Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523; Zö/Schultzky vor § 38 Rz 1, 2; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Versicherung der Beiwohnung an Eides statt als Zulässigkeitsvoraussetzung.

Rn 12 Ein Antrag auf Erteilung des Umgangs- oder Auskunftsrechts ist gem Abs 1 nur zulässig, wenn der ASt an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Durch dieses – aus § 1600 I Nr 2 BGB übernommene – Erfordernis sollen Mutter, Kind und rechtlicher Vater vor Umgangs- und Auskunftsverfahren ›ins Blaue hinein‹ geschützt werden. Zudem s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 § 531 I 1 erlaubt es nach seinem klaren Wortlaut dem Berufungsgericht lediglich zu überprüfen, ob eine Zurückweisung von Vorbringen in erster Instanz zu Recht vorgenommen worden ist. Das im Rechtsmittelzug übergeordnete Gericht darf eine fehlerhafte Begründung des erstinstanzlichen Gerichts für eine Zurückweisung von Angriffsmitteln nicht durch eine andere Begründung er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nr 1 und 2.

Rn 3 Das Protokoll muss Ort und Zeit der Aufnahme bezeichnen (Nr 1). Es soll im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Vornahme der Vollstreckungshandlung dort aufgenommen werden, wo sie stattgefunden hat. Wird es erst später errichtet, muss der Grund dafür nach § 63 III GVGA im Protokoll angegeben werden. Nimmt die Vollstreckung mehrere Tage in Anspruch, soll das Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Zulässige Beschwerde – Sachprüfung (Abs 3 S 3).

Rn 12 Ist die Beschwerde zulässig, muss das Beschwerdegericht gem Abs 3 S 3 in eine Sachprüfung eintreten, in dem es festzustellen hat, ob die bisherige Dauer des Verfahrens dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 I entspricht. Dabei ist die gesamte Verfahrensdauer seit Anhängigkeit des Verfahrens in der ersten Instanz zu beurteilen; nichts anderes gilt, wenn die Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ernsthaftes Interesse iSv § 1686a BGB.

Rn 17 § 167a II verleiht keinen isolierten Anspruch auf Klärung der genetischen Vaterschaft (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 8). Die Einholung eines Gutachtens kommt nur in Betracht, wenn der Antrag zulässig ist (s.o. Rn 10) und der ASt zur Überzeugung des Gerichts ein ernsthaftes Interesse iSv § 1686a I BGB am Kind substanziiert dargetan hat (Prütting/Helms/Hamme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹).

Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 206). Häufig zweistufig ausgestaltet sind auch die Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ausschluss der Bereicherung

Rz. 48 [Autor/Stand] Bei einem Rechtsanspruch des Zuwendungsempfängers auf die empfangene Leistung entsteht keine Bereicherung.[2] Da der Anspruch erlischt (§ 362 Abs. 1 BGB), ereignet sich – bei wertadäquater Erfüllungsleistung – nur eine bloße Vermögensumschichtung.[3] Umkehrschließend kommt es zu einer Bereicherung, soweit Anspruch und Leistung nicht wertadäquat sind (gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Arbeitsverhältnis des Schuldners (Nr 1).

Rn 11 Auskunftsverpflichtet sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesträger und Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung) und die berufsständischen Versorgungseinrichtungen iSd § 6 I 1 Nr 1 SGB VI. Erhoben werden können – wenn es sich bei dem Arbeitgeber des Schuldners um eine natürliche Person handelt – dessen Namen und Vornamen oder – wenn es sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Einer Androhung von Ordnungsmitteln ggü einer Behörde bedarf es nicht, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie, ohnehin an Recht und Gesetz gebunden, einer Unterlassungsverpflichtung nachkommen wird (VG Sigmaringen 17.11.22 – 4 K 2313/22, Rz 32...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Derzeit bestehende Commercial Courts.

Rn 14 Stand 05/25 wurden Commercial Courts auf Grundlage von § 119b in folgenden Bundesländern eingerichtet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (ausf s § 606 Rn 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fehlen der speziellen Voraussetzungen der Streitgenossenschaft.

Rn 12 Wird eine Klage von mehreren oder gg mehrere Personen erhoben, ohne dass die Voraussetzungen der §§ 59, 60 eingreifen, so ist nicht die Klage, sondern die Verbindung der Verfahren unzulässig. Eine Unzulässigkeit einer einfachen Streitgenossenschaft hat also keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage (BGH BeckRS 23, 2207 Rz 21). Das Gericht ist berechtigt, im Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 12 Nach § 17a V GVG sind die Gerichte, die über Rechtsmittel gg Entscheidungen in der Hauptsache befinden, an eine – auch nur konkludente (dazu BSG NVwZ-RR 04, 463; anders Rostock NJW 06, 2563 [OLG Rostock 08.09.2005 - 7 U 2/05]) – Bejahung des Rechtswegs durch das Ausgangsgericht gebunden (sog Prüfungssperre). Das gilt auch, wenn über Amtshaftungsansprüche entschieden wu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 14 Brüssel IIb-VO – Restzuständigkeit.

