Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosten einer doppelten Haus... / 8. Nachträgliche WK

Vorfälligkeitsentschädigung bei Wohnungsveräußerung: Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung ist dann...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden

Leitsatz 1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu qualifizieren, da sie nicht unmittelbar für die Überlassung von Kapital erbracht werden. 2. Wird im Zusammenhang mit einem Darlehen ein Zinsswap-Geschäft abgeschlossen, können die Swap-Aufwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wandeldarlehensverträge nur beim Notar?

Zusammenfassung Ob Wandeldarlehensverträge notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden sind, um wirksam zu sein, ist umstritten. An einer höchstrichterlichen Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Frage fehlt es auch nach dem Beschluss des BGH v. 25.4.2023, II ZR 96/22. Sachverhalt Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Geschäftsführer einer GmbH aufgrund unerlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Was gehört zu den Geschäfts... / 2 Kann die Geschäftsführung delegiert werden?

Zu den wesentlichen Pflichten des Vorstands aus dem Auftragsverhältnis gehört, dass er die ihm übertragenen Aufgaben persönlich erfüllen muss (§ 664 BGB). Für die Praxis bedeutet dies, dass der Vorstand die Geschäftsführung ohne ausdrückliche Erlaubnis durch die Satzung nicht allgemein einer anderen Person übertragen kann. Für einzelne Geschäfte kann er jedoch Aufträge oder ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (1)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (2)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen:

[7] Das BG hat der nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrten Kl. einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zu Recht versagt. [8] 1. Eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts hat das BG ohne Rechtsfehler deshalb bejaht, w...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 1 Gründe:

I. [1] Der Kläger ist der ehemalige Schwiegersohn der Beklagten. Dieser war mit der Tochter der Beklagten seit 2003 verheiratet, im Jahr 2011 kam der gemeinsame Sohn zur Welt. Anfang des Jahres 2021 trennten sich die Eheleute voneinander, der Kläger zog im Juli 2021 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im Jahr 2022 wurden die Eheleute geschieden. [2] Beide Parteien erwarben mit n...mehr

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zfs 11/2023, Rechtsmissbräu... / Leitsatz

1. Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 24.2.2022, A u.a. [Unit-Linked-Versicherungsverträge], C-143/20 und C-213/20 …; v. 9.9.2021, Volkswagen Bank u.a., C-33/20, C-155/20 und C-187/20, v. 19.12.2019, Rust-Hackner u.a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 daran fest, dass die Geltendmachung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen

Ein Vergleichsbetrag, den eine Bank dem Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als Ersatz für Nutzungsvorteile leistet, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungsleistungen gezogen hat (Nutzungsersatz), unterliegt als Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Hess. FG v. 9.11.2022 – 9 K 562/20, EFG 2023, 1004, Rev. eingelegt, Az. de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Liquiditätsplanung: So steu... / Zusammenfassung

Mit einer sorgfältigen Liquiditätsplanung soll gewährleistet werden, dass ein Verein seinen Zahlungsverpflichtungen stets nachkommen kann. Dazu muss man alle voraussichtlichen Aus- und Einzahlungen konsequent im Blick haben. Sollte es dennoch zu einem finanziellen Engpass kommen, gibt es unterschiedliche Ausgleichsmöglichkeiten. Die 7 häufigsten Fallen 1. Umfangreiche Instand...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Liquiditätsplanung: So steu... / 2.3 Anregungen zur Verbesserung der Liquidität

Nachfolgend verschiedene Tipps, wie Vereine ihre finanzielle Situation optimieren können: Voraussichtliche Ein- und Auszahlungen in Liquiditätsplänen führen Kreditverträge genau prüfen Kreditangebote vergleichen Mitgliedsbeiträge rechtzeitig einziehen Kursangebote nur gegen Vorkasse anbieten Mit Lieferanten längere Zahlungsziele vereinbaren.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Allgemeine Bewertungsvorschriften

