Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die den Zweck haben, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen, den Betriebsausgabenabzug in bestimmten Fällen zu beschrän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.3 Abgestimmtes Verhalten (Abs. 6 S. 2)

Rz. 202 Die Prüfung, ob ein abgestimmtes Verhalten vorliegt, ist nur erforderlich, wenn der persönliche Anwendungsbereich nicht bereits nach § 4k Abs. 6 S. 1 EStG eröffnet ist.[1] Gem. § 4k Abs. 6 S. 2 EStG werden einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirkt, für Zwecke des § 4k EStG die Stimmrechte und die Gewinnbezugsrechte der ande...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich durch abweichende Regelungen der beteiligten St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.4 Strukturierte Gestaltungen (Abs. 6 S. 3 und 4)

Rz. 205 Sofern eine strukturierte Gestaltung vorliegt, ist § 4k StG auch bei einer Verwirklichung des Sacherhalts zwischen fremden Dritten anwendbar.[1] Eine strukturierte Gestaltung soll nach § 4k Abs. 6 S. 3 EStG einerseits dann anzunehmen sein, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Beding...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.4 Abweichende steuerliche Zuordnung der Erträge

Rz. 135 Die vom deutschen Recht abweichende steuerliche Zuordnung (oder Zurechnung, s. Abschn. 4.2.4, Rz. 132 ff.) der den Aufwendungen entsprechenden Erträge muss ursächlich für deren Nichtbesteuerung sein.[1] Zu einer abweichenden steuerlichen Zuordnung der, den Aufwendungen entsprechenden Erträge kann es für Zwecke des § 4k Abs. 3 EStG insbesondere bei Zuordnungskonflikte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen).[1] Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[2] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendunge...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.2 Rechtsfolge: Erfassung von Betriebseinnahmen

Rz. 122 Anders als die übrigen Rechtsfolgen des § 4k EStG, sieht § 4k Abs. 2 S. 2 EStG kein Abzugsverbot für Betriebsausgaben, sondern ein Einbeziehungsgebot für Betriebseinnahmen vor.[1] Rz. 123 § 4k Abs. 2 S. 2 EStG ordnet an, dass § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO keine Anwendung findet. Die Folge dessen ist, dass die Leistungsbeziehung anerkannt wird und die Erträge beim inländischen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.3 Verkettung der Aufwendungen zur Besteuerungsinkongruenz

Rz. 181 Weitere Voraussetzung für das Abzugsverbot nach § 4k Abs. 5 EStG ist eine Verkettung zwischen den Aufwendungen des Stpfl. und den unmittelbar oder mittelbar zu einer Besteuerungsinkongruenz führenden Aufwendungen.[1] Rz. 182 Die Verlagerung der Besteuerungsinkongruenz kann sich z. B. dadurch ergeben, dass Zinserträge aus Deutschland an einen Stpfl. in einem Drittstaat...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2025 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.1 Gesellschafter in Deutschland ansässig (Abs. 4 S. 2 Halbs 1)

Rz. 155 Dazu ordnet § 4k Abs. 4. S. 2 Halbs. 1 EStG an, dass bei einem unbeschränkt Stpfl. auch dann von einer doppelten Berücksichtigung der Aufwendungen ausgegangen werden soll, wenn der andere Staat den Abzug der Aufwendungen bereits nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung versagt. Weil durch die Nichtberücksichtigung der Korrektur im Ausland, unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 66 § 4k Abs. 1 S. 1 KStG ordnet für die Aufwendungen für die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Überlassung von Kapitalvermögen insoweit ein Abzugsverbot an, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung unterliegen. Soweit eine Nichtbesteuerung der den Aufwendungen entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.4 Ausnahme (Abs. 5 S. 2)

Rz. 195 Nach § 4k Abs. 5. S. 2 EStG soll das Betriebsausgabenabzugsverbot nur erfolgen, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz i. S. der § 4k Abs. 1 bis 4 EStG bereits auf einer vorgelagerten Stufe beseitigt wurde. Rz. 196 Danach findet § 4k Abs. 5 S. 1 EStG keine Anwendung, wenn beim Gläubiger, dem weiteren Gläubiger oder der anderen Person i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.1 Überblick

