Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.6.2 Einschränkungen

Die Bildungszeit kann abgelehnt werden, wenn ihr in der gewünschten Zeit zwingende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Die Freistellung kann auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.2 Landesrecht

Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung bisher nicht abschließend geregelt hat, besitzen die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz, die Arbeitnehmerweiterbildung zu regeln (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Nr. 12 GG).[1] Von dieser Möglichkeit haben die Bundesländer – bis auf Bayern und Sachsen – wie folgt Gebrauch gemacht: Baden-Württ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulagenempfänger

Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 S. 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern. Das FG Berlin-Brandenburg hält die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / d) Sich anschließende Fragestellungen

Mittelbare Beherrschung einer Besitz-Kapitalgesellschaft? Der BFH hatte die Frage nur für die Beherrschung einer Besitz-Personengesellschaft (hier: die Klägerin) zu beurteilen – und hat daher die Frage des Durchgriffs auf eine Besitz-Kapitalgesellschaft offen gelassen.[63] Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb des BFH: Für den Fall einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

(Es gibt keine vergleichbare Beteiligungsform in Brandenburg.)mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

Das Mitwirkungsverfahren ist für Brandenburg in § 67 LPVG-BB geregelt. Auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird verwiesen. In § 68 LPVG-BB werden die Fälle der Mitwirkung aufgelistet, wobei anders als bei Bund und vielen Ländern hier nur Mitwirkungstatbestände und keine Fälle einer Anhörung geregelt sind. 3.4.1 Abmahnung Wie beispielsweise in Baden-Württember...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Kündigungen

Während die ordentliche Kündigung der Mitbestimmung nach § 63 LPVG-BB unterworfen ist, hat die Personalvertretung bei außerordentlichen Kündigungen, fristlosen Beendigung und Kündigungen in der Probezeit ein Mitwirkungsrecht nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 LPVG-BB. Dabei ist zu beachten, dass außerordentliche Kündigungen nicht immer fristlos sein müssen. So können gerade im Öffentlich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.11 Verwaltungsanordnungen

Die in § 68 Abs. 3 Nr. 1 LPVG-BB genannten Fälle der Aufstellung von Vorschriften und Verwaltungsanordnungen zur innerdienstlichen Regelung des Betriebs der Dienststelle entsprechen dem Mitwirkungstatbestand des § 84Abs. 1 Nr. 1 BPersVG. Die Regelung des Landes Brandenburg "soweit dadurch persönliche und soziale Belange der Beschäftigten berührt werden" ist wie eine Einschrä...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.5 Beamte auf Probe und auf Widerruf

Entsprechend der Regelung des § 84 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG ist die Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, ohne deren eigenen Antrag, der Mitwirkung nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 LPVG-BB unterworfen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.7 Auflösung der Dienststelle

Ein § 84 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG entsprechendes Beteiligungsrecht bei Auflösung, Einschränkung Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen enthält § 68 Abs. 2 Nr. 1 LPVG-BB. Auf die Kommentierung der Bundesnorm wird verwiesen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.9 Personalanforderung

Die Personalanforderung im Zuge des Haushaltsvoranschlages unterliegt anders als im Bund (§ 87 Abs. 1 BPersVG) der Mitwirkung nach § 68 Abs. 2 Nr. 3 LPVG-BB.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.6 Disziplinarverfahren

Vor der Erhebung der Disziplinarklage ist wie im Bund die Mitwirkung vorgeschrieben. § 68 Abs. 1 Nr. 7 LPVG-BB ordnet die Beteiligungsform darüber hinaus im Disziplinarverfahren dann an, wenn dies die Kürzung der Bezüge zum Ziel hat.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.12 Grundsätze der Stellenbewertung

Schließlich schafft § 68 Abs. 3 LPVG-BB ein Mitwirkungsrecht der Personalvertretung bei der Festlegung von Grundsätzen der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung. Die Eingruppierung ist somit nicht nur im konkreten Einzelfall einer Einstellung oder Stellenbesetzung, sondern schon im Vorfeld der abstrakten Bewertung der Stellen einer Mitwirkung zugewiesen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Abmahnung

Wie beispielsweise in Baden-Württemberg hat die Personalvertretung im Falle einer Abmahnung gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 1 LPVG-BB mitzuwirken. Allerdings ist hier weder ein Antragserfordernis des Betroffenen noch eine entsprechende Belehrungspflicht vorgesehen. Im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte muss man gleichwohl fordern, dass die Dienststelle vor der Beteiligu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.10 Diensträume

Die Planungen und Entscheidungen zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Diensträumen sind anders als beim Bund (§ 87 Abs. 2 BPersVG) durch § 68 Abs. 2 Nr. 4 LPVG-BB der Mitwirkung unterstellt. Schließlich werden in § 68 Abs. 3 LPVG-BB weitere Mitwirkungsfälle in innerdienstlichen Angelegenheiten geschaffen.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Umsetzung

Eine Umsetzung innerhalb der Dienststelle ist die mildeste Maßnahme und durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. § 4 TVöD bzw. § 4 TV-L setzen erst bei der Versetzung an, die anders als oft im Sprachgebrauch verwendet, eine Änderung der Dienststelle oder des Betriebes auf Dauer voraussetzt.[1] Dennoch kann auch bei einer Umsetzung eine räumliche Veränderung, die i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 218f Evalua... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Wirksamkeit der Abschaffung des vor dem 1.1.2021 bei einigen Berufskrankheiten bestehenden Unterlassungszwanges und der zum gleichen Zeitpunkt eingeführten Regelungen zur Stärkung der Individualprävention und weiterer Maßnahmen soll evaluiert werden. Dazu sollen die Verbände der Unfallversicherungsträger nach einem Zeitraum von 5 Jahren dem BMAS einen Bericht über ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.8 Outsourcing, Privatisierung

Die Fälle der dauerhaften Übertragung von Aufgaben der Dienststelle an private Dritte unterliegt der Mitwirkung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 LPVG-BB. Das erweitert die Rechte der Personalvertretung und schränkt die Möglichkeiten zu Outsourcing und Privatisierung ein. Allerdings gilt dies nur bei auf Dauer angelegten Vorhaben. So könnte durch befristete Maßnahmen sicherlich vertretb...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verkürzung und Verlängerung der Probezeit

Nach § 68 Abs. 1 Nr. 3 LPVG-BB unterliegen Verkürzung und Verlängerung der Probezeit der Mitwirkung. Die Verlängerung der Probezeit bei Beschäftigten, wobei durch Tarifvertrag und KSchG die Obergrenze 6 Monate ist, bedarf immer auch der Zustimmung des Arbeitnehmers, da diese Fälle ja nur denkbar sind, wenn zuvor eine kürzere als die tarifvertraglich regelmäßig 6-Monatsfrist ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Leitsatz 1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. 2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Normenkette § 14, § 65 AO, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung von gefördertem Altersvermögen für eine selbst genutzte Wohnung

Leitsatz Sind Ehegatten Miteigentümer einer selbstbewohnten Immobilie und ist lediglich der Ehemann Darlehensnehmer der bei Anschaffung der Immobilie aufgenommenen Kredite, so ist nur der Ehemann als Darlehensnehmer berechtigt, zur Tilgung dieser Kredite gefördertes Kapital im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu entnehmen, nicht aber die Ehefrau. Sachverhalt Die Kläge...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

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Die GmbH-Gesellschafterliste – eine Wissenserklärung

Zusammenfassung Die GmbH-Gesellschafterliste ist keine Willenserklärung, sondern Wissenserklärung. Die Einreichung solch einer Liste beim Registergericht stellt eine nicht vertretbare Handlung dar. Im Rahmen der Vollstreckung eines titulierten Anspruchs, eine GmbH-Gesellschafterliste beim zuständigen Registergericht einzureichen, beantragte der Gläubiger der GmbH die Ermächti...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Anerkennung der Urheberschaft