Gesetzestext Soweit sich aus den Artikeln 7 bis 11 keine Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses Mitgliedstaats. Rn 1 Als Öffnungsklausel konzipiert, ist Art 14 die letzte, nur höchst hilfsweise einschlägige Auffangzuständigkeit (s dazu Art 7 Rn 1) und erfasst den – sehr seltenen –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wertfestsetzung.

Rn 48 Nach § 61 I ArbGG ist der Streitwert vom ArbG im Urt festzusetzen. Das hat Bedeutung für die Rechtsmittelfähigkeit (BAG AnwBl 84, 146; Dornbusch/Fischermeier/Löwisch § 61 Rz 5). Maßgeblicher Zeitpunkt ist abw von § 4 I, 1. Halbs der Schluss der mündlichen Verhandlung (LAG Bremen AP GKG § 23 Nr 1). Die Entscheidung ist nach § 318 bindend (LAG Nürnberg JurBüro 93, 172). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Ausschluss der Vollstreckung nach Abs 3.

Rn 28 Abs 3, eine eng auszulegende Sondervorschrift, nennt einen Fall, in dem die Zwangsvollstreckung ausscheidet (Vollstreckungsverbot). Die Norm dient dem Schutz der Menschenwürde (BAGE 129, 257 [BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08], Rz 12; NZA 13, 1147 [BAG 20.06.2013 - 6 AZR 789/11], Rz 22; LAG Bremen 8.9.20 – 1 Sa 13/20, Rz 85). Vor dem Inkrafttreten des G zur Reform des Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 9 Ohne zur Amtsermittlung zu ermächtigen, ist die Beiziehung von Akten zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (BVerfG NJW 14, 1581; BGH NJW 04, 1324 [BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01]; KG NJW-RR 22, 468 [KG Berlin 16.12.2021 - 22 U 69/21]; Hamm IPRspr 16, Nr 129, 310). Von anderen Gerichten nach § 273 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von PKH ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, 199; aA – auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AGS 08, 188; ...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hinzuziehung von Zeugen als Rechtsfolge.

Rn 2 Stößt der GV bei der Vollstreckung auf nicht vorhersehbaren Widerstand, hat er diese, sofern nicht die Unterbrechung den Vollstreckungserfolg mit Sicherheit vereiteln würde (Schuschke/Walker/Walker § 759 Rz 2), umgehend vorübergehend einzustellen und erst wieder aufzunehmen, wenn er Zeugen hinzugezogen hat (Zö/Seibel § 759 Rz 2). Die Anwendung von Gewalt ist dabei insof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überprüfungsumfang.

Rn 3 Der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegen gem § 58 II auch die der angefochtenen Endentscheidung vorausgegangenen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheidungen (Rn 1). Trotz der in ihrem Wortlaut abw Gesetzesformulierung gilt damit nichts anderes als nach § 512 ZPO. Ausgenommen v der Überprüfung sind also zum einen solche Zwischenentscheidungen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Wohnung und Hausrat (Ehewohnungs- und Haushaltssachen).

Rn 144 § 48 FamGKG bestimmt Festwerte, die nur durch Abs 3 relativiert werden. Alte Rspr (Dresd MDR 07, 305: einjähriger Mietwert; aA Karlsr FamRZ 03, 1767: halbjährige Miete), auch bei Getrenntleben (Hamm FamRZ 06, 141; aA AG Bremen FamRZ 03, 244: 6 Monate) und bei Verpflichtung zu einer Ausgleichsleistung im Vergleich (KG RPfleger 72, 464) ist seit Inkrafttreten der Neufas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendbarkeit.

Rn 13 § 36 I Nr 6 erfasst seinem Wortlaut nach hinsichtlich sämtlicher Verfahrensarten der ZPO negative Kompetenzkonflikte verschiedener Gerichte untereinander, soweit es um die örtliche und sachliche Zuständigkeit (zB AG gem § 23 GVG und LG gem § 71 GVG als Eingangsinstanz: BayObLG Beschl v 14.2.22 – 102 AR 190/21, Rz 14 – juris; BayObLG Beschl v 28.10.20 – 101 AR 114/20, R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erfolgloser Zustellungsversuch

Rn 2 Eine Ersatzzustellung ist nur dann zulässig, wenn der Zusteller eine Zustellung an einem der in § 178 genannten Orte versucht und den Zustellungsadressaten dort nicht angetroffen hat. Der Zustellungsversuch darf nicht zu einer allgemein unpassenden Zeit erfolgt sein. Nicht angetroffen ist der Adressat insb, wenn der Zusteller aus irgendeinem Grund nicht zu dem Adressate...mehr

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AGS 08/2025, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Eine die Einigungsgebühr gem. Nrn. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1 VV auslösende Einigung kann auch in einem – und sei es auch nur konkludent – abgesprochenen Prozessverhalten liegen, wenn die Parteien ihre jeweiligen Prozesshandlungen nicht unabhängig von der Erklärung des anderen vorgenommen haben. Eine solche Einigung liegt aber nicht schon dann vor, wenn sich das Verhalten der Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befristung.