Rz. 125 § 4k Abs. 3 EStG konstatiert ein Abzugsverbot im Inland, sofern eine D/NI-Inkongruenz insbesondere durch Zahlungen an umgekehrt hybride Rechtsträger, Zuordnungskonflikte im Zusammenhang mit Betriebsstätten oder Zahlungen an unberücksichtigte Betriebsstätten entsteht.[1] Rz. 126 Dagegen werden (fiktive) Zahlungen von hybriden Rechtsträgern oder von Betriebsstätten in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 140 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 3 EStG auf Ebene des inländischen Stpfl. für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an.[1] Rz. 141 Eine Ausnahme vom Betriebsausgabenabzugsverbot bei Vorliegen von doppelt berücksichtigten Erträgen ist im Rahmen des § 4k Abs. 3 EStG, anders im Rahmen des § 4k Abs. 2 EStG, nicht vorgesehen.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.2 Gesellschafter im Ausland ansässig (Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 Nr. 1)

Rz. 156 Eine Ausnahme vom Anwendungsvorrang des deutschen Betriebsausgabenabzugsverbots bei unbeschränkt Stpfl. sieht § 4k Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG vor. Diese Ausnahme stellt sicher, dass vorrangig der Staat des Investors bzw. der Muttergesellschaft die DD-Inkongruenz beseitigt und erst nachrangig der Staat des "Zahlenden".Dies erfolgt dadurch, dass die Versagung des Abzugs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 7.2 Nahestehende Personen oder Stammhaus und Betriebsstätte (Abs. 6 S. 1)

Rz. 200 § 4k Abs. 6 S. 1 EStG beschränkt damit den Anwendungsbereich des § 4k EStG auf Fälle, in denen der Tatbestand der § 4k Abs. 1 bis 6 EStG zwischen nahestehenden Personen i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG oder zwischen einem Unternehmen und seiner Betriebsstätte verwirklicht worden ist, oder wenn eine strukturierte Gestaltung anzunehmen ist. Rz. 201 Zum Nahestehen von Personen i...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KStOpt / 1 Zweck des Vordrucks

Der Vordruck KStOpt enthält den Antrag auf Option zur KSt bzw. den Antrag zur Rückoption. Nach § 1a Abs. 1 KStG können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene BGB-Gesellschaften den Antrag stellen, als Körperschaften besteuert zu werden. Personenhandelsgesellschaften sind die OHG, die KG und die EWIV. Optionsfähig sind auch ausländische Ge...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 5 Mildtätige Zwecke

Zeile 25 Die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung mildtätiger Zwecke enthält drei selbständige Tatbestände. Die Voraussetzungen dieser Tatbestände werden in Zeile 25 (§ 53 Nr. 1 AO), in den Zeilen 26-27 (§ 53 Nr. 2 AO) und in Zeile28 (§ 53 Nr. 3 AO) getrennt abgefragt. In Zeile 25 haben nach § 53 Nr. 1 AO wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke steuerbegünstigte Körperschaften ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2024 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.4 Abweichung bei den anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen

Rz. 99 Diese zweite Tatbestandsalternative soll gemäß der Gesetzesbegründung Fälle erfassen, in denen eine abweichende Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder zwischen mehreren Betriebsstätten erfolgt. Rz. 100 Diese Regelung ist die nationale Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. f ATAD, der sich gegen sog. "deeme...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Nach § 4 Abs. 6 KStG können zwei oder mehr Betriebe gewerblicher Art zu einem einheitlichen Betrieb zusammengefasst werden, wenn diese gleichartig sind, zwischen ihnen eine ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Gem abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, soweit nicht anders angegeben, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Zu diesen Unterlagen gehören die Einnahme-Überschu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 2.6 Vorübergehende Vermietung/Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen

Zeilen 36–39 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nur unschädlich, wenn sie vorübergehend ist und im Rahmen der begünstigten Tätigkeiten erfolgt. Die Finanzverwaltung[1] sieht eine Vermietung oder Verpachtung von bis zu 5 Jahren noch als steuerunschädlich an, sofern Geschäfts- und Gewerberäume verpachtet werden. Die Vermietung von Wohnraum ist steuerschädlich. I...mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gen... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Steuerbefreiung von Genossenschaften und Vereinen. Die Anlage Geno/Ver ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie zum Steuerbescheid konzipiert. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen. Die Anlage ist in 2 Abschnitte unterteilt. Abschnitt...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 3.1 Die Gesellschaft hat folgende Rücklagen gebildet