Rz. 164 Der Urheber hat nach § 13 S. 1 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.[271] Daraus folgt, dass sich der Urheber gegen Bestreiten und Anmaßen der Urheberschaft durch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gem. §§ 96 ff. UrhG wehren kann. § 13 S. 1 UrhG gibt somit ein Abwehrrecht gegen die Behauptung der eigenen Urheberschaft unter bewusster Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie

Leitsatz Wird nach Erwerb einer vom Voreigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie den Mietern der neue Vermieter mitgeteilt und gehen die Mieten nun auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, muss sich der neue Eigentümer die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit seinen Kontoaus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kritik an der Regelung

Rz. 63 § 26 Abs. 3 UStG basiert auf der Kannbestimmung des Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 10 MwStSystRL [1] und ist damit unionsrechtlich abgesichert. Auch handelt es sich – wenn die Orientierung an der Liste der Staaten erfolgt, zu denen Gegenseitigkeit i. S. d. Regelung besteht – um eine international abgesicherte Regelung. Ihre Begründung bezieht die Regelung aber n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 67 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 LPVG-BB – Mitwirkungsverfahren Die Regelung entspricht weitgehend der bundesrechtlichen Regelung in § 81 BPersVG. Insoweit wird hierauf verwiesen. § 67 Abs. 3 LPVG-BB verlängert die Frist zur Vorlage an die übergeordnete Dienststelle auf 5 Arbeitstage. Die übergeordnete Dienststelle entscheidet innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abschluss der Anhörung mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Innenverhältnis

Rz. 162 Im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten stellen sich bei der Trennung folgende Fragen:[173]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 2. Art und Detailliertheit der Regelung

Rz. 23 Eine Regelung kann durch Vergleich oder gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die einvernehmliche Regelung aller Beteiligten über den Umgang (Umgangsvergleich)[23] wird vom Familiengericht gem. § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligt. Die fehlende Protokollierung des Einvernehmens des Verfahrensbeistandes mit einem Umgangsvergleich steht der Vollstreckung des Bi...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / E. Keine Verwirkung nach § 1611 BGB

Rz. 79 Verwirkung eines Anspruchs auf Kindesunterhalt kann nur unter den Voraussetzungen des § 1611 BGB angenommen werden, der sehr restriktiv ausgelegt wird.[106] Eine Verwirkung eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB ist weder wegen der Schwangerschaft des unterhaltsberechtigten Kindes[107] noch wegen der Verweigerung des Kontaktes zum unterhaltspflichtigen...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / a) Zeitmoment

Rz. 414 Beim "Zeitmoment" ist i.d.R. von einem Jahr auszugehen. Aus § 1585b Abs. 3 BGB und § 1615i Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. folgt, dass das Gesetz bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als einem Jahr zurückliegende Zeit dem Schuldnerschutz besondere Beachtung beimisst.[476] Gerade bei Unterhaltsansprüchen sind an das sog. Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderunge...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 5. Hinwirken auf Einvernehmen, Auflagen an die Eltern

Rz. 79 Das Gericht hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken, sofern dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, § 156 Abs. 1 FamFG. Nach § 156 Abs. 1 S. 4 FamFG kann das Gericht jetzt die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und Träger der Jugendhilfe bindend verpflichten.[118] Der gerichtliche Billigungsbe...mehr

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§ 16 Neue Partnerschaft mit... / I. Gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626a BGB

Rz. 16 Die gesetzliche Neuregelung geht zunächst – wie bisher – von der gesetzlichen Alleinsorge der Mutter aus. § 1626a Abs. 1 BGB benennt nunmehr drei Fälle, in denen die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zusteht:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 1.1. Stufe: Dient die alleinige elterliche Sorge dem Kindeswohl?

