Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4 Ausweis von Zuwendungen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

4.2.4.1 Vorbemerkung Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendung...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.2 Vermögenswertbezogene Zuwendungen

Rz. 75 IAS 20.24 erlaubt für den bilanziellen Ausweis von öffentlichen Zuwendungen für Vermögenswerte im Zugangszeitpunkt zwei formal gleichwertige Darstellungsalternativen.[1] Zum einen besteht die Möglichkeit, den Zuwendungsbetrag in voller Höhe vom Buchwert des bezuschussten Vermögenswerts abzusetzen (Nettomethode). Zum anderen darf die Zuwendung in einem passivischen Abg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Klimaneutralität / 3.2 CO2-Emissionen vermindern und vermeiden

Aus der CO2-Bilanz des Unternehmens ist ersichtlich, welche CO2-Emissionen reduzierbar sind oder langfristig vermieden werden können. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise Energieautonomie oder Umstellung auf Ökostrom, Verzicht auf Geschäftsreisen zugunsten von Videokonferenzen, Elektromobilität und die Etablierung nachhaltiger Lieferketten. Diese im Rahmen eines Energi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beschließen die Gesellschafter einer GmbH eine Gewinnausschüttung, erfolgt die Buchung auf das Konto "Gewinnvortrag vor Ve...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.3 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 78 Der bilanzielle Ausweis erfolgsbezogener Zuwendungen, die künftige Aufwendungen eines Unternehmens kompensieren sollen, ist in IAS 20 nicht explizit geregelt. Da es sich bei "grants related to income" um solche Zuwendungen handelt, die sich nicht auf einen Vermögenswert beziehen, ist eine Verrechnung mit einem Vermögenswert gerade nicht möglich. Folglich verbleibt für...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 13 Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen wird seit langem aufgrund des Fehlens expliziter handelsrechtlicher Normen kontrovers diskutiert.[1] Bevor im Einzelnen auf die Bilanzierungsproblematik öffentlicher Zuwendungen eingegangen wird, gibt das nächste Kapitel zunächst einen Einblick in die Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW zu Bilanzierungsfragen...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 74 Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.6 Behandlung rückforderbarer Zuwendungen

Rz. 83 Sofern für nach IAS 20.7 erfasste und bereits erhaltene Zuwendungen bei Nichteinhaltung zukünftig zu erfüllender Bedingungen eine vollständige oder teilweise Rückzahlung vorgesehen ist, sind in der Folge sämtliche daraus resultierenden Eventualschulden nach IAS 37 zu behandeln.[1] In der Bilanz des Zuwendungsempfängers ist eine Rückzahlungsverpflichtung etwa in Form e...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Geschäftsraummiete / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Mietaufwendungen für Geschäftsräume können direkt als B...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kammerbeiträge / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die gesamten geleisteten Pflichtbeiträge zur Steuerberaterkammer sind zu 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben. Die ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.3 Vorabausschüttungen sind zulässig

Während bei der AG Vorabausschüttungen nur nach Ablauf eines Geschäftsjahres und aufgrund einer vorläufigen Bilanz möglich sind,[1] sind Vorabausschüttungen bei der GmbH allgemein zulässig. Vorabausschüttungen sind Dividendenzahlungen, die vor dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres, dessen Jahresabschl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dekoration / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für Dekorationszwecke, bspw. für Blumen, buchen Sie auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (SKR 04)...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gesam... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.5 Behandlung nicht monetärer Zuwendungen

Rz. 80 Von der Definition öffentlicher Zuwendungen werden auch solche Subventionen erfasst, die in Form nicht monetärer Vermögenswerte gewährt werden. IAS 38.44 nennt als typische Beispiele für immaterielle Vermögenswerte, die Unternehmen in Form von Zuwendungen überlassen werden und nach IAS 20.23 zu behandeln sind: Flughafenstart- und -landerechte,[1]"Lizenzen zum Betreibe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Darlehen an Gesellschafter / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unter Ausleihungen versteht man im Allgemeinen zum Finanzanlagevermögen zählende Forderungsdar...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.7.2 Erfolgsbezogene Zuwendungen