Rn 7 Einstweilige Anordnungen in Gewaltschutzsachen sind gem § 1 I 2 Hs 1 GewSchG grds zu befristen (Saarbr Beschl v 20.10.10 – 6 UF 102/10, FamRZ 11, 1087). Bei der Bestimmung der Frist sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei entsprechender Schwere der Drohung oder einer wiederholten, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verletzungsh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vornahme.

Rn 6 Die Anschlusspfändung kann nach §§ 808 f in der Form der Erstpfändung vorgenommen werden. Nach § 826 genügt es jedoch, wenn der GV die Pfändungserklärung in das Protokoll aufnimmt. Der GV hat dazu nach § 762 I ein neues Protokoll zu erstellen, das die gepfändete Sache, den Gläubiger und den Anspruch, für die die Anschlusspfändung erfolgt, bezeichnen muss. Das Protokoll ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Bekanntmachung.

Rn 36 Dem Gegner ist eine Ausfertigung des Kfb nebst Kostenberechnung vAw zuzustellen, Abs 1 S 3. Wird das Kostenfestsetzungsgesuch ganz zurückgewiesen, erfolgt keine Mitteilung an den Gegner. Der Ast erhält idR eine formlose Mitteilung. Zugestellt wird ihm der Kfb nur, wenn dem Antrag nur tw stattgegeben bzw. er ganz zurückgewiesen wurde, Abs 1 S 4, da die Zustellung die Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eingang des Dokuments.

Rn 8 Abs 5 legt den Zeitpunkt der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf den Moment der Aufzeichnung der Datei und damit der Speicherung durch das vom Gericht bereitgestellte Empfangsgerät fest (Speicherung im EGVP s BGH MDR 20, 1272; 20, 1330 [BGH 25.08.2020 - VI ZB 79/19]). Der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht ist insb iRv § 167 maßgeblich, wenn es um die Wahrung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Subsidiarität (Abs 2).

Rn 19 Bei den Nichtigkeitsgründen nach Nr 1 und Nr 3 setzt die Statthaftigkeit der Klage voraus, dass der Verfahrensmangel mittels eines Rechtsmittels nicht hätte geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Partei insoweit ein Verschulden trifft (BGH NJW 1994, 2751 [BGH 14.03.1994 - AnwZ B 27/93]; OVG Bremen v 26.3.18 – 2 LA 223/16; MüKoZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leistungspflicht des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 3 Nach § 908 I ist das Kreditinstitut dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben iRd vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies entspricht weitgehend dem bisherigen § 850k V 1. Über den bisherigen Normtext hinaus wird präzisiert, dass die Leistungspflicht das gesamte von der Pfändung nicht erfasste Guthaben betrifft. Für das Kreditinstit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pfändungsumfang (Abs 4).

Rn 34 Die Pfändung wird nach Abs 4 auf alle Vergütungen des Schuldners aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis erstreckt, unabhängig von ihrer Benennung oder Berechnung. Mit dieser Regelung wird das Bestimmtheitserfordernis der Pfändung (Rn 8) eingeschränkt, indem die einzelnen Vergütungsbestandteile als bloße Rechnungsposten behandelt werden. Es genügt, im Beschl die Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 9 Ein Beschl, mit dem eine Beibringungsfrist gesetzt wird, ist für beide Seiten unanfechtbar. Ist die Frist so lange bemessen, dass sie praktisch zu einer Aussetzung des Verfahrens führt, ist jedoch eine Beschwerde entspr § 252 zuzulassen (MüKoZPO/Heinrich Rz 14; Bremen NJW 69, 1908, 1909; aA Frankf NJW 63, 912, 913). Hingegen dürfte eine Beschwerde gg die Ablehnung einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweisender Beschluss.

Rn 5 Dieser ergeht bei Unzulässigkeit des Gesuchs, bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts u bei Ungeeignetheit des Beweismittels. Raum für eine – in der ZPO auch gar nicht vorgesehene – ›Einstellung‹ des Verfahrens ergibt sich auch nichtweil der mit dem unzulässigen Antrag gekommene ASt die Hauptsacheklage erhoben hat (Köln IBR 11, 1075). Voraussichtliche Beweisunerheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kraft entsprechender Anwendung.

Rn 4 Analog wird § 707 in mehreren Fallgestaltungen angewendet, in denen der Bestand des Vollstreckungstitels zweifelhaft wird, so wenn in einem Verfahren um die Wirksamkeit eines Prozess- (BGHZ 28, 171, 175) oder Zwischenvergleichs (Hamm FamRZ 85, 306, 307) gestritten wird, ebenso wenn die Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nach § 927 (Zweibr FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (so aber Celle JurBüro 14, 437). Ausgangspunkt für die Bemessung ist der Hauptsachewert (BGH AGS 23, 88). Ob hiervon nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr