Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Mittelbarer Gesellschafter und einbezogene Dritte, verbundene Unternehmen

Rz. 358 Nach der Rspr. des BGH sind die von Rspr. und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze für die Auslegung des § 135 Abs. 1 InsO grds. fruchtbar zu machen.[657] Der persönliche Anwendungsbereich der Regelungen über die Gesellschafterfinanzierung, also die Einbeziehung einem Gesellschafter gleichgestellter Dritter bleibt gegenüber dem früheren Eige...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 166 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist legal nicht definiert. Die Rspr. des BGH[285] versteht darunter die Übertragung von Vermögen oder eines wesentlichen Teiles davon durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[286] Allerdings ist das Recht der vorweggenommenen Erbfolge nicht in einer dem Erbre...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nach gesetzlicher Vorschrift befugt

Rz. 8 Die Behörde muss nach gesetzlicher Vorschrift befugt sein, das GBA um die Eintragung zu ersuchen. Rz. 9 a) Die gesetzliche Vorschrift kann bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Art sein. Bei Ersuchen aufgrund landesrechtlicher Vorschrift gilt § 38 GBO auch für Ersuchen in anderen Bundesländern, selbst wenn am Belegenheitsort keine inhaltsgleiche oder -ähnliche Norm e...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Kenntnis des Mangels/Vorbehalte

Rz. 47 Nach § 442 BGB stehen dem Käufer die Mängelansprüche nicht zu, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist ihm der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so kann er den Verkäufer gleichwohl noch in Anspruch nehmen, wenn dieser den Mangel arglistig verschwiegen oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Rz. ...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Anmerkungen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Bewilligungsberechtigung bei Löschungen

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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AGS 01/2024, Beschwerdeauss... / III. Beschwerde durch § 80 AsylG ausgeschlossen

Obwohl diese Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einlegung der Beschwerde erfüllt waren, hat das OVG Lüneburg die Beschwerde des Rechtsanwalts als unzulässig verworfen. Dies hat das OVG damit begründet, der verfahrensgegenständlichen Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung liege ein Asylrechtsstreit zugrunde, in dem die Beschwerde nach § 80 AsylG schlechthin ausgeschlossen sei...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / C. Werklieferungsvertrag

Rz. 53 In vielen Fällen bestellt der Gewerkeunternehmer das von ihm benötigte Material nicht per "Katalog",[101] was zwanglos die Anwendung des Kaufvertragsrechts nach sich ziehen würde, sondern gibt dem Lieferanten Vorgaben an die Hand, nach denen das von ihm benötigte Bauelement oder der Baustoff herzustellen ist. Bei dieser Konstellation, nach der der Baustofflieferant di...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Fakultativer Aufsichtsrat

Rz. 285 Ist die GmbH nicht bereits kraft Gesetzes verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bilden, können die Gesellschafter einer GmbH frei entscheiden, ob sie einen Aufsichtsrat in ihrem Unternehmen einrichten oder nicht (§ 52 Abs. 1 GmbHG).[935] Die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates bedarf einer Regelung in der Satzung unter Einhaltung der §§ 53 f. GmbHG. Enthält d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einhaltung der Amtsbefugnisse

Rz. 108 Die Urkunde muss innerhalb der Grenzen der den Behörden zustehenden Amtsbefugnisse errichtet worden sein. Zwingend folgt daraus die Einhaltung der sachlichen Zuständigkeit. Wird allein die örtliche Zuständigkeit verletzt, so bleibt die Urkunde trotzdem eine wirksame öffentliche Urkunde. Im Einzelnen ist dabei zwischen bewirkenden Urkunden ("Willenserklärungen") und be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Verfahren

Rz. 13 Das Verfahren ist in den §§ 43 bis 48 ZPO geregelt. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Ablehnungsgesuchs eines Beteiligten oder von Amts wegen, wenn der Richter sich selbst ablehnt oder wenn Zweifel bestehen, ob der Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 48 ZPO). Den Richter trifft eine Amtspflicht, ihm bekannte und begründete Ausschließungs- oder Ablehnungs...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Weitere Folgeanpassungen bei den Steuern

Rz. 310 Im Grundsatz ist der Abzug von Steuern nur dann und in dem Zeitraum zulässig, in dem diese tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[737] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Der BGH hat dies für die Korrektur von Sonderabschreibungen ausdrücklich ausgesprochen: Trotz der unterhaltsrechtlichen He...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahmen aufgrund besonderer Normen

Rz. 13 Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften gilt die Regelung des § 29 GBO nicht bei Anwendung der §§ 5 Abs. 2 S. 4,[26] 6a Abs. 1 S. 3, 29a, 31 S. 2, 35 Abs. 3 GBO. Spezialregelungen außerhalb der GBO sind die im Folgenden genannten. Rz. 14 Übersteigt nach §§ 18, 19 GBMaßnG vom 20.12.1963[27] der Geldbetrag einer Hypothek oder Grundschuld den Betrag von 3.000 EU...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Überblick