Rz. 87 Zur Erfassung einer Rückzahlungsverpflichtung bei erfolgsbezogenen Zuwendungen ist grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren heranzuziehen. Im ersten Schritt ist der Rückzahlungsbetrag gegen die bilanziell in einem passivischen Abgrenzungsposten ausgewiesenen Zuwendungsbeträge aufzurechnen.[1] Übersteigt die Rückzahlungsverpflichtung die passivisch abgegrenzten Beträge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 3 Die Gründe für eine Kapitalherabsetzung sind unterschiedlich

Es können auch mehrere Gründe gleichzeitig vorliegen. Wenn den Gesellschaftern etwas vom Kapital zurückgezahlt werden soll, kommt nur die effektive Kapitalherabsetzung in Betracht. Die effektive Kapitalherabsetzung: Gesellschafter erhalten Geld Bei der effektiven Kapitalherabsetzung wird den Gesellschaftern gebundenes Kapital zurückgezahlt. Bei dieser Art der Kapitalherabsetzu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Verminderung des Stammkapitals kann auf verschiedene Weise buchungstechnisch erfasst werden. So können diese gegen d...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.1 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Ansatz gekürzter Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 19 Im Folgenden wird angenommen, dass die Zuwendung für einen abnutzbaren Vermögensgegenstand des Anlagevermögens gewährt wird, da es nur unter dieser Prämisse zu einer sukzessiven Realisierung der Zuwendung durch Ansatz der gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten kommen kann.[1] Demgegenüber wird bei nicht abnutzbaren Anlagegütern die Zuwendung regelmäßig erst b...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.2 Passivierungspflicht bei aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 30 Die Entstehung einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung ist an den Eintritt eines bestimmten, in den Zuwendungsbedingungen konkretisierten Ereignisses geknüpft. Handelt es sich dabei um ein gewinnabhängiges Ereignis, d. h., ist der Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung abhängig von dem Erreichen bestimmter globaler Ergebnisziele, muss die Verpflichtung ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.1 Aktivierung einer Zuwendung als immaterielles Anlagegut

Rz. 49 Die Aktivierung von Zuwendungen als Anschaffungskosten eines immateriellen Anlageguts kommt immer dann infrage, wenn die Zuwendungen aus der Perspektive des Zuwendungsgebers einen Vermögensgegenstand verkörpern. Der Zuwendungsgeber muss mit der Hingabe der Zuwendung folglich ein bestimmtes Recht entgeltlich erworben haben, welches dann in seiner Bilanz als immateriell...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.3 Passivierungspflicht bei auflösend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 33 Auflösend bedingte Zuwendungen sind vom geförderten Unternehmen grundsätzlich zurückzuzahlen. Mit der Zuwendungsbewilligung entsteht demnach automatisch eine Rückzahlungsverpflichtung, welche bei Eintritt des auflösenden Ereignisses entfällt. Sofern die auflösende Bedingung noch nicht eingetreten ist, besteht nach herrschender Meinung eine Passivierungspflicht der Rüc...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 4 GKV, 6 UKV), davon Erträge aus der Währungsumrechnung

Rz. 69 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Erträge, die weder zu den vorhergehenden Positionen Nrn. 1–3 GKV, noch zu den "Finanzerträgen" (Positionen Nrn. 9–11 GKV) gehören und auch nicht innerhalb der Steuerpositionen (Nr. 14 und Nr. 16 GKV) zu erfassen sind. Der Posten ist eine Auffang- oder Sammelposition mit überaus heterogenem Inhalt, die einer weiteren Aufgliederung zw...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 11 GKV, 10 UKV)