Rz. 264 [Autor/Zitation] Schwebende Geschäfte finden nach den GoB (zunächst) keinen Niederschlag im JA, solange Leistung und Gegenleistung sich voraussichtlich ausgleichen (§ 249 Rz. 140). Eine bilanzielle Berücksichtigung von schwebenden Geschäften erfolgt im Normalfall erst dann und insoweit, als ein Vertragspartner aktivierbare Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Herzig/Söffing, Rechnungsabgrenzungsposten und die Lehre vom Mindestzeitraum, BB 1993, 465; Beisse, Wandlungen der Rechnungsabgrenzung, in Förschle/Kaiser/Moxter (Hrsg.), Rechenschaftslegung im Wandel, FS Dieter Budde, 1995, 67; Stobbe, Das Kriterium der "bestimmten Zeit" bei den Rechnungsabgrenzungsposten, FR 1995, 399; Berndt, Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dokumentationszweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Losgelöst vom JA dient die Buchführung zuerst der Dokumentation der Geschäftsvorfälle (Baetge/Zülch in HdJ, Abt. I/2 Rz. 31 [9/2010]; Leffson, GoB7, 46 f.). Mit diesem Dokumentationszweck bildet sie eine geeignete und wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Unternehmens (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 21). Mit der Vorgabe, einem sachverständigen Dr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Laufzeit von weniger als zwölf Monaten

Rz. 194 [Autor/Zitation] Ob die Laufzeit eines Darlehens "weniger als zwölf Monate" iSd. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG aF beträgt, ist nach der Rspr. nicht allein nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Vielmehr kommt es in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse an (BFH v. 27.1.2010 – I R 35/09, BStBl. II 2010, 478 Rz. 17; v. 6.10.2009 – I R 4/08, BStBl. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Dauerschuldverhältnisse

Rz. 284 [Autor/Zitation] Die erläuterten Grundsätze gelten auch für drohende Verluste aus sonstigen schwebenden Geschäften, insbes. aus Dauerschuldverhältnissen wie Miet-, Pacht-, Leasing-, Darlehens-, Arbeits-, Dienst-, Sukzessivlieferungs- sowie Versicherungsverträge (Hartung, BB 1988, 2138; Euler, ZfbF 1990, 1036, 1054). Sind künftige Leistungen und Gegenleistungen nicht m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, 1102; Roland, Der Begriff des Vermögensgegenstandes im Sinne der handels- und aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, 1980; Wrede, Beteiligungen an Personenhandelsges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundsätzlicher Wertansatz

Rz. 185 [Autor/Zitation] Aufgrund der sinngemäßen Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Verbindlichkeiten – sowohl nach der neuen als auch nach der alten Gesetzesfassung – im Ausgangspunkt mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder mit dem höheren Teilwert anzusetzen. Der Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist nicht ohne Weiter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Rz. 388 [Autor/Zitation] Es sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts des Eintritts ungewiss sind (§ 198 Abs. 8 öUGB; vgl. Eberhartinger/Weinhandl in Bertl/Mandl, § 198 Abs. 8 Rz. 4 [12/2017]; vgl. Rz. 131). Die Ungewissheit besteht in de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / jj) Factoring

Rz. 468 [Autor/Zitation] Unter Factoring wird grds. die Zession der in einem Geschäftsbetrieb entstehenden Forderungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen durch den Unternehmer an den Factor verstanden (vgl. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht13, II. 128; Rericha/Arzt, ÖBA 2011, 90; Zöchling-Jud/Kogler, ÖBA 2012, 428). Das Factoring ist gesetzlich nicht geregelt; die Defi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Haftungsverhältnisse aus Patronatserklärungen

Rz. 98 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff "Patronatserklärungen" fasst man Erklärungen zusammen, die eine Muttergesellschaft ("Patron") mit unterschiedlich starker Bindungskraft zugunsten eines oder mehrerer Gläubiger der Tochtergesellschaft abgibt, um deren Kreditrisiko abzusichern (vgl. IDW RH HFA 1.013 Rz. 2). Dabei stellt die Muttergesellschaft bestimmte Maßnahmen oder Un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Einbeziehungswahlrecht für bestimmte Fremdkapitalzinsen (Abs. 3)

Rz. 335 [Autor/Zitation] Die Finanzierung eines Wirtschaftsguts ist grds. ein von der Anschaffung bzw. Herstellung getrennter Vorgang (vgl. Köhler, BBK 2014, 465). Eine Aktivierung von Eigenkapitalzinsen würde der pagatorischen Natur der Herstellungskosten widersprechen und gegen das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 verstoßen (vgl. Morck/Drüen in KKRD9, § 255 HGB R...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreditverbindlichkeiten

Rz. 409 Grundsätzlich leitet das minderjährige Kind seine Lebensstellung von den Eltern ab. Daher entfalten die familiären Lebensverhältnisse Wirkung auf die Lebensstellung des minderjährigen Kindes dergestalt, dass Kreditverbindlichkeiten, die während des Zusammenlebens der Eltern entstanden sind und den Grund für ihre Entstehung in der gemeinsamen Lebensführung der Familie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verpflichtungen für fremde Leistungen

Rz. 148 [Autor/Zitation] Bei Gewährleistungen für fremde Leistungen besteht eine Vermerkpflicht, wenn der Unternehmer sie zugunsten der Gläubiger eines Dritten eingegangen ist und keine Bürgschaft vorliegt. Demzufolge anzugeben sind neben Kreditgarantien bspw. auch Exportgarantien, Liefer- und Leistungsgarantien sowie Vertragserfüllungsgarantien (AFRAC 7 Rz. 28; s. dazu auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahlrechtbestandteile der Herstellungskosten

Rz. 538 [Autor/Zitation] In die Herstellungskosten dürfen Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebs (s. Beispiele in Rz. 332), für freiwillige Sozialleistungen (s. Beispiele in Rz. 332), für betriebliche Altersversorgung (s. Beispiele in Rz. 333) und Abfertigungen (das sind Einmalzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) eingerechnet werden (§ 203 Abs. 2 Satz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inventurauswertung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Soweit keine laufende Bestandsführung vorliegt, sind die Ergebnisse der in diesem Fall erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag auf die Bestandskonten zu übernehmen. Existiert eine laufende Bestandsführung (Lagerbuchführung), so dient die körperliche Bestandsaufnahme der Verifikation der Buchbestände; diese sind deshalb mit de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die in § 248 Abs. 1 geregelten Aktivierungsverbote, die für alle Kaufleute gelten, sollen verhindern, dass die von Unternehmen getragenen Aufwendungen der Gründung des Unternehmens (Nr. 1) und der Eigenkapitalbeschaffung (Nr. 2) auf mehrere Rechnungsperioden verteilt werden. § 248 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Spezialbestimmung für Versicherungsverträge und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 8 Diskontkredit

Der Diskontkredit, auch als Wechseldiskontkredit bezeichnet, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Kreditinstitut durch den Ankauf eines nichtfälligen Wechsels dem Veräußerer dieses Wechsels gewährt. Es findet eine Kreditierung vom Zeitpunkt des Ankaufs bis zum Verfalldatum des Wechsels statt. Beim Diskontkredit handelt es sich damit um einen Kredit mit fester Laufzeit (bis ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Leitsatz 1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer – überentnahmemindernden – Einlage beim ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 3.1.2 Feste und variable Kapitalkonten

Rz. 14 In der Praxis weichen jedoch die Gesellschaftsverträge häufig von der gesetzlichen Vorstellung variabler Kapitalkonten ab, indem vereinbart wird, dass feste Kapitalanteile auf Dauer für die Verteilung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter maßgebenden Charakter besitzen sollen. Derartige Regelungen zielen auf eine Sicherung des Einfluss-, Rechte- und Pflichtenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 2.3.1 Vertragsabschluss

Für das Zustandekommen eines Franchisevertrags genügt es, dass sich die Vertragsparteien zumindest über die entgeltliche Überlassung der Marke oder des Warenzeichens und die Zurverfügungstellung von Know-how in geschäftlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht geeinigt haben. Wie jeder andere Vertrag kommt der Franchisevertrag durch die Abgabe zweier übereins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bürgschaft / 3 Rechtsbeziehung Hauptschuldner und Gläubiger

Die Rechtsbeziehung zwischen Hauptschuldner und Gläubiger ergibt sich aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertrag, der durch eine Bürgschaft abgesichert werden soll. Zwischen Hauptschuldner und Gläubiger kann z. B. ein Darlehensvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag bestehen. Der zwischen Hauptschuldner und Gläubiger bestehende Vertrag legt fest, ob und in welchem Umfang der H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / e) Zwischenfazit und aktueller Rechtsprechungs-Fall