Zeile 44 In dieser Zeile wird abgefragt, ob eine zulässige oder unzulässige Rücklagenbildung erfolgt ist. Dazu sind Zweck und Höhe der gebildeten Rücklage anzugeben. Rücklagen dürfen steuerunschädlich für bestimmte Projekte sowie dann gebildet werden, wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Zweckverwirklichung erforderlich ist. Die in die Rücklage einges...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KStOpt / 5 Unterschrift

Im Kopf befindet sich der übliche Datenschutzhinweis. Zeilen 31–99 Diese Zeilen bleiben frei. Zeilen 100–102 In diesen Zeilen ist anzugeben, wer bei der Anfertigung des Antrags mitgewirkt hat. Zeile 103 In dieser Zeile haben bei Verwendung des Papiervordrucks die vertretungsberechtigten Personen die eigenhändige Unterschrift beizufügen. Der Antrag ist jedoch regelmäßig nach amtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.3 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge aufgrund § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 121 Als weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG wird eine fehlende tatsächliche Besteuerung der korrespondierenden Erträge konstatiert. Hierzu kann es kommen, wenn nach der Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO Leistungsbeziehungen zwischen der aus deutscher Sicht vermögensverwaltenden Personengesellschaft, die im Staat ihrer Errichtung als in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.1 Unbeschränkt steuerpflichtiger Gesellschafter

Rz. 118 Während § 4k Abs. 2 S. 1 EStG Inbound-Fälle erfasst, richtet sich die Sekundärregelungen des § 4k Abs. 2 S. 2 EStG an Outbound-Fälle und stellt auf Situationen ab, bei denen ein in Deutschland unbeschränkt Stpf. unmittelbar oder mittelbar Gesellschafter einer (aus deutscher Sicht) aus. vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in Abschnitt 3.2.1.3. (Rz. 83ff.) entsprechend.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3.3 Doppelt ansässiger Steuerpflichtiger (Abs. 4 S. 2 Halbs 2 Nr. 2)

Rz. 157 Eine zweite Ausnahmeregelung, die die Versagung des Abzugs der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 4 S. 1 EStG entsprechenden Regelung anerkennt und folglich keine weitere Abzugsbeschränkung nach § 4k Abs. 4 S. 1 EStG vorgenommen wird, sieht die Neuregelung für den Fall vor, dass es sich bei dem Stpfl. um einen doppelt Ansässigen handelt und der andere Staat diesen...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 6.2 Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG

Zeilen 133-141 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 142 § 1 AStG ermöglicht die Berichtigung von Einkünften bei bestimmten grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. In Zeile 142 ist der Berichtigungsbetrag laut gesonderter Berechnung auszuweisen. Dieser Betrag ist über Zeile 300 in Zeile 2 der Anlage ZVE zu übernehmen und erhöht damit das Einkommen. Da der Berichtigungsbetrag im R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 6 Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Zeilen 22–25 Nach § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen anzuzeigen. Ist der Stpfl. der Nutzer der Steuergestaltung, hat er dies nach § 138k AO in der Steuererklärung des Erhebungszeitraums anzuzeigen, in dem der steuerliche Vorteil aus der Steuergestaltung sich erstmals auswirken soll. Dafür genügt in der Steuererklärung die Angabe der Registriernummer und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.2 Aufwendungen die zum Import der Besteuerungsinkongruenz führen

Rz. 178 Die Verlagerung bzw. der Import der D/NI-Inkongruenz oder DD-Inkongruenz aus dem Ausland nach Deutschland setzt in Deutschland Aufwendungen voraus, die mittelbar oder unmittelbar mit einer ausl. "hybriden Zahlung" verbunden sind. Rz. 179 Bei den zum Import der Besteuerungsinkongruenz geeigneten Aufwendungen kann es sich grundsätzlich um jegliche Art von Ausgaben hande...mehr