Fachbeiträge & Kommentare zu Buchungssatz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Erwerb auf Ziel zu unüblichen Konditionen

Rz. 26 Erwirbt ein Unt einen VG zu unüblichen Konditionen, ist regelmäßig eine Anpassung des Rechnungspreises zu prüfen. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber einen formal unverzinslichen Lieferantenkredit gewährt. In diesem Fall gilt der Barwert der Verpflichtung anstelle des Rechnungspreises als AK, sofern die Beträge wesentlich voneinander abwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1.1 Abbildung als Erwerbsvorgang

Rz. 198 Um zu vermeiden, dass die einzelnen Erstkonsolidierung vermengt werden, ist bei sukzessivem Beteiligungserwerb bei Abbildung nach der Erwerbsmethode eine ÜbergangsKons vorzunehmen. Zunächst ist im Jahr t2 die Erstkonsolidierung zum Zeitpunkt 31.12.t0, die Folgekonsolidierung zum Zeitpunkt 31.12.t1 und die Folgekonsolidierung zum 31.12.t2 mit den historischen Wertansä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 178 Die Folgekonsolidierung im Jahr t1 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 (Rz 155 ff.) verdeutlicht werden, bei der das MU bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat. Rz. 179 Da die übrigen Prämissen wie im Ausgangsbeispiel gelten, hat die Bilanz des MU zum 31.12.t1 das identische Ausseh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Teilweise Ergebnisverwendung

Rz. 8 Ergebnisanteile, die ausgeschüttet werden sollen, sind im Eigenkapital auszuweisen, bis eine Gewinnverwendungsentscheidung getroffen wird. Erfolgt die Aufstellung der Bilanz nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses, so sind die Eigenkapitalposten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust"...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beispiel Teil 2 – Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 Aufbauend auf Teil 1 sei nun angenommen, dass M am Ende von Gj 02 ein zinsloses Darlehen i. H. v. 10 Mio. EUR an G vergibt. Die Tilgung beginnt erst im Gj 03. Aufbauend ergeben sich vor der Neubewertung des Grundstücks folgende Bilanzen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 137 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Kapitalkonsolidierung gem. § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 132 § 302 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde aufgehoben. Die Regelung räumte einem eng abgegrenzten Bereich von MU ein bedingtes Wahlrecht zur Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen gezeichneten Kapital des TU bei der KapKons ein. Der ggf. entstehende aktive oder passive Unterschiedsbetrag musste dann mit den Rücklagen verrechnet werden. Aufgrund der Besonde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Fortführung der Regelungen des § 301 HGB a. F. für Erstkonsolidierungen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 14 Bei den Methoden der KapKons gilt mit Ausnahme der Interessenzusammenführungsmethode (hier besteht ein Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 Satz 3 EGHGB), dass Erwerbe vor der Anwendungspflicht des BilMoG weiter nach den Altregelungen behandelt werden müssen. Eine Umstellung von der Buchwert- auf die mit dem BilMoG in § 301 Abs. 1 HGB n. F. geforderte Neubewertungsmethode is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 92 Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) besteht gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aus dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unt bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen VG abzgl. der Schulden des Unt im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Die Grundlage für die Ermittlung des GoF bildet somit ein Unternehmenserwerb. Der Ansatz eines originären, d. h. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 166 Erst mithilfe der Folgekonsolidierung wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen (Rz 140 ff.) und für die Neubewertungsmethode die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem TU zu 25...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anlagevermögen

Rz. 14 Das Aktivierungswahlrecht betrifft VG des AV, d. h., sie müssen dem bilanzierenden Unternehmen dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung stehen (§ 247 Rz 21). Für selbst geschaffene immaterielle VG des UV besteht seit jeher Aktivierungspflicht. Insofern kommt der Abgrenzung von AV und UV große Bedeutung zu. Praxis-Beispiel Das bilanzierende Unternehmen (Maschinenbauer) hat m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

Rz. 85 Das Ansatzwahlrecht für auf VG des Vorratsvermögens entfallende Zölle und Verbrauchsteuern sowie als Aufwand berücksichtigte USt auf auszuweisende oder von den Vorräten abgesetzte Anzahlungen des § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG wurde durch das BilMoG aufgehoben. Es besteht handelsrechtlich seither nur noch eine Einbeziehungspflicht, wenn es sich um Sondere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beispiel Teil 3 – Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung

Rz. 36 Aufbauend auf Teil 1 und Teil 2 sei nun angenommen, dass M an G Fertigerzeugnisse mit HK von 18 Mio. EUR für einen Rechnungsbetrag (vereinfachend wird von der Darstellung der USt abgesehen) von 20 Mio. EUR liefert, die G sofort bezahlt und in der gleichen Periode für 24 Mio. EUR an Dritte auf Ziel weiterverkauft. G wiederum liefert am Jahresende Fertigfabrikate für 30...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Zur Buchführung verpflichtete Person

