datenschutzrechtliche Aspekte

Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems sind zudem auch datenschutzrechtliche Aspekte [1] zu berücksichtigen. Personenbezogene Daten, insbesondere der von einem Hinweis betroffenen Person (die in die Datenverarbeitung nicht einwilligen kann), dürfen nur dann verarbeitet (mithin gespeichert oder weitergegeben) werden, wenn das Interesse des Unternehmens an der Verarbeitun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 8 Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen der Einrichtung und Nutzung von Hinweisgeberschutzsystemen werden zahlreiche Daten verarbeitet. Insoweit sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist; dies gilt auch für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten abweichend von Art. 9 DSGVO. Hierzu zählen z. B. Daten,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
BGH: Kein Anspruch auf "sau... / 3 Die Entscheidung

Der BGH bestätigt die Entscheidung des Grundbuchamts. Die Eigentümerin kann nicht verlangen, dass ihre Einheiten auf neue Wohnungsgrundbuchblätter umgeschrieben werden, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich sind. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 28 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV). Nach dieser Vorschrift ist ein Gru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gerichtlicher Prüfungsmaßstab nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO; Tätigkeit und Mitteilung der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

Leitsatz 1. Art. 78 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert zum Schutz der Rechte, die dem Einzelnen aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, der nach Maßgabe des nationalen Verfahrensrechts eine vollständige inhaltliche Überprüfung der Beschwerdeentscheidung der Aufsichtsbehörde durch das Gericht ermöglicht. 2. Maßsta...mehr