Kann ein Darlehensvertrag zwischen einer GmbH und einer einem Gesellschafter nahestehenden Person, der die GmbH einen Geldbetrag ausgezahlt hat, nicht vorgelegt werden und erscheint diese behauptete Darlehensgewährung erst lange Zeit nach der angeblichen Ausreichung in der Buchhaltung der GmbH und macht die GmbH gegenüber dem Empfänger des Geldes keine Rückzahlungsansprüche gel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / 2. Fehlende Rückzahlungsabsicht

Von vornherein keine ernsthafte Vereinbarung: Gleiches gilt bei einem von vornherein nicht ernstlich vereinbarten Darlehen. Kann aufgrund der offensichtlichen wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person nicht mit einer Rückzahlung gerechnet werden, liegt insoweit eine Vermögensminderung vor, da der Darlehensgewährung von vornherein kein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / I. Einleitung

Zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter sind Darlehen möglich. Das gilt sowohl für Darlehen eines Gesellschafters an die GmbH als auch umgekehrt. Neben Darlehensverträgen, die über eine feste Laufzeit geschlossen werden, sind in der Praxis regelmäßig sog. Gesellschafterverrechnungskonten vorzufinden, die mit einem Dispo- bzw. Kontokorrentkredit vergleichbar sind (nähere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / d) Klare und eindeutige Vereinbarung

Um steuerlich wirksam zu sein, müssen Vereinbarungen mit beherrschenden Gesellschaftern zudem im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein. Ohne klare und eindeutige Vereinbarung kann eine Gegenleistung nicht als schuldrechtlich begründet angesehen werden. Das gilt nach dem BFH selbst dann, wenn ein Vergütungsanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung bestehen sollte, wie z.B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Begriff der "Bezahlung"

Tz. 57 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 1 KStG ist Voraussetzung für den Abzug der Rückvergütung, dass diese bezahlt ist. Grds lässt sich begrifflich und auch bzgl des Anliegens des Tatbestandsmerkmals eine gewisse Nähe zur sog "tats Durchführung" eines GAV feststellen, weshalb auch die dortige Rechtsentwicklung (insbes zur Zahlungsfrist) beobachtet werden sollte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.3 Zuordnung aufgrund der Kundenbeziehung (§ 19 Absatz 3 BsGaV)

217 Die Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts aufgrund einer Kundenbeziehung nach § 19 Absatz 3 BsGaV ist nur durchzuführen, wenn keine eindeutige Entscheidung nach § 19 Absatz 2 BsGaV getroffen werden kann. Hauptanwendungsfälle, in denen eine qualitative Entscheidung (s. Rn. 43) nicht möglich ist, sind komplexe Entscheidungsvorgänge im Kreditgeschäft (s. Rn. 202). De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.4 Änderung einer einmal erfolgten, zutreffenden Zuordnung (§ 19 Absatz 4 BsGaV)

221 Die Änderung einer ursprünglich sachgerechten Zuordnung eines finanziellen Vermögenswerts nach § 19 Absatz 4 BsGaV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Kommt es in den Ausnahmefällen des § 19 Absatz 4 BsGaV zu einer Zuordnungsänderung eines finanziellen Vermögenswerts, ist diese nach § 16 Absatz 2 BsGaV entsprechend dem Fremdvergleichsgrundsatz zu vergüten. 222 § 19 Absat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.7.2005 – IV B 4 - S 1341 - 4/05, BStBl. I 2005, 818 (Geschäftsbeziehung zum Ausland i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG; BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516)

Nach dem Urteil des BFH v. 28.4.2004 (BFH, Urt. v. 28.4.2004 – I R 5, 6/02, BStBl. II 2005, 516) setzt die Annahme einer Geschäftsbeziehung "zum Ausland" i.S. von § 1 Abs. 1 und 4 AStG eine personale Beziehung eines inländischen Steuerpflichtigen zu einer ausländischen nahe stehenden Person voraus. Unter einer personalen Beziehung versteht der BFH namentlich eine schuldrecht...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / I. Sachverhalt

Dem Kläger wurde vom Arbeitsgericht Schwerin mit Beschl. v. 11.5.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenanordnung bewilligt. Anlässlich des PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO hat das Arbeitsgericht den Kläger mit Schreiben vom 17.5.2022 zur Abgabe einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Diese hat der Kläger mit Datum vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusc...mehr