Rz. 54 Die zur Buchführung verpflichtete Person ist der Kaufmann, der auch die Verantwortung für eine den GoB entsprechende Erledigung dieser Pflicht trägt. Es handelt sich nicht um eine höchstpersönliche Pflicht, weshalb der Kfm. für die Erledigung seiner Pflicht auch Hilfspersonen bzw. Dritte einsetzen darf bzw. innerhalb des Kreises der verpflichteten Personen die Pflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Kaufmann muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 28 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kaufma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Einführung

Rz. 44 Grds. ist der Kaufmann in der Wahl seiner Buchführungsform frei. Abs. 4 der Vorschrift lässt explizit eine Belegbuchführung wie auch eine EDV- bzw. Datenträger-Buchführung zu; daneben sind auch klassische Buchführungsformen wie gebundene Bücher oder Loseblatt-Buchführungen zulässig. Es ist möglich, für abgeschlossene Teilbereiche der Buchführung unterschiedliche Buchf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 28) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 21 Der Erfüllungsbet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Erstanwendung von latenten Steuern im Jahresabschluss nach § 274 HGB

Rz. 140 Obwohl mit dem BilMoG erhebliche Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern eingeführt wurden, sieht das EGHGB keine Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrechte für nach der Altfassung angesetzte Steuerlatenzen vor. Während seit der Neufassung des § 274 HGB das international gebräuchliche bilanzorientierte temporary-Konzept anzuwenden ist, schrieb di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 2. Zurechnung zum wirtschaftlichen Eigentümer (Tz. 32)

Wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist, wer die tatsächliche Herrschaft in einer Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Gemäß BMF-Schreiben soll wirtschaftlicher Eigentümer diejenige Person sein, die Transaktionen initiieren und damit ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reparaturaufwendungen / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wird ein betrieblich genutztes Gebäude durch eine Fremdfirma saniert, werden die anfallenden Kosten auf das Konto "Instandhaltung be...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Erwirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Pkw,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, geleistete... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung der geleisteten Anzahlung erfolgt auf das Konto "Geleiste...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wärmedämmung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Werden an betrieblich genutzten Gebäuden durch eine Fremdfirma Wärmedämmungsarbeiten durchge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Blumen / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Kosten für Blumen zur Dekoration des Büros werden auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ist im letzten Geschäftsjahr der GmbH noch ein Restgewinn übrig geblieben, kann dieser ins näch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bauplanänderungskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für einen nicht durchführbaren Bauplan sind den Herstellungskosten des Gebäudes hinzuzurechnen, wenn dann aufgrund einer ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Due-Diligence-Kosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalbeteiligung gehören zu den Anschaffungskosten. Beim Anteilser...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsraummiete / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Mietaufwendungen für Geschäftsräume können direkt als B...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Verminderung des Stammkapitals kann auf verschiedene Weise buchungstechnisch erfasst werden. So können diese gegen d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beschließen die Gesellschafter einer GmbH eine Gewinnausschüttung, erfolgt die Buchung auf das Konto "Gewinnvortrag vor Ve...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die gesamten geleisteten Pflichtbeiträge zur Steuerberaterkammer sind zu 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben. Die ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dekoration / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für Dekorationszwecke, bspw. für Blumen, buchen Sie auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (SKR 04)...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gesam... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsraummiete / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Überweisung der Miete für die Geschäftsräume

Einzelhändler Hans Groß betreibt sein Geschäft in gemieteten Räumlichkeiten. An Miete überweist er seinem Vermieter monatlich 600 EUR zzgl. 114 EUR Umsatzsteuer. Buchungsvorschlag: Praxis...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Darlehen an Gesellschafter / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdar...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, beweg... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge: Lohnsteuer- und... / 5.7 Bewertung von Gutscheinen/Gutscheinkarten

Auf Warengutscheine, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder von Dritten erhält, ist die Freigrenze von 50 EUR monatlich unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Die Gutscheine dürfen nur zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Gutscheinkarten gelten nur dann als Sachbezug, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gebra... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Antiq... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufsp...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abschreibung / 8.1 Direkte Abschreibung: Ausweis auf der Aktivseite

Werden die Abschreibungen durch Herabsetzung der Bilanzwerte auf der Aktivseite dargestellt, spricht man von "aktiver Abschreibung" oder "direkter Abschreibung". Zur Vereinfachung dieser direkten Abschreibungsmethode (sog. Nettoausweis) können den einzelnen Anlagengruppen Sammelkonten für Abschreibungen vorgeschaltet werden, z. B. Abschreibungen auf Gebäude, Abschreibungen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abschreibung / 8.2 Indirekte Abschreibung: Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite

Geschieht die Abschreibung durch Bildung von Wertberichtigungsposten auf der Passivseite der Bilanz, nennt man das "passive Abschreibung" oder "indirekte Abschreibung" (sog. Bruttoausweis). In diesem Fall wird die Gegenbuchung zur Verbuchung der jährlichen Abschreibung nicht auf einem Aktivkonto, sondern auf einem Wertberichtigungskonto (Passivkonto) durchgeführt. Die ursprü...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Anschaffung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Abschreibung, degressive / 1 So kontieren Sie richtig!

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