Rz. 148 Zu prüfen ist hier[201] Rz. 149 In Fällen, in denen die gemeinsame elterliche Sor...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / H. Angelegenheiten des täglichen Lebens, § 1687 BGB

Rz. 229 Leben die Eltern getrennt, müssen sie bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, einvernehmlich entscheiden (§ 1687 Abs. 1 BGB). Umgekehrt kann also der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden (§ 1687 Abs. 2 BGB). Können sich die Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / (1) Vollstreckung von laufendem Unterhalt

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / 8. Eigenes Umgangsrecht anderer Personen nach § 1685 BGB

Rz. 49 Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht anderer Bezugspersonen des § 1685 BGB . Enge Bezugspersonen können der Ehegatte oder frühere Ehegatte eines Elternteils bzw. der Lebensgefährte oder frühere Lebensgefährte sein. Erfasst werden auch Pflegepersonen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege gelebt hat, erwachsene Geschwister, Großelter...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Quotenunterhalt

Rz. 29 Auch wenn sich der Bedarf nach den immer in der Vergangenheit liegenden ehelichen Lebensverhältnissen richtet, wird in der Praxis in den meisten Fällen vereinfachend der Unterhalt nach einer Quote aus der Differenz der aktuellen beiderseitigen Einkünfte der Ehegatten gebildet (sog. Quotenunterhalt), ohne dass gesondert auf die in der Vergangenheit liegenden Einkommens...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung

Rz. 20 Indem die bisherige Formulierung "kann" im § 124 ZPO durch ein "soll" ersetzt worden ist, wird die vom Gesetzgeber gewünschte Verschärfung der Aufhebungsmöglichkeiten deutlich. Grundsätzlich ist daher bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 124 kein Raum für ein gerichtliches Ermessen. Rz. 21 In § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wird klargestellt, dass die Aufheb...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 4. Weitere Möglichkeit: Einschränkung der Vollmacht

Rz. 53 Eine weitere Möglichkeit zeigt sich im Fall des OLG Brandenburg v. 15.11.2013 (9 WF 209/13).[69] Dort war die Anwältin nach der dem Gericht eingereichten Vollmacht von Anfang an ausdrücklich gerade nicht für das Verfahren zur Überprüfung der PKH nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens bevollmächtigt. Damit war ihre Vollmacht hinsichtlich der Vertretung im Rahmen der V...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / D. Entziehung der elterlichen Sorge § 1666 BGB

Rz. 189 § 1666 BGB ist Ausprägung des dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 GG obliegenden Wächteramtes.[255] Denn das Kind hat als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates. Rz. 190 Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eig...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Obliegenheit zur Nebentätigkeit

Rz. 25 Die Nebentätigkeitsobliegenheit wird bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB bejaht, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann.[26] Rz. 26 Wird keine Nebentätigkeit ausgeübt, sind im Einzelfall folgende Fragen zu beantworten:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / hh) Besonderheiten beim Übergang vom Trennungsunterhalt zum Nachscheidungsunterhalt

Rz. 27 Beim Ehegattenunterhalt wird materiell-rechtlich und auch prozessual streng zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt unterschieden. Trennungsunterhalt kann nur beansprucht werden ab dem Zeitpunkt der Trennung der Parteien bis zur Rechtskraft des gerichtlichen Scheidungsausspruchs. Scheidungsunterhalt (Geschiedenenunterhalt) ist dagegen ab Rechtskr...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / B. Auskunftsansprüche zum Unterhalt

Rz. 2 Die grundlegende Vorschrift für den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch ist § 1605 BGB und gilt direkt für den Verwandtenunterhalt.[1] Auf sie wird jedoch verwiesen beim Unterhaltsanspruch zwischen getrennt lebenden Eheleuten (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) ebenso wie beim Geschiedenenunterhalt (§ 1580 Satz 2 BGB) und beim Unterhaltsanspruch zwischen den unverheirateten...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / XII. Keine Beschränkung des Unterhaltsanspruches bereits während der Trennungszeit gem. § 1578b BGB

Rz. 136 Eine Befristung des Trennungsunterhaltes ist mangels einer einschlägigen gesetzlichen Vorschrift nicht zulässig.[119]mehr