Rz. 155 Dem Grunde nach handelt es sich hier um einen Sammelposten für Zinsen und ähnliche Erträge, die weder unter Position Nr. 9 oder Nr. 10 GKV bzw. Position Nr. 8 oder Nr. 9 UKV erfasst werden und für die auch kein Sonderausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: (Verzugs-)Zinsen aus Forderungen aus Lieferungen/Leistun...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 10 GKV, 9 UKV)

Rz. 149 Dem Grunde nach fallen hierunter Erträge aus Kapitalanlagen, die unter den "Finanzanlagen" (Position A. III) auszuweisen sind, die jedoch nicht aus "Anteilen an verbundenen Unternehmen", nicht aus "Beteiligungen" (dann Position Nr. 9 GKV/Nr. 8 UKV) stammen und nicht als Erträge aus Gewinn- und Teilgewinnabführungsverträgen (separater Ausweis nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Andere aktivierte Eigenleistungen (Pos. 3 nur GKV)

Rz. 63 Neben den unter Position Nr. 2 GKV erfassten Eigenleistungen ("Bestandsveränderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen") sind auch "andere" Eigenleistungen des Geschäftsjahres, soweit sie zu Aktivierungen führten, zu erfassen, da auch die dazugehörigen Aufwendungen in verschiedenen Aufwandspositionen enthalten sind und so eine periodengerechte Gegenüberstellung der ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Materialaufwand (Positionen 5a und 5b nur GKV)

Rz. 83 In der GuV-Rechnung kommt diese Position nur beim Gesamtkostenverfahren vor; beim Umsatzkostenverfahren geht der Materialaufwand in die entsprechenden Funktionskosten (Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen bei nicht möglicher Zuordnung zu einem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 9a GKV, 8a UKV)

Rz. 192 Dem Grunde nach muss es sich um Erträge handeln, die aufgrund eines der 3 genannten Rechtsverhältnisse (bei Abführungsverträgen bei der Obergesellschaft) anfallen. Rz. 193 Gewinngemeinschaft (Interessengemeinschaft) liegt vor, wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen Gewinn oder den Gewinn einzelner seiner Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unter...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen (Pos. 7 nur GKV)

Rz. 100 Handelsbilanzrechtlich sind folgende Abschreibungsarten zu unterscheiden (s. "Abschreibungen, AfA, Wertminderungen"): nach der Planmäßigkeit: planmäßige und außerplanmäßige (vgl. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1–4 bzw. 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 sowie Abs. 4 HGB), nach der Vermögenszugehörigkeit des Abschreibungsobjektes: Abschreibungen auf abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermög...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Pos. 2 UKV)

Rz. 131 Dem Grunde nach sind unter diesem Posten die gesamten Herstellungs- und (insbesondere bei Handelsbetrieben) Anschaffungskosten auszuweisen, die auf die im Geschäftsjahr abgesetzten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entfallen.[1] Nach der Konzeption des Umsatzkostenverfahrens sind die Aufwandsarten bzw. Aufwandsartengruppen Materialaufwand, Personalaufwand, Ab...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen sowie aus der Abzinsung (Pos. 13 GKV, 12 UKV)

Rz. 167 Dem Grunde nach fällt unter diese Position der gesamte Aufwand für Fremdkapital, unabhängig davon, ob es sich um einmalige oder laufende Kapitalentgelte handelt.[1] Dementsprechend sind alle Entgelte für die Überlassung von Kapital, das gegen Gläubigerrechte erlangt wurde, hierunter auszuweisen.[2] Folglich zählen hierzu: Zinsen für aufgenommene Darlehen aller Art, Zin...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (Pos. 2 nur GKV)

Rz. 57 Wenn die GuV-Rechnung dem Prinzip der Produktionserfolgsrechnung (GKV) folgt und demnach in den Aufwendungen alle dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Ausgaben zu erfassen sind, müssen neben den Umsatzerlösen auch die Bestandserhöhungen (z. B. durch Lagerproduktion) bzw. Bestandsminderungen (z. B. durch Lagerabbau) an unfertigen und fertigen Erzeugnissen in die Erträge bz...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Die Bedeutung der GuV-Rechnung für die Besteuerung