Rz. 205 Das BauGB regelt in den §§ 24 ff. allgemeine und besondere Vorkaufsrechte zur Sicherung der Bauleitplanung, der Steuerung der Stadtentwicklung durch Ausnützen von Marktchancen und der Umschichtung und Umverteilung von Grundeigentum durch Bereitstellung von Bauland.[512] Für das Vorkaufsrecht sind drei Stufen, nämlich seine von bestimmten öffentlich-rechtlichen Voraus...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tritt eine Verweisung auf das Recht des neuen Sitzstaates. Die Ges...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 6. Wegfall der Vertragsstrafe

Rz. 205 Es gibt mehrere Gründe, aus denen eine Vertragsstrafe wegfallen kann: Rz. 206 Ob eine erhebliche Verzögerung der...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zwischenverfügungen nach § 18 GBO

Rz. 20 Anfechtbar mit der Beschwerde sind auch die gem. § 18 GBO ergangenen Zwischenverfügungen (siehe dazu § 18 GBO Rdn 59 ff.). Grundsätzlich darf das Grundbuchamt bei der Prüfung des Eintragungsantrages nicht nur auf einige Eintragungsvoraussetzungen beschränken;[44] vielmehr müssen in der Zwischenverfügung sämtliche gegen die Eintragung bestehenden Bedenken aufgezeigt we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnisse

Rz. 697 Hat die KG mehrere persönlich haftende Gesellschafter, ist grds. jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung befugt. Den anderen geschäftsführenden Gesellschaftern steht jedoch ein Widerspruchsrecht zu (§§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 und 3 HGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass, wenn mehrere persönlich haftende Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 %

Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Weitere Haftungstatbestände

Rz. 703 Nach § 26 Abs. 3 InsO hat der insolvenzverschleppende Geschäftsführer einem Gläubiger einen von diesem gezahlten Massekostenvorschuss zu erstatten. Ist streitig, ob der Geschäftsführer pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat, trifft ihn die Beweislast. Die Haftung besteht jedoch nicht, wenn die Verfahrenskosten auch sonst durch die Masse gedeckt sind.[1388] Rz. 70...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erklärung der Auflassung vor einer zuständigen Stelle

Rz. 96 Zur Entgegennahme der Auflassung sind zuständig:[242]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Forderungsart

Rz. 14 Sicherbar ist jede Geldforderung, sie kann bedingt oder befristet sein und muss nicht auf inländische Währung lauten. Eine Grundbucheintragung ist nach § 28 S. 2 GBO aber nur in Euro[27] und den nach der Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in EUR (GBEuroVO) v. 30.10.1997 (BGBl I 1997, 2683) zugelassenen Währungen möglich.[28] Eine Eintragung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entziehung der Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis (Insolvenz, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung)

Rz. 94 Insolvenz (§§ 80 ff. InsO), Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff. BGB), Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB), Entziehung des Verfügungsrechts des Vorerben (§ 2129 BGB) haben als Verfügungsentziehungen[235] folgende Gemeinsamkeiten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

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AGS 01/2024, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OVG Lüneburg liegt auf der Linie der Rspr. 1. Nur gesetzliche Vergütung erstattungsfähig Auch wenn § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO hinsichtlich des dort eingefügten Wortes "gesetzlichen" von der hier einschlägigen Bestimmung des § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO abweicht, entspricht es allgemeiner Auffassung, dass nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts d...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Bestimmung des Verwaltungssitzes

Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden. Der BGH rezipiert d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vornahme der Eintragung

Rz. 28 Stellt das GBA das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO fest, so hat es den Widerspruch von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen – unabhängig davon, ob etwa eine Behörde berechtigt ist, um Eintragung eines Widerspruchs zu ersuchen oder ob bereits auf anderer Grundlage (z.B. § 899 BGB) ein Widerspruch hinsichtlich desselben Rechts eingetrage...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand

Rz. 730 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter der Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1459] Daraus folgt eine persönliche Schadensersatzhaftung des Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Beiträgen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung nach § 823 Abs. 2 B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Rückwirkungsverbot und Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 50 Auch wenn bei einem Berichtigungsantrag die Unrichtigkeit des Grundbuchs noch nicht vorhanden ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden.[133] Dies ist insbesondere bei Anträgen auf Berichtigung des Grundbuchs durch Vermerk von Verpfändungen oder Pfändungen der Fall, bspw. wenn die Pfändung eines Erbteils vermerkt werden soll, bevor der Pfändungsbeschluss dem Drittsch...mehr