Rz. 15 Da es für die Gewinnbesteuerung mehr auf die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage "Gewinn", weniger auf den Nachweis der einzelnen Erfolgsbestandteile ankommt, steht die Bilanz im Mittelpunkt der Gewinnermittlung. Dennoch besteht auch ein steuerliches Interesse an den in der GuV-Rechnung nachgewiesenen Erfolgskomponenten, weil: nur beim Vorliegen einer GuV-Rechnung ein U...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis nach Steuern (Pos. 15 GKV, 14 UKV)

Rz. 184 Diese Saldogröße fasst die Komponenten des Betriebsergebnisses (Positionen Nr. 1–8 GKV/Nr. 1–7 UKV) und des Finanzergebnisses (Positionen Nr. 9–13 GKV/Nr. 8–12 UKV) zusammen und subtrahiert hiervon die "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" (Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV). Die im Zuge der Novellierung des Handelsrechts durch das BilRUG neu aufgenommene Zwischenergeb...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.6 Postenzusammenfassung

Rz. 41 Obwohl nach dem Gesetzeswortlaut die "mit arabischen Zahlen versehenen Posten der GuV-Rechnung" zusammengefasst werden können, wenn sie einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht erheblich ist, oder durch die Zusammenfassung die Klarheit der Darstellungsweise ve...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.3 Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) oder Umsatzkostenverfahren (Umsatzerfolgsrechnung)

Rz. 20 Die GuV-Rechnung der Kapitalgesellschaften kann wahlweise nach dem sogenannten Gesamtkosten- (GKV) oder dem sogenannten Umsatzkostenverfahren (UKV) aufgestellt werden (§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB). Beide Verfahren führen zum betragsmäßig gleichen Ergebnis[1] und unterscheiden sich materiell insbesondere in den Positionen 2–3, 5–8 GKV bzw. 2–5 und 7 UKV. Beide Verfahren si...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen nach Abschluss des Herstellungsprozesses an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverp...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.1 Darstellungsstetigkeit mit Abweichungsbegründung

Rz. 36 Die Darstellungsform der GuV-Rechnung ist von Jahr zu Jahr i. d. R. beizubehalten. Das Gebot der (formalen) Darstellungsstetigkeit in § 265 Abs. 1 HGB betrifft die Bezeichnung, den Inhalt und die Reihenfolge der Einzelposten sowie die Bildung von Zwischensummen sowie auch die Aufteilung zwischen der GuV-Rechnung und den anderen Bestandteilen des Jahresabschlusses (ins...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Pos. 12 GKV, 11 UKV)

Rz. 161 Dem Grunde nach werden hier handelsrechtliche Abschreibungen i. S. d. §§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB erfasst, sofern sie auf Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) gemäß Aktivpositionen A. III. 1–6 einschließlich sonstiger Finanzanlagen, ausgenommen der Vermögensgegenstände nach § 246 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 3.2.5 Anpassung der Gliederung und der Bezeichnungen

Rz. 40 Das Regelschema ist auf den Normalfall eines Industrieunternehmens zugeschnitten. Es besteht grundsätzlicher Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Reihenfolge und zum gesonderten Postenausweis (§ 275 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit es jedoch die geschäftszweigbedingten und sonstigen Besonderheiten eines Unternehmens (z. B. des Baugewerbes, der Energieversorgung, der Urprodu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.1 Die GuV-Rechnung als Bestandteil des Jahresabschlusses und der doppelten Buchführung

Rz. 1 Alle Kaufleute i. S. d. HGB sind, sofern sie nicht ausnahmsweise nach § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB von der Jahresabschlusserstellung und Buchführung befreit sind, nach § 242 Abs. 2 HGB verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Sie ...mehr